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Ist die Entfernung des SIM-Lock beim Apple iPhone strafbar?
Ist die Entfernung des SIM-Lock beim Apple iPhone strafbar?
Andi
08.11.07
17:06
Seeehr interessanten Artikel gerade im Netz gefunden:
"Ist die Entfernung des SIM-Lock beim Apple iPhone von T-Mobile strafbar?"
und hier:
"Entfernung des SIM-Lock im Apple iPhone von T-Mobile "
„möp!“
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Kommentare
chill
08.11.07
17:09
na und wenns illegal wäre ... na und? man merkt ja nicht mit welchem telefon man angerufen wird, und die polizei wird kaum taschenkontrollen durchführen und den netzbetreiber kontrollieren.
„MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2“
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macbeutling
08.11.07
17:28
Ob man sich,zivilrechtlich,strafbar macht....keine Ahnung.
Bedenklich finde ich es allerdings,wenn Handy-Shops ,ganz offiziell, gehackte iPhones für 199€ mit einem Telly-irgendwas-Vertrag verkaufen....hier in OB geschehen.
Wer sich vielleicht nicht so mit den Hintergründen auskennt kauft ein Handy,welches nach einem Update nicht mehr funktioniert und welches auch keine Garantie mehr hat.
So viel zur Seriösität von Handy-Shops
„Glück auf🍀“
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Bleistift
08.11.07
17:30
Nein, es ist m.E. nicht illegal. Du hast für das Produkt bezahlt, also darfst du damit machen was du willst. Allerdings kannst du sehr wohl dadurch die Garantie verlieren.
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joker0421
08.11.07
17:37
Bleistift
Das ist leider nicht korrekt. Die Begründung dafür kann man ja gut in Andis zweitem Link lesen. Auch wenn der Gedanke etwas absurd erscheint, mit einem gekauften Gerät nicht machen zu dürfen was man will, hat der Gesetzgeber da einige Restriktionen geschaffen.
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Vicelow_SSC
08.11.07
17:40
Bleistift
Lies mal den Artikel. Deine Interpretation ist etwas laienhaft. Eigentum schliesst mitnichten grundsätzlich alle denkbar möglichen Nutzungsszenarien ein.
Ob hingegen die Interpretation des Rechtsanwalts tatsächlich vor Gericht stand hält ist auch nicht gesichert. ("Schöpferisches Werk")
Rechtslagen in Fällen mit genügender Abstraktion wie meist bei geistigem Eigentum sind alles andere als klar und einfach zu lösen. Argumentation ist alles... (ich erinnere mich da an meine gute Rechtsdozentin: "Andere Auffassung auch vertretbar")
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macbeutling
08.11.07
18:32
Ich glaube man sollte sich mal von dem Gedanken befreien, mit einem gekauften Produkt machen zu können, was man will (Bsp: Porsche 911 und die 30-Zone, Jagdgewehr und Menschen, Computer/Internet und Kinderpornos))
Jedes Teil das man erwirbt, hat eine Zweckbestimmung, bzw. unterliegt speziellen Gesetzen (Porsche und die Straßenverkehrsordnung, Jagdgewehr und Waffengesetz).Warum soll das bei einem Telefon, das nur mit einem bestimmten Provider vertrieben wird, anders sein?
„Glück auf🍀“
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jogoto
08.11.07
18:56
Zivilrechtlich ist es bestimmt strafbar ein bei T-Mobile gekauftes gerät zu knacken, da man ja die Vertragsbedingungen bricht.
Ein bei Apple in den USA gekauftes iPhone hat eigentlich keinen Vertrag ...
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alfrank
08.11.07
19:03
Da man ja um den Vertrag bei T-Mobile nicht herumkommt und ihn also sowieso bezahlt, wieso sollte es T-Mobile dann interessieren, wenn man das iPhone knackt, da sie ihr Geld ja bekommen...
AT&T könnte es schon eher interessieren, da sie ja dann ihr Geld aus dem eigentlich nötigen Vertrag nicht erhalten.
Warum glaubt Ihr denn, daß es die iPhones hier nicht ohne Vertrag gibt ? Vielleicht, weil AT&T damit schlechte Erfaherungen gemacht hat ?
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jogoto
08.11.07
19:32
alfrank
Da man ja um den Vertrag bei T-Mobile nicht herumkommt und ihn also sowieso bezahlt, wieso sollte es T-Mobile dann interessieren, wenn man das iPhone knackt, da sie ihr Geld ja bekommen...
Ganz einfach, Du könntest damit zusätzliche Kosten abmildern. SMS, Ausland oder Vieltelefonierer.
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alfrank
08.11.07
19:37
tic: Ja, aber Du mußt anscheinend im T-Punkt schon einen Vertrag unterschreiben, der mindestens die € 49,-monatlich kostet...
Morgen wissen wir's genauer...
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pünktchen
08.11.07
19:38
sorry, der anwalt spinnt. das urheberrecht schützt die schöpferische leistung und nicht die technische funktion eines schöpferisch gestalteten gegenstandes. wie absurd seine rechtsauslegung ist, ergibt sich doch schon daraus, dass er diesem schutz nur dem iphone und nicht anderen telephonen zuerkennen will:
"Einen solchen Schutz, wie es das iPhone genießt, können allerdings nicht alle Handys für sich an Anspruch nehmen. Diejenigen, die lediglich die üblichen Telefon-, mp3- und Internet-Funktionen in sich vereinen, aber weder besonders gestaltet noch von der Bedienbarkeit her von üblichen Standards abweichen, sind nicht als "Werke der angewandten Kunst" anzusehen."
muss sich wohl um einen besonders pathologischen fall von applefanismus handeln. abwegig nennt so was ein jurist.
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joop
08.11.07
19:44
@andi was ich nicht weiss .... macht mich nicht heiss.......O:-)O:-)O:-)
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thomas b.
09.11.07
00:47
Privat kann man mit seinem iPhone machen, was man will und wenn man es in den Mixer wirft. Was man nicht darf, ist gewerblich gehackte iPhones bzw. Grauimporte anbieten.
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pünktchen
10.11.07
11:58
hier noch mal ausführlicher, warum das mit der strafbarkeit grober unfug ist:
"Fazit: Nutzer und Hobbyentwickler von Sim-Lock Entfernern haben wohl mit rechtlichen Konsequenzen kaum zu rechnen. "
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Bleistift
08.11.07
18:37
Sorry, ich kenne das deutsche Gesetz nicht. In der Schweiz ist die Umgehung von Kopierschutzmassnahmen beispielsweise nicht so klar geregelt wie in Deutschland.
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Tic
08.11.07
19:17
laut online anleitungen bei apple, dürfte das T-Mobile iPhone ja ähnlich aktiviert werden!
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