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Schnäppchenjäger liebt Verbraucherschutz

Thema: Hinsendekosten bei Fernabsatzverträgen

Ich liebe den Verbraucherschutz!

Doch der Reihe nach:

Fand ich doch 2006 ein Schnäppchen bei eBay:
Festplatte für 1 Euro.

Aber (1):
Konnte leider nicht testen, bla bla verkaufe als defekt an Bastler
Hm, tja seine Bewertungen waren gut und 1 Euro verlockend! Und außerdem gibt es ja das Fernabsatzgesetz!

Aber (2):
Versandkosten 10 Euro!

Nun gut bis 1,- gehe ich und siehe da: 1,2,3, meins!

Und nun - man ahnt es: oh Wunder: Festplatte kaputt!

Also habe ich gleich einen Widerruf per Email abgesendet.

Die Antwort lautete, das wäre schon o.k., aber ich bekäme nicht 11,-, sondern nur 1 Euro zurück, denn das Fernabsatzgesetz gewähre nur die Rücksendekosten zurück.
Überflüssig zu erwähnen: Er hatte mir mit GLS das Teil für 4,- zugesandt! Grrrrrrr.
Groll und Ärger durchfloss meine Blutbahnen, ich bemühte Google. Ich war mir sicher, wenn das für Rücksendekosten gelte, müsse es doch wohl erst recht für die Hinsendekosten gelten. Wäre ja noch schöner und widerspräche zudem dem Verbraucherschutzsinn des ganzen Fernabsatzgesetzes.

Tatsächlich aber waren sich die Rechtsgelehrten uneinig. Unfassbar für mich. Die Verbraucherzentrale NRW wusste jedoch von einem Urteil in meinem Sinne , dies war jedoch noch nicht rechtskräftig. Ich versuchte mich abzuregen und schrieb meinem Kontrahenten in moderatem Ton - so gut es eben ging - diese, meine Erkennntnisse und schlug vor Halbe/Halbe bis zur endgültigen Entscheidung. Er fand die Lösung o.k. und so sendete ich ihm für 4,- das Teil zurück und er überwies mir 4+1+5=10,- (Stimmt schon, wenn ich wütend bin, werde ich kleinlich ).

Und jetzt fand ich - Tätähhh: bzw:
Ganz in meinem Sinn die Berufungsentscheidung des OLG Karlsruhe !

Doch leider gibt es "Michaels EShop" bei eBay nicht mehr, auch seine Website ist fort und meine Email ging ins Leere...

Wer also einen Michael Tetzner aus München kennt, kann ihn mal fragen, ob er früher Festplatten bei eBay verhökert hat und gegebenenfalls ihm sagen, dass er mir noch 5,- schulde.

Trotzdem liebe ich den Verbraucherschutz.

Kommentare

tomthecat
tomthecat13.03.08 07:55
Gibs zu, Du wolltes es unbedingt probieren und wusstest was auf Dich zukommt.

Denn mal ehrlich, wenn das Wort ...verkaufe an Bastler... und ...defekt... vorkommt, dann rechne ich gar nicht mit funktionierender Ware. Und das mit den Versandkosten war ja auch schon vorher bekannt. Ausserdem setzen sich die Hinsende kosten auch neben dem Porto aus Arbeitszit, Verpackung und Gang zum Postamt zusammen. Ich hätte ihm diese Kosten halt auch als Rücksendekosten präsentiert.

Sorry, für mich ist das kein Schnäppchen, sondern Blödsinn.
Casa*****13.03.08 10:34
Ganz genau. "Defekt" heisst nun mal "funktioniert nicht !!!" Oder was verstehst Du unter defekt ???. Und mir wäre der Riesenaufwand für 10 resp. 5 Euro zu viel. Geiz und blöd = selbst schuld!
Mr. Krabs
Mr. Krabs13.03.08 11:03
Ich finde es auch recht kleinlich, aber er zeigt uns ja, was bei teureren Gegenständen passieren kann und verknüpft das mit einer Geschichte aus seinem Leben.
Deux Strudel!
he-man
he-man13.03.08 11:44
… wer die zeit hat!
sicher ist, dass nichts sicher ist. selbst das nicht. (ringelnatz)
Stefan S.
Stefan S.13.03.08 11:57
Hihihi.
Es hieß nicht: ist defekt, sondern "kann sein, dass" daher Verkauf als defekt.
Aber tendenziell habt ihr schon recht, dass ich diesbezüglich nicht die reine Vernunft bin.
Und wo anders schrieb ich ja schon mal: ich stehe auf learning by doing.
macsheep
macsheep13.03.08 12:42
Ich bitte um Erlaubniss selbst aus dieser Geschichte zu lernen und den Fehler nicht zu machen
Meinung (er)tragen mit Stil.... www.etrtragbar.ch
Stefan S.
Stefan S.13.03.08 14:46
naja, Du könntest ja ein Schnäppchen verpassen...
TE0BE0
TE0BE013.03.08 19:32
bei eBay elektronische geräte zu kaufen find eich eh immer problematisch und zugeben musst du schon, dass du ein bisschen zu viel zeit hast (:

gruß teo
Stefan S.
Stefan S.13.03.08 22:17
ohne Anwalt geb ich gar nichts zu.
Tiger
Tiger15.03.08 02:56
Ich ärgere mich immer wieder über solche Aussagen. Da wird das Konstumentenschutzgesetz hingebogen wie es dem Kunden passt, ohne Rücksicht auf Händler.
Wozu gibt es das Fernabsatzgesetz denn wenn ständig irgendjemand daherkommt und noch mehr Rechte einfordert?
Denkt denn keiner weiter was das für Folgen für den Online-Handel hat? Durch das Widerrufsrecht entsteht dem Handel ohnehin schon ein großer Schaden.

Denk doch mal nach! Kunde bestellt Ware, öffnet sie natürlich egal ob die Verpackung dabei kaputt geht, verwendet die Ware ein paar Tage, gefällt ihm aus irgendwelchen Gründennicht, schickt zurück und verlangt nun den kompletten Betrag plus Rücksendekosten zurück.
Sehr schön. Der Händler bleibt also auf den Kosten für Verpackung, den Versand, den Kosten für die Zeit der Bearbeitung der Bestellung, auf den Rücksendekosten und auf einem geöffneten und benutzen Produkt sitzen.
Jetzt werden einige den Begriff "Wertersatz" im Kopf haben, aber dagegen gibt es ja auch schon Urteile.

Was kommt als nächstes? Muss man als Händler dem Kunden auch noch die Zeit bezahlen die er benötigt hat um die Ware wieder zurückzusenden?

Konsumentenschutz ist ja eine gute Sache, das aktuelle Fernabsatzgesetz ist allerdings geradezu eine Einladung für Spaßbesteller und verursacht den Händlern einen Riesen schaden. Vor allem Kunden sie sich mal für den Kurzurlaub etwas "ausborgen" - also Kindersitz bestellen, verwenden und wenn man wieder zu Hause ist zurückschicken und Geld zurückverlangen - das Fernabsatzgesetz macht es möglich...

Hinzu kommt ja noch das ständig irgendjemand meint "Das muss doch so sein wie ich das will, ich habe doch das Recht auf dies und das". Es findet sich immer ein Gericht das dem zustimmt und schon gibt es wieder ein Referenzurteil.

Ich bin seit vielen Jahren in der Branche selbständig tätig und bin ehrlich gesagt besorgt.
Der Kunde weiss mittlerweile dass das Gesetz in vielen Dingen hinter ihm steht (was ja auch gut ist), allerdings verhält sich der Großteil der Kunden auch genau so. Da wird mit Paragraphen herumgeworfen und gedroht und mal höflich nach dem Stand einer Bestellung nachzufragen ist auch schon sehr aus der Mode. "Guten Tag" und "Freundliche Grüße" - Fremdwörter im E-Mail-Verkehr, aber wehe der Händler ist mal etwas bestimmter und kriecht nicht auf allen vieren vor dem Kunden.

Hinzu kommt noch, dass vom Händler immer Kulanz erwartet und sogar gefordert wird.
An Gesetzte und Bestimmungen soll er sich nur dann halten wenn sie dem Kunden zugute kommen. Wenn es dann darum geht, dass ein Widerruf zu spät kam, dann ist die Überraschung groß wenn der Händler sagt "sorry, aber du hast nur 14 Tage Widerrufsrecht, da bist du zu spät." Skandal! Das muss gleich mal in diversen Foren vor dem Händler gewarnt werden.

Ich frage mich wozu es das Fernabsatzgesetz überhaupt gibt? Es biegt sich doch eh jeder alles so hin wie er es braucht. Und der Verbraucherschutz hilft fleißig mit.

Wenn das so weiter geht lohnt es sich kaum noch für viele Händler, vor allem für kleine Händler.
Ich bin froh, dass mein Unternehmen ganz gut dasteht und diese Umstände nicht existenzbedrohend sind was in Zukunft hoffentlich so bleibt.

Mein Wunsch wäre, dass Kunden vor dem Bestellen nachdenken ob sie den Artikel wirklich haben wollen und auch mal an die andere Seite denken.
Ausserdem würde ich mir wünschen, dass der Gesetzgeber auch dem Händler mal ein bisschen mehr unterstützt. Es kann nicht sein, dass der Händler für alles aufkommen muss, selbst dann wenn der Fehler beim Kunden liegt.
Tiger
Tiger15.03.08 03:06
Nicht falsch verstehen, ich bin nicht gegen Konsumentenschutz, ich bin nur der Meinung, dass es immer unausgewogener wird.

Und ja, ich liebe meinen Job und trotz der wachsenden "Unpässlichkeiten" im Online-Handel macht es spass und ich will nichts anderes machen.
jogoto15.03.08 13:06
Stefan S.
Gratuliere, Du bist echt ein Held. Was würden die armen Entrechteten ohne Dich nur machen?
P.S. Nenn mir doch mal Deine Kontoverbindung, ich kann schon nicht mehr schlafen, immer mit dem Gedanken, Du könntest wegen den 5,- € am Hungertuch nagen.
palmosa
palmosa15.03.08 13:34
Also lieber Stefan S., dass man aus Ärger oder wie auch immer aus einer Mücke einen Elefanten macht, kann ich gerade noch verstehen. Dieses aber auch noch selbstbewusst in einem Thread zu posten finde ich schon dreist. Dazu den Händler mit Klarnamen noch an den Pranger stellen... – tztztz. Gib doch bitte nächstes Mal auch deinen vollständigen Namen bzw. Ebay-Pseudonym an, so kann ich dich wenigstens auf die Blacklist für meine kommenden Auktionen setzen.

palmosa
palmosa
palmosa15.03.08 13:37
Das lustige ist ja, dass wenn die Festplatte gegangen wäre, dann wäre wohl auch das 'erhöhte' Porto durchgegangen, nur weil die Festplatte so war WIE ANGEGEBEN, hatte der Käufer seinen Frust?!

Also nächstes Mal einfach nicht kaufen, wenn einem die Versandkosten zu hoch erscheinen!

palmosa
iJo16.03.08 12:23
Ein weiteres Beispiel für "Wer sparen will, zahlt doppelt!"
Stefan S.
Stefan S.16.03.08 13:42
iJo stimmt.
jogoto Danke. sehe ich auch so. 5,- iss nicht nötig. Habe schon genug gespart.
palmosa. Klarnamen war Mist, stimmt.
Tiger sehr differenziert geschrieben.
Ich gehe jetzt aber erst mal 2 Wochen in Urlaub Und schreib dann wieder was dazu.
crissi17.03.08 08:20
palmosa

Der Punkt ist aber, egal wie kaputt ein Artikel ist, der wird immer als "Konnte nicht testen ob es Funktioniert, daher verkaufe ich es sicherheitshalber als defekt, für Bastler" deklariert.

Der Artikel kann auf dem Bild noch brennen oder in Einzelteile zerbrochen sein, es wird irgendwo im Text stehen "Sollte noch funktionieren, kann es aber nicht ausprobieren, daher sicherheitshalber als defekt".


Was ich nicht richtig finde ist in Internetshops Sachen "auszuleihen" also einen Beamer bestellen, 12 Tage durchlaufen lassen und wieder zurückschicken (sehr beliebt zu Fussballmeisterschaften). Da kann der Händler jedoch ganz leicht den Betriebsstundenzähler prüfen und ggf. eine neue Birne berechnen, oder die Rücknahme ganz verweigern - denn 200 Stunden Betriebsdauer in 10 Tagen sind keine Nutzung, die mit dem Gesetz harmoniert, wenn man das Teil zurückgeben will.

Naja leider sind grade im Onlinehandel immer mehr Schlitzohren unterwegs, und zwar auf beiden Seiten.
NOIdS
NOIdS17.03.08 14:49
Verzeih, aber Leute wie du sind der Grund warum ich ungern bei ebay etwas verkaufe, da verkauft man ein Teil als defekt und dann sitzt da TATSÄCHLICH ein Mensch wie du am anderen Ende und denkt sich "höhö, ich bin ja nen ganz schlauer, höhö Fernabsatzgesetz.. höhö zurückschicken... höhö"

Kundenschutz ist ja wirklich ne prima Sache, aber leider wird das (nicht nur von dir, sondern von vielen) so ausgenutzt das gesagt wird "Och alles egal, erstmal bestellen, ich kanns ja zurückschicken"

ps: Der Eintrag von Tiger spricht mir aus der Seele, obwohl ich in keiner Weise Handel betreibe, sonder auch meist der Kunde bin...

Gruß,
NOIdS


Franz-Peter17.03.08 15:25
NOIdS
Also ganz so rechtlos ist der Online-Handel auch nicht. Eine Rückerstattung des Kaufpreises inkl. der Hin- und Rücksendekosten ist laut Gesetzgeber innerhalb von 30 Tagen zu tätigen, bei Spaßbestellern dauert das halt so lange.
Andererseits steht da auch was von Prüfung wie sie in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Ich habe noch nie dort gesehen, dass Kunden Ihren PC mitbringen, um Speicherbausteine oder Festplatten probeweise dort einzubauen. Ebenso packt da wohl auch niemand einen Drucker aus, setzt die Patronen ein und druckt mal. Bei Rechnern ist das Betriebssystem vorinstalliert. Sobald eine Registrierung erfolgt ist ebenfalls mit Widerruf Essig. Man muss, bei oben beschriebener Verfahrensweise eines Kunden, den Widerruf nicht akzeptieren. Auch Kunden erliegen manchmal Missverständnissen.
Schalli75
Schalli7517.03.08 16:33
Am Schönsten ist es, wenn ein Kunde ein Gerät in unvollständiger Verpackung zurückschickt, das dann auf dem Rückweg auch noch kaputt geht oder zerkratzt. Vor einem halben Jahr gehabt mit einem 24" iMac. Kunde schickt Gerät zurück, auf dem Display ein 2cm langer Kratzer, der bei der Lieferung durch uns definitiv noch nicht da war.

Kunde will nun Geld zurück. Wir sagen, geht klar, aber unter Abzug eines neuen Displays, weil er das alte ja nun zerkratzt hat. Was macht der Kunde? Klagt gegen uns und läßt den ortsansässigen Richter (knapp 900km entfernt von uns) sofort die Zuständigkeit erklären, der daraufhin unsere gesamte Gesellschaft "zur Anhörung" in den Wohnort des Kunden antreten läßt.

Was haben wir nun von diesem Kunden gehabt? Ziemlich genau 3.800 Euro Verlust:

- 1.200 Euro Wertverlust des iMac
- 1.000 Euro Displayschaden
- 800 Euro Gerichtskosten
- 800 Euro Anwaltskosten

Für diesen Kunden müssen wir also ca. 18 weitere iMacs verkaufen, um den Schaden wieder aufzufangen...

Munter bleiben!
Tiger
Tiger17.03.08 17:44
Franz-Peter

Schön wäre es! Leider schaffen es immer wieder Kunden und Konsumentenschutz Vorgaben das Fernabsatzgesetz aufzuweichen um doch an das Geld zu kommen.

Mittlerweile gibt es Urteile in denen sogar die Rücksendung ohne Verpackung als rechtens angesehen wurde. Andere Richter sehen das wieder nicht so.

Dank Konsumentenschutz, Rechtsschutzversicherungen die mittlerweile jede Pippiklage unterstützen und Richtern die wohl auch selbst mehr Kunde als Händler sind Fernabsatzgesetz und Widerrufsrecht nicht mehr als Texte die man als Händler im Onlineshop verfügbar machen muss. Lesen tut´s eh kein Kunde und halten tun sich auch immer weniger daran.
SeaBee23.03.08 11:44
so wie es aussieht hat der verkäufer damit angefangen!!
es ist ja wohl OFFENSICHTLICH, dass kein normaler mensch eine heile festplatte als evtl. defekt deklariert, nur weil er angeblich keine lust hatte das ding mal zu testen.
der sinn vom verkauf besteht nunmal darin den gewinn zu maximieren. da besteht dann ein ein himmelweiter unterschied zwischen "vielleicht kaputt" und "heile".
da ganze wird nicht glaubwürdiger wenn man 10€ versandkosten verlangt. und das ist wucher! bei soviel bezahlung einer dienstleistung kann sich der kunde durchaus auch ein wenig mehr service wünschen!!!!!^2
und nochmal zu den schwarzen schafen unter den kunden. diese sind genauso ärgerlich, FÜR MICH ALS KUNDEN, wie die schwarzen schafe unter den anbietern. verstanden?
ich will nur an die wildwestzeiten von ebay erinnern und der onlineshops. dies dürfte auch der grund sein, weshalb viele kunden das vertrauen in onlineshops verloren haben (und weshalb ebay nicht mehr so beliebt ist).
das klassische kaufhaus ist nunmal im internet. irgendwie muss man ein produkt ausprobieren können. wenn das so ein problem ist, dann ist das ein marktlücke mit der man bestimmt geld sparen bzw. verdienen kann.

Tiger
Tiger23.03.08 19:10
SeaBee

Wenn ich meinen Keller entrümple und ich das Zeug los werden will teste ich auch nicht alles. Dann will ich das Zeug los werden, mehr nicht. Das ist also absolut kein Indiz dafür, dass der Verkäufer auf Betrug aus war.

Wenn man sich schon als "Schnäppchenjäger" bezeichnet muss man auch damit rechnen dass man mal auf die Schnauze fällt und das Schnäppchen doch keines ist. Das ist "Berufsrisiko".

In diesem Fall muss ich sagen war sein Verhalten einfach nur dumm und fahrlässig.
Wenn ich deinen funktionierenden Artikel erwarte, dann kaufe ich keinen der "möglicherweise defekt" ist. Wenn mir etwas seltsam vorkommt kaufe ich auch nicht.
Aber er verlässt sich ja voll auf sein Widerrufsrecht und auf den Verbraucherschutz.

In solchen Fällen sollte das Widerrufsrecht nicht gelten. Versicherungen bezahlen bei fahrlässigen Handlungen bei denen das Ergebnis abzusehen war auch nicht.

Was ich nicht verstehe ist, dass du für jemanden der das Widerrufsrecht missbraucht Partei ergreifst. In meinen Augen zählt er zu den schwarzen Schafen da er vollkommen unvernünftig kauft und sich dann auf das Gesetz verlässt. Es ist nicht dafür gedacht, dass der Kunde beim Kauf das Gehirn ausschalten kann. Ein bisschen Vernunft und Eigenverantwortung sollte der Kunde auch noch haben.

Das Fernabsabsatzgesetz ist dafür gedacht, dass Kunden die Ware kaufen diese begutachten, NICHT TESTEN - BEGUTACHTEN können um herauszufinden ob sie der Beschreibung entsprechen und sollte dem nicht der Fall sein diese wieder zurückzusenden.

Waren dürfen begutachtet werden wie es im Laden möglich gewesen wäre. Das Auspacken und Verwenden zählt hier nicht dazu. Dazu hast du in einem echten Laden auch nicht das recht!
Wenn du also etwas vorher in Händen halten willst und es wirklich testen willst, dann ist shoppen im Internet nicht die richtige Lösung für dich.

Mich wundert es nicht, dass so viele Kunden besch.... werden im Internet wenn einfach drauf losgekauft wird, ohne Vernunft und ohne Hirn.
SeaBee23.03.08 22:51
ok, du hast recht. ein artikel, dass eindeutig als defekt deklariert ist, sollte auch als defekt erachtet werden. ein umtausch sollte da nicht möglich sein.
trotzdem hat der verkäufer den eindruck erweckt, dass das produkt funktionieren könnte. und meiner meinung nach wusste er das auch, weil er das geld über den versand wieder reinholen wollte. das ist von beiderseiten eine ziemlich krasse angelegenheit.

das andere aber das gegenüber den kunden so ein bashing stattfindet finde ich auch falsch. es besteht eine diskrepanz zwischen dem informationsbedarf des kunden und den tatsächlich gelieferten. das dumme ist, dass der (zwischen)händler den kopf hinhalten muss, wenn der kunde "nicht schon wieder verarscht" werden möchte. wenn die produkte vom erzeuger direkt an den endkunden geliefert werden würde, dann würde sich der produzent auch gedanken machen wie man diesen "kostenfaktor" nach informationsbedarf verringern kann.
aber welcher hersteller ist schon bereit zu sagen, zB dass ein drucker nach zwei jahren tot ist? diese verunsicherung sollte der nächste ansprechpartner der endkunden (also der händler) den endkunden nehmen. das ist natürlich alles eine kostenfrage, lohnt sich die aufklärung oder nicht?

und nochmal: ich meine nicht die spinner die irgendwelche leistungen erschleichen.
Tiger
Tiger24.03.08 01:11
Das Problem ist meiner Meinung nach, dass viele Kunden nicht aufmerksam lesen und nach dem Motto "Wird schon passen und wenn nicht dann schick ich´s zurück und bekomm mein Geld zurück". Als Händler muss man eine Unmenge an Informationen bereitstellen die einfach nicht gelesen werden. Wir haben immer wieder Kunden die meinen "ach, Sie kommen aus Österreich? Das hab ich gar nicht bemerkt!" Kaufen aber auf einer .at-Domain und bestätigen auch die AGB gelesen zu haben...
Manche verlassen sich einfach zu sehr auf das Gesetz und schalten dabei komplett die Vernunft weg. Niemals würde ich wo etwas bestellen ohne die AGB, Impressum und die Versandhinweise gelesen zu haben. Und wenn ich mir bei einem Artikel unsicher bin dann kaufe ich lieber nicht und verlasse mich nicht darauf, dass ich mir das Widerrufsrecht hinbiegen kann wie ich es brauche.

Solche Unvernunft sollte einfach nicht auch noch vom Gesetz unterstützt werden. Vor allem dann nicht, wenn der Händler auch noch dafür bezahlt. Würde der Kunde selbst für sein unvernünftiges Handeln bezahlen müssen würde er auch aufmerksamer lesen bevor er bestellt.
SeaBee24.03.08 10:36
ich glaube du hast mich nicht verstanden. mir geht es nicht um das umtauschverfahren selbst, das ist für mich mehr ein symphtom als ursache. natürlich sollte ein kunde vorher die AGB lesen. wenn ich aber wirklich alle AGB so gewissenhaft durchlesen würde wie es verlangt wird, dann müsste ich jeden tag viele bildschirmlängen nur AGB lesen. ich müsste also für einen artikel den ich erwerben möchte mir erstmal überall die AGB durchlesen- das ist für mich unzumutbar und deshalb macht das auch keiner. aber um den artikel zu bekommen muss ich trotzdem den haken setzen. sprich: das ganze ist neben der realität, weil das nicht überprüfbar ist, ob die AGB auch wirklich gelesen wurden.
der händler ist natürlich durch das gesetz benachteiligt, wenn der kunde unzufrieden ist. trotzdem ist der kunde verunsichert, weil er nicht alle infos bekommen kann die er benötigt um mündig(!) ein artikel kaufen zu können. ich lese mir die produktdaten auf der hersteller seite durch bevor ich mir ein produkt kaufe, weil ich das wissen habe um diese infos verarbeiten zu können. der dumme kunde ist immer noch auf "anfassen, fühlen und selbst sehen" angewiesen. und dies ist die verunsicherung die man einem kunden nehmen muss.
die kosten die zZ entstehen, weil der kunde alles wieder zurückschickt, weil er mit einem produkt nicht zufrieden ist schlägt sich natürlich in den preisen nieder. der händler der damit umgehen kann überlebt, der händler der es nicht schafft die kosten umzuschlagen oder zu vermeiden stirbt aus.
die schwarzen schafe unter den kunden auszusortieren wäre auch mal eine massnahme. aber wahrscheinlich würde selbst ich auf so ein liste kommen, weil ich ständig irgendwas umtauschen muss, obwohl ich mich stunden über stunden mit einem produkt auseinandersetze. wo fängt das schwarze schaf an und wo hört das auf.
Tiger
Tiger24.03.08 20:11
Es ist doch nicht unzumutbar AGB zu lesen! Du liest doch auch Verträge bevor du unterschreibst, oder etwa nicht? Wenn nicht, dann ist es nur eine Frage der Zeit bis zu kräftig auf die Nase fliegst und entschuldige, aber das hast du dann auch verdient.

Das mit dem Haken setzen kommt eben von einem Kunden der meinte er müsse sich nicht an die AGB halten weil er diese nicht gelesen hat. Aus diesem Grund muss der Kunde diese nun bestätigen. Das hat er hart vor Gericht erkämpft, wenn der wüsste dass du das als "lästig" empfindest

Es hat nichts mit Dummheit zu tun wen man einen Artikel lieber anfassen möchte bevor man ihn kauft. Es ist dumm die Vertragsbedingungen nicht zu lesen und dann im Zweifelsfalle blöd aus der Wäsche gucken und vor Gericht rennen weil man sich das anders vorgestellt hat.
Wozu gibt es die AGB? Wozu gibt es die gesetzlichen Vorgaben. Hält man sich als Händler daran ist man doch genau so arm dran als wenn man sich nicht daran hält.
Das Fernabsatzgesetz und Widerrufsrecht werden doch immer mehr aufgeweicht weil immer wieder jemand meint das eine Bestimmung nicht Kundenfreundlich genug ist.

Das schwarze Schaf beginnt da wo der Kunde für sein eigenes Handeln nicht einstehen möchte. Wenn er auf gut Glück bestellt und dann vollen Kostenersatz verlangt. Wieso soll ein Händler für den Versand und dann auch noch für den Rückversand bezahlen? Nur weil der Kunde sich die Ware anders vorgestellt hat? Das meine ich mit Selbstverantwortung: Kunde kauft und bezahlt für Versand, wenns ihm nicht gefällt bezahlt er auch den Rückversand. Wäre dem so dann würden deutlich weniger Kunden das Widerrufsrecht ausnutzen. Fälle wie dieser zeigen wie naiv und gleichgültig manche Menschen sind. "Ist ja egal, wenns mir nicht passt kostets mich nichts, ich bekomm ja alles wieder zurück". Dass aber jemand anderes auf den Kosten sitzen bleibt, daran wird nicht gedacht.

Vom Handel hast du null Ahnung, sonst wüsstest du, dass es unmöglich ist solche Ausfälle in die Preise einzukalkulieren. Schon mal was von "Geiz ist geil" gehört? Würden wir die Preise erhöhen um den Verlust durch das Widerrufsrecht und schwarze Schafe abzudecken könnten wir unsere Läden gleich dicht machen.
Wie gesagt, ich bin froh, dass mein Unternehmen das noch schlucken kann. Aber viele kleine können das nicht.

Der Konsumentenschutz sollte sich überlegen ob es wirklich erstrebenswert ist den kleinen Händlern das Leben derart schwer zu machen um am Ende nur noch grosse Ladenketten zu haben.

Vom Händler wir verlangt dass es sich an die Gesetze hält, also soll sich auch der Kunde auch daran halten und nicht versuchen alles so hinzubiegen wie es zu seinem Vorteil ist.
MarkoS.12.04.08 08:23
Der Kunde empfindet sich halt immer noch als König, aber an ein gleichwertiges Verhältnis zwischen Kunden und Händler denkt er dabei nicht.

Noch viel trauriger läuft es im Handel vor Ort ab. Denn dort verlangt vor allem der Kunde gleiche Konditionen wie beim Versandhandel bei höheren Fixkosten für den Händler (mehr Personal bei langen Öffnungszeiten, Mietkosten für Geschäft und Lager etc.).

Das Journal zeigt eigentlich nur wie kleinlich und peinlich sich die Deutschen verhalten .... Ich würde mich sehr schämen.

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