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Forum>Hardware>Wessen Mac ist auf dem versicherten DHL-Versandweg "verloren" gegangen?

Wessen Mac ist auf dem versicherten DHL-Versandweg "verloren" gegangen?

Büffelchen
Büffelchen11.12.2212:54
Moin, wem von euch ist sein Mac oder andere Apple-Hardware, so wie mir , auf dem DHL- Versandweg "verschwunden" und nie wieder aufgetaucht ? Habt Ihr Lust, Eure Erlebnisse zu schildern ?
P.S.: Bis mir der Schaden nach Zeitwert erstattet wurde, verging ein gutes halbe Jahr.
Wünsche noch ein schönen 3. Advent.
„" Careful With That Axe, Eugene "
+3

Kommentare

berlin7911.12.2213:14
Nur eine Verständnisfrage:

Wieso wurde dir nur der Schaden nach Zeitwert erstattet? Du hast bei einem Händler (Annahme meinerseits) eine Ware (in dem Fall einen Mac) bestellt.

Diese ist auf dem Versandweg abhanden gekommen. Das Risiko liegt doch beim Verkäufer?

Oder war es ein Privatkauf oder eine andere Geschichte?
„'daß' gibt es seit 1996 nicht mehr. https://www.das-dass.de/“
+4
piik
piik11.12.2213:24
ein Freund hat mir vor Längerem mal ein MBP geschickt. Das wurde geklaut von einem Postangestellten. Leider war es nur für 500€ versichert, die ich bekam. Das waren gute 1000€ Verlust (die Freund und ich je zur Hälfte trugen).
Zwei Jahre später gabs dann einen Brief von der Staatsanwaltschaft: Der Dieb stehe demnächst vor Gericht und man könnte (außer dem Ausfüllen von Formularen über den Diebstahl) ihn verklagen, wobei darauf hingewiesen wurde, dass der Dieb vermutlich mittellos sei. Ja und da wollte ich kein weiteres Geld verbrennen. So ist das Leben.

Und im Forum muss ein krankhafter Downvoter seine Störung ausleben, nichtwahr?
+8
Luivision11.12.2213:35
berlin79
Nur eine Verständnisfrage:

Wieso wurde dir nur der Schaden nach Zeitwert erstattet? Du hast bei einem Händler (Annahme meinerseits) eine Ware (in dem Fall einen Mac) bestellt.

Diese ist auf dem Versandweg abhanden gekommen. Das Risiko liegt doch beim Verkäufer?

Oder war es ein Privatkauf oder eine andere Geschichte?
Also wie Du bei "Zeitwert" auf die Annahme kommst das es sich um eine neu Ware eines Händlers handelt ist mir schleierhaft.

Zum eigentlichen Thema kann ich aber zu meinem Glück nichts beitragen.

Gruß
-8
berlin7911.12.2213:42
Luivision
Also wie Du bei "Zeitwert" auf die Annahme kommst das es sich um eine neu Ware eines Händlers handelt ist mir schleierhaft.

Zum eigentlichen Thema kann ich aber zu meinem Glück nichts beitragen.

Gruß

Ich habe nirgendwo angenommen oder geschrieben, dass es sich um Neuware eines Händlers handelt.

Ich habe lediglich angenommen, dass der Themenersteller bei einem Händler bestellt hat.

Und sofern das zutreffend ist (das weiß ich ja eben nicht), wundert es mich halt wieso nur ein Zeitwert und nicht die komplette bezahlte Summe erstattet wurde.
„'daß' gibt es seit 1996 nicht mehr. https://www.das-dass.de/“
+3
Tobi105111.12.2214:23
Mir ist das zwar nicht mit DHL passiert, sondern kürzlich bei Amazon, wo ich ein iPhone 14 Pro plus zugehöriger Hülle und Panzerglas bestellt hatte, die in separaten Paketen verschickt wurden. Bei der Hülle wurde angegeben, dass sie in meinen Briefkasten zugestellt wurde. Das iPhone hat angeblich ein Nachbar angenommen. Das klingt schonmal merkwürdig. Warum hat der Amazon-Zusteller nicht beides dem Nachbarn ausgehändigt? Außerdem benötigte der Zusteller einen Code von mir, damit er das zustellen darf. Das macht Amazon bei hochpreisigen Sendungen so. Ich kann zwar nur mutmaßen. Ich vermute aber, der Zusteller hat das unterschlagen. Seit dem kommt auch immer ein anderer Amazon-Fahrer.

Ich habe dann bei Amazon angerufen. Die Mitarbeiterin, mit der ich dann gesprochen habe, konnte das auch direkt nachvollziehen, dass da irgendetwas nicht stimmt. Sie hat sich dann darum gekümmert. Ich hatte die Tage darauf auch noch mehrmals Kontakt mit Ihr, wo sie mir den aktuellen Stand der Nachforschung mitgeteilt hat und nach ca. 1 Woche hatte ich mein Geld wieder. Seitens Amazon ist das also alles super vorbildlich gelaufen.

Das einzig ärgerliche ist, dass das iPhone 14 Pro ja derzeit nur schwer lieferbar ist. Ich musste es dann neu bestellen, weil Amazon ja auch keine am Lager hat. Lieferzeitpunkt ist dann irgendwann nach Weihnachten. Bei meiner ersten Bestellung hatte ich auch schon 6 Wochen gewartet.
+7
ilig
ilig11.12.2214:38
Büffelchen
Findest Du es jetzt nicht auch angebracht, dass Du uns zu den Themen »Händlerversand«, »Privatversand«, »Neuware«, »Gebrauchtware«, »Neuwert«, »Zeitwert« et cetera endlich mal aufklärst? Danke
+6
Fatty&Little
Fatty&Little11.12.2215:06
piik
ein Freund hat mir vor Längerem mal ein MBP geschickt. Das wurde geklaut von einem Postangestellten. Leider war es nur für 500€ versichert, die ich bekam. Das waren gute 1000€ Verlust (die Freund und ich je zur Hälfte trugen).

Wenn man max 500€ versichert, bekommt man eben auch nur €500.
Glücklicherweise für Dich gibt es dort anscheinend, im Gegensatz zu z.B. Hausratsversicherungen, keine Unterversicherungsklausel.
+8
MacStudio11.12.2215:29
Ein Bote gab mal ein Packet im Kiosk nebenan ab. Ein Gast des Ladens unterschrieb und das Packet war weg. DHL war vertraglich raus, da der Versender keine persönliche Empfänger Unterschrift bestellt hatte. Der amerikanische Hardware Hersteller war raus, da das Paket ja unterschrieben war.
Anwalt und unzählige Schreiben und 18 Monate später erhielt ich dann ein neues Paket. Der Anwalt war für mich kostenlos, da der Versender dessen kosten übernommen hat.
0
piik
piik11.12.2216:46
Fatty&Little
piik
ein Freund hat mir vor Längerem mal ein MBP geschickt. Das wurde geklaut von einem Postangestellten. Leider war es nur für 500€ versichert, die ich bekam. Das waren gute 1000€ Verlust (die Freund und ich je zur Hälfte trugen).

Wenn man max 500€ versichert, bekommt man eben auch nur €500.
Glücklicherweise für Dich gibt es dort anscheinend, im Gegensatz zu z.B. Hausratsversicherungen, keine Unterversicherungsklausel.
Hatte ich überhaupt nicht bestritten und auch nicht beklagt. Ich weiß selbst dass ich (bzw. mein Freund) da selbst Schuld ran bin. Aber danke, dass Du mich darüber nochmals aufgeklärt hast
+1
Schens
Schens11.12.2216:48
Fatty&Little
Wenn man max 500€ versichert, bekommt man eben auch nur €500.
Glücklicherweise für Dich gibt es dort anscheinend, im Gegensatz zu z.B. Hausratsversicherungen, keine Unterversicherungsklausel.

Das ist nicht korrekt - habe ich 2011 auf die Harte Tour erfahren: Mac kostet 1000€, Du versicherst ihn mit 500€. Also war er zu 50% versichert, also gibt es nur 250€.
0
Schens
Schens11.12.2216:49
Fatty&Little
Wenn man max 500€ versichert, bekommt man eben auch nur €500.
Glücklicherweise für Dich gibt es dort anscheinend, im Gegensatz zu z.B. Hausratsversicherungen, keine Unterversicherungsklausel.

Das ist nicht korrekt - habe ich 2011 auf die Harte Tour erfahren: Mac kostet 1000€, Du versicherst ihn mit 500€. Also war er zu 50% versichert, also gibt es nur 250€.
0
cps11.12.2216:56
Tobi1051
Bei der Hülle wurde angegeben, dass sie in meinen Briefkasten zugestellt wurde. Das iPhone hat angeblich ein Nachbar angenommen. Das klingt schonmal merkwürdig. Warum hat der Amazon-Zusteller nicht beides dem Nachbarn ausgehändigt?

War der Zeitpunkt der beiden Lieferungen identisch, so dass man vom gleichen Zusteller ausgehen kann?
Nach meiner Erfahrung wurden oder werden teure Artikel separat geliefert.
+1
Büffelchen
Büffelchen11.12.2216:58
ilig

Sachte,sachte😉. Ich sitze nicht Ganztägig am Rechner. Sachverhalt: Macbook Pro 13, Early 2015, Optic sowie Display 1a, neue Batterie mit Case. Bei einem bekannt guten AASP SSD-Speicheraufrüstung (bei diesem Modell noch möglich🤗) machen lassen. Nach Erledigung meines Auftrags versicherter Rückversand und Abgabe in der Postbox. Einlieferung AASP und Entleerung durch DHL wurde durch die Sendungsverfolgung nachgewiesen !!! Ab dem Zeitpunkt war das MacBook Pro verschwunden. Hat auch kein „ wo ist mein Mac „ zu einem Ergebnis geführt 🤨. Suchauftrag an DHL, Antworten ect. zogen sich bis zur Entschädigung, wie von mir schon erwähnt, hin .
„" Careful With That Axe, Eugene "
+3
Macs0411.12.2217:21
Es ist tatsächlich so, dass das Versandrisiko, wenn man nicht beim Händler kauft nicht beim Käufer liegt. Ergo hat auch der Käufer darauf zu achten, dass die Ware hinreichend versichert verschickt wird und das entsprechend anzufordern.
Wenn man nur 50% des Wertes versichert, bekommt man auch nur 50%. Und grundsätzlich nur den Zeitwert, so ärgerlich das ist, auch wenn das Gerät zu dem Zeitpunkt noch völlig ausreicht, man kann ja theoretisch ein Gebrauchtes neu erwerben...
-1
Fatty&Little
Fatty&Little11.12.2217:22
Schens
Fatty&Little
Wenn man max 500€ versichert, bekommt man eben auch nur €500.
Glücklicherweise für Dich gibt es dort anscheinend, im Gegensatz zu z.B. Hausratsversicherungen, keine Unterversicherungsklausel.

Das ist nicht korrekt - habe ich 2011 auf die Harte Tour erfahren: Mac kostet 1000€, Du versicherst ihn mit 500€. Also war er zu 50% versichert, also gibt es nur 250€.
Sprichst Du von Paketversicherung um die es hier geht?
Wenn ja, dann hatte pilk Glück
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virk
virk11.12.2218:15
Fatty&Little
piik
ein Freund hat mir vor Längerem mal ein MBP geschickt. Das wurde geklaut von einem Postangestellten. Leider war es nur für 500€ versichert, die ich bekam. Das waren gute 1000€ Verlust (die Freund und ich je zur Hälfte trugen).

Wenn man max 500€ versichert, bekommt man eben auch nur €500.
Glücklicherweise für Dich gibt es dort anscheinend, im Gegensatz zu z.B. Hausratsversicherungen, keine Unterversicherungsklausel.
Ist dem tatsächlich so? Dann wäre ich ja gut beraten, im Falle der Fälle der Versicherung zu melden, daß der Wert des Laptops aufgrund von Gebrauchsspuren etc. nicht mehr 1000€ sondern nur noch 500€ war. Das wäre/ist ja ein wenig skurril, oder?
„Gaststättenbetrieb sucht für Restaurant und Biergarten Servierer:innen und außen.“
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Fatty&Little
Fatty&Little11.12.2219:06
virk
Fatty&Little
piik
ein Freund hat mir vor Längerem mal ein MBP geschickt. Das wurde geklaut von einem Postangestellten. Leider war es nur für 500€ versichert, die ich bekam. Das waren gute 1000€ Verlust (die Freund und ich je zur Hälfte trugen).

Wenn man max 500€ versichert, bekommt man eben auch nur €500.
Glücklicherweise für Dich gibt es dort anscheinend, im Gegensatz zu z.B. Hausratsversicherungen, keine Unterversicherungsklausel.
Ist dem tatsächlich so? Dann wäre ich ja gut beraten, im Falle der Fälle der Versicherung zu melden, daß der Wert des Laptops aufgrund von Gebrauchsspuren etc. nicht mehr 1000€ sondern nur noch 500€ war. Das wäre/ist ja ein wenig skurril, oder?
Sind Versicherung - wenn diese den Zeitwert bei Ersatz zu Grunde legen, dann sollten sie das eigentlich auch bzgl Versicherungssumme tun. Ob sie es machen ... k.A.
Versicherungen können da sehr opportunistisch ein...
0
piik
piik11.12.2220:27
Fatty&Little
Die Versicherungsbedingungen finden sich als PDF hier:
Da ist kein Wort von Unterversicherung zu lesen. Und wenn da nichts steht, gibt es das da auch nicht.
Pakete sind schließlich keine Häuser. Ich denke, Du hast Dir das schlicht aus den Fingern gesaugt.
0
Fatty&Little
Fatty&Little11.12.2223:22
piik
Fatty&Little
Die Versicherungsbedingungen finden sich als PDF hier:
Da ist kein Wort von Unterversicherung zu lesen. Und wenn da nichts steht, gibt es das da auch nicht.
Pakete sind schließlich keine Häuser. Ich denke, Du hast Dir das schlicht aus den Fingern gesaugt.
Ich habe das auch nirgendwo behaupted. Ganz im Gegenteil
Ich habe den Beitrag von Schens geantwortet, der das behauptet hat. S.o.
Also halt mal die Füße still
+2
konnektor12.12.2207:22
MacStudio
Ein Bote gab mal ein Packet im Kiosk nebenan ab. Ein Gast des Ladens unterschrieb und das Packet war weg. DHL war vertraglich raus, da der Versender keine persönliche Empfänger Unterschrift bestellt hatte.
Das ist aber nur so, wenn Du einer alternativen Zustellung (Nachbar, Ablagert, ...) zugestimmt hast. Ansonsten muss das Paket bei Dir abgegeben oder wieder zurück genommen werden.
Wird trotzdem einfach zugestellt und das Paket verschwindet, haftet der Paketdienst. Blöd ist nur, dass das vom Versender reklamiert werden muss, da der ja der Auftraggeber ist.
Hier schon mehrfach so passiert, zum Glück nicht mit hochpreisigen Apple-Produkten.
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MacStudio12.12.2212:13
konnektor
MacStudio
Ein Bote gab mal ein Packet im Kiosk nebenan ab. Ein Gast des Ladens unterschrieb und das Packet war weg. DHL war vertraglich raus, da der Versender keine persönliche Empfänger Unterschrift bestellt hatte.
Das ist aber nur so, wenn Du einer alternativen Zustellung (Nachbar, Ablagert, ...) zugestimmt hast. Ansonsten muss das Paket bei Dir abgegeben oder wieder zurück genommen werden.
Wird trotzdem einfach zugestellt und das Paket verschwindet, haftet der Paketdienst. Blöd ist nur, dass das vom Versender reklamiert werden muss, da der ja der Auftraggeber ist.
Hier schon mehrfach so passiert, zum Glück nicht mit hochpreisigen Apple-Produkten.

Ja, wenn man aber keine Möglichkeit hat das auszuwählen... Ich achte da seit dem sehr drauf und ich habe ganz ganz selten die Möglichkeit die Versandart anzugeben, also Abgabe Nachbar, persönlich etc. Ab und an geht das direkt bei DHL, mit Sendungsnummer, aber wie gesagt nur, wenn der Versender die High-End-Version bucht.

Ich gehe sieht Jahren immer sofort mit sowas zum Anwalt. Ohne Rechtsschutz. In der Regel zahlt das dann der Beschuldigte. keinen Nerv mich mit sowas rumzuschlagen.
+1
innug12.12.2214:12
Schens
Das ist nicht korrekt - habe ich 2011 auf die Harte Tour erfahren: Mac kostet 1000€, Du versicherst ihn mit 500€. Also war er zu 50% versichert, also gibt es nur 250€.

Wenn der Mac verloren geht, sind die 1000€ aber zu 100% weg.
Und 50% von den 1000€ sind dann 500€. Wieso also noch mal halbieren?
+1
svenn
svenn12.12.2215:05
das ist ein leider elendes und umfangreiches thema...
ich habe lange jahre schmuck hergestellt und versendet, meine fresse was da alles weggekommen ist...egal ob einschreiben/wert/nachnahme.
hier eine ganz gute übersicht was geht und worauf zu achten ist
0
piik
piik12.12.2216:37
Fatty&Little
piik
Fatty&Little
Die Versicherungsbedingungen finden sich als PDF hier:
Da ist kein Wort von Unterversicherung zu lesen. Und wenn da nichts steht, gibt es das da auch nicht.
Pakete sind schließlich keine Häuser. Ich denke, Du hast Dir das schlicht aus den Fingern gesaugt.
Ich habe das auch nirgendwo behaupted. Ganz im Gegenteil
Ich habe den Beitrag von Schens geantwortet, der das behauptet hat. S.o.
Also halt mal die Füße still
Sorry, habe natürlich Schens gemeint. Sorry für das Missverständnis.
+1
feel_x12.12.2218:52
Büffelchen
Bei einem bekannt guten AASP SSD-Speicheraufrüstung (bei diesem Modell noch möglich🤗) machen lassen. Nach Erledigung meines Auftrags versicherter Rückversand [...]

Hm. So gut kann der AASP nicht gewesen sein, wenn er die Versicherungsleistung des Rückversands nicht in der Höhe des Artikelwertes auswählt.. oder war die Begrenzung der Versicherungshöhe auf Deinen Wunsch?
+1
Ollie Mengedoht
Ollie Mengedoht12.12.2220:41
@feel_x: Es war versichert und er hat den Zeitwert erstattet bekommen. Wo steht etwas davon, dass die Versicherungsleistung nicht in der Höhe des Artikelwerts ausgewählt wurde?
„Et es wie et es, et kütt wie et kütt un et hätt noch emmer joot jejange!
0
Fatty&Little
Fatty&Little12.12.2220:56
innug
Schens
Das ist nicht korrekt - habe ich 2011 auf die Harte Tour erfahren: Mac kostet 1000€, Du versicherst ihn mit 500€. Also war er zu 50% versichert, also gibt es nur 250€.

Wenn der Mac verloren geht, sind die 1000€ aber zu 100% weg.
Und 50% von den 1000€ sind dann 500€. Wieso also noch mal halbieren?
Das ist das hier u.a. besprochene Prinzip der Unterversicherung.
0
innug13.12.2215:55
Fatty&Little
innug
Wenn der Mac verloren geht, sind die 1000€ aber zu 100% weg.
Und 50% von den 1000€ sind dann 500€. Wieso also noch mal halbieren?
Das ist das hier u.a. besprochene Prinzip der Unterversicherung.

Ja 500€ Versicherungssumme bei 1000€ Versicherungswert sind Unterversicherung. Bei Schäden kleiner als dem Versicherungswert spielt das natürlich eine Rolle. Also wenn in dem Beispiel von 1000€ Wert nur beim Transport das Display beschädigt wird und z.B ein Schaden von 300€ entsteht, gibt es bei 50% Unterversicherung auch nur 150€ Entschädigung. Aber wenn die komplette Sendung verschwindet und 100% Schaden entstehen, gibt es eben auch 100% der Versicherungssumme (500€), entsprechend 50% des Versicherungswertes. Wieso sollte man da noch mal halbieren?
+1
Fatty&Little
Fatty&Little13.12.2220:45
innug
Fatty&Little
innug
Wenn der Mac verloren geht, sind die 1000€ aber zu 100% weg.
Und 50% von den 1000€ sind dann 500€. Wieso also noch mal halbieren?
Das ist das hier u.a. besprochene Prinzip der Unterversicherung.

Ja 500€ Versicherungssumme bei 1000€ Versicherungswert sind Unterversicherung. Bei Schäden kleiner als dem Versicherungswert spielt das natürlich eine Rolle. Also wenn in dem Beispiel von 1000€ Wert nur beim Transport das Display beschädigt wird und z.B ein Schaden von 300€ entsteht, gibt es bei 50% Unterversicherung auch nur 150€ Entschädigung. Aber wenn die komplette Sendung verschwindet und 100% Schaden entstehen, gibt es eben auch 100% der Versicherungssumme (500€), entsprechend 50% des Versicherungswertes. Wieso sollte man da noch mal halbieren?

Das Prinzip Unterversicherung (mal hypothetisch, egal ob es das bei Paketversicherung gibt oder nicht):
Ein Paket/Versandversicherung, versichert gegen Beschädigung oder eben gegen Verlust. Letzteres kommt einem "Totalschaden" gleich, also Warenwert.
Wenn die Versicherungssumme 50% des Warenwerts ist, dann tritt bei Verlust der Totalschaden (=Warenwert) ein und man erhält nur 50%
0
piik
piik13.12.2221:37
Na dann zeigt doch bitte mal, wo genau das in den Versicherungsbedingungen von DHL steht...
0
innug13.12.2223:02
Fatty&Little
innug
[…]
Wieso sollte man da noch mal halbieren?

Das Prinzip Unterversicherung (mal hypothetisch, egal ob es das bei Paketversicherung gibt oder nicht):
Ein Paket/Versandversicherung, versichert gegen Beschädigung oder eben gegen Verlust. Letzteres kommt einem "Totalschaden" gleich, also Warenwert.
Wenn die Versicherungssumme 50% des Warenwerts ist, dann tritt bei Verlust der Totalschaden (=Warenwert) ein und man erhält nur 50%

Das beantwortet weder meine Frage, noch widerspricht es meiner Aussage. Verstehe den Sinn des posts nicht.
+1
tdf14.12.2206:47
Meine Ear Pods wurden an eine falsche Adresse in einer anderen Stadt zugestellt. Apple hat mir innert einer Woche neue zugeschickt.
+1
Fatty&Little
Fatty&Little14.12.2207:01
piik
Na dann zeigt doch bitte mal, wo genau das in den Versicherungsbedingungen von DHL steht...

Ich zitiere mich
Das Prinzip Unterversicherung (mal hypothetisch, egal ob es das bei Paketversicherung gibt oder nicht):

Ist es wirklich so schwer für Dich einen kurzen Text zu verstehen?
Soll ich auf Fremdwörter wie hypothetisch verzichten, damit es für Dich besser verdaulich ist?
-8
Fatty&Little
Fatty&Little14.12.2207:09
innug
Fatty&Little
innug
[…]
Wieso sollte man da noch mal halbieren?

Das Prinzip Unterversicherung (mal hypothetisch, egal ob es das bei Paketversicherung gibt oder nicht):
Ein Paket/Versandversicherung, versichert gegen Beschädigung oder eben gegen Verlust. Letzteres kommt einem "Totalschaden" gleich, also Warenwert.
Wenn die Versicherungssumme 50% des Warenwerts ist, dann tritt bei Verlust der Totalschaden (=Warenwert) ein und man erhält nur 50%

Das beantwortet weder meine Frage, noch widerspricht es meiner Aussage. Verstehe den Sinn des posts nicht.

Du schreibst:
Aber wenn die komplette Sendung verschwindet und 100% Schaden entstehen, gibt es eben auch 100% der Versicherungssumme (500€), entsprechend 50% des Versicherungswertes. Wieso sollte man da noch mal halbieren?

In diesem Bsp:
Verlust = 100% Schaden
100% Schadens-/Warenwert = 1.000€
Versicherungsumme = 500€
500€ = 50% von Schadens-/Warenwert (= 50% Unterversicherung)
50% von 500€ = 250€

Wenn in disem Bsp der Warenwert und Versicherungswert 500€ wäre, sollte es 100% geben, das ist richtig.

Nur in dem von mir aufgegriffen Bsp von User Schens wurde über Warenwert 1000€ und Versicherungs von 500€ gesprochen:
Das ist nicht korrekt - habe ich 2011 auf die Harte Tour erfahren: Mac kostet 1000€, Du versicherst ihn mit 500€. Also war er zu 50% versichert, also gibt es nur 250€.


Disclaimer: Das erläutert das Prinzip der Unterversicherung, unabhängig ob diese Bedingung bei allen oder einigen oder keinem Versanddienstleister besteht.
+1
svenn
svenn14.12.2207:24
innug
Fatty&Little
innug
Wenn der Mac verloren geht, sind die 1000€ aber zu 100% weg.
Und 50% von den 1000€ sind dann 500€. Wieso also noch mal halbieren?
Das ist das hier u.a. besprochene Prinzip der Unterversicherung.

Ja 500€ Versicherungssumme bei 1000€ Versicherungswert sind Unterversicherung. Bei Schäden kleiner als dem Versicherungswert spielt das natürlich eine Rolle. Also wenn in dem Beispiel von 1000€ Wert nur beim Transport das Display beschädigt wird und z.B ein Schaden von 300€ entsteht, gibt es bei 50% Unterversicherung auch nur 150€ Entschädigung. Aber wenn die komplette Sendung verschwindet und 100% Schaden entstehen, gibt es eben auch 100% der Versicherungssumme (500€), entsprechend 50% des Versicherungswertes. Wieso sollte man da noch mal halbieren?

bei einem warenwert von 1000 eur und einer paketversicherung mit 500 eur bekommst du bei verlust rein rechtlich 0 eur.
warum?: weil es ein verstoss gegen die agb ist wertvolleres als dem versicherungswert (500 eur) zu versenden.
gib es doch etwas, hat derjenige noch glück.
steht alles in dem link den ich weiter oben gepostet habe.
+1
innug14.12.2207:40
Fatty&Little

Du schreibst:

Wieso sollte man da noch mal halbieren?

In diesem Bsp:
Verlust = 100% Schaden
100% Schadens-/Warenwert = 1.000€
Versicherungsumme = 500€
500€ = 50% von Schadens-/Warenwert (= 50% Unterversicherung)
50% von 500€ = 250€

Wenn in disem Bsp der Warenwert und Versicherungswert 500€ wäre, sollte es 100% geben, das ist richtig.

Nur in dem von mir aufgegriffen Bsp von User Schens wurde über Warenwert 1000€ und Versicherungs von 500€ gesprochen:
Das ist nicht korrekt - habe ich 2011 auf die Harte Tour erfahren: Mac kostet 1000€, Du versicherst ihn mit 500€. Also war er zu 50% versichert, also gibt es nur 250€.

Ok ich kann die Rechnung jetzt besser nachvollziehen, Danke. Es ergibt aber in meine Augen keinen Sinn, das Verhältnis der Unterversicherung (in dem Beispiel 50%) im Falle eines Schadens mit der Versicherungssumme zu multiplizieren. Vielmehr müsste es doch mit der Höhe des Schadens multipliziert werden. Sonst könnte ich ja bei jedem unterversicherten Objekt bei minimalem Schaden immer die komplette Versicherungssumme ausgezahlt bekommen. Beispiel: Einfamilienhaus Wert 1.000.000 € versichert zu 500.000€. Schaden 3.000€ —> Versicherung bezahlt 250.000€? Ich denke eher Versicherung zahlt 1.500€.
+1
Fatty&Little
Fatty&Little14.12.2208:06
innug
Fatty&Little

Du schreibst:

Wieso sollte man da noch mal halbieren?

In diesem Bsp:
Verlust = 100% Schaden
100% Schadens-/Warenwert = 1.000€
Versicherungsumme = 500€
500€ = 50% von Schadens-/Warenwert (= 50% Unterversicherung)
50% von 500€ = 250€

Wenn in disem Bsp der Warenwert und Versicherungswert 500€ wäre, sollte es 100% geben, das ist richtig.

Nur in dem von mir aufgegriffen Bsp von User Schens wurde über Warenwert 1000€ und Versicherungs von 500€ gesprochen:
Das ist nicht korrekt - habe ich 2011 auf die Harte Tour erfahren: Mac kostet 1000€, Du versicherst ihn mit 500€. Also war er zu 50% versichert, also gibt es nur 250€.

Ok ich kann die Rechnung jetzt besser nachvollziehen, Danke. Es ergibt aber in meine Augen keinen Sinn, das Verhältnis der Unterversicherung (in dem Beispiel 50%) im Falle eines Schadens mit der Versicherungssumme zu multiplizieren. Vielmehr müsste es doch mit der Höhe des Schadens multipliziert werden. Sonst könnte ich ja bei jedem unterversicherten Objekt bei minimalem Schaden immer die komplette Versicherungssumme ausgezahlt bekommen. Beispiel: Einfamilienhaus Wert 1.000.000 € versichert zu 500.000€. Schaden 3.000€ —> Versicherung bezahlt 250.000€? Ich denke eher Versicherung zahlt 1.500€.
Ja, vom Prinzip der Unterversicherung, wäre die Versicherungssumme 1500.
Ob das Prinzip der Unterversicherung auch bei Schäden unter der max. Grenze greift, oder erst wenn der Schaden größer als die Versicherungssumme ist, bin ich mir nicht ganz sicher. Ich glaube das greift erst, wenn Schaden gößer als Versicherungssumme ist.
0
piik
piik14.12.2208:10
Nochmal: belege doch jemand, dass die Versicherungsbedingungen von DHL das Unterversicherungsprinzip enthalten. Da das nicht der Fall ist, sind doch die ganzen Überlegungen vertane Zeit.
+1
Fatty&Little
Fatty&Little14.12.2208:14
piik
Da das nicht der Fall ist, sind doch die ganzen Überlegungen vertane Zeit.
Wenn Du das doch so scharfsinnig erkannt hast, warum liest und postest Du in diesem Thread und verschwendest Deine Zeit?
+1
innug14.12.2211:44
piik
Nochmal: belege doch jemand, dass die Versicherungsbedingungen von DHL das Unterversicherungsprinzip enthalten. Da das nicht der Fall ist, sind doch die ganzen Überlegungen vertane Zeit.

In dem Beispiel von Schens war überhaupt nicht erwähnt, ob der Versand über DHL lief. Mir ging es nur darum, dass dieses Prinzip der Unterversicherung keinen Sinn ergibt, wie es hier dargestellt wurde. Und ich bin nach wie vor überzeugt, dass sich die Entschädigung prozentual nach der Schadenshöhe richtet.
+1
piik
piik14.12.2216:41
Fatty&Little
piik
Da das nicht der Fall ist, sind doch die ganzen Überlegungen vertane Zeit.
Wenn Du das doch so scharfsinnig erkannt hast, warum liest und postest Du in diesem Thread und verschwendest Deine Zeit?
Meine Güte!
Überlege mal, warum Du rumpampst. Du hast doch exakt das getan, indem Du dermaßen unsachlich auf meine berechtigte Bemerkung reagiert hast. Schau mal in den Spiegel. Leute gibts...
+1
Schens
Schens15.12.2211:49
piik
Überlege mal, warum Du rumpampst.

Das "rumpampen" hast Du begonnen.
+1
piik
piik15.12.2218:16
Schens
Das "rumpampen" hast Du begonnen.
1. Stimmt das nicht und 2. hörst Du seit neuestem auf den Namen Fatty&Little?
+1
Schens
Schens15.12.2218:25
piik
Schens
Das "rumpampen" hast Du begonnen.
1. Stimmt das nicht und 2. hörst Du seit neuestem auf den Namen Fatty&Little?
Das "hast Du Dir aus den Fingern gesogen" galt mir. Da hattest Du Dich vertan. Also in diesem Sinne: ja.
+1
piik
piik15.12.2221:06
Schens
piik
Schens
Das "rumpampen" hast Du begonnen.
1. Stimmt das nicht und 2. hörst Du seit neuestem auf den Namen Fatty&Little?
Das "hast Du Dir aus den Fingern gesogen" galt mir. Da hattest Du Dich vertan. Also in diesem Sinne: ja.
Stimmt, das war war nicht ganz fein.
Sollte ich mir irren und das von Dir gesagte doch Bestandteil der DHL-Versicherungbedingungen sein,
läge ich falsch, und muss mich bei Dir entschuldigen.
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