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Textify: WhatsApp-Sprachnachrichten in Textform konvertieren

Sprachnachrichten gehören zu den Dingen, die vor allem durch WhatsApp bekannt geworden sind. Was einerseits eine praktische Alternative zu sehr langen Textnachrichten darstellt, kann Anwender auch vor Probleme stellen. So sind im Alltag oft Situationen gegeben, in denen man keine Sprachnachrichten anhören kann. Als Beispiele wären hier Büro-Meetings, Schule, Uni oder Bibliotheken zu nennen.


Trotzdem kann es manchmal wichtig sein, den Inhalt einer Sprachnachricht sofort zu erfahren. Genau an dieser Stelle setzt die neue App Textify an. Bei dieser handelt es sich um eine iOS-App, welche den Inhalt von WhatsApp-Sprachnachrichten anwenderfreundliche in Text konvertiert. Die Umwandlung ist dabei simpel gehalten. Anwender müssen lediglich lange auf eine Audionachricht in WhatsApp drücken und dann im Teilen-Menü "Importieren mit Textify" wählen. Im Anschluss öffnet sich die App und die Konvertierung beginnt, woraufhin dann die entstandene Textnachricht angezeigt wird.


Die kostenlose Anwendung unterstützt Sprachnachrichten mit einer Länge von bis zu 15 Sekunden. Durch einen In-App-Kauf lässt sich die Premium-Variante der App erwerben, diese kostet 0,99 Euro und erlaubt das Konvertieren von Sprachnachrichten mit beliebiger Länge. Zudem können Anwender dort die genaue Qualität des ausgegebenen Textes einstellen. Weiter lassen sich die entstandenen Textnachrichten nach Terminen, Telefonnummern, Adressen und Links durchsuchen.

Datenschutz durch SiriKit
Kurze Sprachnachrichten werden lokal analysiert. Längere Audio-Dateien werden zwar in Rechenzentren verarbeitet, da das Programm aber auf Apples SiriKit basiert und dieses zur aktiven Konvertierung nutzt, sollte hierdurch der Datenschutz sichergestellt sein.

Textify ist eine reine iPhone-App und ist kostenlos im iOS App Store verfügbar. Anwender benötigen mindestens iOS 10.0 (wegen der Siri-Funktionalität) sowie einen freien Speicher in Höhe von 39,7 MB.

Weiterführende Links:

Kommentare

Windwusel
Windwusel09.03.17 11:06
Durch das Teilen müsste es auch möglich sein aus anderen Messengern übersetzen zu lassen oder nicht?
MacBook Pro mit Touch Bar (15-inch, 2018), iPhone 12 Pro Max und iPhone X, AirPods (1. Gen) & AirPods Pro (1. Gen), Apple TV 4K (1. Gen) und HomePod (1. Gen)
+2
Legoman
Legoman09.03.17 11:49
MTN
Zudem können Anwender dort die genaue Qualität des ausgegebenen Textes einstellen.
Was genau kann ich mir da drunter vorstellen?
Entweder der Text wird erkannt - oder eben nicht?
+1
gritsch09.03.17 11:55
Legoman
MTN
Zudem können Anwender dort die genaue Qualität des ausgegebenen Textes einstellen.
Was genau kann ich mir da drunter vorstellen?
Entweder der Text wird erkannt - oder eben nicht?

oder die qualitä hängt davon ab ob du einen in-app-kauf getätigt hast oder nicht
+2
Philantrop
Philantrop09.03.17 12:37
Na ja - wenn jemand meine Sprachnachricht weiterleitet um sie transkribieren zu lassen macht er sich Strafbar. Punkt. Datenschutz hin oder her.
Datenschutz ist das eine Urheberrecht das andere - beides ist in solchen Fällen eng verzahnt.
-1
gritsch09.03.17 12:40
Im Businessbereich bekommt wohl kaum jemand Sprachnachrichten und im Privatbereich sind die doch immer schön Dialekt - damit wird der Übersetzungsdienst wenig bis gar nichts anfangen können.
-1
macmuckel
macmuckel09.03.17 12:45
Philantrop

🤦‍♂️
+1
Stefan S.
Stefan S.09.03.17 13:19
Lustig, nachdem man die Nachricht dann gelesen hat, kann man sich denken, ups, hätte ich doch besser nicht in der NSA-Cloud transkribieren lassen sollen...

Bonus:
Weiter lassen sich die entstandenen Textnachrichten nach Terminen, Telefonnummern, Adressen und Links durchsuchen.
genau das meinte ich.
-1
pünktchen
pünktchen09.03.17 13:26
gritsch
Im Businessbereich bekommt wohl kaum jemand Sprachnachrichten und im Privatbereich sind die doch immer schön Dialekt

Wieso sollte man geschäftlich keine Sprachnachrichten bekommen? Und du wirst es nicht glauben aber es gibt Leute die auch privat keinen Dialekt sprechen. Und dann gibt es auch Leute die zwar Dialekt sprechen aber Kontakt mit Leuten haben die ihren Dialekt eher schlecht verstehen und netterweise auf Hochdeutsch umschalten.
0
Legoman
Legoman10.03.17 07:32
Philantrop
Na ja - wenn jemand meine Sprachnachricht weiterleitet um sie transkribieren zu lassen macht er sich Strafbar. Punkt. Datenschutz hin oder her.
Datenschutz ist das eine Urheberrecht das andere - beides ist in solchen Fällen eng verzahnt.
Quelle? Strafrechtsnorm? Und worin besteht die Verzahnung?
0
Philantrop
Philantrop10.03.17 08:54
Quelle? Strafrechtsnorm? Und worin besteht die Verzahnung?

Das gesprochene Wort:
Datenschutz: Schutz des gesprochenen Wortes
Urheberrecht: Aufzeichnung, Weitergabe, Vervielfältigung ohne Genehmigung des Urhebers.
-1
Wurzenberger
Wurzenberger10.03.17 09:52
Bestes Tool nach dem Satisfyer Pro.
+1
Legoman
Legoman10.03.17 13:55
Philantrop

Das gesprochene Wort:
Datenschutz: Schutz des gesprochenen Wortes
Urheberrecht: Aufzeichnung, Weitergabe, Vervielfältigung ohne Genehmigung des Urhebers.
§3 BDSG
(1) Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).

Das einfache gesprochene Wort fällt nicht unter diese Begriffsbestimmung, die Anwendbarkeit des BDGS scheidet spätestens an dieser Stelle schon mal aus - wenn sie nicht schon vorher an §1(2) Nr. 3 scheitert.

Die Bemühung des UrhG für die Umwandlung von Sprachnachrichten ist schon ziemlich an den Haaren herbeigezogen.

Deine lockere Aufzählung ist von einer Begründung der Strafbarkeit weit entfernt.

Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert ja bekanntlich die Rechtsfindung. Fang damit mal an. Ich lasse mich gern überzeugen, aber da muss dann auch was kommen.
0
Philantrop
Philantrop10.03.17 16:52
§ 201 StGB
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
[...]

So viel erstmal zur Strafbarkeit. Insbesondere Absatz zwei wäre hier relevant.

Nun zum Thema BDSG (respektive hier HDSG) zur Aufzeichnung des und Verarbeitung des gesprochenen Wortes: "[...]Eine Befugnis kann sich aus einem Gesetz oder der Einwilligung der Betroffenen ergeben. Als Befugnisnormen kommen zwar auch landesgesetzliche Vorschriften in Betracht. Dennoch kann hier dahingestellt bleiben, ob etwa § 34 Abs. 1 HDSG eine solche gesetzliche Regelung sein könnte. Das Problem der Befugnis wäre nur zur Hälfte gelöst, da die Regelung keine Rechtsgrundlage für die Aufzeichnung der Äußerungen der Gesprächspartner bieten würde.

Die Befugnis zur Aufzeichnung der Telefongespräche kann sich daher nur aus der Einwilligung der Betroffenen ergeben. Im Unterschied zum Datenschutzrecht ist im Strafrecht für die Einwilligung keine Schriftform notwendig, und es ist auch nicht umstritten, daß eine stillschweigende, konkludente oder mutmaßliche Einwilligung genügen. [...]"

Wer nicht explizit einwilligt kann somit schon mal nach StGB und BDSG belangt werden.

Das mit dem Urheberrecht ist allerdings viel komplizierter - weil hier sicherlich auch der eindeutige Schaffensprozess der Aufnahme dargelegt werden muss. Nichts desto trotz gilt:
"[...]Das Verwertungsrecht ist ein absolutes Recht. Somit kann der Urheber anderen die Benutzung gegen oder ohne Vergütung erlauben oder verbieten. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Verwertungsrechten in körperlicher (enumeriert in § 15 Ⅰ UrhG) und in unkörperlicher Form (enumeriert in § 15 Ⅱ UrhG) sowie zwischen Erst-, Zweit- und Drittverwertungsrechten.[...]"
0
pünktchen
pünktchen10.03.17 18:41
Es geht darum dass du eine Sprachnachricht schickst. Du hast selbst also die Aufnahmen angefertigt, niemand hat ohne Erlaubnis dein Wort aufgezeichnet.

Urheberrecht - keine Schöpfungshöhe, keine Veröffentlichung.

Beides ist daher völlig abwegig.
0
Wurzenberger
Wurzenberger10.03.17 22:16
Anzeige ist raus.
+1
Philantrop
Philantrop11.03.17 13:08
Ihr stellt die Sprachaufnahme eines Freundes DRITTEN zur Verfügung ohne dessen explizite Genehmigung.
Was ist daran nicht zu verstehen?
0
Legoman
Legoman11.03.17 13:42
Grundfrage: Hast du jemals irgendeine Form von Unterrichtung zum Thema Strafrecht genossen?
Falls nein: Diskussion zwecklos.

Jegliche Strafrechtsnormen bestehen aus verschiedenen Tatbestandsmerkmalen. Für eine Tatbestandsmäßigkeit müssen die alle erfüllt sein.
Einfach nur Pi mal Daumen einen Gesetzestext herbeizuzitieren reicht da längst nicht aus.
Und dann kommen noch Rechtswidrigkeit und Schuld.

Eine Sprachnachricht berührt nicht einmal ansatzweise den Schutzzweck des §201 StGB.
Da geht es um Dinge, die jemand aufzeichnet OHNE das Wissen des Sprechenden (1) oder Weitergabe / Gebrauch einer SOLCHEN Aufnahme (2).
0
pünktchen
pünktchen11.03.17 14:18
pünktchen
niemand hat ohne Erlaubnis dein Wort aufgezeichnet.
Philantrop
Was ist daran nicht zu verstehen?

Das frag ich mich auch.

Und das kann man doch wohl auch als blutiger Laie verstehen.
0

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