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Vorratsdatenspeicherung: EuGH-Urteil gibt grünes Licht

Die französische Digital-Rights-Oranisation "La Quadrature du Net" ist mit ihrer Klage gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung der französischen Anti-Piraterie-Behörde HADOPI gescheitert. Laut Urteil vom 30. April ist die Sammlung von personenbezogenen Verbindungsdaten im Prinzip legal, berichtet Netzpolitik.org. Es sei nur wichtig, dass sich daraus keine Schlussfolgerungen auf das Privatleben der Nutzer ziehen lassen. Wenn eine Nationalregierung sicherstellt, dass verschiedene Kategorien personenbezogener Daten strikt voneinander getrennt blieben, stehe der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten nichts mehr im Weg.


Die Entscheidung stellt eine deutliche Kehrtwende in der Entscheidung des EU-Gerichtshofs dar. In bisherigen Urteilen, beispielsweise zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, sah das Gericht eine anlasslose Speicherung stets als schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ein. Eine Ausnahme müsse einen sehr guten Grund haben, etwa eine ernste Bedrohung für die nationale Sicherheit. Diese neue Entscheidung dreht das Verhältnis um: Mit den passenden technischen Begebenheiten sei anlasslose Erfassung von Internetverbindungsdaten in Ordnung. Die Nationalregierungen müssten nur sicherstellen, dass aus den Daten keine Rückschlüsse auf das Privatleben der Einzelnen möglich seien.

Piraterie genügt
Die Bürgerrechtsbewegung "La Quadrature du Net" hatte gegen die Erfassung und Nutzung von Verbindungsdaten der französischen Urheberrechtsschutzbehörde HADOPI geklagt. Sie sah die Grundrechte der französischen Bürger verletzt, deren Verbindungsdaten bei France Télécom erfasst und bei vermuteten Urheberrechtsverstößen an die Behörde weitergeleitet wurden. Solange die Mitarbeiter der Telekommunikationseinrichtungen nicht nachsehen dürften, weshalb ihre Kunden von einer Behörde belangt werden, sei die Privatsphäre gewahrt, so die Argumentation:
"Sofern eine nationale Regelung die oben in Rn. 101 genannten Voraussetzungen erfüllt, ermöglichen die einer Behörde wie der Hadopi übermittelten IP-Adressen somit keine Nachverfolgung der von ihrem Inhaber besuchten Internetseiten; dies spricht dafür, dass der mit dem Zugang dieser Behörde zu den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Identifizierungsdaten verbundene Eingriff nicht als schwerwiegend eingestuft werden kann."
(Vorläufige Übersetzung des Urteils, Abschnitt 115)

Die klagende Organisation zeigt sich enttäuscht. Aus ihrer Sicht setzt der Gerichtshof "der Online-Anonymität ein faktisches Ende, indem er der Polizei einen umfassenden Zugang zur zivilen Identität, die mit einer IP-Adresse verbunden ist, und zum Inhalt einer Kommunikation gewährt."

Kommentare

holk10002.05.24 18:39
Das ist eine sehr gute Nachricht für die erfolgreiche Verfolgung von Kinderpornografie! Ich habe nie verstanden, warum es meinen Datenschutz beeinträchtigen soll, wenn lediglich, die bei den Providern sowieso kurz registrierten ip Adressen oder Verbindungsdaten, auf die ohne richterlichen Beschluss niemand zugreifen darf, dort ein paar Tage später gelöscht werden.
-21
MrAnderson02.05.24 18:47
holk100

Theoretisch ist das richtig.

Was ich bei so etwas allerdings immer kritisch sehe, ist dass die Daten für Hacker interessant sein können, sodass eine solche Sammlung durchaus gefährlich sein kann.
Social Engineering Datenbank quasi…
+4
andreasm02.05.24 19:22
holk100
Das ist eine sehr gute Nachricht für die erfolgreiche Verfolgung von Kinderpornografie! Ich habe nie verstanden, warum es meinen Datenschutz beeinträchtigen soll, wenn lediglich, die bei den Providern sowieso kurz registrierten ip Adressen oder Verbindungsdaten, auf die ohne richterlichen Beschluss niemand zugreifen darf, dort ein paar Tage später gelöscht werden.
In der Theorie mag das so sein. In der Praxis werden Richter wieder einmal ihr okay bei jedem kleinen Kinkerlitzchen geben und das ganze von den Strafverfolgungsbehörden massiv missbraucht werden.
+16
teorema67
teorema6702.05.24 20:02
andreasm
... In der Praxis werden Richter wieder einmal ihr okay bei jedem kleinen Kinkerlitzchen geben ...

Dann hast du leider eine falsche Vorstellung von der Praxis der RichterInnen hierzulande (DE, CH, IT, Länder mit vergleichbaren Rechtsstandards). Das überragende Prinzip ist das der Verhältnismäßigkeit. Wegen "Kinkerlitzchen" gibt es keinen Durchsuchungsbeschluss.
Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)
-9
andreasm02.05.24 20:06
teorema67
andreasm
... In der Praxis werden Richter wieder einmal ihr okay bei jedem kleinen Kinkerlitzchen geben ...

Dann hast du leider eine falsche Vorstellung von der Praxis der RichterInnen hierzulande (DE, CH, IT, Länder mit vergleichbaren Rechtsstandards). Das überragende Prinzip ist das der Verhältnismäßigkeit. Wegen "Kinkerlitzchen" gibt es keinen Durchsuchungsbeschluss.
Du hast ein falsches Bild von der Wirklichkeit, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit ist heute nicht mehr das Papier wert auf dem der Gesetzestext gedruckt ist.
+15
teorema67
teorema6702.05.24 20:19
Glaub mir, ich habe ein echt reales Bild von der Wirklichkeit. Hier im Büro direkt vor meine Augen (obwohl ich kein Jurist bin)
Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)
-5
Sindbad02.05.24 20:44
Quo vadis Europa ?
(Europa, wohin gehst Du ?)



P.S.:
Ich hätte da noch ein paar Persönlichkeitsrechte, die man durch simplen Beschluss eines Gerichts (! ) europaweit (! ) beseitigen könnte...



Anmerkung:
Gerichte haben den Auftrag, anhand bestehender Gesetze zu urteilen.
Das willkürliche Schaffen neuer Rechtsgrundsätze gehört nicht zum Auftrag eines Gerichtes.
+3
Dunnikin02.05.24 21:04
andreasm
In der Theorie mag das so sein. In der Praxis werden Richter wieder einmal ihr okay bei jedem kleinen Kinkerlitzchen geben und das ganze von den Strafverfolgungsbehörden massiv missbraucht werden.

Genau so ist es. Wo Daten gespeichert sind, entstehen Begehrlichkeiten, denen in der Vergangenheit stets nachgegeben wurden. Sogar die Zettel mit den Namen von Restaurant-Gästen wurden während Corona von der Polizei mißbraucht.

Da traue ich also gerade deutschen Behörden so weit, wie ich ein Klavier werfen kann.

In Norwegen gibt es die Vorratsdatenspeicherung schon relativ lang. Allerdings gibt es dort ein starkes Vertrauen in den Staat (der auch tatsächlich keinen Unfug mit solchen Sachen macht) und der Staat vertraut den Bürgern.

Allerdings wurde über die Speicherung diskutiert, da diese im Falle von Breivik nichts gebracht hat.
+10
Tirabo02.05.24 21:05
andreasm
teorema67
andreasm
... In der Praxis werden Richter wieder einmal ihr okay bei jedem kleinen Kinkerlitzchen geben ...

Dann hast du leider eine falsche Vorstellung von der Praxis der RichterInnen hierzulande (DE, CH, IT, Länder mit vergleichbaren Rechtsstandards). Das überragende Prinzip ist das der Verhältnismäßigkeit. Wegen "Kinkerlitzchen" gibt es keinen Durchsuchungsbeschluss.
Du hast ein falsches Bild von der Wirklichkeit, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit ist heute nicht mehr das Papier wert auf dem der Gesetzestext gedruckt ist.

Das kann man doch gar nicht so verallgemeinernd sagen und Beweise für diese Rundumschlag-These lassen auch nicht liefern.
Wieder so ein überzogener und völlig nutzloser Allgemeinplatz.
+1
Mecki
Mecki03.05.24 00:54
Die Nationalregierungen müssten nur sicherstellen, dass aus den Daten keine Rückschlüsse auf das Privatleben der Einzelnen möglich seien.
Was aber immer der Fall ist, wenn man z.B. weiß wann ich auf welcher Webseite war oder wann ich welche Datei heruntergeladen habe, weil das lässt ja Rückschlüsse auf mein Privatleben zu.

Mit anderen Worten, die Regierung darf zwar speichern, wann mein Internetanschluss welche IP hatte, aber sie darf Webseiten Betreiber nicht dazu zwingen zu speichern, wann wer worauf zugegriffen hat und sie selber darf das auch nicht anlasslos speichern.

Also wie will sie mir einen Urheberrechtsverstoß dann nachweisen? Sie weiß zwar, dass ich heute A.B.C.D als Adresse hatte, aber sie weiß nicht worauf A.B.C.D im laufe des Tages zugegriffen hat, außer der Seitenbetreiber selber hat diese Info zufällig gespeichert, wozu er aber nicht verpflichtet war und was "gewisse Seiten" natürlich einfach nicht tun werden, damit sie nichts haben, was Behörden einfordern können.

Das Problem der VDS war doch nie, dass ISPs speichern wer welche IP hatte, sondern dass der Staat jeden Seitenbetreiber dazu zwingen wollte, Zugriffsprotokolle zu speichern, auf die der Staat jederzeit zugreifen darf und ich sehe nicht, dass dieses Urteil hierfür jetzt grünes Licht gegeben hat. Zugriffsprotokolle greifen natürlich in das Privatleben ein.
+3
StraightEdge89
StraightEdge8903.05.24 08:02
holk100
Das ist eine sehr gute Nachricht für die erfolgreiche Verfolgung von Kinderpornografie! ...

jip

mtn
...der französischen Anti-Piraterie-Behörde HADOPI...

gut, dass jetzt verschiedene Behörden zusammenarbeiten, es geht garantiert nur um das Thema der Kinderpornografie.

Ich bin übrigens dafür, dass sich alle Männer einer permanenten Überwachung via GPS unterziehen und Bodycams tragen. So könnte man garantiert an die 80% der Straftaten verhindern oder mind. besser aufklären. Oder hast Du etwa was zu verbergen?
+2
Zacks
Zacks03.05.24 10:43
Da sind wohl die Geldkoffer endlich an der richtigen Stelle gelandet
Ware wa messiah nari!
+1
holk10003.05.24 10:58
StraightEdge89
holk100
Das ist eine sehr gute Nachricht für die erfolgreiche Verfolgung von Kinderpornografie! ...

jip

mtn
...der französischen Anti-Piraterie-Behörde HADOPI...

gut, dass jetzt verschiedene Behörden zusammenarbeiten, es geht garantiert nur um das Thema der Kinderpornografie.

Ich bin übrigens dafür, dass sich alle Männer einer permanenten Überwachung via GPS unterziehen und Bodycams tragen. So könnte man garantiert an die 80% der Straftaten verhindern oder mind. besser aufklären. Oder hast Du etwa was zu verbergen?
Offenbar ist die Diskussion von grosser Unkenntnis über das Thema geprägt. Es geht konkret nur um ip Adressen, die die Telefongesellschaften ohnehin technisch erfassen und die nur ein paar Tage länger als vorgesehen nicht gelöscht werden. Jeder der Cookies bestätigt und jeder der mit Google Apps oder Android Phones arbeitet, gibt ein vielfaches mehr an persönlichen Daten preis. Dafür gehen aber bei einem Verzicht auf eine etwas längere Speicherung tausende Schwerkriminelle aus Pädophilen Netzwerken straflos aus. Ihr könnt hier soviel Daumen runter markieren wie Ihr wollt. An dieser Tatsachen kommt Ihr nicht vorbei. Es ist leicht Datenschutz, Datenschutz über alles zu rufen, aber sich einmal wirklich mit dem Thema zu beschäftigen und abzuwägen zwischen Risiken und Folgen offenbar nicht.
-2
Performant8403.05.24 12:03
Mal ganz abgesehen davon, dass es bei dem Urteil ja nicht um Kinderpornographie geht und auch das Erfordernis eines Richtervorbehalts deutlich eingeschränkt wurde (es sei eben in vielen Fällen KEIN solcher Vorbehalt nötig)...
holk100
Es ist leicht Datenschutz, Datenschutz über alles zu rufen, aber sich einmal wirklich mit dem Thema zu beschäftigen und abzuwägen zwischen Risiken und Folgen offenbar nicht.
Stichwort Abwägung:
Die (aller)meisten Internetnutzer sind keine Schwerkriminellen. Und es werden Daten von Unschuldigen auf Vorrat gespeichert, die eine Profilentwicklung ermöglichen.

Wer Bürgern Grundrechte wie die Privatsphäre und Unverletzlichkeit der Wohnung zugesteht, der muss nunmal in Kauf nehmen, dass im Schutze dieser manchmal auch Verbrechen begangen werden. Dennoch filmt der Staat nicht präventiv in Wohnungen hinein - auch nicht "nur durch das Fenster, wodurch man ja ohnehin technisch von der Strasse oder aus dem Nachbarhaus hineinsehen kann".

Die Aushöhlung von Grundrechten wird aber fast immer mit schauerlichen schweren Straftaten (Kinderpornographie oder Terrorismus) gerechtfertigt, die tatsächlich nur sehr selten vorkommen.
+4
teorema67
teorema6703.05.24 12:13
Vielleicht könnten die Admins mal einschreiten. Zum einen ist das Thema emotional, das ist OK, es gibt viele berechtigte unterschiedliche Ansichten. Zum anderen werden oben haufenweise Falschinformationen verbreitet, das ist IMHO nicht OK.
Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)
+1
Siedepunkt.
Siedepunkt.03.05.24 12:36
teorema67

Andi Grote ist 1 Pimmel
-2
Weia
Weia03.05.24 12:37
teorema67
Vielleicht könnten die Admins mal einschreiten. Zum einen ist das Thema emotional, das ist OK, es gibt viele berechtigte unterschiedliche Ansichten. Zum anderen werden oben haufenweise Falschinformationen verbreitet, das ist IMHO nicht OK.
Was denn für Falschinformationen?

Dass das Thema emotional besetzt ist, liegt doch nur an dem Holzhammervorwand Kinderpornographie. In Wahrheit geht es (erklärtermaßen!) mal wieder um Urheberrechte. Vor zwei Jahrzehnten hat als Holzhammerargument noch Pornographie ausgereicht, mit der man – igittigitt – in Berührung kommen könnte, wenn man auf Piraterieseiten im Netz geht. So damals wörtlich unter anderem Microsoft. Das lockt heute natürlich keinen Hund mehr hinter dem Ofen hervor, also muss es schon Kinderpornographie als schauerliche Leerstelle sein.
🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science
0
Weia
Weia03.05.24 13:01
holk100
Offenbar ist die Diskussion von grosser Unkenntnis über das Thema geprägt. Es geht konkret nur um ip Adressen, die die Telefongesellschaften ohnehin technisch erfassen und die nur ein paar Tage länger als vorgesehen nicht gelöscht werden. Jeder der Cookies bestätigt und jeder der mit Google Apps oder Android Phones arbeitet, gibt ein vielfaches mehr an persönlichen Daten preis.
Aber doch nur an Privatunternehmen und nicht an den Staat, der bekanntlich das zentrale Gewaltmonopol hat. Das kannst Du doch nicht vergleichen.
Dafür gehen aber bei einem Verzicht auf eine etwas längere Speicherung tausende Schwerkriminelle aus Pädophilen Netzwerken straflos aus.
Tausende? Millionen! Ach was, Milliarden! So viele Produzenten von Kinderpornographie gibt es nämlich! (Konsumenten von Kinderpornographie sind vielleicht schwerkrank, aber ganz sicher nicht schwerkriminell.)

Es geht in einem solchen Zusammenhang um die Verhinderung von Kindesmissbrauch und nicht um das Ausleben irgendwelcher Bestrafungsfantasien. Aber wieso stellst Du diesen Zusammenhang überhaupt her? Hier geht es doch erklärtermaßen um Urheberrechtsverletzungen und nicht um Kinderpornographie. Wenn Du das eine sofort mit dem anderen assoziierst, dann hat bei Dir die Konditionierung ja gut funktioniert.
🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science
-1
Terendir03.05.24 14:43
holk100
Das ist eine sehr gute Nachricht für die erfolgreiche Verfolgung von Kinderpornografie! Ich habe nie verstanden, warum es meinen Datenschutz beeinträchtigen soll, wenn lediglich, die bei den Providern sowieso kurz registrierten ip Adressen oder Verbindungsdaten, auf die ohne richterlichen Beschluss niemand zugreifen darf, dort ein paar Tage später gelöscht werden.
Hätten Sie das Urteil tatsächlich gelesen, wüssten Sie, dass man sich explizit auf Urheberrechtsverstöße bezogen hat.

Nix mit Kinderpornografie und Terrorismus. Oft rechtfertigt man solche übergriffigen Gesetze ja oft damit, dass es ja nur um die großen Verbrechen gehe. Aber nein, es geht auch darum, wenn sich jemand ne Spongebob-Staffel illegal runterlädt.

Und sind die Hürden einmal so niedrig, wird auch alles und jeder überwacht.

Im übrigen gibt es in der Justiz bis heute erhebliche Zweifel daran, dass solche Gesetze bei wirklich professionell organisierter Kriminalität tatsächlich wirken. Oft ergreifen ja gerade die technische Gegenmaßnahmen, meist erwischt man nur die größten Deppen - die aber insgesamt kleine Fische sind.

Grundrechtseingriff und Verbrechensbekämpfung stehen hier also in keiner gesunden Relation. Und in einem Rechtsstaat sollte dies der Fall sein.

Gut, dass die EU ihren Ruf als "Datenschuztbollwerk" zum Meme verkommen lässt, ist ja spätestens seit deren Feldzug gegen Verschlüsselung klar.

Und dann wird sich gewundert und darüber beschwert, dass es russische und chinesische Hacker so einfach haben.

Die EU ist kein Garant mehr für Datenschutz. Höchstens gegenüber den ach so phösen US-Firmen, aber selbst überwacht man dann doch ganz gerne.
+2
holk10004.05.24 22:58
Weia
holk100
Offenbar ist die Diskussion von grosser Unkenntnis über das Thema geprägt. Es geht konkret nur um ip Adressen, die die Telefongesellschaften ohnehin technisch erfassen und die nur ein paar Tage länger als vorgesehen nicht gelöscht werden. Jeder der Cookies bestätigt und jeder der mit Google Apps oder Android Phones arbeitet, gibt ein vielfaches mehr an persönlichen Daten preis.
Aber doch nur an Privatunternehmen und nicht an den Staat, der bekanntlich das zentrale Gewaltmonopol hat. Das kannst Du doch nicht vergleichen.
Dafür gehen aber bei einem Verzicht auf eine etwas längere Speicherung tausende Schwerkriminelle aus Pädophilen Netzwerken straflos aus.
Tausende? Millionen! Ach was, Milliarden! So viele Produzenten von Kinderpornographie gibt es nämlich! (Konsumenten von Kinderpornographie sind vielleicht schwerkrank, aber ganz sicher nicht schwerkriminell.)

Es geht in einem solchen Zusammenhang um die Verhinderung von Kindesmissbrauch und nicht um das Ausleben irgendwelcher Bestrafungsfantasien. Aber wieso stellst Du diesen Zusammenhang überhaupt her? Hier geht es doch erklärtermaßen um Urheberrechtsverletzungen und nicht um Kinderpornographie. Wenn Du das eine sofort mit dem anderen assoziierst, dann hat bei Dir die Konditionierung ja gut funktioniert.
Völlig falsch. Wer erzählt denn so was, das es bei der Vorratsdatenspeichweung um Urheberrecht geht. fake Nes erster Güte. Ich habe mich intensiv mit den entsprechenden Gesetzen befasst. Und ein Zugriff auf die ip Adressen wird selbst bei den weitesgehenden Regelungen nur bei schwersten Verbrechen erlaubt. Und das ist bei ip Adressen fasr ausschließlich die Kinderpornographie. Deshalb fordert sogat der Richterbund diese Möglichkeit.
-1
Weia
Weia05.05.24 03:03
holk100
Weia
Hier geht es doch erklärtermaßen um Urheberrechtsverletzungen und nicht um Kinderpornographie. Wenn Du das eine sofort mit dem anderen assoziierst, dann hat bei Dir die Konditionierung ja gut funktioniert.
Völlig falsch. Wer erzählt denn so was, das es bei der Vorratsdatenspeichweung um Urheberrecht geht.
Der Artikel:
MacTechNews, Hervorhebungen von mir
Die französische Digital-Rights-Oranisation "La Quadrature du Net" ist mit ihrer Klage gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung der französischen Anti-Piraterie-Behörde HADOPI gescheitert.
[…]
Piraterie genügt
Die Bürgerrechtsbewegung "La Quadrature du Net" hatte gegen die Erfassung und Nutzung von Verbindungsdaten der französischen Urheberrechtsschutzbehörde HADOPI geklagt. Sie sah die Grundrechte der französischen Bürger verletzt, deren Verbindungsdaten bei France Télécom erfasst und bei vermuteten Urheberrechtsverstößen an die Behörde weitergeleitet wurden.
Von Kinderpornographie steht da nirgendwo irgendwas. Das ist einzig Deine Assoziation.
🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science
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