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Abmahnung wegen Urheberrecht

schnoor16.01.1019:45
Hallo,

wir haben eine Abmahnung einer Rechtsanwaltskanzlei erhalten, angeblich hätten wir Illegal einen Film zum downloaden bereitgestellt. Stimmt aber überhaupt nicht! Sucht man im Internet nach dieser Kanzlei und diesem Film, erfährt man, das viele dieses Schreiben erhalten haben. Selbst die Verbraucherzentrale sagt, es handle sich um reine Geldmacherei. Hat vielleicht schon Erfahrung damit gemacht?

Aber nun zu meiner eigentlichen Fragen:

1. In dem Schreiben steht etwas "Wir haben Ihre, zu diesem Zeitpunkt dynamische IP ...... durch einen Fremd-Dienstleister rausgefunden und konnten daher Ihre Daten ermitteln ..."
Was beutet "Dynamische IP-Adresse", ich dachte immer die IP-Adresse wäre immer die gleiche??

2. Mein Vater gehört schon zu den Menschen, die einem Mac nicht wirklich viel abgewinnen können. Er hat mit einem Bekannten gesprochen, der meinte es hätte sich jemand in meinen Computer gehackt um diesen Film bereitzustellen. Ich hab ihm versucht klarzumachen, dass das eigentlich nicht so einfach möglich sei.
Kann mir jemand vielleicht noch ein paar gute Argumente liefern, um ihm zu verdeutlichen wie sicher ein Mac im Vergleich zu einem Windows Rechner ist?
Außerdem meinte der Bekannte um vorzubeugen sollte man den kompletten Telefonanschluss abmelden und diesen dann auf meinen oder den Namen meiner Mutter wieder anmelden. Sicherheitshalber soll man den Computer ausschalten Netzschalter ziehen / Akku rausnehmen, damit man auch wirklich sicher sei, dass der Computer sich nicht plötzlich selbst einschaltet und mit dem Internet Kontakt aufnimmt. Langsam glaub ich bin im falschen Film
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Kommentare

Esäk
Esäk16.01.1019:48
gegen Vorurteile ist kein Kraut gewachsen. Ich würde bez. der Abzockfirma schlicht nicht reagieren.
„Die Todesstrafe gehört auch in Hessen abgeschafft!“
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promac16.01.1019:53
Hallo,

schau mal da nach: ob du dich da wieder findest.
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mellmac
mellmac16.01.1020:02
Bei einer richtigen Abmahnung ist ein gerichtliches Schreiben angefügt, das den Provider zur Herausgabe der IP- Adresse verdonnert hat. Die ist dann auch mit Datum und Uhrzeit angegeben, da sie ja dynamisch ist. Ist das nicht vorhanden, ist es nicht "echt".
Dynamische IP heißt, das du bei jeder Neueinwahl ins Internet eine neue IP zugeteilt bekommst. Die Provider trennen automatisch alle 24 Stunden die Verbindung.
Wenn du allerdings Vuze o.ä. Bittorrent Programm benutzt benutzt hast, um einen Film runter zu laden, lädst du auch automatisch alles wieder hoch und was sonst nocht so inder Bibliothek ist....
Hatte den Fall auch kürzlich, war leider echt. Anwaltskanzlei Rasch aus Hamburg.
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schnoor16.01.1020:08
Bei mir sind es Anwälte aus Berlin: BaumgartenBrandt

Ich kannte noch nicht mal den Film, der angeblich bereitgestellt wurde.
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Fenvarien
Fenvarien16.01.1020:24
Die Anwaltskanzlei, mit der wir in allen rechtlichen Fragen zusammenarbeiten, hat sich darauf spezialisierte, abgemahnte Benutzer zu verteidigen bzw. auf Abmahnungen dieser Art zu reagieren. Schau mal in unserem Impressum, da ist deren Kontaktinformation.
„Ey up me duck!“
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ChrisK
ChrisK16.01.1020:33
Den Telefonanschluss abmelden? LOL
Das was euer Bekannter sagt ist leicht haarsträubend ... wenn man wirklich auf nummer sicher gehen will, reicht es evtl. betroffende Rechner einfach vom Netzwerk zu trennen.

Das sich jemand in deinen Mac gehackt hat um dann damit Fime anzubieten halte ich für ÄUßERST unwahrscheinlich (Sowas wird normalerweise mit Servern gemacht, die haben auch anständig Upload). Ihr habt aber nicht noch PCs im Netz, oder? @@ Da würde ich erstmal suchen.

Und Fremd-Dienstleister der Benutzer von IPs rausfinden kann? Das hört sich höchst dubios an.
„Wer anderen eine Bratwurst brät, hat ein Bratwurstbratgerät.“
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Tiger
Tiger16.01.1020:36
Nicht reagieren ist der größte Fehler den du machen kannst! Den Rat von Esäk zu befolgen ist das schlechteste was du machen kannst

Hier ein Link zum Vorgehen dieser Kanzlei:

Bevor du irgendetwas unterschreibst kontaktiere UMGEHEND einen Anwalt bzw. deine Rechtschutzversicherung, diese wird dir einen Anwalt empfehlen der sich in diesem Gebiet auskennt.

Und beachte unbedingt angegebene Fristen! Nicht oder zu späte Reaktion kann die Sache nur noch schlimmer machen, und da ist es egal ob du im Recht oder Unrecht bist!
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Esäk
Esäk16.01.1020:45
Tiger
Nicht reagieren ist der größte Fehler den du machen kannst! Den Rat von Esäk zu befolgen ist das schlechteste was du machen kannst

Nur mal langsam. Man muss nicht unbedingt Anwälten die Kohle hinterhertragen. Zumindest dann nicht, wenn das nicht sein kann. Wer kein P2P-Programm auf der Platte hatte, der kann sich im Falle eines Mac so ziemlich absolut sichert sein, dass das nicht möglich ist. Und wenn etwas nicht möglich ist, dann ist es nicht möglich. Wenn man sich nicht sicher ist (andere, nicht vertrauenswürdige Leute/Kinder hatten einen Laptop im WLAN etc.), dann sieht das anders aus.
Wenn ich so ein Schreiben bekäme, dann könnte ich mir sicher sein, dass es nicht stimmen kann.
Der gehackte Mac ist ein Märchen und die Formulierung Fremdanbieter ist merkwürdig. Stelle doch mal den relevanten Wortlaut rein...
„Die Todesstrafe gehört auch in Hessen abgeschafft!“
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mellmac
mellmac16.01.1020:55
Ich hatte nach Recherche eine Kanzlei aus Köln die sich auch auf diese Abmahnungen spezialiesiert hat.
Beim Beratungstelefonat wurde darauf hingewiesen, das vorgefertigte Abmahnungen der Abmahner nicht unterschrieben werden sollen, da diese die Möglichkeit der Zivilrechtlichen Klage nach sich ziehen können.
Bei mir ist der Ausgang noch offen.
Abmahnung war über 1200,-€uronen,(nicht gezahlt) der Anwalt kostete 500,- zzgl. Steuer.
Nach gängiger Praxis sollte hier auch nichts weiter passieren, da die Umstände in unserem Haus den eindeutigen Nutzer nicht herausfinden können.
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Tiger
Tiger16.01.1021:00
Esäk

So einfach ist das nicht. Selbst wenn du der Meinung bist, dass es gar nicht möglich ist, heißt das nicht, dass sich die Abmahnung durch "Kopf in den Sand" einfach so in Luft auflöst.
In diesem Fall bist du derjenige der die vorgebrachten "Beweise" entkräftet muss.

Reagierst du in so einem Fall nicht kannst du dir sicher sein, dass du bald wieder Post von der Kanzlei erhalten wirst und sich die Geschichte noch mehr verkompliziert.

Bei Abmahnungen ist es IMMER ratsam einen Anwalt zu konsultieren. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat sollte diese in Anspruch nehmen. Hier zu sparen ist falsch, denn gerade beim Urheberrecht kann das sehr schnell sehr teuer werden.
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Esäk
Esäk16.01.1021:01
mellmac
...Nach gängiger Praxis sollte hier auch nichts weiter passieren, da die Umstände in unserem Haus den eindeutigen Nutzer nicht herausfinden können.

Das heißt aber, dass die Abmahnung im Grunde berechtigt war, nicht?
In dem Fall wäre es doof, nicht zu reagieren.

„Die Todesstrafe gehört auch in Hessen abgeschafft!“
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Esäk
Esäk16.01.1021:04
Tiger
Esäk

So einfach ist das nicht. Selbst wenn du der Meinung bist, dass es gar nicht möglich ist, heißt das nicht, dass sich die Abmahnung durch "Kopf in den Sand" einfach so in Luft auflöst.
In diesem Fall bist du derjenige der die vorgebrachten "Beweise" entkräftet muss.

Doch, so einfach ist das. Wenn es nicht sein kann, dann muss die Kanzlei beweisen. Es wäre ja noch schöner, wenn man die Beweislast so einfach umdrehen könnte. Das geht in D nicht. Das einzige, was ich täte, das wäre dann ein E-Mail schicken, dass sie die Post lassen sollen und klagen, wenn sie glauben, das beweisen zu können. Selbst ne Briefmarke wäre mir dann zu teuer. Es würde mich dann freuen, sie verlieren und Geld vernichten zu sehen...

„Die Todesstrafe gehört auch in Hessen abgeschafft!“
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tjost
tjost16.01.1021:10
esäk und alle anderen.

Eine Abmahnung ist nicht wie ein Schreiben einer einzelnen Firma die behauptet man wäre ein Geschäft eingegangen. Es handelt sich bei einer Abmahnung um einen Zivilprozess. Es läuft folgendermassen ab. Eine Kanzlei sucht sich eine Datei und dessen Besitzer und versucht diesen zu vertreten. Dann wird ein Strafantrag gestellt, dieser wird zwar abgelehnt aber man bekommt Akteneinsicht. Darin sind all jene die diesen Film auf der Platte hatten, UND DIESE PERSONEN HATTEN DAS FILE AUCH AUF DER PLATTE! Also nicht versuchen da rumzuschnattern. Dann werden Zivilverfahren gegen die betreffenden, in diesem Fall schnoor, eingeleitet. Es handelt sich also um eine Klage gegen Dich und eine Vorverurteilung jetzt wird versucht ein Vergleich anzustellen und das ist das was Du von der Post bekommen hast. Wenn Du dich darauf nicht meldest erklärst Du dich schuldig und die Kosten steigen. Zahlst Du die Strafe kommen sie durch das wollen wir nicht. Also leider musst du einen Anwalt gehen der sich auf Abmahnungen spezialisiert hat, mein Fall liegt bei einem Anwalt hier in HH rum. Wird mich ca. 180Euro kosten, wenn überhaupt ich habe jetzt 1 Jahr nichts gehört.

Würdest Du uns noch die Kanzlei nennen die Dich verklagt hat? Sind mit Sicherheit bekannt und wenn du sie nennst ist das auch kein Rufmord oder so.
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Esäk
Esäk16.01.1021:19
tjost
esäk und alle anderen.

Eine Abmahnung ist nicht wie ein Schreiben einer einzelnen Firma die behauptet man wäre ein Geschäft eingegangen.

Doch, wenn ich Post bekäme dieser Art, dann wäre es exakt das. Es kann nicht sein und deshalb wäre mehr als ne Mail nicht drin. Die könnten sich auf den Kopf stellen: Das Verfahren würden sie verlieren und ich würde es niemals einsehen und auch nicht müssen, dass jemand mich in die Beweislast bringen kann. Auch vor Gericht muss der Abmahnende beweisen, dass das mit Grund geschah.

Es sollen ja schon Tippfehler der Sekretärin passiert sein, die eine Liste mit 100 IP-Adressen abtippt.

Deine Behauptung trifft nur dann zu, wenn der Vorwurf sein kann. Und dass das in den meisten Fällen so ist, das glaube ich gerne - nur eben ist nicht immer so.

„Die Todesstrafe gehört auch in Hessen abgeschafft!“
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Tiger
Tiger16.01.1021:27
Esäk

Eine Abmahnung zu ignorieren ist nur dann kein Fehler, wenn der Abmahner nicht das Recht hat eine Abmahnung auszusprechen.
Esäk
Wenn es nicht sein kann, dann muss die Kanzlei beweisen. Es wäre ja noch schöner, wenn man die Beweislast so einfach umdrehen könnte. Das geht in D nicht.

Da bist du falsch informiert. In einer Abmahnung wirst du einer Tat beschuldigt, dafür gibt es in den meisten Fällen Beweise. In einer Antwort hast du die Chance diese Beweise in Frage zu stellen bzw. zu entkräften. Wenn du auf eine Abmahnung nicht reagierst, egal ob sie gerechtfertigt ist oder nicht, riskierst du eine Klage. Und das kostet dich dann Zeit, denn wenn´s blöd kommt wirst du zu einer mündlichen Verhandlung geladen, und die Anwälte denen du kein Geld in den Rachen schmeißen wolltest verdienen an der Sache noch mehr. Ausserdem kann das Reisekosten nach sich ziehen die du selbst zu tragen hast, auch dann, wenn die Klage ungerechtfertigt ist.

Wenn du es tatsächlich so ausufern lassen möchtest nur weil du dir zu gut bist auf eine Abmahnung zu reagieren...
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mellmac
mellmac16.01.1021:30
Bei mir ist der Fall lt. Fakten klar. Ich habe mir ein Album mit Vuze geladen. Meine Poweruser Zeit ist schon lange vorbei, also war es Zufall und Pech gehabt.
Mein Anwalt war kurioser Weise kurz danach in den Medien, weil er Rasch und Co. verklagt hat. Letztendlich bin ich so fair und sage, ertappt, Pech gehabt also zur Kasse bitte. Leider bekommen die Musiker nichts von meiner evtl. Strafzahlung zu sehen.
Lt. Anwalt legen die Abmahner ihre Koste nicht offen, die Beträge sind mitunter willkürlich. Die Plattenfirmen haben eigene Rechtsabteilungen und können diese standardisierten Schreiben selbst verschicken, tun sie aber nicht.
Es liegt die Vermutung nahe das die Anwälte nicht direkt im Auftrag der Plattenmultis abmahnen, sondern vom Verband der deutschen Musikindutrie(Abkürzung vergessen)beauftragt werden und so "gemeinsame Sache" machen.
Daher ist es nicht geklärt wie sich die Abmahnsummen zusammensetzen und wer am Ende den Großteil des evtl. gezahlten Geldes kassiert. Auf jeden Fall ein lukratives Geschäftsmodell.
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Esäk
Esäk16.01.1021:42
Tiger
Esäk

Eine Abmahnung zu ignorieren ist nur dann kein Fehler, wenn der Abmahner nicht das Recht hat eine Abmahnung auszusprechen.
Esäk
Wenn es nicht sein kann, dann muss die Kanzlei beweisen. Es wäre ja noch schöner, wenn man die Beweislast so einfach umdrehen könnte. Das geht in D nicht.

Da bist du falsch informiert. In einer Abmahnung wirst du einer Tat beschuldigt, dafür gibt es in den meisten Fällen Beweise. In einer Antwort hast du die Chance diese Beweise in Frage zu stellen bzw. zu entkräften. Wenn du auf eine Abmahnung nicht reagierst, egal ob sie gerechtfertigt ist oder nicht, riskierst du eine Klage. Und das kostet dich dann Zeit, denn wenn´s blöd kommt wirst du zu einer mündlichen Verhandlung geladen, und die Anwälte denen du kein Geld in den Rachen schmeißen wolltest verdienen an der Sache noch mehr. Ausserdem kann das Reisekosten nach sich ziehen die du selbst zu tragen hast, auch dann, wenn die Klage ungerechtfertigt ist.

Wenn du es tatsächlich so ausufern lassen möchtest nur weil du dir zu gut bist auf eine Abmahnung zu reagieren...

Das ist falsch. Der Abmahner muss beweisen. Auch wenn er einen Prozess anstrengt. "Beweise" müssen ja nicht immer stimmen.
Nochmals: Wenn es nicht sein kann, dann kann es nicht sein.
Dann ist es sogar dumm, einen Anwalt zu konsultieren. Denn die Kosten kriegst Du nicht ersetzt. Wenn Du aber ungerechtfertigt verklagt wirst, dann kriegst Du die Kosten deines RA ersetzt, das ist der Unterschied. Ausserdem wird es teuer für den Abmahner. Was ich ihm dann ganz besonders gönnen würde.
Worin soll der Sinn einer anwaltlichen Reaktion bestehen, die darin besteht zu sagen: Kann nicht sein? Das kann ich preiswerter in einem Mail sagen...

Es geht mir genau um den Fall. Nicht um Fälle, wo es sein kann (die absolute Mehrheit der Fälle).
„Die Todesstrafe gehört auch in Hessen abgeschafft!“
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Don Gomez
Don Gomez16.01.1021:57
Esäk

Dein Verhalten ist mit Verlaub gesagt niedlich, ein bißchen wie Palmström:

Die unmögliche Tatsache

Palmström, etwas schon an Jahren,
wird an einer Straßenbeuge
und von einem Kraftfahrzeuge
überfahren.

"Wie war" (spricht er, sich erhebend
und entschlossen weiterlebend)
"möglich, wie dies Unglück, ja - :
dass es überhaupt geschah?

Ist die Staatskunst anzuklagen
in bezug auf Kraftfahrwagen?
Gab die Polizeivorschrift
hier dem Fahrer freie Trift?

Oder war vielmehr verboten,
hier Lebendige zu Toten
umzuwandeln, - kurz und schlicht:
Durfte hier der Kutscher nicht -?"

Eingehüllt in feuchte Tücher,
prüft er die Gesetzesbücher
und ist alsobald im Klaren:
Wagen durften dort nicht fahren!

Und er kommt zu dem Ergebnis:
Nur ein Traum war das Erlebnis.
Weil, so schließt er messerscharf,
nicht sein kann, was nicht sein darf.
(Chr.Morgenstern)

„... darauf einen Dujardin!“
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Tiger
Tiger17.01.1000:22
Esäk

Der Abmahner mahnt dich ab weil er seiner Meinung nach Beweise hat, nicht weil er meint deinen Namen im Kaffeesatz erkannt zu haben.
Nicht zu reagieren kann als Schuldeingeständnis gedeutet werden. Egal wie stichhaltig die "Beweise" des Abmahners sind.
Auch wenn es "nicht sein kann" solltest du antworten, und zwar so, dass kein Richter der Welt eine Klage zulassen würde. Antwortest du nicht oder einfach nur mit "kann nicht sein, belästigt mich nicht weiter" wird das kaum einen Richter überzeugen.

Stell dir vor: Die Kläger kommen mit Unterlagen die deine "Schuld" beweisen, und du kommst mit "kann nicht sein".

Wenn dich jemand beschuldigt, dann solltest du so schlau sein dich zu verteidigen und die Sturheit beiseite lassen.

Keiner sagt, dass der Anwalt die Antwort schreiben soll. Als Laie ist es aber dumm gerade beim Thema Urheberrecht keine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Ich frage mich langsam echt wie du zu Deinen Ratschlägen kommst? Hast du beruflich damit zu tun oder gibst du einfach nur das wieder wie du dir vorstellst wie es ablaufen sollte?
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exappleboy
exappleboy17.01.1000:51
Oh Mann.

Wenn die Abmahner JEDEN verklagen würden den sie anschreiben, dann wäre was los und sie auch viel Geld BEVOR sie was verdienen. Die Masche ist doch immer die Gleiche: Ich haue in den Busch und wer raus rennt wird abgeknallt.

Ich hatte vor Jahren auch mal von denen sogar 2 Briefchen bekommen:



Hab nicht reagiert und das war gut so.
Heute sitzen DIE im Knast.



Ich würde nicht drauf reagieren. WER ist als "Fremd-Dienstleister" hier aktiv geworden ist würde ich als erstes mal gerne wissen! Wäre wirklich spannend. Dann wollen die feinen Herren auch gleich Kohle! Meist ein krummer Betrag wie 156,79 Euro oder so ... ist nicht zu hoch dass man sagt "zu viel ... zahl ich nicht" ... also fein. Wenn ich das 1000 Mal ERFOLGREICH mach kann man sich leicht ausrechenen. SO kann ich auch eine "Kanzlei" finanzieren!

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Tiger
Tiger17.01.1001:00
exappleboy

Das ist was komplett anderes:

In deinem Beispiel handelt es sich um einen Verein. Ein Verein ist aber nicht berechtigt Abmahnungen zu versenden. Aus diesem Grund wurde von denen auch nicht geklagt

In dem hier beschriebenen Fall kam die Abmahnung von einer Anwaltskanzlei, und diese sind sehr wohl berechtigt Abzumahnen, und die klagen auch.
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exappleboy
exappleboy17.01.1001:13
Aha.

Dann will ich doch mal gerne wissen wie viel Kohle die "Abmahnkanzlei" da verlangt!
Und warum klagen sie nicht gleich? WENN ICH Verwerter wäre, dann würde ich den gerne bluten sehen. Heisst: Klage an den Hals ... alles beschlagnahmt und das ganze Programm.

Aber 167,89 Euro oder oder oder sieht mir eher nach Geldmacherei auf die übelste Art aus. Es sollen ja sogar schon Leute angeblich illegal Musik oder Filme geladen haben die solche Musik nicht hören oder solche Filme anschauen geschweige denn wissen was P2P überhaupt ist.

Ne ... da würde ich keinen Moment zittern bei dem Briefchen.
Stichhaltige Beweise vorlegen und das volle Programm fahren. Dann können sich die Anwälte eine goldene Nase verdienen. Vorher nicht! DAS sehe ich genauso wie Esäk!

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Tiger
Tiger17.01.1001:39
exappleboy

Eine Abmahnung soll erst mal anklopfen und dem Empfänger klar machen, dass er gegen etwas verstößt. Meist wird eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, wird erneut dagegen verstoßen kommt es gleich zur Klage.

Das hat erstens den Sinn, dass es für den Empfänger günstiger ist und die Gerichte werden nicht mit mit noch mehr Klagen überschwemmt.

Woher hast du die 167,89 Euro? Lese ich hier in diesem Thread das erste mal.

Egal wie du es siehst, es ändert nichts an Gesetz und auch nicht an der Vorgehensweise bei Abmahnungen.

Klar, fair sind diese Abmahnungen nicht, ändert aber auch nichts daran.
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schnoor17.01.1016:25
Ich hab noch mal ein wenig gegoogelt und einen Artikel/Video bei CT gefunden.
Ist zwar nicht unbedingt eine Zeitschrift für mich
Aber doch ist es irgendwie erschreckend, dass man einfach abgemahnt werden kann und dann beweisen muss, das man nichts gemacht hat.

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Esäk
Esäk17.01.1017:14
schnoor
Aber doch ist es irgendwie erschreckend, dass man einfach abgemahnt werden kann und dann beweisen muss, das man nichts gemacht hat.

Das stimmt so nicht. Der Abmahner muss beweisen. Wenn man Grund hat zu der Annahme, dass er das beweisen kann, was er behauptet, dann sollte man reagieren.

Wenn da aber steht: Sie haben am Sonundsovielten die Datei XYZ unter der IP 0123 urheberrechtswidrig zum Download angeboten etc, UND ich war vierzehn tage vorher und danach in Urlaub, niemand zuhause, niemand hat eingebrochen, der Router ausgesteckt,ich hatte die Datei XYZ nie, dann können die Abmahner einem den Buckel runterrutschen und ich würde mailen. "Sorry Abmahner, kann nicht sein, klag doch" und nicht viel mehr. Es würde mir Spaß machen, sie abfahren zu lassen. Sollte der Abmahner klagen, würde ich einen RA beschäftigen, weil der Abmahner das blechen muss.

Was da mit Schuldeingeständnis steht ist kompletter Stuss. Zeige mir mal jemand die gesetzliche Regelung, wo in solchen Fällen eine Beweislastumkehr stattfindet. Das ist "gefühltes Rechtsempfinden" - sonst nichts.

„Die Todesstrafe gehört auch in Hessen abgeschafft!“
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macerkan
macerkan17.01.1017:52
Solche Abmahnschreiben werden hierzulande zu Millionen verschickt. Es gibt Anwaltskanzleien, die verdienen damit Millionen.
Du hast mehrere Möglichkeiten:

1. Du zahlst. Schlecht für Dich, Du bist Geld los und die wissen, das was bei Dir zu holen ist, also kannst Du auf die nächste Abmahnung warten.
2. Du gehst zum Anwalt. Wenn Du genug Geld übrig hast, vielleicht.
3. Du reagierst gar nicht. Schlecht.
4. Du schreibst denen einen Brief/Mail, weist erst mal alles von Dir und verlangst, dass Sie die Beschuldigung kongretisieren, Dir nennen, wie Sie zu deiner Adresse gelangt sind, etc. Du hast reagiert, bist erst mal aus dem Schneider und eine Antwort von der Anwaltskanzlei kommt idR. gar nicht, da es für die zu umständlich wäre, Dir zu antworten. Sonst könnten Sie nämlich nicht mehrere 1000 Briefe wöchentlich an Ahnungslose verschicken und Geld verlangen. Bedenke: Es gibt immer ein paar, die zahlen.
5. Vielleicht die beste Möglichkeit: Du zahlst logischerweise gar nicht. Das einzige, was Du machst ist, Du schickst denen die verlangte "Bestätigung", dass Du just genau diesen Film nie mehr öffentlich bereitstellst, etc. Aber wichtig: Du musst dazuschreiben, dass dies kein Schuldeingeständnis ist und Du Dir eine Schuld nicht bewusst bist.
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tjost
tjost17.01.1018:06
Macht was Ihr wollt. Hat ja eh kein Zweck. Esäk hat seine feste Meinung und da ist wohl nicht daran zu rütteln.
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Tiger
Tiger17.01.1018:17
Esäk
Das stimmt so nicht. Der Abmahner muss beweisen. Wenn man Grund hat zu der Annahme, dass er das beweisen kann, was er behauptet, dann sollte man reagieren.

Wenn da aber steht: Sie haben am Sonundsovielten die Datei XYZ unter der IP 0123 urheberrechtswidrig zum Download angeboten etc, UND ich war vierzehn tage vorher und danach in Urlaub, niemand zuhause, niemand hat eingebrochen, der Router ausgesteckt,ich hatte die Datei XYZ nie, dann können die Abmahner einem den Buckel runterrutschen und ich würde mailen. "Sorry Abmahner, kann nicht sein, klag doch" und nicht viel mehr. Es würde mir Spaß machen, sie abfahren zu lassen. Sollte der Abmahner klagen, würde ich einen RA beschäftigen, weil der Abmahner das blechen muss.

Was da mit Schuldeingeständnis steht ist kompletter Stuss. Zeige mir mal jemand die gesetzliche Regelung, wo in solchen Fällen eine Beweislastumkehr stattfindet. Das ist "gefühltes Rechtsempfinden" - sonst nichts.

Unglaublich wie stur du bist.

Du kannst dir die Welt eben nicht so zurecht biegen wie du es gerne hättest.

Keine Antwort wird als Schuldeingeständnis gewertet, das ist Fakt. Also IMMER Antworten und zwar nicht einfach nur mit "Kann nicht sein" sondern WARUM es nicht sein kann.

Erklär mir doch mal woher du dein "Fachwissen" hast! Hast du damit beruflich zu tun? Deine Ratschläge sind definitiv falsch. Da kannst du noch so stur darauf beharren.

Wenn du beschuldigt wirst und es gibt Beweise für deine Schuld dann ist es deine Aufgabe diese Beweise zu widerlegen. Punkt. So ist das, egal was deinem Rechtsverständnis nach richtig wäre.
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iBjoern92
iBjoern9218.01.1015:18
@Tiger: ganz richtig! aber es gibt in diesem fall ja ev. gar keine beweise... die ip adresse wird ja im web überall angezeigt und ausgelesen und die üblichen dateipfade gibt es auch...

übrigens: sturrheit nützt einem bei einer richtigen anklage rein gar nichts! allein die fähigkeit das beweislast zu widerlegen!
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tjost
tjost18.01.1015:32
Wie ich schon sagte Esäk hat sich seine Meinung gebildet. Soll er Stur bleiben und vor Gericht gehen, verlieren (denn das hat er schon) und richtig viel Asche bezahlen einen neuen Fred aufmachen und sich über die User bei MTN beschweren die ihm nicht geholfen haben.
Schliesst den Fred doch bitte....
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macscout
macscout18.01.1016:11
Um welchen Film handelt es sich denn überhaupt? Es gibt da ja auch das Kriterium vom "gewerblichem Ausmaß".
"Gewerbliches Ausmaß" heißt es nicht nur, wenn man mit Raubkopieren Geld verdient. Der Wert der Rechtsverletzung, der entstehende Schaden wird in Betracht gezogen. Ein Film, der zum Download angeboten wird, während er noch im Kino läuft, ist schon "gewerbliches Ausmaß".

Und der ist nicht nur dann wichtig, wenn ein Richter bewerten soll, ob Deine IP-Adresse aufgelöst werden darf, Dein Provider also Deine Adresse rausrücken muss. Es betrifft auch die Höhe der Abmahnkosten, wenn ich richtig informiert bin.
Im Fall von nicht-gewerbmäßigem Handeln sollen die Kosten für die anwaltliche Verfolgung auf 100 Euro beschränkt werden. Die Anwaltskosten für eine Abmahnung können dann nicht höher werden, während zurzeit in einem vergleichbaren Fall ein paar tausend Euro fällig werden können.

Da die Anwaltskanzlei Deine Adresse bekommen hat, scheint also ein "gewerbliches Ausmaß" vorzuliegen.
Lief der genannte Film denn zu der Zeit im Kino?
Und passt die IP-Adresse zu Deinem Provider?

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micheee18.01.1016:36
http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung#Reaktion

Ich zitiere:
Unberechtigte Abmahnung:
Wer sich ganz sicher ist, kann einfach nichts tun und es auf gerichtliche Verfahren ankommen lassen. Dann besonders gefährlich, wenn etwa eine einstweilige Verfügung den eigenen Geschäftsbetrieb ernstlich stören würde. Diese wäre nämlich unbedingt zu befolgen und könnte erst durch einen Prozess, meist nach mehreren Wochen, beseitigt werden.

Mit der negativen Feststellungsklage können eigene Ansprüche verteidigt werden, indem man feststellen lässt, dass der Unterlassungsanspruch des Abmahnenden nicht besteht.

Alternativ kann eine Gegenabmahnung aufgesetzt werden, in der die Unterlassung weiterer Abmahnungen gefordert wird. Ggf. können auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
Ich bin ja auch kein Anwalt, aber zumindest das obige zweifle ich nicht an.
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Don Gomez
Don Gomez18.01.1016:38
macscout

Schön, daß Du zitierst... doch woraus? Aus Esäks gesammeltem Rechtsempfinden, 3. Auflage, Tübingen 2008?
„... darauf einen Dujardin!“
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zesniert18.01.1016:46
Also da sie deine Anschrift rausbekommen haben, scheint da schon eine strafrechtlich relevante Handlung verfolgt worden zu sein, zumindest ist das eine Anspruchsgrundlage wonach die Provider deine Anschrift herausgeben müssen (Strafanzeige Ermittlung (Provider) Akteneinsicht durch RA). (Zivilrechtlicher Anspruch ist umstritten) Frag doch mal bei deinem Provider nach woraufhin die deine Adresse herausgegeben haben...
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macscout
macscout18.01.1016:46
Don Gomez
Das war aus einem Interview:
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Esäk
Esäk18.01.1016:47
Tiger
Keine Antwort wird als Schuldeingeständnis gewertet, das ist Fakt.

Das mit der Sturheit kann ich Dir versilbert zurückgeben. Liest Du überhaupt was ich schreibe oder fühlst Du das auch?

Zeige mir ein Gesetz oder eine Verfahrensordnung oder etwas Äquivalentes, bei dem steht, dass ein Nichteingehen auf eine Abmahnung ein Schuldanerkenntnis ist. Das ist doch hanebüchener Unsinn.

Merke: Nicht nur die Abmahnanwälte verdienen an unserem in dieser Hinsicht komplett bescheuertem Rechtssystem (dass die Kosten der 1. Abmahnung dem Abgemahnten auferlegt), sondern auch die hilfreichen Verteidiger.
=> Wenn es nicht sein kann, dass die Abmahnung begründet ist, würde ich es immer auf einen Prozess ankommen lassen. Was anderes würde auch kein RA empfehlen. Bloß bist Du dann die Kohle für diese "Beratung" schon mal los und kriegst sie nicht wieder.

„Die Todesstrafe gehört auch in Hessen abgeschafft!“
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tjost
tjost18.01.1017:04
esäk

so sorry ich kann nicht anders aber wegen jedem Mist ist es möglich im Internet zu surfen aber wenn es mal wichtig ist schreibt man im Forum und erwartet Zustimmung,

Hier mal der Wichtigste Auszug aus dieser Quelle:

Suchen Sie sich einen spezialisierten Rechtsanwalt!
Anwälte kosten Geld, aber es ist in der Regel teurer, wenn Sie sich selbst verteidigen und anschließend für unwissentlich gemachte Fehler bezahlen müssen. Suchen Sie sich einen Anwalt, der Erfahrungen im praktischen Umgang mit Abmahnungen hat. Noch teurer, als sich selbst zu verteidigen, ist nur noch die Wahl des falschen Anwalts!

Noch mal wie oben schon geschrieben bin auch ich ein geschädigter und es wird mich 180 Euro kosten das ist weniger als das was auf mich zugekommen wäre wenn ich nicht gehandelt hätte.
Für die meisten Abmahnungen gilt, dass der Gegner Ihr Geld will. Er will es einfach und schnell, indem Sie die beigefügte Kostenrechnung des Anwalts bezahlen. Oder er möchte, dass Sie in ein aussichtsloses Gerichtsverfahren verstrickt werden. Diese grundlegenden Strategien des Gegners lassen sich hintertreiben; Ärger und eigene Kosten allerdings nicht.

Wenn Du das dann immer noch nicht beherzigen willst dann verschone uns bitte die alle hier versuchen Dir mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und auf keinen hören willst
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Don Gomez
Don Gomez18.01.1017:08
macscout
Don Gomez
Das war aus einem Interview:

thx!
„... darauf einen Dujardin!“
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Stefan S.
Stefan S.18.01.1017:23
tjost
Hier mal der Wichtigste Auszug aus dieser Quelle:
aus Deiner "Quelle"
illegales Fall Schering
also, ob so ein Anwalt vertrauenswürdig ist?
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Esäk
Esäk18.01.1017:33
tjost
esäk

so sorry ich kann nicht anders aber wegen jedem Mist ist es möglich im Internet zu surfen aber wenn es mal wichtig ist schreibt man im Forum und erwartet Zustimmung,

Hier mal der Wichtigste Auszug aus dieser Quelle:

Das ist kein Beleg. Solche Quellen quälen einem den Verstand. Auch hier habe ich recht mit meiner Unterstellung, dass Texte (zumal meine) nicht gelesen werden, sondern irgendwie frei interpretiert. Deine Quelle schwätzt halt mal was daher, genau wie Du. Und sie will zum Geld verdienen durch RA anregen. Das ist alles. Außerdem hat es nicht mal was mit dem zu tun, um was es hier geht.
Belege in diesem Falle hätten den Charakter eines Gesetzes oder einer Prozessordnung etc.
Wo sind die?
Zugegeben, das war rhetorisch gefragt, denn was es nicht gibt, gibst eben nicht.
„Die Todesstrafe gehört auch in Hessen abgeschafft!“
0
virk
virk18.01.1020:44
Habe den Thread gelesen und bin der Ansicht von Esäk.

So was ähnliches wie ein Schuldeingeständnis durch Schweigen kann einem vor Gericht passieren, wenn man verklagt wird, der Gegenanwalt seine "Beweise" auffährt und man dann die Schnauze hält. Dann hat man sich halt nicht verteidigt.
Auch ist es im Kaufmannsrecht bisweilen schädlich zu schweigen...Aber das gehört nicht hierher.

Um keine Nachteile in Kauf zu nehmen, muss man meiner Ansicht nach reagieren auf:
- Mahnbescheide
- Klagen
- Strafbefehle
- Urteile
- etc.
Das ist komischerweise alles Kram vom Gericht/Amt.

Auch nur meiner Meinung:-)

Gruss virk
„Gaststättenbetrieb sucht für Restaurant und Biergarten Servierer:innen und außen.“
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virk
virk18.01.1020:55
Noch mal was dazu:
Wenn ich auf eine unberechtigte Abmahnung nicht reagiere, kann das bei der Gegenseite als Sturheit o.ä. ausgelegt werden und evtl. leider nicht als Unschuldsvermutung. Die Gegenseite kann schärfere Mittel auffahren wie "Einstweilige Verfügung", etc. Diese könnten mich dann doch empfindlich stören. Diese muss ich jedoch befolgen. Ich kann mich dagegen zur Wehr setzen, jedoch ist es ja denkbar, dass die Gegenseite später keinen Schadenersatz mehr leisten kann. Das gilt es natürlich auch zu bedenken.

Gruss Heiner
„Gaststättenbetrieb sucht für Restaurant und Biergarten Servierer:innen und außen.“
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exappleboy
exappleboy18.01.1021:36
schnoor:

Eine nicht ganz unwichtige Frage:

Hast du die Abmahnung per Einschreiben bekommen und persönlich überreicht bekommen?
Ansonsten ist sie nämlich nicht viel wert! Ist nicht ganz unwichtig. Und kostet die Abmahnkanzlei Geld die sie bei tausenden Abmahnungen nicht investieren will. Ausserdem viel Aufwand.

Nur so am Rande.

Übringens an Adressen kommt man auch ganz leicht. Die kann man kaufen ... schon gehört?
Mein Gott ... wenn ich in Busch haue kommt immer mal einer raus und schreit!
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schnoor18.01.1021:41
exappleboy:

das Schreiben kam mit der normalen Post und lag Abends um Briefkasten, das war letzten Donnerstag.

Bis zum 23.01. soll die Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung zurückgeschickt werden.
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virk
virk18.01.1021:44
exappleboy
schnoor:

Eine nicht ganz unwichtige Frage:

Hast du die Abmahnung per Einschreiben bekommen und persönlich überreicht bekommen?
Ansonsten ist sie nämlich nicht viel wert! Ist nicht ganz unwichtig.

"Nicht viel wert" trifft es vielleicht nicht ganz. Es erschwert lediglich für den Zusteller die Beweismöglichkeit des Zugangs, wenn sie nicht per Boten etc. zugestellt wurde.

Gruss Heiner
„Gaststättenbetrieb sucht für Restaurant und Biergarten Servierer:innen und außen.“
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Imo18.01.1021:47
schnoor
exappleboy:

das Schreiben kam mit der normalen Post und lag Abends um Briefkasten, das war letzten Donnerstag.

Bis zum 23.01. soll die Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung zurückgeschickt werden.

Dann überlegst du noch? Wirf den Mist weg!
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virk
virk18.01.1021:51
Imo
schnoor
exappleboy:

das Schreiben kam mit der normalen Post und lag Abends um Briefkasten, das war letzten Donnerstag.

Bis zum 23.01. soll die Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung zurückgeschickt werden.

Dann überlegst du noch? Wirf den Mist weg!

Überlegen ist immer gut:-) Ich könnte den Zugangsbeweise anhand dieses Threads jetzt locker antreten. Hoffentlich kann das kein falscher.
„Gaststättenbetrieb sucht für Restaurant und Biergarten Servierer:innen und außen.“
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exappleboy
exappleboy18.01.1022:24
Na also.

Ruhig Blut.
Abgesehen davon, dass die Story eh wie das Hornberger Schiessen aus geht kannst das Ding zu den Akten legen zur Belustigung oder wenn gegen die Geklagt wird als Beweis hervor holen und zur Verfügung stellen. Übrigens ist nicht mal ein Einwurfeinschreiben rechtskräftig! Nur ein persönlich überreichtes. Nur am Rande.

Alle beruhigen sich.
Zu viel der Ehre für die Abmahnanwälte die nur Kohle ziehen wollen.
Ach ja:

Wie viel wollen sie denn?!



Bestimmt ein netter Betrag den man gerade noch bezahlen kann und nicht weh tut.
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exappleboy
exappleboy18.01.1022:37
Und der Schuppen hat dich abgemahnt?:



Kann ja wohl nicht dein Ernst sein, oder?
Heb den Mist auf bis du in der Presse oder online mit bekommst, dass es Klagen hagelt! Wollen wie ich im Netz gesehen hab 400 Euro, gell?! Oder weniger? Würde passen. Schmerzlich aber noch finanzierbar. Klaro.
Beweismittel. Ist bestimmt mit dem Tintenstrahler ausgedruckt und Logo aus dem Automat. Oh Mann oh Mann. Gute N8 dann mal.

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schnoor18.01.1022:40
exappleboy:

genau die waren das! es sind 854 Euro. Es wird von einer Kulanz der Film Firma gesprochen
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