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"Administrationsentgelt" rechtens?

sonorman
sonorman19.03.0912:02
Hi Forum.

Kennt Sich von euch jemand mit rechtlichen Fragen zu Handyverträgen aus, oder hat schon mal was von der folgenden Sache gehört? Zum besseren Verständnis muss ich dazu etwas ausholen.

Also, ich telefoniere mobil nur sehr selten. Meine Handy brauche ich nur alle Jubeljahre mal, wenn ich länger unterwegs bin. Ansonsten bin ich wohl noch so "von der alten Schule" und kann mich auch ganz gut mit meinem Festnetztelefon oder persönlich verständigen. Ich lauf auch lieber mit der Kamera am Auge durch die Stadt, als mit dem Handy am Ohr.

Aus dem Grund habe ich einen Simply Post-Paid Vertrag. Dabei zahle ich nur dann, wenn ich auch tatsächlich telefoniert habe. So jedenfalls das Versprechen des Anbieters Simply. Mein Vertrag ist dabei mit Gesprächskosten von 18 Cent pro Minute nicht mal sonderlich günstig, aber das kratzt mich kaum, da ich noch nie eine Handy-Rechnung über 5 Euro hatte.

Simply hat mir nun schon mehrfach angeboten, in einen noch günstigeren Tarif zu wechseln, der zwar nicht 60/10 abgerechnet wird, wie mein jetziger, sondern 60/60, aber dafür nur 8,5 Cent pro Minute kostet. Schön und gut, aber die Umstellung kostet 9,95 Euro. Dafür kann ich fast ein ganzes Jahr Handyfonieren, darum habe ich die Umstellung bislang nicht gemacht.

Okay, das nur als Hintergrungdwissen. Nun zum Kern der Sache:
Diese Woche hat mich Simply wieder angemailt und rumgeheult, weil ich letzten Monat mein Handy frecherweise nicht benutzt habe. Abermals haben Sie mir die Umstellung auf einen günstigeren Tarif angeboten, gleichzeitig aber damit gedroht, mir künftig ein monatliches "Administrationsentgelt" von 1,79 zu berechnen, wenn ich nächsten Monat wieder nicht mobil telefonieren sollte. Dürfen die das überhaupt?

Nicht dass es ein großes Problem wäre. Dann telefoniere ich eben ein oder zwei mal mit meinem Handy und das war's. Auch die 1,79 Euro würden mich sicher nicht aus der Bahn werfen. Ich frage mich nur, ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt? Immerhin haben die mich damals mit der Argumentation gelockt, dass ich bei Post-Paid wirklich nur dann zahlen müsse, wenn ich auch tatsächlich telefoniert habe.
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Kommentare

grekey19.03.0914:06
sowas sollte im vertrag den du unterschrieben hast, drinstehen. Wenn nicht, dann dürfen sie es auch nicht berechnen...
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DonQ
DonQ19.03.0914:06
eine rechtliche grundlage für das ungeheuer von loch ness das dreifuffzig will ? oha, entweder du gibst die dreifuffzig und es kommt immer wieder, oder du gibst keine dreifuffzig und es kommt deshalb immer wieder.

es gibt manche sachen die muss man alleine entscheiden.

„an apple a day, keeps the rats away…“
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sonorman
sonorman19.03.0914:27
grekay
Als Laie würde ich das ja auch so sehen. Aber auch Verträge sind nun mal nicht immer allein entscheidend und deshalb würde ich es gerne von einem Juristen erläutert bekommen, wie die Sachlage ist, falls einer Anwesend ist, der sich damit auskennt.

DQ
Entweder ich verstehe (wie so oft) Deinen Kommentar nicht, oder Du hast (wie so oft) mein Anliegen nicht richtig verstanden/gelesen. Jedenfalls kann ich mit Deiner Aussage nichts anfangen.
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DonQ
DonQ19.03.0914:51
oh, das ist ganz einfach, welcher jurist wird sich gerne mit sowas(hier 1,79) auseinandersetzen, sollte es nicht im vertrag drinn stehen, könnte man ja die agb ändern und anpassen und sich dann damit auseinandersetzen, diskutieren…

wenn man das will…

ob man allerdings kunde bleibt, wenn einem der anbieter oder dessen mitarbeiter gar nicht mag als kunden, das muss man schon selber überlegen.

„an apple a day, keeps the rats away…“
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rmayergfx
rmayergfx19.03.0915:14
Hallo sonorman,
Du bist nicht der einzige mit diesem Problem:




und



und



also schon länger bekannt....
„Der Computer soll die Arbeit des Menschen erleichtern, nicht umgekehrt !“
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DonQ
DonQ19.03.0915:43
ah, jetzt.

drückerkollonen im mobil markt unterwegs.


simply scheint hier den guten europa weiten ruf von simyo, slogan: weil einfach, einfach einfach ist, mit simply zu adaptieren und damit ein "geschäft" zu machen, wenn ich den heise artikel richtig gedeutet habe.

man kann sich manche call center durchaus wie die üblichen zeitschriften kolonen drücker vorstellen, die müssen und machen auch einfach nur das was man ihnen notfalls über nacht "antrainiert" hat…

das sowas aber jetzt über mail läuft, war mir neu.

simply, kannte ich gar nicht, drillisch klingt aber schon mal lustig…

wobei ich jetzt nicht großartig bei simyo nachgeschaut habe.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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sonorman
sonorman19.03.0915:44
rmayergfx

Tatsächlich. Im Grunde hätte ich mir das ja denken können, dass sich darüber auch schon andere gewundert haben.
Die Links klären die Sache schon mal gut auf, danke!

Ist also mal wieder so ein typischer Fall von Abzocke durch die Hintertür. Schlimm!
Schon klar, hier geht es nur um Peanuts-Beträge, aber das ist ja nicht der Punkt. Das ist IMHO ein mindestens ebenso unlauteres Verhalten, wie die Abo-Abzocker, die mit kostenlosen Mitgliedschaften werben und die Kosten irgendwo winzig klein und gut versteckt platzieren. Was ja inzwischen ja auch nicht mehr erlaubt ist.

Irgendeiner wird dagegen bestimmt vor Gericht ziehen. Mal abwarten. Bis dahin telefoniere ich halt ein oder zwei mal im Monat mit'm Handy. 18 Cent sind immer noch weniger, als 1,79 Euro.
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macnobby19.03.0917:41
Hallo,
wäre eine Xtra-Karte (von wem auch immer) für Dich nicht besser?

Viele Grüße.
macnobby
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sonorman
sonorman19.03.0917:50
macnobby

Warum sollte es?
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Phoen
Phoen19.03.0920:20
Wenn diese Adminstrationsentgelt vertraglich vorgesehen ist, ist sie rechtlich bzw. gerichtlich allenfalls eingeschränkt überprüfbar. Das heißt, das Gericht würde in diesem Fall zunächst fragen, wofür dieses Entgelt erhoben wird, also den wahren Grund herausfinden wollen und sich nicht lange mit bloßer Begriffen aufhalten.

Entweder Simply hat dann eine passende Erklärung hierfür, oder eben nicht. Simyo könnte dies aber damit erklären, dass nur eine bestimmte Anzahl an Nummern in Deutschland vergeben werden können. Die Anzahl ist behördlich definiert, kann also nicht grenzenlos erweitert werden (§ 66 TKG). Wenn eine Nummer irgendwann offensichtlich nicht mehr genutzt wird, wird sie neu vergeben. Im Gesetz ist hier von einer "effizienten Nummernnutzung" die Rede (§ 67 TKG). Die Behörde, die Bundesnetzagentur, kann hierfür auch erforderliche Maßnahmen treffen. D.h. die Telekommunikationsunternehmen sollen zugleich geeignete Maßnahmen treffen, damit die effiziente Nummernnutzung gewährleistet wird. Die Erhebebung eines Entgeltes erscheint mir hier als geeignet dies sicher zu stellen, da die Nummer für sich genommen einen gewissen immateriellen Wert besitzt, den der Endkunde nicht unbeschränkt in Anspruch nehmen kann. Wenn also die Nummer offensichtlich nicht genutzt wird, entsteht ein (hypothetischer) Schaden. Die Frage bleibt hier allerdings unbeantwortet, wo dieser Schaden entstünde, da hierfür eine genaue Kenntnis der gegenseitigen Vereinbarungen zwischen Bundesnetzagentur, Netzbetreiber, Diensteanbieter und Endkunden notwendig wäre.

Abschließend kann aber wohl gesagt werden, dass eine solche Abgabe so zu rechtfertigen wäre.

Zum Schluss möchte ich aber noch darauf hinweisen, dass ich eine ganz ähnliches Situation mit meinem Zweithandy habe und mir diese Frage schon selbst gestellt habe, obgleich mir Timo Beil hierfür keine Anlassung bietet.
„Niemand regiert die Welt.“
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sonorman
sonorman20.03.0910:18
Phoen

Danke für Deine Analyse.
Ich sehe da einen kleinen Schwachpunkt in der Argumentation: Das eine Nummer "offensichtlich nicht mehr genutzt wird", kann man ja wohl kaum schon nach nur einem Monat ohne Telefonat unterstellen, oder?

Das würde ja bedeuten, wer mal etwas länger im Urlaub ist, liefe Gefahr, seine Telefonnummer(n) zu verlieren.
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Phoen
Phoen20.03.0910:57
sonorman
Der von dir erwähnte Punkt ist eben auslegungsbedürftig. Es bleibt aber eine Frage der Definition. Wenn Simply meint, sie hätten ermittelt, dass für gewöhnlich schon derjenige, der die Nummer für einen Monat nicht nutzt, nicht mehr an einer Weiternutzung interessiert ist, dann wird man das schwerlich widerlegen können.
Erhebt Simpy die Gebühr dagegen, um zu einer Nutzung des Handys anzuregen, so liegt hierin kein Ausgleich für (hypothetisch) entstandene Schäden vor. Man könnte in diesem Fall von einer bedingten Grundgebühr, die möglicherweise nicht klar genug im Vertrag zu Tage tritt, oder von einer unzulässigen Vertragsstrafe, ausgehen.
Wie gesagt, kann ich das nicht abschließend entscheiden, da mir nicht alle streitentscheidenden Tatsachen vorliegen. Du kannst aber mal dort anrufen und deine Argumente an entsprechender Stelle (höflich aber bestimmt) vortragen. Meistens kommt man dann auch außergerichtlich zu einer Einigung.
„Niemand regiert die Welt.“
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