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Forum>Software>Handbreak und WALL-E

Handbreak und WALL-E

ts-e
ts-e06.02.0918:58
Hi Leute,

wollte heute die DVD Wall-E für das iPhone rippen.
Leider macht das Handbreak nicht.

Was könnte ich noch nutzen?
„Wenn deine Bilder nicht gut genug sind, warst du nicht nah genug dran. Robert Capa“
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Kommentare

Dirk B.
Dirk B.06.02.0919:01


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alfrank06.02.0919:03
Ein Handbruch kann das auch nicht...

Mit einem anderen Tool rippen (RipItApp vielleicht) und dann erst wandeln ?
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ts-e
ts-e06.02.0919:14
Dirk B.


Dirk, ich hoffe, Du willst mich nicht verar....!!!
Ich habe mir die DVD gekauft. Und möchte nun mein Recht auf private Kopie in Anspruch nehmen.
Ich zahle doch nicht zweimal!

„Wenn deine Bilder nicht gut genug sind, warst du nicht nah genug dran. Robert Capa“
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Basti76Nie
Basti76Nie06.02.0919:31
Hi!

Soweit ich weiß ich das umgehen eines Kopierschutzes, selbst für den privaten Gebrauch, illegal.

Gruß
Basti
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ScherzkeCks06.02.0919:32
Da hat mein Vorredner allerdings Recht mit der Rechtslage.
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Phoen
Phoen06.02.0919:35
Hi ts-e
also ich habe WALLE vor einigen Tagen mit Handbreak rippen können. Das ging eigentlich auch. Allerdings hatte ich im Ergebnis durcheinander gereihte Kapitel, und Kapitel 4 wurde gleich ganz weggelassen. Warum, weiß ich nicht.

Ich würde es nochmal mit installiertem VLC probieren. Wäre auch mal gespannt, ob es bei dir dann auch zu oben beschriebenen Ergebnis kommt.
„Niemand regiert die Welt.“
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jannes64
jannes6406.02.0919:39
ich hab mal gehört, dass man am besten (ja, leider) mit windows und dvd shrink bei einer selbstverständlich selber gekauften dvd zwecks privater weiternutzung, womit ich selbstverständlich ein sicherheitsbackup meine, klarkäme.
„LESS IS MORE“
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ts-e
ts-e06.02.0919:39
Basti76Nie
Hi!

Soweit ich weiß ich das umgehen eines Kopierschutzes, selbst für den privaten Gebrauch, illegal.

Gruß
Basti

Mag sein. Aber ich schiebe der Musik- und Filmindustrie meine Geld nicht doppelt und dreifach in den Ar....!!!
Ich bekomme für meine Arbeit auch nur einmal Geld.

Und was denkst Du warum das im Gesetz steht? Weil die Lobby entsprechend gearbeitet hat.

„Wenn deine Bilder nicht gut genug sind, warst du nicht nah genug dran. Robert Capa“
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alfrank06.02.0919:47
Phoen: Wall-E gibt es erst seit gestern...
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alfrank06.02.0919:50
ts-e: OK, hier noch der Link zu RipItApp, damit Du es endlich probierst...
Die Trial ist ohne Einschränkungen voll funktionsfähig. Es gibt eine Version 1.1.5 und eine 1.2beta6...
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Phoen
Phoen06.02.0919:51
Das UrhG ist jedenfalls momentan in diesem Punkt vollkommen inkonsistent und unsystematisch.
„Niemand regiert die Welt.“
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Phoen
Phoen06.02.0919:52
at:alfrank
Quelle:
„Niemand regiert die Welt.“
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alfrank06.02.0919:54
Phoen: Ja, und ? Genau von dort habe ich es auch, mein vorbestelltes kam pünktlich gestern an.

PS: Die Papp-Hülle ist totaler Schrott, oder ?
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ts-e
ts-e06.02.0920:06
Die Papp-Hülle ist wirklich Schrott.
Ripit habe ich geladen. Mal sehen, wie der Rest geht.
„Wenn deine Bilder nicht gut genug sind, warst du nicht nah genug dran. Robert Capa“
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ts-e
ts-e06.02.0920:09
Handbreak stürzt ab, wenn ich das File von Ripit auswähle.
„Wenn deine Bilder nicht gut genug sind, warst du nicht nah genug dran. Robert Capa“
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rudolf07
rudolf0706.02.0920:15
"Bad sectors" wird wahrscheinlich der Grund sein. Dagegen hilft dann nur AnyDVD.
„Wenn der Weise auf den Mond zeigt, schaut der Dumme auf den Finger. “
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dreyfus06.02.0920:15
Basti76Nie
Soweit ich weiß ich das umgehen eines Kopierschutzes, selbst für den privaten Gebrauch, illegal.

Das ist nur teilweise (jedoch größtenteils) richtig. Europäische Gerichte haben z.B. das Umgehen von CSS als nicht illegal eingestuft. Die Begründung war, dass laut Urheberrechtsgesetz der Kopierschutz "wirksam" sein muss und das Gericht CSS als nicht wirksam betrachtet hat. Jedoch werden nur Verstösse, die nicht zum privaten Gebrauch begangen werden, nach §111a oder §108b des UrhG verfolgt.

Leider haben wir in Europa das Problem, dass unser Urheberrechtsgestz jegliche Umgehung von "wirksamen Kopierschutzmechanismen" grundsätzlich als illegal einstuft, während der entsprechende DMCA in den USA zumindest noch Ausnahmen für Kompatibilität kennt und "Fair Use" zumindest erwähnt. Da haben unsere Spacken sich einmal mehr zu weit gebückt.
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Garp200006.02.0920:25
Haha, ich schalte mich auch mal ein.

Also wenn ich hier schon defekte Sektoren lese. Ist das mutwillige Produzieren die nicht dem Standard entsprechen nicht auch illegal?

Und dann soll ich mir nicht mal zu privaten Zwecken zum gucken auf dem iPhone eine Kopie eines von mir gekauften Film erstellen dürfen?

Sorry, aber an der Stelle versteh ich das Gesetz dann auch nicht mehr. Und ich frag mich wer da geschützt werden soll, doch nur die Industrie die doppelt kassieren.

Da liesse ich es doch glatt auf eine Klage ankommen wenn ich mir den Film trotz Kopierschutz rippe damit ich ihn in einer fehlerfreien Version ansehen kann. Den Musterprozess fänd ich witzig wenn abgewogen wird wessen Recht mehr gilt und ob hier weiter mutwillig mangelhafte Ware produziert werden darf.


„Star of CCTV“
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dreyfus06.02.0920:44
Garp2000
Also wenn ich hier schon defekte Sektoren lese. Ist das mutwillige Produzieren die nicht dem Standard entsprechen nicht auch illegal?

Leider nein. Diese Sektoren sind ja auch nicht defekt (das würde zu einem Umtausch oder Rücktritt, nicht aber zu einer Klage berechtigen) – der "Defekt" ist die Folge einer illegalen Handlung. Du kannst auch kein Auto klauen und dann gegen den vollen Aschenbecher klagen. Der Vergleich von Privatkopie und Diebstahl ist zwar Schwachsinn, aber das ist leider der rechtliche Status, den uns das UrhG eingebracht hat. Hier hilft Druck auf die Politik (unwahrscheinlich) und ggf. einfach nicht kaufen (eher langfristig wirksam). Wer den Mist kauft, trägt zu einer Änderung definitiv nicht bei.

Illegal wären nur Maßnahmen wie seinerzeit die Schadsoftware auf einigen Sony Audio CDs, dass ist hier aber nicht gegeben.
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Garp200006.02.0921:06
Naja, ich klau ja niemanden was. Der Autovergleich ist insofern vielleicht nicht so gut.

Mit defekt meinte ich, dass eine DVD kein Video DVD-Logo tragen dürfte, wenn sie die Spezifikationen nicht einhält. Bei der Audio-CD musste ja drum oft das Logo verschwinden weil sie nicht mehr nach dem Redbook Standard waren. Philips hatten imho geklagt. Wenn ich so eine Disk also rippen und ohne diese fehlerhaften Sektoren neu brennen würde, dann hätte ich nur einen Schaden behoben den der Hersteller (mutwillig) eingebaut hat. Fände es echt witzig rauszufinden wie ein Richter das sieht. Ich bin mir sicher die Industrie würde es hier nicht auf einen Musterprozess ankommen lassen.

Ich weiss nicht was die Industrie erreichen will. Niemand wird sich davon abhalten lassen seine eigenen Filme zu rippen um sie z.B. auf dem iPhone anzusehen. Und kein Polizist oder Staatsanwalt in diesem Lande wird wegen sowas ermitteln. Und die bösen Buben die mit geklauten Filmen Geld verdienen lassen sich von sowas eh nicht abschrecken. Also viel Arbeit gemacht und danach stinkige Kunden - spitze dieses Geschäftsmodell.

Was vielleicht mal hilft: Rezession bei Amazon hinterlassen und andere potentielle Käufer warnen, damit sie nicht in das gleiche Problem rennen. Ware umtauschen wenn sie nicht überall abspielbar ist.
„Star of CCTV“
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Phoen
Phoen06.02.0921:07
[quotedryfus]...der "Defekt" ist die Folge einer illegalen Handlung.[/quote]
Es ist zwar richtig festzuhalten, dass man den Schaden einer mangelhaften Sache nicht gegen den evtl. Schaden aus einem UrhR-Verstoß abwägen kann.
Jedoch ist nicht jede Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes gleich "illegal". Vielmehr ist es so, dass sich der Gesetzgeber mit der Umgehungs-Vorschrift auf sehr heißes Terrain begeben hat; sprich dies in der Fachwelt höchst umstritten ist.
Kern des Problems: Der Rechteinhaber wird so geschützt, dass er durch DRM und Kopierschutz die Schranken zu Gunsten des Nutzers theoretisch vollkommen aushöhlen darf. Deshalb wurde versucht die Durchsetzung der Schrankenbstimmungen in § 95b UrhG wieder halbwegs zur Wirkung kommen zulassen. Leider ist das nur halbwegs gelungen und der eigentliche Eigentumsschutz, der mit der Privatkopie geschützt werden soll, wurde "wegverhandelt".
Ohne hier weiter ins Detail gehen zu wollen, ist eine solcher gesetzgeberischer Schritt aber, zumal im Verhältnis zu den sonstigen Bestimmungen, als Verstoß gegen das Recht am Eigentum und dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu werten.
„Niemand regiert die Welt.“
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dreyfus06.02.0921:23
Phoen
Ohne hier weiter ins Detail gehen zu wollen, ist eine solcher gesetzgeberischer Schritt aber, zumal im Verhältnis zu den sonstigen Bestimmungen, ein klarer Verstoß gegen das Recht am Eigentum und dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Das sehe ich zwar auch so (habe ich ja auch geschrieben), leider nutzt das in der Realität wenig. Lizensierter Content ist nunmal kein Eigentum und solange die Produkteigenschaften nicht falsch beworben werden, ist man mit dem Problem ziemlich verlassen. Natürlich kann man Produkte wie AnyDVD nutzen, die jeden Kopierschutz (inkl. dem auf BD Medien) zuverlässig knacken und braucht auch keine Verfolgung fürchten (solange man die Kopien nicht vertreibt) – aus einer Nichtverfolgung lassen sich aber keine Ansprüche ableiten (nur weil Haschisch in Mengen für den privaten Gebrauch nicht verfolgt wird, kann ich auch keinen Anspruch auf Verfügbarkeit ableiten – OK, noch ein wackeliger Vergleich, aber das Prinzip ist das Gleiche). Tatsache ist und bleibt, dass man keinen rechtlichen Anspruch hat, einen wirksamen Kopierschutz umgehen zu dürfen. Somit hat der Gesetzgeber das Recht auf eine Privatkopie de facto eliminiert. Wieso allerdings immer noch pauschale Urheberrechtsabgaben auf viele Geräte erhoben werden (die der Industrie zufliessen), ist eine berechtigte Frage. Ob ein Verfassungsgericht bereit wäre, diese Klärungen herbeizuführen bleibt abzuwarten.
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HorstWarry06.02.0921:24
Kleiner Tipp von jemanden der jemanden kennt

DVDfab Decrypter dann Handbremse benutzen

alles total kostenlos
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alfrank06.02.0921:27
HorstWarry: Witzbold, DVDfab Decrypter ist Windows-Software...
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dreyfus06.02.0921:30
Garp2000
Naja, ich klau ja niemanden was. Der Autovergleich ist insofern vielleicht nicht so gut.

Ich habe ja auch "Schwachsinn" geschrieben... nur ist es das, was der Gesetzgeber hier im Resultat herbeigeführt hat.
Garp2000
Wenn ich so eine Disk also rippen und ohne diese fehlerhaften Sektoren neu brennen würde, dann hätte ich nur einen Schaden behoben den der Hersteller (mutwillig) eingebaut hat. Fände es echt witzig rauszufinden wie ein Richter das sieht. Ich bin mir sicher die Industrie würde es hier nicht auf einen Musterprozess ankommen lassen.

Nun, da diese Verstösse bei privater Nutzung nicht verfolgt werden, wird es diese Klärung wohl nie geben. Ein "Schaden" liegt nur dann vor, wenn ein Produkt beworbene Eigenschaften nicht aufweist – wenn eine CD mit "kopiergeschützt" gekennzeichnet ist, schränkt das zwar dein Recht auf eine Privatkopie ein, es ist aber Dank des UrhG leider weder ein Schaden noch ein Mangel.
Garp2000
Ich weiss nicht was die Industrie erreichen will. Niemand wird sich davon abhalten lassen seine eigenen Filme zu rippen um sie z.B. auf dem iPhone anzusehen. Und kein Polizist oder Staatsanwalt in diesem Lande wird wegen sowas ermitteln. Und die bösen Buben die mit geklauten Filmen Geld verdienen lassen sich von sowas eh nicht abschrecken. Also viel Arbeit gemacht und danach stinkige Kunden - spitze dieses Geschäftsmodell.

Das ist ja absolut unstrittig – leider ist Vernunft nicht einklagbar
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F303
F30306.02.0921:46
HorstWarry
Kleiner Tipp von jemanden der jemanden kennt

DVDfab Decrypter dann Handbremse benutzen

alles total kostenlos

eben das Programm heisst wie auch weiter oben schon einmal beschrieben Handbrake und nicht Handbruch
„The brain is a wonderful organ. It starts working the moment you get up in the morning and does not stop until you get into the office. – Robert Frost“
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hausfreund06.02.0921:46
und immer daran denken
besser ist aber der
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Phoen
Phoen06.02.0921:52
[quotedryfus]Tatsache ist und bleibt, dass man keinen rechtlichen Anspruch hat, einen wirksamen Kopierschutz umgehen zu dürfen. [/quote]
Das Problem ist doch, dass hier eine Bestimmung geschaffen wurde, die nur eine bstimmte Gruppe von Rechteinhabern überhaupt schützen kann. Wie will man bitte eine Buch oder einem Notenbogen mit einen wirksamen Kopierschutz versehen? Hier hat sich eine bestimmte Gruppe von Rechteinhabern so privilegieren lassen, dass sie quasi ein Monopol auf kulturelle Inhalte für sich beanspruchen kann.
Damit wurde vor allem der Interessenausgleich zwischen bestimmten Rechteinhabern und Nutzern verlassen und damit das Urhebergesetz zu einem Instrument marktbeherrschender Medienunternehmen ausgehöhlt.
„Niemand regiert die Welt.“
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90210
9021006.02.0922:11
Hast du die Version 0.7.1 von Handbrake versucht? Die kann einiges mehr als die neuen Versionen.
„Das Leben ist kurz - aber die Tage sind lang !“
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dreyfus06.02.0922:23
Phoen
Das Problem ist doch, dass hier eine Bestimmung geschaffen wurde, die nur eine bstimmte Gruppe von Rechteinhabern überhaupt schützen kann. Wie will man bitte eine Buch oder einem Notenbogen mit einen wirksamen Kopierschutz versehen? Hier hat sich eine bestimmte Gruppe von Rechteinhabern so privilegieren lassen, dass sie quasi ein Monopol auf kulturelle Inhalte für sich beanspruchen kann.

Ich weiss zwar, was Du meinst... Es würde mich aber sehr überraschen, wenn dies anfechtbar wäre. Man nimmt ja in Deutschland auch Tausende von Unfalltoten durch Raser in Kauf, um einigen Wenigen ein Tempolimit zu ersparen... man erlaubt manchen Kulturkreisen Mädchen vom Sport- und Schwimmunterricht zu befreien oder der kath. Kirche Frauen zu diskriminieren, obwohl die Gleichbehandlung sogar in der Verfassung steht (geht soweit, dass manche deutsche Richter gerne auch 'mal die Scharia als deutsche Rechtsnorm anerkennen)... Die Annahme, dass es bei Gesetzen und Gerichten um Gerechtigkeit geht, ist löblich aber naiv. Es geht, vor allem Anderen, um die Zementierung der Besitzstände.
Phoen
Damit wurde vor allem der Interessenausgleich zwischen bestimmten Rechteinhabern und Nutzern verlassen und damit das Urhebergesetz zu einem Instrument marktbeherrschender Medienunternehmen ausgehöhlt.

Naja, Kopierschutz ist auch für kleinere Unternehmen durchaus bezahlbar – da sollte man eher einmal ermitteln, wie es kommt, das öffentlich-rechtliche Sender sich ihre Playlisten und Gastauftritte von der Industrie vorschreiben lassen und somit deren Markanteile manifestieren, wieso heute selbst bekannte bezahlte Lobbyisten öffentliche Ämter bekleiden, wieso der Herr Bundespräsident trotz den horrenden deutschen Steuersätzen für jede Gartenparty Sponsoren braucht etc. Wie bereits oben gesagt: Die beste (vielleicht einzige) Möglichkeit, sich hier zu wehren, ist die Produkte nicht zu kaufen – das ist das Einzige, dass denen Schmerzen verursacht.
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ts-e
ts-e06.02.0922:43
90210
Hast du die Version 0.7.1 von Handbrake versucht? Die kann einiges mehr als die neuen Versionen.


Ich habe 0.9.1. Oder wird rückwärts gezählt? Ich werde mal nachsehen.

Also, ich wollte hier keine Diskussion für und wieder Kopierschutz anregen.
Ich bin einfach der Meinung, wenn ich den Content schon gekauft habe, dann muss es auch möglich sein, diesen mit allen Geräten ansehen zu können, die mir zur Verfügung stehen.

Wurde nicht auch immer über den iPod/iTunes geschimpft? Kann mich da an einiges erinnern.
„Wenn deine Bilder nicht gut genug sind, warst du nicht nah genug dran. Robert Capa“
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ts-e
ts-e06.02.0922:45
Aber was ganz komisch ist, mein MBP/Handbreak wollte die DVD erst gar nicht einlesen.
Mit dem iMac konnte ich wenigstens schon mal die Pixar Kurzfilme entsprechend sichern.
„Wenn deine Bilder nicht gut genug sind, warst du nicht nah genug dran. Robert Capa“
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dreyfus06.02.0922:52
ts-e
... für und wieder Kopierschutz anregen.

Au au au
ts-e
Ich bin einfach der Meinung, wenn ich den Content schon gekauft habe, dann muss es auch möglich sein, diesen mit allen Geräten ansehen zu können, die mir zur Verfügung stehen.

Da hat ja auch absolut Niemand hier widersprochen. Die Diskussion über die Rechtmäßigkeit kam halt zwangsläufig auf...
ts-e
Wurde nicht auch immer über den iPod/iTunes geschimpft? Kann mich da an einiges erinnern.

Nun, diese Diskussionen waren mehrheitlich dümmlich... wenn die MI Apple keinen Vertrieb ohne Kopierschutz erlaubt, ist Apple definitv die falsche Adresse für Kritik – Apple ist zumindest mit dem was FairPlay erlaubt um Einiges weiter gegangen als viele andere Anbieter. Man schaue sich einmal MSN MobileMusic an - da bekommt man die Musik nicht einmal von Telefon wieder herunter...
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Phoen
Phoen06.02.0922:52
[quotedryfus]... man erlaubt manchen Kulturkreisen Mädchen vom Sport- und Schwimmunterricht zu befreien oder der kath. Kirche Frauen zu diskriminieren, obwohl die Gleichbehandlung sogar in der Verfassung steht[/quote]
Da wirfst du jetzt aber doch einiges in einen Topf, auch wenn du zutreffend auf die des öfteren anzutreffende Diskrepanz von Recht und Recht bekommen anspielst. Verfassungsrechtlich geht es im Detail um die Ausgestaltung der Eigentumsgarantie. Diese ist aber im Urheberrecht in keiner Weise mit dinglichen Rechten zu vergleichen (jeder Vergleich hinkt hier).
Und was die Praxis betrifft, wenn du sie schon ansprichst, so herrscht hier zumindest noch eine Art kalter Krieg. Niemand will sich zu sehr aus der Deckung wagen, weil zu viel (oder zu wenig) auf dem Spiel steht.
Die beste (vielleicht einzige) Möglichkeit, sich hier zu wehren, ist die Produkte nicht zu kaufen – das ist das Einzige, dass denen Schmerzen verursacht.
Da kann ich dir nicht zustimmen. Damit macht man es sich zu einfach. Die Unternehmen von denen wir hier sprechen, sind vor allem Träger kultureller Leistungen (und z.T. sogar Errungenschaften). Die kann man nicht einfach boykottieren oder ignorieren. Dazu sind sie für eine Gesellschaft viel zu wichtig. Man wird also immer zu einem konstruktiven Ausgleich finden müssen. Mit welchen Mitteln dieser erzielt wird, wird im Einzelfall immer strittig bleiben. Ich für meinen Teil würde jedenfalls von den derzeitigen Regelungen Abstand nehmen und auch in Richtung Fair Use tendieren. Lieber eine ordentliche Generalklausel, als die Verhunzung ordentlich systematisierter Gesetze.
„Niemand regiert die Welt.“
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dreyfus06.02.0923:24
Phoen
Da kann ich dir nicht zustimmen. Damit macht man es sich zu einfach. Die Unternehmen von denen wir hier sprechen, sind vor allem Träger kultureller Leistungen (und z.T. sogar Errungenschaften). Die kann man nicht einfach boykottieren oder ignorieren. Dazu sind sie für eine Gesellschaft viel zu wichtig. Man wird also immer zu einem konstruktiven Ausgleich finden müssen. Mit welchen Mitteln dieser erzielt wird im Einzelfall immer strittig bleiben. Ich für meinen Teil würde jedenfalls von den derzeitigen Regelungen Abstand nehmen und auch in Richtung Fair Use tendieren. Lieber eine ordentliche Generalklausel, als die Verhunzung ordentlich systematisierter Gesetze.

Ironie: Autsch... BMG oder Warner sind jetzt also Körperschaften des öffentlichen Rechts (und verdanken somit ihre Rechtssubjektivität einem Hoheitsakt)? Das fehlt mir noch

Ernsthaft... Hier gibt es zig Parteien (Komponisten, Texter, Musiker, Rechteverwalter/-verwerter und dann noch die Musikindustrie und den Verkauf)... An der "kulturellen Leistung" ist die MI unterproportional beteiligt, verdient aber mit Abstand am meisten (in anderen Worten: profitiert ohne Mehrwert zu schaffen). Und nur darum (nicht um Kultur) geht es hier. Die Musikindustrie ist heute schon kulturell völlig unnötig – sie verwendet ja auch den größten Teil ihrer Energie für das Promoten von Schrott (Qualität verkauft sich praktisch von selbst) und das Piesacken von legitimen Kunden. Viele Künstler sehen das absolut genauso. Der Onlineverkauf von Musik wird mit steigendem Marktanteil die Musikindustrie in der heutigen Form abschaffen und es wird für alle Beteiligten von Vorteil sein. Für die Wahrung der Künstlerinteressen und das Bewahren kultureller Güter ist die MI weder zuständig noch bestimmt. Wir sind leider nur die Generation, die in diesem Todeskampf die Schläge abkriegt.
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ts-e
ts-e06.02.0923:26
Ich habe gerade Handbrake 0.9.3 am laufen. Mal sehen wie das Ergebnis wird. Absturz war noch nicht.
„Wenn deine Bilder nicht gut genug sind, warst du nicht nah genug dran. Robert Capa“
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Phoen
Phoen07.02.0900:02
[quotedryfus]Die Musikindustrie ist heute schon kulturell völlig unnötig – sie verwendet ja auch den größten Teil ihrer Energie für das Promoten von Schrott (Qualität verkauft sich praktisch von selbst) und das Piesacken von legitimen Kunden.[/quote]
Das Problem ist, dass man bei der gesamten Materie nirgendwo Qualitätsschranken ziehen kann. Da kannst du noch so viele Musker kennen und einen noch so guten Musikgeschmack haben (was ich dir gar nicht absprechen möchte ). Es geht in diesem Gesetz, dem Urheberrechtsgesetz, primär um den Schutz der Urheber. Und eben deren schöpferische Werke sind es - egal welcher Couleur- die einem generellen Schutz unterstellt werden. So will es das Gesetz.

Blöd nur, dass nun bestimmte Majors auf den Plan getreten sind und ihre ohnehin wirtschaftliche Stärke sich auch noch durch ein Gesetz sichern wollen, das eigentlich arme Pianisten und eben solche Dichter schützen will. Hier besteht also ein Zielkonflikt. Das Gesetz macht hier aber keine Unterschiede, weil es die kulturellen Leistungen aller dazu Befähigten und Berufenen schützen will. Anders geht es nicht. Sonst haben wir bald wieder unsäglichste Diskussionen über Wert und Unwert bestimmter Kunst. Und das will nun niemand.
„Niemand regiert die Welt.“
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dreyfus07.02.0901:06
Phoen

Zunächst, es geht ganz sicher nicht um Wert und Unwert. 1) Solange ich etwas abschalten kann, ist es mir Wurst und 2) würde von meinem Geschmack hauptsächlich der Verband der HNOs profitieren Mit "Qualität" meinte ich eher das Promoten von unerfahrenen Künstlern (die oft weit ungünstigere Konditionen vereinbart haben) und das mittlerweile zum Standard mutierte Veröffentlichen von 2 "Best Of" Alben nach jeder Single.

Lediglich die Aussage, dass die MI (oder deren internationaler Verband, die IFPI - bezeichnenderweise unter Mussolini in Rom gegründet) in irgendeiner Weise die Interessen der Künstler vertritt, ist schlicht falsch. So wollte bspw. die IFPI 2004 den Vergütungssatz für Komponisten und Texter bei Tonträgern von rund 9% auf 5,6% senken. Nur der Einspruch der GEMA bei der Schiedsstelle des Deutschen Patentamtes hat dies verhindert. Es ist die GEMA (oder der Künstler selbst, wenn er dies möchte) die Urheberinteressen vertritt und auch nur die GEMA ist ein "Träger" (rechtsfähig durch staatliche Verleihung gem. §22 BGB) und bewahrt Kultur u.a. dadurch, dass sie einem doppelten Kontrahierungszwang unterliegt - wohingegen die MI jedweden Titel ohne Angabe von Gründen der Nutzung entziehen kann. Die MI benutzt hier lediglich das legitime Interesse der Urheber als Alibi zur vermeindlichen Wahrung kommerzieller Interessen (und das funktioniert nicht einmal). Unsere Gesetzgeber haben hier nur den Bock zum Gärtner gemacht.
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Digitalo
Digitalo07.02.0902:00
dreyfus
Die Begründung war, dass laut Urheberrechtsgesetz der Kopierschutz "wirksam" sein muss
Wie wird denn wirksam definiert. Wenn ich ein Programm runtergeladen habe, das einen allfälligen Kopierschutz umgeht, ohne dass ich überhaupt mitbekomme, ober einer auf dem Medium ist oder nicht, dann ist er ja nicht wirksam.
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dreyfus07.02.0902:07
Digitalo

Naja... bevor ich da viel erzähle: war der zugehörige Vorgang.

Die Definition ist sicher willkürlich, bzw. ich kann in allem was über dieses Urteil veröffentlicht wurde keine Definition finden.
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Digitalo
Digitalo07.02.0902:17
dreyfus

Danke für den Link. Etwas scheint auf jeden Fall klar zu sein: Die Lage ist unklar.

'Wirksam' für den Kopierschutz und 'weit verbreitet' für Softwaren die diesen umgehen kann, beides ist gummig formuliert und wird letztendlich Auslegungssache sein.

Wie die Sache hier in der CH geregelt ist - oder auch nicht, ist vermutlich noch eine andere Geschichte.
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Phoen
Phoen07.02.0905:08
dreyfus
Sicher ist es die MI, die in der Vergangenheit die größten Fehler zu Lasten ihrer Klientel, als auch zu ungunsten ihrer eigenen Käuferschaft, begangen hat. Ich denke da sind wir uns einig.
Aus der etwas weitere Perspektive des UrhG ist der Schluss, Verleger seien nicht auch Träger und Wahrer kultureller Güter, und dieses obläge alleine den Verwertungsgesellschaften, so nicht zutreffend. Vielmehr sind die VerwG nur ein Teil in der Verwertungskette.
Alles darüber hinaus könnte auch eine VerwG alleine gar nicht leisten. Auch leben wir nicht in einer Planwirtschaft.
Ich sehe das so. Das UrhG wird es sicher länger geben als Majors am Markt (die sind ohnehin angezählt). Ich hoffe nur, dass sich bis dahin der Gesetzgeber seiner eigentlichen Aufgaben besinnt und die Fehlentwicklung der vergangenen Jahre, wenigstens zum Teil, wieder rückgängig macht. Es ist nie zu spät umzukehren.
„Niemand regiert die Welt.“
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Schens
Schens07.02.0910:39
dreyfus

Ich weiss zwar, was Du meinst... Es würde mich aber sehr überraschen, wenn dies anfechtbar wäre. Man nimmt ja in Deutschland auch Tausende von Unfalltoten durch Raser in Kauf, um einigen Wenigen ein Tempolimit zu ersparen...

Ca. 24% der Unfälle gehen auf "überhöhte Geschwindigkeit" zurück. "Überhöhte Geschwindigkeit" ist alles ab 5km/h über der Vorschrift.

Es gibt KEINE Statistik in D, wieviele Tote auf "üG" zurückgehen. In GB gabs 2003 eine Studie, die ganze 6% der Verkehrstoten mit "Speeding" in Verbindung brachten.

Selbst wenn der Anteil der Toten analog zu den Unfallversuchachern läuft: 24% von 5000 Toten 2007 (destatis.de) sind 1200 Tote durch Raserei. Tausende ist also minimal übertrieben.

Nur mal zum Vergleich ein paar Zahlen:
- Tote durch Diabetes 2007: 21.871 (1987: 100.000)
- Tote durch Alkohol (100% selbstverschuldet) 2007: 16.000 (2002: 42.000)

Ein Tempolimit ist nichts als ein Politikum. Und eine weitere Gängelung der Bürger.
In Japan haben die Autos sogar "Fußfesseln", die Verhindern, das die Dinger über 170 laufen.

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ts-e
ts-e07.02.0910:50
So mit der neuen Version von Handbrake und VLC hat das rippen funktioniert.
Allerdings hat man die Titel auf der DVD nicht chronologisch aufgespielt. Kapitel 4 fehlt, an der Stelle befindet sich Kapitel 13, welches dann zweimal vorhanden ist. Außerdem so stellte ich kurz fest, stimmen einige Kapitelnummerierungen nicht mit dem gezeigten Inhalt überein.


Ich hasse die FI und MI.

„Wenn deine Bilder nicht gut genug sind, warst du nicht nah genug dran. Robert Capa“
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ts-e
ts-e07.02.0915:58
MacTheRipper zeigt mir Bad Sectors an.
„Wenn deine Bilder nicht gut genug sind, warst du nicht nah genug dran. Robert Capa“
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dreyfus07.02.0918:13
Schens
Ein Tempolimit ist nichts als ein Politikum. Und eine weitere Gängelung der Bürger.

Au Backe, ja, freie Fahrt für freie Bürger *sick*

Es ist klar, dass bei höherer Geschwindigkeit der Verbrauch steigt, Katalysatoren nicht mehr wirken und die Reaktionsgeschwindigkeit nicht mehr ausreicht, um einen kontrollierten Bremsweg innerhab des Sichtfeldes zu haben. Es ist weiterhin erwiesen, dass Raser den Verkehrsfluss insgesamt bremsen. Im Resultat kommt man dann, trotz Umweltverpestung und erhöhtem Risiko, auf einer Fahrt von Frankfurt nach München vielleicht 20 Minuten früher an... Nee, Gesetze sollen Bürger schützen und werden nach einer Interessenabwägung erlassen. Das Interesse am Tempolimit betrifft die Allgemeinheit, der Verzicht darauf nur Einzelne. Nach deiner Definition ist jedes Gesetz eine Gängelung... das kann man so sehen, es hilft nur Nichts.
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Ralf Schmidt
Ralf Schmidt07.02.0919:51
http://www.xilisoft.de/
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janknet07.02.0919:56
Wall-e habe ich letzte woche erst selbst mit Handbrake gerippt bei der DVD hat Handbrake das Problem die richtige Title Sektion auszuwählen weil scheinbar 50Stück mit fast identischer länge vorhanden sind aber spiele den Film mal mit dem DVD-Player ab da siehst du dann welche die richtige ist (glaube 27 wars - weiß es aber nicht mehr gena)
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Schens
Schens07.02.0920:50
dreyfus
Schens
Ein Tempolimit ist nichts als ein Politikum. Und eine weitere Gängelung der Bürger.

Au Backe, ja, freie Fahrt für freie Bürger *sick*

Es ist klar, dass bei höherer Geschwindigkeit der Verbrauch steigt, Katalysatoren nicht mehr wirken und die Reaktionsgeschwindigkeit nicht mehr ausreicht, um einen kontrollierten Bremsweg innerhab des Sichtfeldes zu haben. Es ist weiterhin erwiesen, dass Raser den Verkehrsfluss insgesamt bremsen. Im Resultat kommt man dann, trotz Umweltverpestung und erhöhtem Risiko, auf einer Fahrt von Frankfurt nach München vielleicht 20 Minuten früher an... Nee, Gesetze sollen Bürger schützen und werden nach einer Interessenabwägung erlassen. Das Interesse am Tempolimit betrifft die Allgemeinheit, der Verzicht darauf nur Einzelne. Nach deiner Definition ist jedes Gesetz eine Gängelung... das kann man so sehen, es hilft nur Nichts.

...Du gehst ja garnicht mehr auf Deine "Raser töten"-Argumentation ein.....
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dreyfus07.02.0921:05
Schens
...Du gehst ja garnicht mehr auf Deine "Raser töten"-Argumentation ein.....

1. Weil es darüber nichts zu diskutieren gibt (jeder Tote ist einer zuviel und Zuckertote gegen Unfalltote aufrechnen mache ich nicht mit, dass ist selbst mir zu zynisch) und deine Zahlen (die sich auf Geschwindigkeitsüberschreitungen beziehen, also Unfälle auf Autobahnabschnitten ohne Tempolimit gar nicht berücksichtigen) nutzlos sind, 2. weil ich nicht von den Zahlen eines Jahres gesprochen habe – die Tempolimitdiskussion haben wir als einziges Land der Welt (das sollte eigentlich nachdenklich machen) seit Jahrzehnten (und in diesem Zeitraum waren es Abertausende) und 3. weil man aus keiner Statistik ablesen kann, ob ein Toter bei 180 km/h bei 120 km/h den Unfall überlebt hätte (in den meisten modernen Fahrzeugen hat man bei 120 km/h noch recht gute Überlebenschancen, bei höherem Tempo fast nur noch in Fahrzeugen, die sich die meisten Menschen nicht leisten können).
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