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Forum>Off-Topic>Steuererklärung - Kilometerpauschale - jetzt Widerspruch erklären?

Steuererklärung - Kilometerpauschale - jetzt Widerspruch erklären?

tk69
tk6919.05.0809:58
Hallo,

habe meine Steuererklärung wiederbekommen. Dort wurden mir eine Fahrten ab dem 21. Kilometer angerechnet.

Soll ich jetzt Widerspruch einlegen, Gesetz den Fall, dass im Herbst das Verfassungsgericht entscheidet, dass die Fahrten ab dem 1. Kilometer gelten?

Wie macht ihr das? Danke, cu
tk
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Kommentare

DonQ
DonQ19.05.0813:59
klar, wenn mehr rauspringt als das schreiben kostet…##

so im text von,

sehr gee blablub,

hiermit lege ich vorsorglich und fristwahrend widerspruch ein gegen den bescheid blablüb,

in den Punkten Kilometerpauschaule Berücksichtigung erst ab KM 21 und verlange die Berücksichtigung ab dem 1ten KM, gemäß der anhängigen Klage vor dem Verfassungsgericht.

Der Widerspruchbescheid kann zurückgestellt werden bis zur endgültigen Entscheidung durch das Verfassungsgericht.

mfg

blabla


So mal auf die Schnelle, ohne anrede, nummer, datum und adresse, was noch zu ergänzen wäre.


Viel Glück.

„an apple a day, keeps the rats away…“
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DonQ
DonQ19.05.0814:08
aber gut aufheben, kopie und sende beleg, ab und zu "verschwindet" sowas, bzw kommt in die rundablage neben den schreibtisch…
„an apple a day, keeps the rats away…“
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DonQ
DonQ19.05.0814:15
CAVE
die finanzämter hatten hier (wie FA Fürth) mit der 4Jahre Verjährung gearbeitet.



„an apple a day, keeps the rats away…“
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jb_77
jb_7719.05.0817:22
Hallo,

dein Steuerbescheid sollte vorläufig sein in Hinblick auf die Festsetzung der Pendlerpauschale gem. § 9 Abs. 2 EStG

Dies sollte im Bescheid unter den Erläuterungen vermerkt sein.

Ist dies der Fall, ist die Veranlagung betr. der Pendlerpauschale vorläufig und kann innerhalb der nächsten vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung abgegeben wurde, entweder von dir oder von Seiten der Finanzverwaltung noch änderbar (Bis 31.12.2012)

Sofern es sich herausstellt, dass das BVerfG die Regelung zur Pendlerpauschale als verfassungswidrig ansieht, wird die Veranlagung automatisch von der Finanzverwaltung berichtigt.

Da du die KM ja bereits in der Anlage N als Werbungskosten angesetzt hast, ist ein Einspruch nicht erforderlich. Dies wird dann, wie bereits beschrieben, in der berichtigten Veranlagung für 2007 durch das Finanzamt geschehen.

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tk69
tk6919.05.0820:18
Ok, das hilft mir schon recht viel weiter. Danke für eure Infos!!
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