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Impressumspflicht?

Rantanplan
Rantanplan09.01.0815:55
Ein leidiges Thema, ich weiß. Trotzdem, ich bin mir bei dieser Geschichte immer sehr unsicher, und wenn man etwas falsch macht, kann das ja auch ganz schön ins Auge gehen. Jedenfalls lese ich immer mal wieder Horrorstories von Leuten, die in die juristischen Foltermühlen geraten sind

Ich bastle gerade an einer 'just for fun'-Website, die enthält nur ein paar selbstgeschriebene Stories aus WoW mit Screenshots aus dem Spiel. Und in teutschen Landen muß ja alles korrrekt sein und so, da ist nix mit Spaß. Den haben höchstens die Scharfrichter, die sich heute Anwälte nennen

Ok, da stellt sich die Frage: muß da ein Impressum rein oder nicht? Die c't schrieb mal:
Ausgenommen von der Anbieterkennzeichnung sind nur rein private Homepages. Ab wann die Website nur Privatvergnügen ist, lässt das TDG aber offen. Kritiker des Gesetzes befürchten, dass die private Seite von Max Meier mit Urlaubsfotos von Norderney schon allein aufgrund bezahlter Werbebanner, mit denen der Webspace-Provider seinen Dienst finanziert, ein Handeln im Geschäftsverkehr darstellt und ein Impressum erfordert.
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Da ich Werbung verabscheue, kommt natürlich auf meine eigenen Websites keine Werbung, insofern keine Probleme. Andererseits steht in der Wikipedia etwas anderes:
Wie sich aus § 55 I Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht und er kann seine Webseite völlig anonym ins World Wide Web stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.

Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und das Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.
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Das widerspricht sich ja. Bei der Wikipedia ist eine Website nur dann von der Impressumspflicht ausgenommen, wenn sie nur einer geschlossenen Benutzergruppe zugänglich ist. Bei Heise ist sie dann privat und vom Impressum befreit, wenn sie ohne Gewinnerzielung betrieben wird.

Was stimmt denn nu?
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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Kommentare

MFG09.01.0817:11
bezahlter Werbebanner, mit denen der Webspace-Provider seinen Dienst finanziert
Die Frage ist offenbar nicht, ob Du keine Werbung platzierst, sondern ob der Provider Werbung schaltet.
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Rantanplan
Rantanplan09.01.0817:40
Stimmt, so verstehe ich das jetzt auch Wahnsinn, diese Spitzfindigkeiten. Egal, Banner habe ich keine. Provider in dem Sinne auch keinen.

Am sichersten wird es wohl sein, wenn man ein Impressum auf jede eigene Site setzt. Mit Namen, Anschrift, Kontaktdaten und (wohl weniger wichtig?) den üblichen Haftungsausschlüssen, sofern die rechtlich überhaupt wirksam sind.
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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