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Sammelklage: Banken vs. Apple und Apple Pay – Milliardengebühren im Fokus

Sorgte man nach der Einführung von Apple Pay teils noch für verwunderte Blicke, kam das iPhone oder die Apple Watch zur Zahlung am Kreditkartenterminal zum Einsatz, sind kontaktlose Zahlungen längst zum Alltag geworden. Apple machte die Handhabung via Apple Pay sehr komfortabel, sicherte sich aber gleichzeitig Milliardenumsätze, denn für die Nutzung fallen im Hintergrund zusätzliche Gebühren an. In den USA müssen Banken dem Unternehmen laut einer seit 2022 laufenden Klage bei Kreditkartenzahlungen 0,15 Prozent des jeweiligen Umsatzes überlassen, bei Debitkarten sind es 0,5 Cent pro Transaktion. Unter diesen Gesichtspunkten erscheint Apples Argumentation, den NFC-Chip ausschließlich aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht freigegeben zu haben, zumindest angreifbar.


Ein Fall für das Kartellrecht?
Mehrere Kreditgenossenschaften halten dieses Modell für kartellrechtswidrig und werfen Apple vor, die Gebühren nur deshalb verlangen zu können, weil konkurrierende Bezahldienste lange keinen Zugang zur NFC-Technik des iPhones erhielten. Ein US-Bundesrichter hat die Klage als Sammelverfahren zugelassen. Damit können sich grundsätzlich sämtliche US-Unternehmen beteiligen, die Zahlungskarten für Apple Pay ausgegeben und dafür Transaktionsgebühren an Apple entrichtet haben.

Nach Angaben der Kläger nimmt Apple auf diesem Weg bis zu eine Milliarde Dollar pro Jahr ein. Als Vergleich kommt dabei Android zur Sprache. Dort können verschiedene Bezahldienste miteinander konkurrieren, während Google von den kartenausgebenden Instituten keine entsprechende Transaktionsgebühr für kontaktloses Bezahlen verlangt.

NFC-Zugang inzwischen aber geöffnet
Seit Einreichung der Klage im Jahr 2022 hat sich die Ausgangslage zudem deutlich verändert. Mit iOS 17.4 öffnete Apple den NFC- und Secure-Element-Zugang in der EU, mit iOS 18.1 dann international. Geeignete Anwendungen können inzwischen selbst kontaktlose Zahlungen ermöglichen und in unterstützten Ländern sogar als Standard-App für solche Transaktionen dienen.

Erwartungsgemäß: Apple widerspricht
Apple bestreitet die kartellrechtlichen Vorwürfe zudem. Ob die lange Zeit exklusive Stellung von Apple Pay auf dem iPhone tatsächlich gegen US-Wettbewerbsrecht verstieß, muss erst im weiteren Verfahren geklärt werden. Die jetzige Entscheidung verschiebt vor allem die Größenordnung des Streits, denn aus der Klage einzelner Kreditgenossenschaften wird ein Verfahren, dem sich tausende Finanzinstitute anschließen können.

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