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Urteil: Ersatz-iPhone im Garantiefall soll neu sein, nicht generalüberholt

Wenn ein iPhone innerhalb von einem Jahr nach dem Kauf den Geist aufgibt, sorgt Apple kostenlos für Ersatz. Das Austauschgerät soll dabei »gleichwertig zu einem Neugerät« sein - im Allgemeinen wählt Apple dafür also kein Neugerät, sondern ein generalüberholtes iPhone, in dem neue und wiederverwendete Teile kombiniert sind.


In Amsterdam hat ein Gericht nun entschieden, dass einer betroffenen Frau ein neuwertiges iPhone als Ersatzgerät zusteht. Die Kundin hatte Ende 2014 ein iPhone 6 Plus für 799 Euro gekauft. Nach nur acht Monaten fielen Funktionen aus, wodurch das Gerät zu einem Garantiefall wurde und sie erhielt ein generalüberholtes Ersatzgerät. Damit war sie nicht einverstanden, verklagte den Konzern und erhielt nun Recht.

Apple muss der Dame also ein neuwertiges iPhone 6 Plus oder alternativ den Geldbetrag von 799 Euro plus Zinsen zur Verfügung stellen. Zwar ist das Urteil nur für diesen Spezialfall ausgesprochen worden, aber es könnte zum Muster für Austausch-iPhones in den Niederlanden oder gar ganz Europa avancieren. Einen ähnlichen Weg ist der Konzern vor fünf Jahren auch in Südkorea gegangen: Dort erhalten Kunden, deren iPhone im ersten Besitzmonat einen Defekt aufweist, garantiert ein Neugerät als Ersatz-iPhone.

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Kommentare

Daniel S.
Daniel S.13.07.16 12:56
Na klasse, und bald wird Apple nicht mehr so locker beim raus schicken von Ersatzgeräten sein. Ich hatte bisher noch keine Probleme mit einem Austauschgerät. Aber wenn ein neues iPhone kurz nach dem Kauf schon den geist auf gibt und man kein Nagel neues bekommt ist es schon ein bisschen ärgerlich!
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erikhuemer
erikhuemer13.07.16 13:00
Finde ich übertrieben. Denn damit ist das Austauschgerät garantiert besser, als das "reparierte". Ich glaube auch, dass Apple dadurch zurückhaltender werden wird uns es so eher auf Kosten von uns Kunden geht.
Der Fortgang der wissenschaftlichen Entwicklung ist im Endeffekt eine ständige Flucht vor dem Staunen. Albert Einstein
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Scrumblehead
Scrumblehead13.07.16 13:02
Tja, die Alternative könnte dann bedeuten iPhone zur Reparatur abgeben und ne Woche ohne Gerät dastehen bis es wieder heile ist.
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TFMail1000
TFMail100013.07.16 13:11
Wer klagt so etwas ein?
buuäää ich will, ich will, ich will aber ein neues.... :'( :'( :'(
May the force be with you
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don.redhorse13.07.16 13:14
Erste Instanz, dazu gibt es auch genügend Urteile, dieses wird wieder kassiert. MW hast du nur innerhalb der ersten paar Wochen ein Recht auf ein Neugerät. Ob Auto oder Toaster ist da egal.
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Jordon
Jordon13.07.16 13:21
Finde ich gut! Hatte sowohl beim iPad Austauschgerät (Display mit Grünstich) als auch beim iPhone (Home Taste funktionierte manchmal nicht) Probleme. Mein Macbook Pro 17" das ich als generalüberholtes Gerät gekauft habe, hatte überhitzungs Probleme. Ich bin da sehr vorsichtig geworden und würde mir wahrscheinlich kein generalüberholtes Gerät mehr kaufen.
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Arne 213.07.16 13:40
don.redhorse
MW hast du nur innerhalb der ersten paar Wochen ein Recht auf ein Neugerät. Ob Auto oder Toaster ist da egal.

Wo kommt das her? Grundsätzlich sieht das deutsche Recht erstmal in § 439 Abs.1 BGB vor, dass du die Wahl zwischen Austausch und Reperatur hast - Austausch natürlich gegen ein Neugerät, gegen ein anderes repariertes ist ja witzlos. Durch weitere Gesetze wird es dann eingeschränkt, dass das ganze nicht unverhältnismäßig sein darf. Du kannst also kein neues Eigenheim verlangen, weil eine Dachpfanne kaputt ist. Wie exakt das in den Niederlanden geregelt ist, weiß ich natürlich nicht. Aber nach Deutschland übertragen würde ich auch sagen, dass es für Apple nicht unverhältnismäßig ist, wenn die ein neues Gerät bereitstellen müssen und das gebrauchte/reparierte Gerät dann über den Shop für Generalüberholte Produkte verkaufen.
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Ties-Malte
Ties-Malte13.07.16 13:41
don.redhorse
MW hast du nur innerhalb der ersten paar Wochen ein Recht auf ein Neugerät.

Hast du nicht. Der Hersteller hat das Recht nachzubessern. Wenn ich es recht in Erinnerung habe, hast du nach der zweiten Nachbesserung ohne Beheben des Mangels das Recht auf Wandlung.

Oder Anders: Apples bisheriges Vorgehen ist sicher gut kalkuliert, aber auch sehr kulant.

Scrumblehead
Tja, die Alternative könnte dann bedeuten iPhone zur Reparatur abgeben und ne Woche ohne Gerät dastehen bis es wieder heile ist.

Könnte es. Ist dann aber sicher eine Frage, ob die Teile verfügbar sind. In meinem Falle konnte ich mein repariertes iPhone 6 (Gewährleistungsfall) nach gerade mal 4 Stunden abholen.
The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.
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Mia
Mia13.07.16 13:45
Lächerlich... zumal die Refurbished Geräte aussehen als wären es NEU Geräte.

Wer wie ich seit 2007 dabei ist weiß, das Apple seine Garantie Bestimmungen schon mal drastisch verschärft hat. Nach solchen Aktionen können die das ganze nochmal an solche Situationen anpassen.

Früher musste man an der Genius Bar nur sagen "iPhone stürzt ab" und schon wurde einem ein neues iPhone 3G / 3GS / 4 / 4S ausgehändigt. Das hatten ja viele schamlos ausgenutzt, um das iPhone nochmal gewinnbringend zu verkaufen.
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Arne 213.07.16 13:47
Ties-Malte
Hast du nicht. Der Hersteller hat das Recht nachzubessern. Wenn ich es recht in Erinnerung habe, hast du nach der zweiten Nachbesserung ohne Beheben des Mangels das Recht auf Wandlung.

Das von dir zitierte Recht geht aus § 440 BGB hervor und beschreibt die Möglichkeit vom Kauf zurück zu treten, wenn es dem Käufer nicht (in angemessener Zeit bzw. nach angemessen vielen Versuchen) gelingt eine mangelfreies iPhone zu liefern. Das hier diskutierte Wahlrecht, ob die Nachbesserung in Form einer Reperatur oder einer Ersatzlieferung erfolgen soll, ist davon unabhängig.
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jacksulze13.07.16 13:50
Das ist absolut korrekt. Der Kunde hat Anspruch auf ein Gerät, das Fehlerfrei ist und ohne versteckte Mängel. Schafft Apple das nicht im ersten Anlauf, muss es eben nachbessern.
Ich hatte beim iPhone 6 4x einen Umtausch wegen dem Bildschirm, der nicht richtig verklebt war. Danach weigerte man sich, mir ein einwandfreies Gerät zu geben. Habe den ganzen Scheiss dann zurückgegeben und bin vom Vertrag zurückgetreten.
Jeder der kann, sollte Apple in die Eier treten.
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jacksulze13.07.16 13:50
Apple ist schon lange nicht mehr auf der "guten Seite".
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Bonzo8713.07.16 13:51
Mia
Lächerlich... zumal die Refurbished Geräte aussehen als wären es NEU Geräte.

Wer wie ich seit 2007 dabei ist weiß, das Apple seine Garantie Bestimmungen schon mal drastisch verschärft hat. Nach solchen Aktionen können die das ganze nochmal an solche Situationen anpassen.

Früher musste man an der Genius Bar nur sagen "iPhone stürzt ab" und schon wurde einem ein neues iPhone 3G / 3GS / 4 / 4S ausgehändigt. Das hatten ja viele schamlos ausgenutzt, um das iPhone nochmal gewinnbringend zu verkaufen.

Solche Kommentare sind lächerlich. Apple ist gerade bei den Bestimmungen der Garantie alles andere als vorbildlich und hier wurde auch von der EU schon des öfteren gerügt. Es ist einfach immer wieder traurig wie viele kritiklose Apple-Jünger hier unterwegs sind.
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Bitsurfer13.07.16 13:53
Apple ist hier kulant, und statt reparieren gibts ein bereits repariertes. Ergo als spezialfall für Holland könnte das umgekehrt ausgehen. Du hast ein defektes Phone in der Garantiezeit, dann wird DAS repariert. Kann halt bis zu zwei Wochen vergehen. Ist das jetzt besser?
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Arne 213.07.16 13:57
Das schließt nicht aus, bei den Kunden, die mit einem generalüberholten Gerät einverstanden sind zu verfahren wie bisher. Wartezeiten für den Austausch erwarte ich nur bei denen, die auf ein Neugerät bestehen - auch eine Möglichkeit ein paar Leute doch noch dazu zu überreden ein generalüberholtes zu akzeptieren
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MacBavaria13.07.16 14:17
Das wird zur Folge haben, dass es zukünftig eben keine "pragmatische" Austauschlösung vor Ort gibt, sondern die Geräte eingeschickt werden und für die gesetztlich definierte Nachbesserung eben mal 2-8 Wochen vergehen. Bitte sehr, wenn man die pragmatische Lösung mit einem Gerichtsurteil ausschalten will, sitzt Apple immer noch am längeren Hebel und dann hat sich das eben mit dem schnellen Austausch. Und trotzdem werden die Schlangen vor den Stores am Tag nach der nächsten iPhone Präsentation nicht kürzer.
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Mia
Mia13.07.16 14:19
Bonzo87
Apple ist gerade bei den Bestimmungen der Garantie alles andere als vorbildlich

Habe seit 2007 mehrere 10 tausende Euro bei Apple liegen lassen. Noch nie war ich bei den Garantieabwicklungen (von denen ich auch mehrere hatte) so zufrieden wie bei Apple.

Man kann an Apple vieles kritisieren, jedoch beim Support sind sie beeindruckend gut.

Klar, wenn du bei deinem iPhone 4 noch immer volle Garantie erwartest, dann wirst auch du bei Apple enttäuscht !
Ein Troll stirbt auch niemals aus.
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Sagrido
Sagrido13.07.16 14:20
Damlich die Alte.
Ich habe auch eine im Hamburger Apple Store (Jungfernstieg) gesehen, die ranz deswegen rumgezetert hat.
Das war einfach nur peinlich.
Soll die froh sein, dass man bei Apple sogar bei größeren Schäden und Kratzern noch anstandslos ein neues Gerät in die Hand gedrückt vekommt, welches, scheißegal ob generalüberholt oder nicht, top aussieht und evtl. noch besser läuft als ein wirklich Neues (da von Apple repariert und geprüft).
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Arne 213.07.16 14:57
Würdest ihr das bei einem Neuwagen auch so sehen? Oder bei einer Matratze? Ich finde es ganz schön zu wissen, dass auf meiner Schlafmatratze vorher noch kein anderer gelegen hat - scheiß egal, wie die gereinigt wurde.
Ob die Gründe nun jedem verständlich sind, warum die Dame ein neues wollte, ist nicht wichtig. Wenn sie einen Rechtsanspruch darauf hat, und der wurde ja jetzt vom Gericht bestätigt, dann darf Apple sie nicht mit einer anderen Lösung abspeisen.
Beim Online-Shopping habt ihr ein 14 tägiges Rückgaberecht. Wer wäre schon zufrieden, wenn er mit dem Hinweis darauf, dass es viel schneller geht damit einverstanden, wenn er statt dem Geld nur einen Gutschein für diesen Laden bekäme? Amazon bietet das optional an und genau so darf Apple auch weiterhin optinal einen sofortigen Austausch gegen ein generalüberholtes Gerät anbieten. Aber dadurch dürfen die gesetzlichen Rechte nicht geschmälert werden. Findet ihr die Gesetzeslage zur Nachbesserung falsch, werdet politisch aktiv, statt auf denen rumzuhacken, die die gewährten Rechte in Anspruch nehmen.
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Sagrido
Sagrido13.07.16 15:12
Genau - dass noch keiner auf der Matratze vorher gelegen hat.
Und wer hat auf dem iPhone, das, wenn es ausgehändigt wird, aussieht wie unbenutzt, gelegen, es abgeleckt oder gar abgegrabbelt?
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MacBeck
MacBeck13.07.16 15:14
Muss hier mal ne Lanze brechen für Apple:
mein MacBook white first gen. war zwischen 2006 und 2009 ganze 7! mal in einem Apple-Store zur Reparatur. Zum Schluss wurde es anstandslos gegen ein neues MBP getauscht, ich musste nur den Aufpreis zahlen. Sehr nett. Dank Apple Care.

ABER:

Bei einer der ersten Reparaturen (Hitze-Sensor-Problematik) wurde in den USA aus meiner deutschen Tastatur eine US-Tastatur. Da musste ich doch etwas nachdrücklicher verhandeln und auf meinem Recht bestehen (Stichwort: Herstellerfehler und Auslieferung wie gekauft), bis die es eingesehen haben und die Tastatur getauscht haben.

Das fand ich nicht so fein, als die im Apple Store (Pioneers Place, Portland, OR) erst meinten, man müsse "local parts" akzeptieren. Mein Hinweis, ob das auch für China gelte, wurde bejaht. *kopfschueddel*
It is what it is - don't make it what it isn't.
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don.redhorse13.07.16 15:23
Das Telefon war acht Monate alt und wurde benutzt. Egal was du hast, in D. Ist nach sechs Monaten Beweislast Umkehr. Also egal was du hast, nach sechs Wochen greift die Herstellergarantie (in den meisten Fällen) und die können einen Nutzungsverlust in ihren Bedingungen schreiben. Einen Matratze kannst du nach Monaten nur noch zurückgeben wenn sie eindeutige Produktionsfehler hat. Beim Auto zahlt die gegnerische Versicherung auch nur X Monate den Neupreis des PKW. Sicherlich gibt es Kulanz etc. oder eben Neu-Austausch Garantien. Aber ein Recht hat man nach 8 Monaten nicht mehr.
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Eitot13.07.16 15:42
don.redhorse
Das Telefon war acht Monate alt und wurde benutzt. Egal was du hast, in D. Ist nach sechs Monaten Beweislast Umkehr. Also egal was du hast, nach sechs Wochen greift die Herstellergarantie (in den meisten Fällen) und die können einen Nutzungsverlust in ihren Bedingungen schreiben.

Aus dem Urteil geht hervor, dass Apple sich diese umgekehrte Beweislast in diesem Fall nicht zu Nutze gemacht hat. Mit anderen Worten, sie haben die Behauptungen der Klägerin nicht bestritten, dass es sich um einem Defekt am Gerät handelt, der die Klägerin nicht verursacht hat. Es bleibt also durchaus die Frage ob Apple nun in Zukunft darauf (stärker) beharren wird.

Arne R.
Wie exakt das in den Niederlanden geregelt ist, weiß ich natürlich nicht. Aber nach Deutschland übertragen würde ich auch sagen, dass es für Apple nicht unverhältnismäßig ist, wenn die ein neues Gerät bereitstellen müssen und das gebrauchte/reparierte Gerät dann über den Shop für Generalüberholte Produkte verkaufen.

Der Fall wurde auf Basis der EU-Kaufrechtsrichtlinie und deren Auslegung im Quelle-Urteil des EuGH entschieden. Es ist also denkbar, dass dies auch für Deutschland gilt.
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don.redhorse13.07.16 15:55
ist es in den Niederlanden denn genau so? Kann ja sein das die ein Jahr echte Gewährleistung haben. Wäre es in der EU besser als in D. würde EU Recht gelten.

Interessant ist auch der Begriff "neuwertig", heisst ja eigentlich nicht neu?
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Arne 213.07.16 15:59
don.redhorse
Ist nach sechs Monaten Beweislast Umkehr. Also egal was du hast, nach sechs Wochen greift die Herstellergarantie (in den meisten Fällen) und die können einen Nutzungsverlust in ihren Bedingungen schreiben.
Die Beweislast ist hier kein Thema, denn keine der Seiten hat bestritten, dass grundsätzlich ein Fehler vorliegt, den Apple kostenlos beheben muss. Die Frage war nur, welche Maßnahme in solch einem Fall dann deer Klägerin bzw. allen Niederländern zusteht.
Au weia... die Garantie und gesetzliche Gewährleistung sind zwei paar Schuhe. Die Garantie ist ein freiwilliger Vertrag zwischen den Parteien. Dadurch dürfen die Gewährleistungsansprüche aber nicht geschmälert werden. Hast du Ansprüche aus der gesetzl ichen Gewährleistung und aus der Garantievereinbarung, kannst du als Kunde wählen, was für dich besser ist. - Wenn es nicht zwirktitisch ist, kann es durchaus günstiger sein sich trotz Garantie auf die Gewährleistung zu berufen, weil Garantievereinbarungen oft vorsehen, dass das Posto vom Kunden zu tragen ist.

Und dann noch etwas zur Beweislastumkehr: In allen Fällen, die ich bisher gelesen habe, haben die Gerichte am Ende entschieden, dass grundsätzliich davon auszugehen ist, dass elektronische Geräte eine geschlossene Einheit darstellen. Ein Fehler innerhalb des Gehäuses also nicht vom Kunden verursacht wurde und trotz Beweislastumkehr hier davon ausgegangen wird, dass der Fehler schon bei Auslieferung vorhanden war. Genau deshlab sind die Wasserindikatoren in den iPhones eingeführt worden. Damit Apple eben nachweisen kann, dass auch ein Fehler innerhalb des Gehäuses vom Kunden verursacht wurde.
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Arne 213.07.16 16:01
don.redhorse
ist es in den Niederlanden denn genau so? Kann ja sein das die ein Jahr echte Gewährleistung haben. Wäre es in der EU besser als in D. würde EU Recht gelten.
Interessant ist auch der Begriff "neuwertig", heisst ja eigentlich nicht neu?
Wir haben echte Gewährleistung... eine Garantie als Zusatzvereinbarung darf deine gesetzlichen Ansprüche nicht unterlaufen.
Und nein, das meiste EU Recht muss erst in nationales Recht gewandelt werden. Da liest man dann in den Gesetzestexten oft: Dieses Paragraph setzt die EU Reichtlinie xy um.
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don.redhorse13.07.16 16:07
Gewährleistung geht vor Garantie, keine Frage. Meist nutzt man die Garantie, weil sie meist mehr abdeckt. Ob in diesem Falle Gewährleistung oder Garantie zählt ist aus dem Text nicht zu entnehmen.

EU Recht geht vor Länderrecht, es sei denn im EU Gesetz ist eine Frist zur Einführung als Ländergesetz genannt (ist komplexer, aber ganz einfach gesagt ist es so). Deswegen kann man in einigen Fällen auch besser vor EU Gerichten Klagen als vor Ländergerichten.

Es bleiben also folgende Fragen: In welchem Zustand war das Telefon, in welchem das Austauschgerät, nach welchem Recht wurde entschieden, Gewährleistung oder Garantie, was heisst neuwertig?
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MacBeck
MacBeck13.07.16 16:10
Noch ein kundenfreundliches Urteil:

SPON.de
Grundsatzurteil: Mangelhafte Produkte - mehr Rechte für Verbraucher

Haben Sie auch eine Einbauküche gekauft und dann schwere Fehler festgestellt? Der Bundesgerichtshof urteilt nun: Man muss dem Verkäufer keinen genauen Termin für eine Nachbesserung nennen.
Mehr unter dem Link.
It is what it is - don't make it what it isn't.
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Bonzo8713.07.16 16:11
Mia
Bonzo87
Apple ist gerade bei den Bestimmungen der Garantie alles andere als vorbildlich

Habe seit 2007 mehrere 10 tausende Euro bei Apple liegen lassen. Noch nie war ich bei den Garantieabwicklungen (von denen ich auch mehrere hatte) so zufrieden wie bei Apple.

Man kann an Apple vieles kritisieren, jedoch beim Support sind sie beeindruckend gut.

Klar, wenn du bei deinem iPhone 4 noch immer volle Garantie erwartest, dann wirst auch du bei Apple enttäuscht !
Ein Troll stirbt auch niemals aus.

Erstens ist es irrelevant wie viel Kohle du bei Apple gelassen hast und zweitens geht es auch nicht um die Kundenzufriedenheit durch den Support. Da du noch nicht mal den Sachverhalt richtig erfasst hast ist eine Diskussion auch nicht zielführend. Spätestens dein letzter Kommentar mit dem iPhone 4 disqualifiziert dich endgültig.
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Arne 213.07.16 16:18
don.redhorse
EU Recht geht vor Länderrecht, es sei denn im EU Gesetz ist eine Frist zur Einführung als Ländergesetz genannt

Das ist leider falsch. Nur EU-Verordnungen sind sofort binden. EU-Richtlinien müssen umgesetzt werden (und das bestehende Recht entsprechend ausgelegt). Wenn eine EU-Richtlinie nicht umgesetzt wurde und du deshlab vor einem EU Gericht klagst, klagst du gegen den Staat, der es nicht umgesetzt hat. Du kannst also Apple nicht auf Grund einer nicht umgesetzten EU Richtlinie vor einem EU Gericht verklagen.
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