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Pixelfehler MacBook - Händler stellt sich quer

henschwa
henschwa18.07.0616:18
Hallo!

Folgende Mail habe ich heute Vormittag an comspot hier in Hamburg geschickt:

<QUOTE>

Sehr geehrter Herr K.,

gestern habe ich bei Ihnen im Shop ein MacBook 2Ghz mit 60GB und 1GB extra Speicher gekauft. Im Auto habe ich bereits das Gerät getestet und musste feststellen, dass sich in der Mitte des Displays ein totes Pixel befindet. Dazu muss ich leider sagen, dass ich im Laden selbst nicht die Möglichkeit hatte, mir das Gerät anzuschauen. Ihren Mitarbeiter, Herrn S., habe ich nur gute 10 min nach dem Kauf darauf aufmerksam gemacht. Der widerum riet mir, mich an Sie zu wenden. Heute würden neue MacBooks geliefert und ich solle einfach vorbeikommen und mein Gerät tauschen.

Leider erreiche ich Sie telefonisch derzeit nicht und möchte Sie bitten, mir möglichst bald zu antworten, da ich in ein Gerät, dass ich sowieso tauschen möchte, wenig Energie hineinstecken werde. Was mir ausserdem aufgefallen ist, war Folgendes: Der Akku war vollständig geladen. Eigentlich ein Zeichen dafür, dass das Gerät bereits benutzt wurde, auch wenn der erste Bootvorgang noch persönliche Daten abgefragt hat.

Meine Frage jetzt: kann ich heute am späten Nachmittag bei Ihnen in den Shop kommen und Sie tauschen mir das Gerät?

Freundliche Grüße

</QUOTE>


Nach mehrmaligen Versuchen den guten Mann telefonisch zu erreichen hatte er dann zwischenzeitlich die Mail gelesen und mich zurückgerufen. Seine Wortlaute in Fetzen:

- Bringen Sie das MB hierher, wir schicken das ein und wenn wir ne Gutschrift bekommen, gibts n neues. Kann zwei bis drei Wochen dauern.

- Ich bin nicht verpflichtet das Gerät zurückzunehmen!

Auf meine Frage, wenn ich das bereits im Laden gesehen hätte und es NICHT gekauft hätte, hätte er ja selbst den Ärger gehabt und ob er mir das nicht kulanterweise einfach austauschen kann, sagte er nur: Da haben Sie jetzt einfach mal Pech gehabt!

Meine Frage: Kann ich da heute Nachmittag hinmarschieren und dem werten Herren das Ding wieder auf n Tisch knallen oder bin ich tatsächlich der Gearschte?

Welche Möglichkeiten habe ich sonst noch? Oder Gilt diese eine Pixel noch nicht als Mangel?

Über zahlreiche Antworten würde ich mich natürlich freuen!

Gruss,
henschwa
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Kommentare

smile
smile18.07.0616:26
ist dieser "Händler" schon lange Händler? Klingt nicht so, als würde man mit dem Geschäftsgebaren lange überleben...
... rein rechtlich könntest Du allerdings in der Tat Pech haben. Für Pixelfehler gibt es Fehlerklassen, welche genau beschreiben wie viele kaputte Pixel an welchen Stellen du aktzeptieren musst
Ich hatte das Problem mit einem Eizo TFT, welches dann aber leider einen thermischen Defekt aufwies und daher getauscht werden musste
„Deinen Mac kannst du lieben oder hassen - Dein PC wird Dir immer scheißegal sein.“
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kefek
kefek18.07.0616:32
§ 2 - Widerrufsrecht
Sofern Sie Verbraucher sind (§ 13 BGB), haben Sie auf Grundlage der § 312 d BGB und § 355 BGB das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Bitte informieren Sie uns schriftlich per Post unter unserer Kontaktadresse: Comspot GmbH, Rentzelstr. 36 - 40, 20146 Hamburg, Fax: 040/227134-11, oder mit einer eMail an: comspot@cpn24.de. Ihre Unterschrift ist für den Widerruf nicht erforderlich. Für die Fristwahrung genügt die Absendung des Widerrufs innerhalb der zweiwöchigen Frist.

Im Falle Ihres Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. durch Download etc.).

Im Falle Ihres Widerrufes haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von € 40,00 nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung noch nicht erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.


„Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende ...“
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smile
smile18.07.0616:34
kefek: FERNabsatzgesetz? Händler <> FERNabsatzgesetz??
„Deinen Mac kannst du lieben oder hassen - Dein PC wird Dir immer scheißegal sein.“
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kefek
kefek18.07.0616:35
„Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende ...“
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nicht ich
nicht ich18.07.0616:37
henschwa
Herzlich willkommen bei MacTechNews!
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kefek
kefek18.07.0616:39
smile
kefek: FERNabsatzgesetz? Händler <> FERNabsatzgesetz??

heir das richtige
„Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende ...“
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hobo_1
hobo_118.07.0616:47
kefek

da henschwa das gerät offensichtlich im realen shop und nicht übers internet erworben hat gilt das widerrufsrecht hier nicht.

der verweis auf die agb von comspot gilt nur für einkäufe im internetshop und nicht in den ladengeschäften.
„helden müssen auch die socken wechseln“
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jk001
jk00118.07.0616:51
kefek: Fernabsatzsgesetz trifft hier NICHT zu! Daher ist der Händler schlicht im Recht. Hier hilft nur Kulanz oder ein echter Mangel, wegen dem man das Buch zurückgeben kann.
Ein toter Pixel zählt noch nicht.
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henschwa
henschwa18.07.0616:52
Danke erstmal für die ersten Hinweise. Tatsächlich glaube ich auch, dass es sich hierbei nicht um das Fernabsatzgesetz handelt und ich als Verbraucher wohl tatsächlich die A-Karte habe. Ich meine, das Angebot, das MB einzuschicken und (sobald die Gutschrift da ist) mir ein neues auszuhändigen ist ja von der Sache her auch weniger ärgerlich als die Zeit, die man erneut warten muss, bis das Ding endlich wieder da ist.

Vielleicht sollte ich dazu noch kurz sagen, dass ich bei einem Mitbewerber von Herrn K. hier in HH vor satten fünf Wochen ein MB bestellt habe. Als ich bei Herrn K. im Laden war, wollte ich eigentlich nur eine 2nd-skin haben und hab MBs im Regal gesehen und gleich mitgenommen.

Ist die Fehlerrate bei den MB-Displays denn immer noch so übel? Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass Apple mittlerweile schlechtere einbaut (aus was für nem Grund auch immer!). Gibt es ne Möglichkeit herauszufinden, welche "Qualität" das Display hat?

Danke und Gruss,

henschwa
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Bernd
Bernd18.07.0616:59
Im Store bestellen, gibts NIE Probs!
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chill
chill18.07.0616:59
ich hab mein macbook ja auch im hamburger comspot laden gekauft und muss sagen das die da sehr freundlich waren (iach hatte ein falsch konfiguriertes bekommen ), mit hingehen und "auf den tisch kanllen" allerdings verspielst du dir diese freundlichkeit mit sicherheit

auch wenn der ärger noch so gross ist, wenns nicht allzuweit für dich ist würde ich immer persönlich in den laden um das dann da direkt zu klären. du kannst das macbook dann ja auch da direkt vorführen, vielleicht sieht der verkäufer das problem ja eher ein wenn er den toten pixel selber sieht.
„MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2“
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chill
chill18.07.0617:01
(und ich will endlich eine edit funktion, was mach ich mit meinen tippfehlern bloss für einen eindruck hier ... )
„MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2“
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Dieter18.07.0617:01
So wie ich es sehe, besteht kein Anspruch auf eine Rücknahme des Gerätes, solange die maximale Zahl defekter Pixel, die der Hersteller (Apple) angibt nicht überschritten ist. Es handelt sich um ein "einwandfreies" (so blöd das klingt) Gerät. Ich habe mir daher zum Motto gemacht
- Entweder Fernkauf und Fernabnahmegesetz (14-tägiges Rückgaberecht)
- Oder Begutachten beim Kauf ("mein" iMac daher mal im Laden geblieben)

Ein Händler hat mit dem Gerät auch so seine Probleme, wenn er es Dir umtauscht, weil er es wegen nicht vorhandenem Defekt auch nicht an Apple selbst zurück geben kann... Ist auch für den Händler blöd, aber im Sinne der Kundenpflege sollte er Kulanz schon abwägen ...
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henschwa
henschwa18.07.0617:11
Tja, nett waren die da schon ... immerhin habe ich ja spontan neben einer Tasche noch so eben ein MB gekauft.

Ich glaube auch, dass es eher mein Äger über die lange Wartezeit ist, die mich hier n bisschen qualmen lässt. Vielleicht sollte ich vorher noch kurz um die Alster spazieren, oder besser: quer durchschwimmen.

Werde auf jedenfall heute am späten Nachmittag hin und das Gerät auf Grundlage der angebotenen Kulanz tauschen. Warte ich halt nochmal zwei Wochen, ich werds überleben.

chill
Naja, aus dem oberen Bramfeld bis zum Comspot laden ist das schon ne halbe Stunde mit dem Auto.

Bernd
Gerade wegen solcher Sachen (schnell hinfahren, klären, alles gut) habe ich mich diesesmal gegen virtuelle Läden entschieden und eben auch die paar Euro mehr in Kauf genommen. Das ich aber bei so einem winzigen Fehler (der wahrscheinlich nicht mal gross auffallen wird auf die Dauer, mich aber trotzdem ewig ärgern wird) selbst gepatzt habe, in dem ich s mir nicht angeschaut habe, ist eben meine eigene Schuld.

all
so langsam kühle ich bereits wieder ab ... amp;
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chill
chill18.07.0617:20
den herrn "K" kenn ich auch. wegen mir ist der um 10 jahre gealtert guckst du hier:
„MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2“
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Dieter18.07.0617:45
chill

Ich tippe mal ohne zu gucken ... Die Geschichte mit dem "kurzen" Fußweg?
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Dieter18.07.0617:48
Yep! Die Sache mit den "um 10 jahre gealtert" hat es verraten!
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Bernhard Krug18.07.0616:52
kefek

Oft ist es nicht dramatisch, was halbwahres zu schreiben. In juristischen Fragen sollte doch gelten, wer Auskunft geben darf: her damit, wer keine Ahnung hat :-|:-|:-|:-|:-|:-|


Die von Dir bezeichneten Fälle beziehen sich nur (wie Du an Deinem Link auch nachlesen kannst!) für Haustür-, Fernabsatz-, Teilzeit-Wohnrecht- und Verbraucherdarlehensvertäge. Also hier nicht ganz korrekt.

Hätte henschwa online gekauft, hätte er zwar kein mangelhaftes Gerät (und damit ggf. einen Rückgabegrund), aber das von kefek bezeichnete Widerrufsrecht.

Hier, beim Ladekauf, wo Du das Gerät vorher testen kannst, bist Du wohl der gearschte, außer der Händler bietet 1. ein freiwilliges 14-Tägiges Rückgaberecht (oft üblich!) oder 2. hat dich gelinkt (Ansatz: Laptop nicht neu)..

Aber Du solltest einen Anwalt fragen, der Dich sicher gerne berät.
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