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Neues Gesetz zum Online-Handel stärkt Verbraucherrechte, aber erschwert Rücksendungen

Mit dem heutigen Tage tritt in Deutschland das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie“ der Europäischen Union in Kraft, welches einige wichtige Änderungen für Kunden von Online-Versandhäusern beinhaltet. Betroffen ist vor allem die bislang gängige Praxis, Online-Bestellungen nach Erhalt kommentar- und kostenlos zurückzuschicken. Künftig müssen Kunden einen Kaufvertrag gegenüber dem Online-Händler explizit widerrufen, sei es telefonisch, per Schreiben oder per Mail. Die meisten Versandhäuser legen in ihren Paketsendungen entsprechende Formulare bereit. Auch haben die Kunden Rücksendungskosten komplett zu tragen; die Grenze von 40€ Warenwert, ab der eine Rücksendung gesetzlich kostenfrei bleiben muss, entfällt somit. Selbstverständlich ist es den Versandhäusern aber freigestellt, die Rücksendekosten aus Kulanz zu übernehmen. Das größte Online-Vertriebsunternehmen Amazon kündigte an, weiterhin kostenlose Rücknahme anzubieten.

Weitere Änderungen sollen die Verbraucherrechte stärken: So müssen kostenpflichtige Zusatzleistungen in Bestellformularen vom Kunden aktiv ausgewählt werden. Gesetzte Häkchen an entsprechenden Stellen sind somit nicht mehr zulässig. Service-Hotlines kosten nur noch die Telefonverbindung, keine Aufschläge mehr. Außerdem sind Online-Händler dazu verpflichtet, mindestens eine kostenlose Zahlungsmöglichkeit anzubieten. Ausschließliche Kreditkartenzahlungen sind also unzulässig; entweder Lastschrift oder Rechnungskauf müssen möglich sein.

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Kommentare

kommunikatio
kommunikatio13.06.14 09:09
Wir sind mit unserer Firma gerade so damit fertig geworden. Mein Gefühl über alles: Wir regeln uns allmählich in den Stillstand bzw zu Tode. Das blickt ein Normalbürger nicht mehr. Für ihn soll das Gesetz aber sein. Stattdessen noch mehr Formulare. Danke Vater Staat.
Es gibt keinen tieferen Sinn.
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Markim
Markim13.06.14 09:22
Ich finde das Gesetz eigentlich ganz gut. Wir Schweizer sind in diesem Bereich massiv im Rückstand. Und dass der Kunde bei Nichgefallen die Kosten für den Rückversand tragen soll, finde ich eigentlich fair. Es ist ja jedem Unternehmen selber überlassen, ob es diese Kosten zurückerstatten möchte.
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macuser96
macuser9613.06.14 09:24
In Wahrheit ändert sich also praktisch nichts.

Die angeführten Dinge zur "Stärkung der Verbraucherrechte" ... jo mei, mit Ausnahme der kostenlosen Zahlungsmöglichkeit, nützt das nur eher unbedarften (was natürlich prinzipiell nicht schlecht ist).
Und das mit dem Rücksenden ... solange es sich die Großen leisten können, die Kosten zu übernehmen, werden die Kleinen auch nicht umhin können.
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Apfelbutz
Apfelbutz13.06.14 09:58
Dann wird das Versandgeschäft etwas einbrechen. Jetzt schon sind die Versandspesen oft ein Geschäftsmodell. Dann erweitert sich das auf den Rückversand.

Man bestellst A bekommst B und der Versandhandel verdient an der Rücksendung und lacht sich ins Fäustchen.

Verbessert wurden nur Sachen die sowieso rechtlich unzulässig waren.
Kriegsmüde – das ist das dümmste von allen Worten, die die Zeit hat. Kriegsmüde sein, das heißt müde sein des Mordes, müde des Raubes, müde der Lüge, müde d ...
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MikeMuc13.06.14 10:08
Apfelbutz
.
Man bestellst A bekommst B und der Versandhandel verdient an der Rücksendung und lacht sich ins Fäustchen.

Wenn in dem Fall der Verkäufer nicht freiwillig die Versandkosten übernimmt würde er sich ja , wenn man ihm Böses unterstell, des vorsätzlichen Betruges schuldig machen.

Also hoffe ich, daß für den Fall einer Falschlieferung, auch eine klare Aussage im Gesetz vorhanden ist
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scharli13.06.14 10:24
Ich weiß, das Kunden bei Amazon z.B. Hosen in unterschiedlichen Farben und/oder Größen zum Anprobieren bestellen, sich eine Hose aussuchen und die übrigen zurück schicken. Das darf doch für den Kunden nicht kostenlos sein. Wer das nicht einsieht, tut mir leid.
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uLtRaFoX!
uLtRaFoX!13.06.14 10:29
Daniel Holtwiesche
Wie wäre es, wenn du deine aufdringliche Eigenwerbung mal einstellen würdest. Auffälliger gehts nimmer.
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Apfelbutz
Apfelbutz13.06.14 10:41
Daniel Holtwiesche
Apfelbutz
Dann wird das Versandgeschäft etwas einbrechen. Jetzt schon sind die Versandspesen oft ein Geschäftsmodell. Dann erweitert sich das auf den Rückversand.

Man bestellst A bekommst B und der Versandhandel verdient an der Rücksendung und lacht sich ins Fäustchen.

Geschäftsmodell ? Also noch mal, damit das klar ist: Wir bei danholt.de versenden KOSTENLOS in die gesamte EU. Dazu bieten wir KOSTENLOS den Rückversand, indem der Kunde einen für ihn kostenlosen (von uns bezahlten) Retourenschein (DHL) erhält.

Wenn sich hier irgendeiner ins Fäustchen lacht, dann ist es DHL.


Verzeihung, habe nicht euer Geschäft gemeint. Mir ist es aber schon so ergangen. Aber noch mit kostenloser Rücksendung. Jetzt darf ich dann auch für die Rücksendung zahlen. Andererseits wird es jene Händler stärken die den kostenlosn Versand und/oder Rücksendung anbieten.
Kriegsmüde – das ist das dümmste von allen Worten, die die Zeit hat. Kriegsmüde sein, das heißt müde sein des Mordes, müde des Raubes, müde der Lüge, müde d ...
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Dr. Seltsam
Dr. Seltsam13.06.14 10:59
Bei all meinen Kunden ändert sich durch die neue Regelung, abgesehen vom Einbau der neuen Widerrufsbelehrung und des neuen, zwingenden Musterwiderrufsformulars für den Verbraucher exakt nichts.

Kostenlose Lieferung ab Warenwert X, kostenloser Rückversand mit Retourenschein.

Wie sich das in Zukunft entwickelt, hängt letztlich allein von den Großen der Branche ab.
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scharli13.06.14 11:08
@Dr. Seltsam
Kostenlose Lieferung ab Warenwert X, kostenloser Rückversand mit Retourenschein.

Nicht ganz richtig gelesen.
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Dr. Seltsam
Dr. Seltsam13.06.14 11:19
scharli
@Dr. Seltsam
Kostenlose Lieferung ab Warenwert X, kostenloser Rückversand mit Retourenschein.

Nicht ganz richtig gelesen.
Wo liegt das Problem?
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scharli13.06.14 11:45
@Dr. Seltsam
Ich verstehe es so: Rücknahme nur mit Begründung, aber nicht kostenlos.
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BlueVaraMike
BlueVaraMike13.06.14 12:54
Vereinhetlichung im EU - Raum, sehr gut!
Spaßbesteller und da kenne ich selber welche, müssen jetzt eine Begründung angeben, sehr gut!

Wenn ich Produkt A bestelle und Produkt B erhalte, dann kann ich das ja nachweisen, ergo liegt die Schuld nicht bei mir.
Do what you want, but harm no one!
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Voki13.06.14 14:43
Falsche Lieferung = Rücksendung trägt der Händler. Ist doch logisch, denn er hat etwas geliefert was nicht bestellt worden ist.

Liefergegenstand defekt = Rücksendung trägt der Händler.

Richtige Lieferung = Rücksendung trägt der Käufer, es sei denn, der Händler übernimmt das freiwillig.
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macmuckel
macmuckel13.06.14 15:57
scharli
Ich weiß, das Kunden bei Amazon z.B. Hosen in unterschiedlichen Farben und/oder Größen zum Anprobieren bestellen, sich eine Hose aussuchen und die übrigen zurück schicken. Das darf doch für den Kunden nicht kostenlos sein. Wer das nicht einsieht, tut mir leid.

Bei Bekleidung ist das kaum anders möglich. Sollten die Versender das nicht mehr zulassen, stärken sie wieder den lokalen Einzelhandel. Eigentlich auch schön!


Ach ja: Wenn Retouren so teuer sind, warum erstattet der Anbieter dem Kunden nicht einfach die normale Sendungsgebühr?
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rmayergfx
rmayergfx13.06.14 17:12
macmuckel
Ach ja: Wenn Retouren so teuer sind, warum erstattet der Anbieter dem Kunden nicht einfach die normale Sendungsgebühr?

Einfach mal nachdenken. Gewerbliche Versender haben einen oder mehrere Verträge mit unterschiedlichen Versandunternehmen und bekommen Rabatt. d.h. der Versand ist um einiges günstiger als Otto Normalverbraucher, der solche Konditionen nicht hat. Wenn nun die Retoure um 45% verteuert wird, so ist das abhängig von den ausgehandelten Konditionen. Der gewerbliche Versender zahlt aber immer noch weniger als der Verbraucher der diese Sonderkonditionen nicht hat und es ist vom handling einfacher.... Der Verbraucher kann(könnte) die Rücksendekosten nur durch die Rabatte senken, die im das Versandunternehmen einräumt, z.B. mit einer Online Frankierung, kommt dann aber immer noch nicht in den Bereich der Konditionen die ein großer Versender eingeräumt bekommt. Zudem wird das dann auch extrem Zeitaufwändig, da jede einzelne Rücksendung kontrolliert werden muß, wieviel denn der einzelne nun wirklich bezahlt hat.
Der Computer soll die Arbeit des Menschen erleichtern, nicht umgekehrt !
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strellson13.06.14 18:53
macmuckel
scharli
Ich weiß, das Kunden bei Amazon z.B. Hosen in unterschiedlichen Farben und/oder Größen zum Anprobieren bestellen, sich eine Hose aussuchen und die übrigen zurück schicken. Das darf doch für den Kunden nicht kostenlos sein. Wer das nicht einsieht, tut mir leid.

Bei Bekleidung ist das kaum anders möglich. Sollten die Versender das nicht mehr zulassen, stärken sie wieder den lokalen Einzelhandel. Eigentlich auch schön!

Und das ist im Versandhandel schon immer so üblich. Schon weit vor dem Internet. Quelle, Otto, Neckermann …
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Dr. Seltsam
Dr. Seltsam13.06.14 21:59
scharli
@Dr. Seltsam
Ich verstehe es so: Rücknahme nur mit Begründung, aber nicht kostenlos.
Bei allen von mir betreuten Shops bleibt alles beim alten. Rücksendung mit Retourenschein ist kostenlos, exakt wie vor der neuen EU-Gesetzgebung.

Aus welchen Gründen der Kunde die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückschickt, ist komplett egal.
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dom_beta13.06.14 22:29
Apfelbutz
Man bestellst A bekommst B und der Versandhandel verdient an der Rücksendung und lacht sich ins Fäustchen.

Wenn man eine andere Ware bekommt, liegt ja ein Mangel nach BGB vor.
Insofern trägt der Verkäufer dann die Kosten.
...
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duende14.06.14 11:44
Vereinheitlichung im EU Raum ist ein Witz. Ich kenne Dutzende von Mitbewerbern in Südeuropa die sich einen Teufel darum scheren. Zeichnen Artikel ohne MwSt. aus, keine Widerufsbelehrung etc. Und keiner kontrolliert oder reklamiert es dort. Gibt es denn irgendwelche Stellen in der EU die so etwas abmahnen?
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roemerle16.06.14 10:01
Ich bestelle seit Jahren fast alles bei Amazon und habe die Möglichkeit etwas zurück zu senden jetzt 4-5x in Anspruch genommen, Gründe dafür anzugeben wäre eine Kleinigkeit gewesen, weil ohne behalt ich was ich bestelle.
Klamotten kauf ich nach wie vor in Fachhandel, das ist mir per Internet zu nervig, weil immer mehr bestellt werden muss als man behält und wenn sie Rücksendung jetzt kostenpflichtig wird werden sich das einige überlegen.
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