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Forum>MacTechNews>Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz §6

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz §6

Helmut02.04.0521:21
Hallo
<br>Ein Freund von mir, der nicht näher genannt werden möchte, wurde mit seinem Zweirad und alten Nummerschild vom letzten Jahr erwischt. Heisst er hat gegen oben genanntes Gesetz verstossen.
<br>Was kann da Strafmässig auf ihn zukommen?
<br>Das ganze wird als Straftat gehandelt. Ist also kein Kavaliersdelikt.
<br>Ist jetzt nichts zum Thema Mac deshalb auch im Off-Topic, aber vielleicht ist hier ja wer oder er kennt jemanden der gegen das Gesetz verstoßen hat und "abgeurteilt" wurde.
<br>Gruss und Dank im Namen von ........(fear)
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Kommentare

macviser
macviser02.04.0521:36
Hallo Helmut,
<br>
<br>guckst Du hier:
<br>
<br>
<br>PflVG § 6
<br>
<br>(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
<br>
<br>(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
<br>
<br>(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
<br>
<br>http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/pflvg/__6.html
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Helmut02.04.0522:02
macviser
<br>Ja das haben wir WWW auch schon gefunden.
<br>Hier handelt es sich ja um das maximale Strafmaß.
<br>Er kann sich (und ich auch) nicht vorstellen, das er dafür in den Bau gehen soll.
<br>Ihm geht es da mehr um das tatsächlich gefällte Urteil.
<br>Also dass, was "Lieschen Müller" als Ersttäter durchschnittlich an Geldstrafe aufgebrummt bekommt. Oder etwa doch "Bau"?
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macviser
macviser02.04.0522:19
Die Verhängung einer Freiheitsstrafe gegen einen Ersttäter dürfte erfahrungsgemäß wohl sehr unwahrscheinlich sein.
<br>
<br>Üblicherweise werden gegen Ersttäter "nur" Geldstrafen verhängt.
<br>
<br>Überschreitet die Verurteilung nicht die Grenze von 90 Tagessätzen, gilt Dein Freund noch nicht als vorbestraft (90 Tagessätze halte ich für fast undenkbar, da man in Berlin selbst bei Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort manchmal mit deutlich weniger Tagessätzen davon kommt; ich schätze mal zwischen 10 bis 30-40 Tagessätzen, bin aber kein Strafrechtlicher, sondern Online-/Multimediarechtler, daher ohne Gewähr).
<br>
<br>Was nun tatsächlich herauskommen könnte, hängt
<br>
<br>- zum einen von den konkret Umständen des Einzelfalles und
<br>
<br>- zum anderen davon ab, in welchem Gerichtbezirk die Sache spielt, da es
<br> keine "bundeseinheitlichen", sondern nur "lokale" Tarife" gibt.
<br>
<br>Weiterhelfen kann Euch da nur ein ortsansässiger und mit der Materie vertrauter Rechtsberater.
<br>
<br>Hier in Berlin wäre das sicherlich eine Bagatelle, wo die Kosten für den Rechtsanwalt schnell höher als die Kosten für die Geldstrafe ausfallen könnten.
<br>
<br>Je nach dem, wo die Sache spielt, kann das aber auch anders zu bewerten sein, da bekanntlich in anderen Bundesländern andere Sitten herrschen.
<br>
<br>
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macviser
macviser02.04.0522:38
Ich habe hier das Folgende gefunden:
<br>
<br>Regelstrafe für Ersttäter:
<br>
<br>Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz:
<br> 
<br>fahrlässig: 10-15 TS
<br> 
<br>vorsätzlich: 20-30 TS
<br> 
<br>http://www.auto-und-verkehr.de/regelstrafe-erstat.php
<br>
<br>Viel Glück und viel Erfolg für Deinen Freund.
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superuser03.04.0501:26
Kumpel ergings mit seiner Simme vor drei Jahren mal so...hatte kein Ordentliches Versicherungskennzeichen und noch nich mal einen Führerschein....
<br>
<br>
<br>Verfahren wurde eingestellt...hat also nochmal glück gehabt
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Helmut03.04.0511:59
macviser
<br>Dank Dir!
<br>Zumindest hat er erst mal einen Richtwert wohin die "Reise" gehen kann.
<br>Der gute sitzt ganz schön auf heisse Kohlen.
<br>@@superuser
<br>Da hat er wirklich Glück gehabt!
<br>Hoffe das mein Freund da auch mit einem blauen Auge davon kommt.
<br>
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Don Quijote02.04.0523:10
Kann also auch mit 300 bis 500 € getan sein.
<br>
<br>Allerdings würde ich einen Anwalt auf jeden Fall empfehlen…viel Glück, wobei was wäre passiert wenn er einen Unfall gebaut hätte…selbst wenn er nicht Schuld gewesen wäre, er hätte zahlen und büssen müssen, so ist er eigentlich wie es auch aus geht mit einem blauen Auge davon gekommen,–wird sicherlich noch andere nicht näher bestimmte Faktoren haben wie es ausgeht.
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