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Neuer Beschluss der Bundesregierung für nicht private Internetseiten...

Stranger24.10.0813:33
Was haltet ihr davon als Webdesigner und auch Nicht-Webdesigner oder Betreiber einer nichtprivaten Webseite???
Ich finde es ist wiedermal eine riesengroße und hirnlose Idee, unserer schönen Regierung!

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,586036,00.html
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Kommentare

uplift
uplift24.10.0813:43
Sinnlos und nicht umsetzbar.
„Computer erleichtern uns ungemein die Arbeit an Problemen, die wir ohne sie nicht hätten. Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.“
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jogoto24.10.0813:47
Altes Thema neu aufgewärmt!
HTML-Seiten kann man vielleicht als ZIP abgeben aber was ist mit z.B. mit PHP Seiten? Und der passenden Datenbank? Wenn da Kundendaten drin sind?
Das Gesetzt kollidiert massiv mit anderen und ist schlicht wirkungslos.
Das ganze als PDF? Bei tausenden von möglichen Seiten in einer dynamischen Site?
Von mir kriegen die höchstens eine Kopie meines Mittelfingers.
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DonQ
DonQ24.10.0813:52
some poorly equipped ....server hold yust the last few messages.

wie wollen DIE das dann speichern ? rätselhaft
„an apple a day, keeps the rats away…“
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Stranger24.10.0816:23
Die Idee mit den Mittelfinger gefällt mir! Am besten ne PDF mit 100 Seiten auf jeder Seite ist ein Finger mit 320 DPI Auflösung, dann sollen sie mal mit dem Speicherplatzproblem klar kommen.
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Apfelsaft24.10.0816:47
Das wird ja immer komplizierter...
Erst dieser ganze impressum mist, diese ganzen datenschutz verordnungen und jetzt auch noch das!
Dumme Bürokratie!!

Nebenbei:
Kennt jemand von euch eine Website, wo man nachlesen kann, was man jetzt alles ins impressum usw. schreiben muss um nicht verklagt zu werden?
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sierkb24.10.0817:16
Apfelsaft
Erst dieser ganze impressum mist, diese ganzen datenschutz verordnungen und jetzt auch noch das!
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch dort gelten Regeln und Gesetze. Und zwar auch und gerade zum Wohle des Kunden. Zahlreiche Missbrauchsfälle, die darauf fußen, dass es Leute gibt, die meinen, es wäre ein rechtsfreier Raum bzw. die darauf bauen, dass die Menschen sich nicht so mit ihren Rechten und Pflichten auskennen, sollten Dir nicht zuletzt aus den Medien bzw. den Berichten der Verbraucherzentralen bekannt sein.
Kennt jemand von euch eine Website, wo man nachlesen kann, was man jetzt alles ins impressum usw. schreiben muss um nicht verklagt zu werden?
Bundesministerium der Justiz:
Leitfaden zur Impressumspflicht, Abmahnungen vermeiden - mehr Rechtssicherheit

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Peter
Peter24.10.0818:38
Leitfaden zur Impressumspflicht, Abmahnungen vermeiden - mehr Rechtssicherheit


Der Leitfaden soll Ihnen dabei als Orientierungshilfe dienen, rechtsverbindlich ist er nicht.

Haha
„Man kann auch ohne Hund leben, aber es lohnt sich nicht - Heinz Rühmann“
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Hellokittyhater24.10.0818:44
Naja das mit der Impressumspflicht ist schon wichtig. Vor allem auf Seiten auf denen man was erstehen kann... Selbst wenns nur ne Briefkastenadresse ist. Immerhin hat man ne kleine Spur, die man der Polizei übergeben kann... Also ich würd nirgends was einkaufen, wo es kein Impressum und keine Kontaktadresse gibt... Das wäre mehr als unseriös...
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Blofeld
Blofeld24.10.0818:46
oh Mann..mal wieder die grenzenlose Weisheit der Regierung....

Wir sollten alle mehrere GB pr0n hochladen, bis der Server einknickt...Hornochsen.
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CooperCologne24.10.0818:58
Was soll die Aufregung, das steht auf der Seite der DNB...

Am 23. Oktober 2008 ist die Pflichtablieferungsverordnung in Kraft getreten. Sie regelt die Einschränkung der Ablieferungs- und Sammelpflicht, die Beschaffenheit der ablieferungspflichtigen Medienwerke, die Verfahren der Ablieferung und Voraussetzung und Verfahren bei der Gewährung von Zuschüssen. Grundlage für die Pflichtablieferungsverordnung ist die Verordnungsermächtigung des §20 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek aus dem Jahr 2006. 
Gegenstand der Pflichtablieferungsverordnung ist die Sammlung von Netzpublikationen ebenso wie die Sammlung körperlicher Medienwerke. 
Die Deutsche Nationalbibliothek muss Verfahren zur Sammlung von Netzpublikationen erst entwickeln. Zurzeit ist lediglich die einzelobjektbezogene Sammlung von Netzpublikationen mit Entsprechung zum Printbereich, z. B. E-Books, elektronische Zeitschriften, Hochschulprüfungsarbeiten und Digitalisate realisiert. 
Webseiten aller Art, z. B. statische und dynamische HTML-Seiten, Weblogs oder Foren, werden noch nicht gesammelt. In einer weiteren Stufe ist das Harvesting solcher Seiten geplant. Die zukünftige Einzelablieferung von Webseiten soll weder über ein Formular noch über eine Schnittstelle aktiv vom Ablieferer geleistet werden. 
Deshalb wird es auch nicht erforderlich sein, diese Seiten in andere Formate (PDF, TIF) umzuwandeln und sie uns zu übermitteln. 
Netzpublikationen (i.d.R. Webseiten), die gewerblichen, geschäftlichen oder rein privaten Zwecken dienen, sind grundsätzlich von der Sammlung ausgenommen.
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DonQ
DonQ24.10.0819:25
Webseiten aller Art, z. B. statische und dynamische HTML-Seiten, Weblogs oder Foren, werden noch nicht gesammelt. In einer weiteren Stufe ist das Harvesting(ernten, automatische sammeln/extrahieren) solcher Seiten geplant.


„an apple a day, keeps the rats away…“
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DonQ
DonQ24.10.0819:36
aber zugegeben, bis dahin kann es eine neue regierung geben udn dann ist eh wieder alles anders udn das alte weg…

…versucht mal eine wohngeldbroschüre aus den jahren vor 2001 zu bekommen, praktisch aussichtslos
„an apple a day, keeps the rats away…“
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CooperCologne24.10.0819:43
Ich denke entscheidend ist doch der Satz "Die zukünftige Einzelablieferung von Webseiten soll weder über ein Formular noch über eine Schnittstelle aktiv vom Ablieferer geleistet werden." - sollen die doch die Seiten sammeln, wenn sie meinen - ärgerlich ist nur das wir die Server mit unseren Steuern bezahlen. Wofür in so einer schnelllebigen Zeit?
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Apfelsaft24.10.0820:20
sierkb
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch dort gelten Regeln und Gesetze. Und zwar auch und gerade zum Wohle des Kunden. Zahlreiche Missbrauchsfälle, die darauf fußen, dass es Leute gibt, die meinen, es wäre ein rechtsfreier Raum bzw. die darauf bauen, dass die Menschen sich nicht so mit ihren Rechten und Pflichten auskennen, sollten Dir nicht zuletzt aus den Medien bzw. den Berichten der Verbraucherzentralen bekannt sein.
Da gebe ich dir Recht, aber trotzdem ist es nervig, oder?
Danke für den Link!
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jogoto25.10.0816:54
Apfelsaft

Abgemahnt werden kannst Du immer, egal ob berechtigt oder nicht. Deshalb sollte man Impressum, AGB und ähnliches nicht irgendwo abschreiben, sondern von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Der steht dann nämlich nachher dafür gerade, in Person und mit seinem Geld.

P.S. der von sierkb verlinkte Leitfaden war über lange Zeit so dermaßen falsch, dass über die, die ihn befolgt haben, eine ware Abmahnwelle gerollt ist.


sierkb

Siehe mein P.S. und zur "Sicherheit für den Verbraucher": jahrelang wurde völlig undurchdacht im Internet herumgeklickt. Dabei hilft Hirn einschalten mehr als Impressum und AGB. Den die, sollten sie auch korrekt erscheinen, nützen nichts, wenn der Anbieter irgendwo weit weg sitzt.
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_mäuschen
_mäuschen25.10.0818:03

Pflichtablieferungsverordnung für Medienwerke mit Gewährung von Zuschüssen

?

Was sind denn die Medienwerke?

Bücher, Hefte, Zeitungen etc.


Man beachte:
Netzpublikationen (i.d.R. Webseiten), die gewerblichen, geschäftlichen oder rein privaten Zwecken dienen, sind grundsätzlich von der Sammlung ausgenommen.


Oder versteh' ich das falsch?

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sierkb25.10.0818:21
jogoto:

Und wenn die Leute auch ihr Hirn einschalten -- erstens, wer sagt ihnen, was richtig ist und was falsch? Woher nehmen sie die Grundlagen für ihr anschließendes Tun und Handeln? Intuition? Göttliche Eingebung? Für genau sowas gibt es ja LEITfäden. Sie sollen LEITEN. Sie sollen Dir einen roten Faden, ein Halteseil, eine Orientierung geben. Entscheiden musst am Ende Du allein. Und so manche Erfahrung sollte man lieber nicht erst machen und dadurch daraus lernen (Lernen durch schmerzen), sondern man ist i.d.R. dankbar dafür, wenn es jemanden gibt, der einen da bei der Hand nimmt und einen seicht am potentiellen Hindernis/Problem/Gefahr vorbeidirigiert.

Abgesehen davon: Du weißt selber, wie weit es mit der Zuverlässigkeit bzgl. des Gehirneinschaltens und des normalen Menschenverstandes bei der Durchschnittsbevölkerung bestellt ist. Das ist mal mehr mal weniger gut ausgeprägt, manchmal gar nicht vorhanden.
Könnte man sich immer und überall auf Brain 2.0 verlassen, bräuchte die Menschheit und unsere Gesellschaft keine Regeln und Gesetze. Denn dann wüsste jeder von Geburt an, sich richtig zu verhalten und immer die richtigen Entscheidungen zu treffen, und er bräuchte weder Leitlinien noch Gesetze oder Verordnungen. Dass dem aber leider nicht so ist, weil der Mensch immer noch Mensch ist und eben seine eingebauten Defizite und Schwächen hat und eben nicht immer und überall das Richtige weiß und das richtige tut, (woran im Übrigen der Grad der Bildung/Ausbildung und der Grad des Wissens einen nicht unerheblichen Anteil hat), deshalb kann man sich eben nicht einfach so zuverlässig ausschließlich auf Brain 2.0 verlassen. Und deshalb muss er (oder will sogar) eben manches Mal an die Hand genommen werden.
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chill
chill25.10.0818:24
(amen ... der herr hat gesprochen)
„MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2“
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sierkb25.10.0818:26
chill
(amen ... der herr hat gesprochen)

... und der Glöckner hat gerülpst...
Hast was Konstruktives zum Thema zu sagen? Ja oder nein?
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koxbox02.11.0812:15
hehe
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