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Fragen zu Apple Care Protection Plan
Fragen zu Apple Care Protection Plan
dooyou
27.11.06
16:40
Servus!
Ich habe gleichzeitig mit dem MBP den Apple Care Protection Plan mitbestellt.
Heute habe ich per E-Mail die Bescheinigung zum Selberausdrucken bekommen die ich gut aufheben soll.
Darauf ist vermerkt, dass diese bis zu dem Datum läuft wo das MBP in den Versandweg gegangen ist, also vor ca. 7 Tagen.
Läuft denn nicht erst die Garantie, ab dem Tag wo ich den Empfang quitiere? Somit hätte ich jetzt ja noch kein Gerät aber die Garantie läuft schon.
Merci!
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Kommentare
sgn400
27.11.06
19:13
dooyou
Hallo
So wurde mir das von Apple auch persöhnlich erklärt. Apple ist da aber sehr kullant, dass sie sich nicht an einem Datum festklammern, falls das Gerät dann "2Tage" danach kaputt geht. Ist zumindestens meine Erfahrung.
Mfg
T.J.
„Fällt der Apfel vom Baum, hatte Newton recht“
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derSuperuser
27.11.06
19:17
was zahlst du für die versicherung?
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ca
27.11.06
19:48
da ist apple nicht so kleinkariert und hält sich am tag fest, nach meiner erfahrung.
dennoch: natürlich ist die vorgehensweise mit laufzeit ab kaufdatum statt übergabedatum nicht o.k.
aber wieso sie das so machen??
„Gar nicht krank ist auch nicht gesund. (Karl Valentin)“
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HERR MÄDER
27.11.06
19:54
Wenn du für einen iPod, beispielsweise, einen ACPP nachkaufst, wird der iPod via Seriennummer registriert. Nun kann es aber sein, dass dein iPod einen Monat oder sogar mehr im Geschäft herumgestanden ist. Der ganze Transport von Ostasien kommt da noch dazu.
Deshalb finde ich das ganze ziemlich schlecht gelöst. Ich denke aber, dass du mit einer Kaufbestätigung / Quittung viel herausholen kannst.
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dooyou
27.11.06
22:09
@derSuperuser
Glaub so um die 180€
@all
Ich habe mal bei der Hotline Angerufen. Habe das gleiche gehört wie ihr mir geschrieben habt. Allerdings hat das eigentlich nichts mit Kullanz Seite von Apple zu tun (auch wenn sie es sagen), so ist zumindest mein Verständnis der Sachelage. Denn Garantie läuft ab dem Datum der Übergabe von der Ware an den Kunden, so ist zumindest mein Kentnisstand der aktuellen Rechtslage. Sofern ich nicht falschliege...
Aber man hat mir auch gesagt das es ja den Versandbeleg gibt, wo man das ganze Nachvollziehen kann.
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