Historie: Unter welchen Umständen Bereiche des 5-GHz-Bands zum WLAN (Wi-Fi) und zur Apple AirPort Extreme Base Station gelangten -- Kapitel 3
Hinweis:
Anmerkungen erscheinen jeweils im Anschluss an das Hauptkapitel. Die Anmerkungen [3-1], [3-2], zum Beispiel, folgen im Anschluss an das Hauptkapitel 3.
[Hinweis Ende]
3. Die Regelung in den USA (1997 … 2004)
In den USA sind folgende im 5-GHz-Band liegende Bereiche im Rahmen einer Regelung für „Unlicensed National Information Infrastructure“ für die genehmigungsfreie Nutzung durch WLAN ausgewiesen (Federal Communications Commission, FCC):
Seit 1997:
5150 MHz bis 5250 MHz (K 36 bis K 48), anfangs nur indoor, seit 2014 mit Einschränkungen auch outdoor
Seit 1997 / Februar 2004:
5250 MHz bis 5350 MHz (K 52 bis K 64), indoor und outdoor, ab Februar 2004 jedoch nur noch mit TPC, DFS
Ab Februar 2004:
5470 MHz bis 5725 MHz (K 100 bis K 140. Beginnend mit 802.11ac-2013 definiert IEEE 802.11 zudem den K 144 unter Mitbenutzung des sich anschließenden Bands; siehe Kapitel 5.10), TPC, DFS
Hinweis: Von Oktober 2009 bis Frühjahr 2014 hat die FCC die Zertifizierung der mit dem Frequenzbereich 5600 MHz bis 5650 MHz überlappenden Kanäle 120 bis 128 ausgesetzt. Je nach dem bei der Prüfung des Kanals 132 ermittelten Spektrum der Sendeleistung war der eventuell ebenfalls betroffen. Siehe das Kapitel 5.9.
Seit 1997, 1998 ergänzt um eine Sonderregelung für Punkt-zu-Punkt-Verbindungen:
5725 MHz bis 5825 MHz ( K 149 bis K 161, im Februar 2004 erweitert bis 5850 MHz. Damit kam in IEEE 802.11 der K 165 (Mittenfrequenz 5825 MHz) hinzu [3-1] ), indoor und outdoor [3-2]
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Anmerkung [3-1]
Kanal 149 bis 165 in Deutschland: siehe den Hinweis 5 im Kapitel 2.1. Kanal 149 bis 165 in Großbritannien: siehe Kapitel 5.13.
Anmerkung [3-2]
In Texten, die im Wesentlichen den Stand der Technik der bis zum Jahr 2007 angebotenen Produkte beschreiben, wird mitunter behauptet, der Einsatz des Frequenzbereichs 5725 MHz bis 5825 MHz sei in den USA auf den Außenbereich beschränkt. Dies trifft jedoch allenfalls auf bestimmte Fabrikate zu, und zwar aus Gründen des Strahlenschutzes. Die Regeln der FCC erlauben ab 1997 für WLAN generell den Einsatz mit einer EIRP von bis zu 36 dBm. Und der Frequenzbereich unterliegt nicht der Bestimmung „DFS“ (Kapitel 2.7). Damit ist dieser Frequenzbereich zum Überbrücken von großen Entfernungen durch fest installierte Anlagen bestens geeignet. Ein im Jahr 1998 hinzugefügter Passus genehmigte zudem beim Einsatz für Punkt-zu-Punkt-Verbindungen eine EIRP bis 53 dBm durch Anwenden einer Speiseleistung bis 30 dBm in Kombination mit einem Antennengewinn bis 23 dBi, und neuerdings ist der Antennengewinn und damit die EIRP gar nicht mehr beschränkt beim Einsatz in Punkt-zu-Punkt-Verbindungen. Der einzuhaltende Sicherheitsabstand zur Antenne wächst mit der EIRP, und die Installation der für den Außeneinsatz konzipierten Anlagen bedarf besonderer Vorkehrungen. Die Anwendung des Frequenzbereichs ist jedoch nicht auf diesen Spezialfall beschränkt.
Die bis 2004 auf den Markt gekommenen Produkte begnügten sich mit den im Frequenzbereich 5150 MHz bis 5350 MHz verfügbaren 8 Kanälen. Nachdem die FCC im Jahr 2004 dem Betrieb im Frequenzbereich 5250 MHz bis 5350 MHz die DFS-Regelung auferlegt hatte und auch die Übergangsfrist für bereits zertifizierte Produkte abgelaufen war, erschlossen die ab 2007 neu auf den Markt gekommenen Produkte den Frequenzbereich ab 5725 MHz für WLAN in Heim und Büro. Die Zahl der unterstützten Kanäle blieb damit bei 8. Die der DFS-Regelung unterworfenen Frequenzbereiche wurden gemieden (siehe Kapitel 5.3).
[Anmerkung Ende]