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MacBook (13-inch Mid 2007) nach 20 Monaten tot - Kulanz zu erwarten?

cybermike
cybermike03.06.0914:24
Mein MacBook, gekauft am 30.10.2007 ist gestern einfach ausgegangen und seitdem tot, auch die die LED des Ladegeräts (und testhalber eines zweiten) leuchtet nicht. Akku ist aber noch voll.

Ich habe alle empfohlenen Schritte durchgeführt, auch nach SMC Reset startet es nicht mehr sondern ist einfach nur tot.

Kennt jemand von euch dieses Problem? Ist es vielleicht bekannt (dann wären meine Chancen auf Gewährleistung ja relativ gut). Falls nein, hat jemand von euch Erfahrung wie Apple (ich hab das MacBook online bei Apple gekauft) sich in Sachen Kulanz verhält?

Sonstige Tipps - ich möchte ungern 700 Euro für ein neues Logikboard zahlen, andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass Apple MacBooks um 1000 euro verkauft die lediglich 20 Monate leben.
„Responsibility implemented“
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Kommentare

macdevil
macdevil03.06.0914:33
Einfach mal bei Apple anrufen, Fall schildern und dich ggf. überraschen lassen.

Mir wurde ein iBook G4, welches schon über ein Jahr aus der Garantiezeit war, auf mein Drängen hin anstandslos getauscht.
„Wie poste ich richtig: Ich schreibe einfach überall irgendwas hin. Egal wie unnötig mein Post ist.“
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svc
svc03.06.0914:49
Da kann ich macdevil nur beipflichten!

Ruf bei Apple an. Schildere denen freundlich, was geschehen ist und frag nach einem Lösungsvorschlag von Apple.
Wenn dein MacBook unvermittelt und ohne Fremeinwirkung seinen Geist aufgegeben hat, dann denke ich schon, daß die kulant sind. Habe ich mit meinem iBook G4 selbst erfahren. Wichtig ist, daß du freundlich und beharrlich bist, denn streng genommen ist es aus der Garantie raus und Apple muß nichts machen. Es sei denn du hast verschwiegen, daß du AppleCare hast!


Viel Erfolg!

Gruß,

svc
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cybermike
cybermike03.06.0915:41
Ich kann Entwarnung geben

Nach Rücksprache mit Apple wird das Top-Case in Kulanz getauscht - und das Top-Case ist auch die Ursache für das "sterben" des MacBooks gewesen.
„Responsibility implemented“
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pünktchen
pünktchen03.06.0915:42
oder es handelt sich um einen fehler, der unter die gewährleistung des händlers fällt.
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roadrunnerhagen03.06.0916:36
@pünktchen

Hast Du seinen Eingangsbeitrag richtig gelesen. Apple ist der Händler!
„Wenn du als Chef beliebt bist, hast du irgendwas falsch gemacht. Kannst ja dann gleich n Zelt auf deiner Nase eröffnen, wodrauf alle rumtanzen.“
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stefan03.06.0916:48
pünktchen
oder es handelt sich um einen fehler, der unter die gewährleistung des händlers fällt.

und ausserdem müsste er erst einmal beweisen (und nicht nur behaupten), dass der Fehler schon beim Kaufzeitpunkt vorhanden war. Das dürfte nicht ganz einfach sein.
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kijuba
kijuba03.06.0917:27
stefan

"Er" wär in dem Fall aber der Kunde ... Beweislastumkehr gilt nur die ersten 6 Monate ...
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