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iPad Rückgabe verweigert!?

iMatthew12.01.2112:06
Moin,
ich hab da mal ne Rechtsfrage...
kurz und knapp; habe mir bei euronics ein iPad gekauft (und bezahlt) und möchte es auf Grund verschiedener Dinge zurück schicken bzw vom Widerruf Gebrauch machen.
Euronics verweigert das mit den Argumenten, man wisse nicht ob es schon in Betrieb genommen und somit die Garantie erloschen wurde. Um dies zu prüfen müsse man das Gerät einschalten und somit die Garantie erlöschen

Es wird ein Satz aus den AGB zitiert, dass Software nicht ausgepackt werden darf... zählt denn jetzt ein iPad, wo Software drauf ist, auch dazu?

Meines Erachtens darf ich ein Produkt auspacken und auf Beschaffenheit und Zustand überprüfen, so wie es im Laden auch üblich ist...

Euronics stellt sich quer...

Hat jemand Tipps dazu ? Erfahrungen?
Welches Recht hat Euronics ??
„ABC“
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Kommentare

desko7512.01.2112:16
Wenn Du es online gekauft hast, kannst Du es innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurück schicken. Im stationären Handel bist Du immer auf die Kulanz angewiesen. Dort gibt es kein Widerrufs- oder Rückgaberecht. Der vorgeschobene Grund, es handele sich bei dem iPad um ein Softwareprodukt, halte ich aber für hanebüchenen Unsinn. Auf nahezu jedem technischen Gerät läuft irgendeine Art von Software.
+3
desko7512.01.2112:29
Nachtrag:
Im Falle eines Mangels kann man natürlich auch im stationären Handel nachbessern, tauschen oder erstatten lassen. Ich meine das Widerrufsrecht, dass sich aus dem Fernabsatzgesetzt ergibt.
+3
ssb
ssb12.01.2112:39
Auch im stationären Handel wird meist das Fernabsatzgesetz angewendet - wenn du das Gerät (oder ein vergleichbares) nicht benutzen/testen konntest. Man kann sich aber nicht unbedingt darauf verlassen.

Die "Entsiegelung" von Ware - also das Öffnen der Originalverpackung - schließt das Widerrufsrecht nur bei Datenträgern aus, insbesondere wenn es sich um Software, Audio- oder Videoaufzeichnungen handelt (damit man sich nicht DVDs bestellt, sich diese anschaut und dann zurückschickt). Das ist so im BGB §312g geregelt. Siehe .
Dort ist auch geregelt, dass dieses Widerrufsrecht unabdingbar ist, es kann also nicht durch AGBs ausgeschlossen werden. Wenn du also noch innerhalb der 14-Tagefrist bist, einfach den Widerruf ankündigen, das iPad zurücksetzen und in die Originalverpackung stecken und auch dann auf den Weg schicken, wenn du keine RMA bekommst. Der Hinweis auf §312g BGB wird denen immerhin schon signalisieren, dass du dich mit der Rechtslage auseinandergesetzt hast und oft fallen dann solche Hindernisse.
Wenn nicht: Verbraucherschutz anrufen und zur Not einen Anwalt hinzuziehen. Kommt keine RMA oder eine Ablehnung, dann auf jeden Fall bei weiteren Schreiben eine Frist setzen. sonst sitzen die das einfach aus.
+2
KarstenM
KarstenM12.01.2112:46
Unabhängig von der Rechtslage, könntest du natürlich auch mal auf die Gründe und das Gerät eingehen. Möglicherweise sucht gerade jemand im Forum nach neuer Hardware.
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TorstenK12.01.2113:01
Das bestärkt mich erneut, auch wenn es für die Händler vor Ort nicht förderlich ist, lieber online zu ordern. Das Risiko die Katze im Sack zu erwerben gefällt mir irgendwie nicht.
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berlin7912.01.2113:04
TorstenK

Hat er doch gemacht. Trotzdem stellt sich der Händler quer. Das ist hier das Problem.
„'daß' gibt es seit 1996 nicht mehr. https://www.das-dass.de/“
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tbaer
tbaer12.01.2113:07
KarstenM
Möglicherweise sucht gerade jemand im Forum nach neuer Hardware.

Das wird wohl kaum Erfolg haben: iMatthew möchte ja seine komplette Zahlung an Euronics zurück haben, und nicht nur ca. 90 %, weil ein Käufer hier im Forum für ein Second-Hand-Gerät kaum den Ladenverkaufspreis anlegen wird. Wenn ich ein Neugerät möchte, dann ovp mit voller Händlergarantie vom Händler meines Vertrauens.

Aber möglicherweise hat er das Gerät ja mit unbeschreiblichen Rabatten zu einem Spottpreis erhalten, den er dann an den Käufer weitergibt Dann könnte er möglicherweise Interessenten finden.
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beanchen12.01.2113:15
iMatthew
Euronics verweigert das mit den Argumenten, man wisse nicht ob es schon in Betrieb genommen und somit die Garantie erloschen wurde. Um dies zu prüfen müsse man das Gerät einschalten und somit die Garantie erlöschen
Ist das jetzt deine Interpretation oder wortwörtlich der Text von Euronics? Mit Garantie hat das nämlich überhaupt nichts zu tun. Das wäre ja der Knaller, wenn die Garantie beim einschalten eines Geräte erlischt. Lässt sich gut ausdehnen: "Das Auto hat 30 Jahre Garantie aber wenn sie den Motor anmachen, erlischt diese!"
Euronics geht es entweder darum, dass es kein Neugerät mehr ist, da sie die originale Verpackung (die Folie) nicht mehr herstellen können. Das ist aber den Nachteil des Versandhandels, den sie schlucken müssen. Was anderes wäre, wenn du das Gerät mit Apple ID angemeldet hast. Damit startet nämlich die Garantie auf deinen Namen. Das kann Euronics aber auch bei Apple prüfen und muss dazu das Gerät nicht einschalten.
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
+3
Fucko12.01.2113:19
beanchen
iMatthew
Euronics verweigert das mit den Argumenten, man wisse nicht ob es schon in Betrieb genommen und somit die Garantie erloschen wurde. Um dies zu prüfen müsse man das Gerät einschalten und somit die Garantie erlöschen
Ist das jetzt deine Interpretation oder wortwörtlich der Text von Euronics? Mit Garantie hat das nämlich überhaupt nichts zu tun. Das wäre ja der Knaller, wenn die Garantie beim einschalten eines Geräte erlischt. Lässt sich gut ausdehnen: "Das Auto hat 30 Jahre Garantie aber wenn sie den Motor anmachen, erlischt diese!"

Ja, das habe ich mich auch gefragt. Wüsste auch nicht, was die Garantie mit dem 14-tägigen Rückgaberecht zu tun hat. Kann mir nicht vorstellen, dass der Text so von Euronics kommt.
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macerkan
macerkan12.01.2113:27
Hier im Forum herrscht wieder mal die Amazon-Idee. Bestellen und dann wieder zurückschicken.
Mit Garantie hat das gar nichts zu tun. Den Vertrag widerrufen ist bei Internetbestellungen möglich, aber selbstverständlich gewissen Einschränkungen unterworfen.
Bei unausgepackter Ware idR kein Problem. Bei Tonträgern, Software oder ähnlichen Sachen, die ausgepackt oder schon benutzt wurden, nicht möglich. Da sprechen bestimmte andere Gesetze und Verordnungen dagegen, z. B. das Urheberrecht, etc.. Bei Computern mit Software ist es oft so, dass in den AGBs der Widerruf ausgeschlossen ist, sobald man den Computer (hier iPad) benutzt, da hier mit Erstinstallation durch den Kunden der Widerruf erlischt. Steht idR auch im Lizenzvertrag, den man da zustimmen muss.
Wenn der Händler dennoch aus Kulanz das Gerät zurücknimmt, kann er eine Wertminderung geltend machen.
+4
TorstenK12.01.2113:34
OK, habe euronics von meiner Liste soeben gestrichen
-2
Statler_RGBG
Statler_RGBG12.01.2113:49
TorstenK
OK, habe euronics von meiner Liste soeben gestrichen
Ist das nicht ein bisschen voreilig? Man weiss ja gar nichts genaues, der TE hat sonst ja nichts mehr geschrieben - und man weiß auch nicht, ob das alles so stimmt, bzw. ob nicht auf irgendeiner Seite (TE / Euronics) ein Missverständniss vorliegt.
+2
Perdiste puesto primero12.01.2114:07
iMatthew
kurz und knapp; habe mir bei euronics ein iPad gekauft (und bezahlt) und möchte es auf Grund verschiedener Dinge zurück schicken bzw vom Widerruf Gebrauch machen.

Fernabsatzgesetz: Du kannst es innert 14-tagen problemlos zurückschicken. Wenn sich euronics querstellt am besten per Zeugen.
iMatthew
Euronics verweigert das mit den Argumenten, man wisse nicht ob es schon in Betrieb genommen und somit die Garantie erloschen wurde. Um dies zu prüfen müsse man das Gerät einschalten und somit die Garantie erlöschen

Zum ersten geht es hier gar nicht um Garantie, sondern um Gewährleistung. Wenn euronics also so einen Unsinn erzählt braucht man gar nicht darauf einzugehen.

Zum zweiten erlaubt das Fernabsatzgesetz alles was zur Beurteilung des Zustandes der Ware erforderlich ist, inklusive Auspacken und Inbetriebnahme der Ware. Das kann euronics gar nicht per AGB ausschließen, entsprechende Klauseln sind schlicht unwirksam.
iMatthew
Euronics stellt sich quer...
Wenn euronics sich querstellt, das Ganze per Anwalt klären lassen. Die meisten geben bereits nach, wenn Sie Post vom Anwalt bekommen.
-1
ssb
ssb12.01.2114:09
macerkan
Hier im Forum herrscht wieder mal die Amazon-Idee. Bestellen und dann wieder zurückschicken.
Mit Garantie hat das gar nichts zu tun. Den Vertrag widerrufen ist bei Internetbestellungen möglich, aber selbstverständlich gewissen Einschränkungen unterworfen.
Bei unausgepackter Ware idR kein Problem. Bei Tonträgern, Software oder ähnlichen Sachen, die ausgepackt oder schon benutzt wurden, nicht möglich. Da sprechen bestimmte andere Gesetze und Verordnungen dagegen, z. B. das Urheberrecht, etc.. Bei Computern mit Software ist es oft so, dass in den AGBs der Widerruf ausgeschlossen ist, sobald man den Computer (hier iPad) benutzt, da hier mit Erstinstallation durch den Kunden der Widerruf erlischt. Steht idR auch im Lizenzvertrag, den man da zustimmen muss.
Wenn der Händler dennoch aus Kulanz das Gerät zurücknimmt, kann er eine Wertminderung geltend machen.
Bzgl. Amazon - ich schaue mittlerweile immer zuerst, ob ich einen Artikel vor Ort bekomme - Amazon ist da der Lieferant, der bei mir an letzter Stelle steht. Es ärgert mich oft eher, dass ich einen Artikel woanders nicht bekomme.

Ansonsten verliert man mit dem Öffnen der Originalverpackung nur dann das Widerrufsrecht, wenn es um Datenträger geht - genauer gesagt, um die auf dem Datenträger gespeicherten Daten. Eben Videos, Musik, Software. Im Grunde erwirbt man ja eine Lizenz dafür, die Daten zu nutzen und nicht den Datenträger der im Vergleich zu den Abgaben eh preislich kaum ins Gewicht fällt.
Wenn man aber ein iPad kauft, dann kauft man ein Gerät. Dass dieses Gerät ohne Software nicht funktioniert ist eine Begleiterscheinung. Die Software (iPadOS) ist übrigens kostenfrei, daher schließt man den Kaufvertrag für das Gerät ab, nicht für die darauf befindliche Software. Damit hat man bei Tele-Bestellungen immer ein Widerrufsrecht innerhalb der ersten 14 Tage ab Ankunft des Produktes beim Kunden. Es ist egal wie intensiv das Gerät genutzt wurde, solange es dabei nicht fahrlässig beschädigt wurde.

Der Hintergedanke bei dem Fernabsatzgesetz ist nämlich, dass man das Gerät nicht im Geschäft testen konnte und es online oder telefonisch auch keine ausreichende Beratung gibt. Bei BTO-Geräten (also auf Kundenwunsch konfiguriert) gilt das nicht, weil man davon ausgehen kann, dass der Käufer genau wusste was er wollte und der Artikel schwer weiterverkäuflich ist. Das iPad (wenn es keine Schäden aufweist) ist aber ungeachtet dessen weiterhin verkäuflich, wenn vielleicht auch nur als "B-Ware". Bei Apple landen tausende solcher Gerät dann im Refurb-Store, wo sie mit mäßigen Rabatten wieder angeboten werden. Den Wertverlust muss da der Händler tragen, so sieht es das Gesetz vor. Das beruht auf einer EU-Richtlinie und soll einfach den Kunden davor schützen "die Katze im Sack zu kaufen".

Daher kann man das Widerrufsrecht auch in Geschäften geltend machen, in denen man das Gerät nicht testen kann und es keine Beratung gibt. Wer ein Tablet beim Aldi kauft kann es immer zurückgeben, nicht nur wegen der vorab eingeräumten Kulanz für solche Produkte. Daher bieten Aldi und Co. für solche Geräte auch eine "Kulanz", die eigentlich keine ist, ohne dass eine Wertminderung berechnet wird. Es wird auf Wunsch des Kunden auch immer das Geld ausgezahlt ggf. nicht in Bar, wenn nicht bar bezahlt wurde.

Aber zur Not - schicke Euronics doch mal den Inhalt des Forums - da werden sie merken, dass die Verweigerung deines Widerrufsrechts erstens nicht Rechtens ist und zweitens schon mindestens 1 potentiellen Kunden gekostet hat.
+1
beanchen12.01.2114:13
Perdiste puesto primero
Zum ersten geht es hier gar nicht um Garantie, sondern um Gewährleistung. Wenn euronics also so einen Unsinn erzählt braucht man gar nicht darauf einzugehen.
Ich gehe trotzdem darauf ein. Was hat das jetzt mit Gewährleistung zu tun? Gewährleistung ist der Anspruch gegenüber dem Händler, wenn beim Kauf schon ein Mangel / Defekt vorlag. Davon war bisher überhaupt keine Rede!
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
+3
iBert12.01.2114:28
A: Hast du das Pad bei Euronics im Laden gekauft oder online bestellt?
B: An welchem Datum war das?

Solange das nicht klar ist kann dir niemand helfen!!!
„Objektiv ist relativ, subjektiv gesehen.“
+4
ssb
ssb12.01.2114:29
beanchen
Perdiste puesto primero
Zum ersten geht es hier gar nicht um Garantie, sondern um Gewährleistung. Wenn euronics also so einen Unsinn erzählt braucht man gar nicht darauf einzugehen.
Ich gehe trotzdem darauf ein. Was hat das jetzt mit Gewährleistung zu tun? Gewährleistung ist der Anspruch gegenüber dem Händler, wenn beim Kauf schon ein Mangel / Defekt vorlag. Davon war bisher überhaupt keine Rede!
Zudem erlischt die Garantie nicht mit der Inbetriebnahme - sie beginnt erst, wenn der Artikel an den Endkunden übergeben wurde, was oft durch eine Registrierung des Produktes oder per Rechnungsdatum + Versanddauer nachweislich erfolgt ist. So war es zumindest immer bei den Apple Geräten, die ich gekauft hatte. In der Regel nimmt man ein Gerät ja auch kurz nach Erhalt in Betrieb.

Nochmal zum Amazon-Verhalten. Ich habe, seit es das Fernabsatzgesetz gibt, erst ein einziges Mal ein Gerät online bestellt, bei dem ich mir nicht sicher war, ob ich es behalten möchte. Das habe ich aber auch bei der Bestellung gesagt. Hintergrund - ich habe für meinen BayerDynamic DT 880 (1. Generation) Ersatzteile bestellt im Wert von 20 Euro und dabei gesehen, dass es den T90 als B-Stock im Angebot gibt. Ich habe dann bei der Bestellung gesagt, dass der T90 erst wird beweisen müssen, dass er 22,5 mal besser ist als mein ca. 20 Jahre alter DT 880. War kein Problem - zumindest bei Thomann. Es war auch klar, dass ich den T90 mit dem DT 880 vergleiche indem ich beide im Wechsel benutze - wie hätte er sich sonst beweisen können. Am Ende konnte der T90 aber überzeugen, aber sie hätten ihn ohne Probleme zurückgenommen. Der T90 war übrigens B-Stock, weil er wohl lange in der Auslage stand und daher die Verpackung ein wenig mitgenommen war, es war aber kein Vorführgerät.
0
jpparker
jpparker12.01.2114:40
Macht euch halt nicht gegenseitig fertig! Wartet halt mal ab, weshalb der Threadersteller das Ding überhaupt zurückgeben möchte. Jedliche weitere Diskussion ist doch bis dahin für A..s!
+2
Tirabo12.01.2114:57
Widerruf wird ausgeschlossen, wenn das Gerät bereits über die Funktionsprüfung des Einschaltens hinausgeht und der Kunde angefangen hat, das Gerät bereits zu personalisieren.

Siehe Punkt 8.



Sorry, für Rechtsfragen sind Juristen da und nicht ein Forum. Du wirst hier keine verbindlichen Aussagen bekommen, außer Vermutungen, Meinungen, Spekulationen usw.

Willst Du das wirklich?
+2
beanchen12.01.2115:14
Tirabo
Widerruf wird ausgeschlossen, wenn das Gerät bereits über die Funktionsprüfung des Einschaltens hinausgeht und der Kunde angefangen hat, das Gerät bereits zu personalisieren.

Siehe Punkt 8.
Das ist klar nur behauptet Euronics ja, da sie das nicht prüfen könnten, wird es einfach unterstellt. Ersteres ist falsch und das zweite nach meiner bescheidenen und nichtfachlichen Meinung nicht in Ordnung.
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
-2
UWS12.01.2115:22
... hm anhand des Ausgangspostings kann man die Sache nicht so wirklich einschätzen...
„There is no cloud…it’s just someone else’s computer.“
+3
iMatthew12.01.2117:14
Moin,

ich danke euch für die zahlreichen Kommentare.

Ich versuche mal ein Paar Dinge zu erläutern.
Ein Paar Stunden später:
Zuerst die gute Sache, dass sich die Sache wohl (auch mit viel hin und her) zum Guten gewendet hat.

Das iPad habe ich letzte Woche online bestellt - das war eine offene Frage...

Und ja, es ging um die Garantie. Zitat "Hintergrund dieser Regelung ist, dass wir nicht prüfen können, ob das Gerät in Betrieb genommen wurde. Um dies zu prüfen, müsste das Gerät eingeschalten werden, was zum Erlöschen der Hersteller-Garantie führt."
Ist also nichts ausgedachtes von mir oder so...


Letztlich nehmen die das Gerät jetzt doch zurück, aber auch nur weil ich hartnäckig auf die Inhalte der Mail eingegangen bin und mich zum Glück ein bisschen mit den AGBs befasst habe.

Ein weiteres Zitat ist aber auch :
"Apple selber
nimmt keine geöffneten Geräte zurück und wir sind auch angehalten dies so umzusetzen."
Trotz dieser Aussage, machen sie bei mir eine "Ausnahme", weil sie mich nicht "Unglücklich" machen möchten.

Ich freu mich darüber, finde aber dennoch komisch.
Ich habe schonmal vor einiger Zeit bei Apple ein iPhone zurückgegeben, war sogar mit der Apple id verbunden.
Man sagte mir nur, ich müsse mich mit der Apple-id wieder abmelden, und der Umtausch ist kein Thema...

Soweit , ich danke nochmal.... und ja, auch wenn "für Rechtsfragen Juristen da sind und nicht ein Forum",
war mein Gedanke an der Frage eben solche hier zu finden, oder eben solche, die sich einfach auskennen oder ähnliche Erfahrung gemacht haben.

Danke und schönen Abend .
„ABC“
+4
JoMac
JoMac12.01.2121:03
iMatthew
Ein weiteres Zitat ist aber auch :
"Apple selber
nimmt keine geöffneten Geräte zurück und wir sind auch angehalten dies so umzusetzen."
Trotz dieser Aussage, machen sie bei mir eine "Ausnahme", weil sie mich nicht "Unglücklich" machen möchten.
Diese Aussage habe ich bisher von Apple noch nicht nicht gelesen/gehört 🤔

Meine Erfahrung:
Ich hatte vor ca 3 Jahren das 13“ MacBookPro bestellt, online bei Apple direkt, aber die Tastatur hatte mir absolut nicht gefallen.
Das Gerät hatte ich aber bereits für mehr ID registriert.
Trotzdem habe ich es ohne Probleme Apple zurückgeben können.
+3
chill
chill12.01.2122:25
JoMac

Apple nimmt wohl Geräte zurück, weil beim reburshen immer noch genug Geld in die Kassen kommt. Die Ersparnis ist ja teils kaum der Rede wert.
„MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2“
+1
rmayergfx
rmayergfx12.01.2122:30
iMatthew
Soweit , ich danke nochmal.... und ja, auch wenn "für Rechtsfragen Juristen da sind und nicht ein Forum",
war mein Gedanke an der Frage eben solche hier zu finden, oder eben solche, die sich einfach auskennen oder ähnliche Erfahrung gemacht haben.
Dafür gibt es spezielle Foren, z.B. https://www.frag-einen-anwalt.de.
„Der Computer soll die Arbeit des Menschen erleichtern, nicht umgekehrt !“
0
iBert12.01.2122:42
rmayergfx
iMatthew
Soweit , ich danke nochmal.... und ja, auch wenn "für Rechtsfragen Juristen da sind und nicht ein Forum",
war mein Gedanke an der Frage eben solche hier zu finden, oder eben solche, die sich einfach auskennen oder ähnliche Erfahrung gemacht haben.
Dafür gibt es spezielle Foren, z.B. https://www.frag-einen-anwalt.de.
Zum einfordern des 14 tägigen Rückgaberecht laut Fernabsatzgesetz braucht es keinen Anwalt, keine Gerichtsverhandlung und kein "Wohlwollen" des Händlers. Da gibt es keinen Spielraum und jeder seriöse Einzelhandel ist gut beraten sich daran zu halten.
„Objektiv ist relativ, subjektiv gesehen.“
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