Push-Nachrichten von MacTechNews.de
Würden Sie gerne aktuelle Nachrichten aus der Apple-Welt direkt über Push-Nachrichten erhalten?
Forum>Software>Funktionalität eines Computerprogramms nicht vom Urheberrecht gedeckt in EU laut EuGH

Funktionalität eines Computerprogramms nicht vom Urheberrecht gedeckt in EU laut EuGH

Stefan S.
Stefan S.03.05.1218:31
Zwar könne Programmiercode an sich nach wie vor urheberrechtlich geschützt werden, aber nicht dessen Funktionen. Sollte die Funktionalität eines Computerprogramms schützbar sein, wäre das "zum Schaden des technischen Fortschritts und der industriellen Entwicklung", Ideen könnten monopolisiert werden.
Aus:

Wow. Prima.
0

Kommentare

Tuco03.05.1218:37
Ist dies das Ende von slide-to-unlock?
0
re:com03.05.1218:42
Könnte ein Firma in der EU jetzt z.B. iOS komplett nachbauen und auf einem eigenen Gerät vertreiben? (natürlich mit anderen Grafiken)
0
sierkb03.05.1218:45
Siehe dazu auch:

Groklaw (02.05.2012): EU Court of Justice: No copyright on computer functionality or computer languages

Groklaw (23.04.2012): Oracle and Google debate: can you copyright computer languages, APIs
0
Waldi
Waldi03.05.1219:26
Finde ich O.K. !

Die Funktion eines Lichtschalters kann schließlich auch nicht geschützt werden.
Wohl aber die Herstellungsweise.
„vanna laus amoris, pax drux bisgoris“
0
pcbastler03.05.1220:24
Heisst das, dass wir in Kürze damit rechnen können, dass iCloud Push bald wieder eingeschaltet wird?
0
Brandy
Brandy03.05.1220:24
Jup, prima. Mit ist es mittlerweile auch egal, wer wessen Förmchen klaut. Es sitzen eh alle im gleichen Sandkasten.
0
ChrisK
ChrisK03.05.1220:27
Hä was? Natürlich ist sowas nicht vom Urheberrecht geschützt, dafür sind Patente da ...
„Wer anderen eine Bratwurst brät, hat ein Bratwurstbratgerät.“
0
sierkb03.05.1220:48
ChrisK
Hä was? Natürlich ist sowas nicht vom Urheberrecht geschützt, dafür sind Patente da ...

Genau hier wird's jetzt interessant in der Oracle versus Google-Sache. Nachdem Oracle alle relevanten Patente bzgl. Java (u.a. zwei wirklich ausschlaggebende) vom Richter und dem US-Patentgericht aus der Hand geschlagen bekommen hat (und im Grunde nur noch eines übrig ist davon, welches eh bald seine Geltung verliert), versucht Oracle es nun über das Copyright/Urheberrecht in Bezug auf die Java-APIs. Und genau hier gibt's nun aus Europa dieses Signal.
Das Thema ist so diffizil und berührt den ganzen Computer- und Softwaremarkt, dass wenn Oracle mit seine Ansicht Recht bekäme, dass die Java-APIs nicht nur patentrechtlich, sondern vor allem urheberrechtlich schützenswert seien, das einem Erdbeben gleichkäme und den Markt ganz gehörig durcheinanderwirbeln würde. Deshalb überlässt der zuständige Richter das Urteil darüber auch nicht der Geschworenen-Jury, sondern fällt es höchstselbst.
Und vom EuGH ist diesbzgl. jetzt dieses richtungsweisende Urteil gekommen. Da man sich diesbzgl. international harmonisiert und annähert, hat dieses EuGH-Urteil direkt oder indirekt ganz sicher auch Einfluss auf das Urteil in Bezug auf die Java-APIs im Fall Oracle versus Google.
Das EuGH hat mit diesem Urteil sehr Googles Position gestärkt, denn Google bzw. Googles Anwälte haben in dieser Sache bisher genauso argumentiert.
Man kann nur hoffen, dass Oracle mit ihrem Ansinnen nicht durchkommen. Das wäre ein GAU für die gesamte Computerwelt. Das EuGH hat einmal mehr diesbzgl. die Schranken gezeigt (begrüßenswerterweise) -- mal sehen, welchen Einfluss das konkret auf das laufende Verfahren in Bezug auf Java hat. Sieht jedenfalls einmal mehr schlecht für Oracle aus im Moment, die sind schon ihrer besten Argumente beraubt, und nun auch noch dieser Nackenschlag vom EuGH.
0
ChrisK
ChrisK03.05.1221:52
Ah, danke für die Zusammenfassung.
„Wer anderen eine Bratwurst brät, hat ein Bratwurstbratgerät.“
0
eyespy3903.05.1222:29
Das ganze Urteil kann hier gelesen werden.
Darin auch die Überlegungen zur Begründung.
Das zu Grunde liegende Recht scheint gegenwärtig das "Ersticken von Fortschritt" durch exzessive Urheberrechts-Forderungen nicht zu befördern.
Sorge macht mir, dass wirtschaftlich potente Konzerne durch Lobby-Arbeit darauf hinwirken könnten, die Rechtslage in die andere Richtung zu bewegen…
0
eyespy3903.05.1222:39
re:comm - selbstverständlich dürfen andere Firmen andere Handy- und Tablett-Betriebssysteme entwickeln. Und selbstverständlich ermöglichen derartige Handy-Systeme dann z.B. auch das Telefonieren mit dem Handy. Das sind eben solche Funktionalitäten, die nicht durch das Urheberrecht geschützt werden. Der konkrete Computer-Code ist durch Urheberrecht geschützt. Einzelne besonders clevere Ideen im Design und in der Ausführung können Patentschutz genießen. Am Ende sollten Qualität, Leistung, das Anwender-Erlebnis usw. im Wettbewerb überzeugen.
Wenn es z.B. ein Urheberrecht auf das Konzept "Tabellenkalkulations-Software" gäbe, würde M$ sicher gegen Numbers, OpenOffice usw. vor Gericht gezogen. (Wobei M$, glaube ich, wie so oft nicht die ersten waren mit einer Tabellenkalkulation).
0
sierkb04.05.1200:52
Es geht schon gleich los, das obige genannte EuGH-Urteil wirkt sich direkt auf den Oracle-vs-Google-Prozess aus, der zuständige Richter Alsup hat das EuGH-Urteil gelesen und stellt beiden Streitparteien angesichts dieses frischen EuGH-Urteils gleich ein paar diesbzgl. Fragen, die sie beide zu beantworten haben (bevor er zu einer abschließenden Bewertung kommt -- der von ihm selbst festgelegte Verfahrens-Fahrplan sieht eine seinerseitige baldige abschließende Bewertung vor):

Groklaw (03.05.2012): Judge Alsup asks Oracle&Google to brief API/SSO issue in light of EU Ct of Justice ruling on APIs
0

Kommentieren

Diese Diskussion ist bereits mehr als 3 Monate alt und kann daher nicht mehr kommentiert werden.