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Forum>iPhone>Klage gegen Apple wegen Iphone 4

Klage gegen Apple wegen Iphone 4

predo01.07.1014:29
iPhone-Nutzer verklagen Apple
Baltimore - Apple muss sich mit einer Klage wegen der Empfangsprobleme beim neuen iPhone auseinandersetzen. Die Sammelklage zweier Anwaltskanzleien richtet sich auch gegen AT&T. Der Telekommunikationsriese vertreibt die iPhones exklusiv in den USA. Den Klägern seien defekte iPhone-4-Geräte verkauft worden, heißt es. Anrufe und Datenverbindungen reißen ab. Es sei unmöglich, die Handys auf normale Art und Weise zu nutzen. Die Kläger, zwei Einzelpersonen, verlangen Schadenersatz und eine Beseitigung der Empfangsprobleme.
(dpa)

Quelle:
http://ksta.de/servlet/OriginalContentServer?pagename=ksta/ticker&listid=994415653754&aid=1277396345002
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Kommentare

Tiger
Tiger01.07.1014:44
Den einzigen Schaden, den man allerdings nicht ersetzen kann, erkenne ich in den Birnen derer, die wegen jedem Furz auf Schadensersatz klagen.
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thmS01.07.1014:56
würde hier sowas funktionieren .. ich wär dabei ..
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Tiger
Tiger01.07.1015:14
Wundert mich eh, dass das in Deutschland nicht möglich ist, irgendwie müssen die Bürger ihre Langeweile ja totschlagen und die armen Anwälte nagen ja auch am Hungertuch. Vor allem sind die Gerichte eh vollkommen unterversorgt mit unnötigen Klagen.
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thmS01.07.1015:40
das amerikanische rechtssystem in deutschland .. ich tät mich freuen
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Tiger
Tiger01.07.1015:53
thmS
das amerikanische rechtssystem in deutschland .. ich tät mich freuen
Klar, als Anwalt würde ich mich auch freuen
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thmS01.07.1016:12
Tiger
thmS
das amerikanische rechtssystem in deutschland .. ich tät mich freuen
Klar, als Anwalt würde ich mich auch freuen

unter umständen auch als kläger ..
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Hühnchen
Hühnchen01.07.1016:45
Das ist echt krank! Schadenersatz, was denn für einen Schaden (ausser deren Dachschaden)? Wie lange gibt es doch gleich noch das iPhone 4? Da gibt man sich natürlich sofort in die Abhängigkeit eines nigelnagel neuen Produkts. Und so einfaches Reklamieren gibt´s da wohl auch nicht mehr.
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Tiger
Tiger01.07.1018:00
thmS
Tiger
thmS
das amerikanische rechtssystem in deutschland .. ich tät mich freuen
Klar, als Anwalt würde ich mich auch freuen

unter umständen auch als kläger ..

War ja klar, dass es nur um´s Geld geht.

Als ob Anwälte und Gerichte dazu da wären um geldgeilen Kunden Geld zuzusprechen...
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thmS01.07.1018:08
Tiger
thmS
Tiger
thmS
das amerikanische rechtssystem in deutschland .. ich tät mich freuen
Klar, als Anwalt würde ich mich auch freuen

unter umständen auch als kläger ..

War ja klar, dass es nur um´s Geld geht.

Als ob Anwälte und Gerichte dazu da wären um geldgeilen Kunden Geld zuzusprechen...

es lebe der kapitalismus
aber wie kann man jmd "schaden"/aufrütteln, der geld mit einem produkt/einer dienstleistung verdient und dies nicht zu voller zufriedenheit funktioniert oder die erwartungen erfüllt .. man statuiert ein exempel und macht alles so öffentlich wie möglich .. was will man als privatmann ohne großes mitspracherecht sonst machen ..
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drstan01.07.1018:38
1) welcher schaden???? abschluss eines an sich schon überteuerten iphone tarifs plus kosten für das iphone??? da haben wir doch schon mal einen schaden beisammen

2) wird die klage erfolg haben? das ist eine ganz andere frage. denn scheinbar gibts es in den USA für mobilfunkkunden ein 30-tätiges kostenloses rücktrittsrecht von mobilfunkverträgen. WENN das stimmt, kann kein schaden entstanden sein, weil die käufer durch rücktritt vom vertrag einen solchen vermeiden könnten
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Tiger
Tiger01.07.1018:39
thmS
Tiger
thmS
Tiger
thmS
das amerikanische rechtssystem in deutschland .. ich tät mich freuen
Klar, als Anwalt würde ich mich auch freuen

unter umständen auch als kläger ..

War ja klar, dass es nur um´s Geld geht.

Als ob Anwälte und Gerichte dazu da wären um geldgeilen Kunden Geld zuzusprechen...

es lebe der kapitalismus
aber wie kann man jmd "schaden"/aufrütteln, der geld mit einem produkt/einer dienstleistung verdient und dies nicht zu voller zufriedenheit funktioniert oder die erwartungen erfüllt .. man statuiert ein exempel und macht alles so öffentlich wie möglich .. was will man als privatmann ohne großes mitspracherecht sonst machen ..

In Deutschland gibt es andere Wege.
Zum Beispiel hast du bei Verträgen ein Rücktrittsrecht. Bei Waren gilt für jeden Händler eine zweijährige Gewährleistungspflicht. Es gibt Schlichtungsstellen, bei Online-Bestellungen hat der Kunde 14 Tage Rückgaberecht, es gibt den Verbraucherschutz......

Wer meint, das Gerät bietet nicht das was Apple verspricht kann also vom Kaufvertrag zurücktreten. Es ist nicht notwendig wegen jedem Käse gleich einen Anwalt zu bemühen. Aber nachdem ja heutzutage fast jeder Haushalt eine Rechtsschutzversicherung hat sind die Menschen Klagefreudiger denn je, ob es nun Sinn macht oder nicht.
Der Anwalt wird in den meisten Fällen nicht ablehnen, der verdient ja daran.

Es gibt genug Möglichkeiten zu seinem Recht zu kommen ohne gleich zu klagen. Nur streitet der Deutsche zu gerne und sieht sich eben oft im Recht wo er gar nicht im Recht ist, aber was nicht passt kann ja eventuell mit einer Klage passend gemacht werden...
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drstan01.07.1019:07
Wo hast in D ein generelles Rücktrittsrecht??? Sowas gibt es nicht , nur bei online-Käufen...
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r.breiner
r.breiner01.07.1019:20
thmS
würde hier sowas funktionieren .. ich wär dabei ..

In den USA ist das eine ganz normale Art, sich seinen Lebensunterhalt zu... verdingen.
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thmS01.07.1019:26
wie das hier abläuft ist mir schon klar ..
und wie gesagt.. ich glaube, dass es nur darum geht, die leute aufzurütteln und alles an die große glocke zu hängen.. dadurch man da drüben die geschworenen rein mit emotionen überzeugen kann ist es gut möglich, dass man das ding gewinnen könnte..
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capapies
capapies01.07.1019:28
wie ich gerade auf b5 aktuell gehört habe, können die Kläger, dass iPhone nur gegen Gebühr tauschen und da kann ich deren Ärger schon verstehen.
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Tiger
Tiger01.07.1020:28
thmS
wie das hier abläuft ist mir schon klar ..
und wie gesagt.. ich glaube, dass es nur darum geht, die leute aufzurütteln und alles an die große glocke zu hängen.. dadurch man da drüben die geschworenen rein mit emotionen überzeugen kann ist es gut möglich, dass man das ding gewinnen könnte..

Da denke es geht einfach nur um´s Geld. Die Amis wissen ja mittlerweile, dass man aufgrund des Rechtssystems selbst mit Kleinigkeiten gutes Geld machen kann.
drstan
Wo hast in D ein generelles Rücktrittsrecht??? Sowas gibt es nicht , nur bei online-Käufen...

Du verwechselst "Widerrufsrecht" mit "Rücktrittsrecht".
Das Widerrufsrecht gibt es nur im Fernabsatz, also wenn du etwas in einem Online-Shop kaufst.
Das Rücktrittsrecht gilt bei Verträgen (Kaufverträge, Mobilfunkverträge, Versicherungen...). Je nachdem um welchen Vertrag es sich handelt hast du als Verbraucher das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

Und zusätzlich gibt es ja noch die Gewährleistung. Sollte sich also herausstellen, dass es sich um einen Serienfehler handelt muss der Händler das Gerät ohnehin tauschen bzw. zurücknehmen.

Genau diese Unwissenheit (das ist nicht persönlich gemeint!!!!) führt zu den oft verqueren Vorstellungen der Kunden. Der eine Kunde meint ihm stehe alles zu was er fordert, der andere Kunde weiß wiederum nicht was ihm zusteht. Und die Anwälte profitieren davon - sie klagen anstatt besser aufzuklären - das ist meine Erfahrung mit Anwälten (Ausnahmen gibt es natürlich immer).
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drstan01.07.1021:27
WO HAST DU EIN RÜCKTRITTSRECHT???? DAS GIBT ES NICHT!!!!!!!! ( auch nicht persönlich gemeint)
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drstan01.07.1021:37
und ich verwechlse natürlich nichts. in Ö heißt das in D als widerrufsrecht bezeichnete recht rücktrittsrecht genannt. wie ich das nenne, ist herzlich egal, weil am ende kommt das gleiche raus

das gewährleistungspflicht ist schön und gut. wird dir aber bei einem problem wie dem mit der antenne wenig helfen. der händler wird es nicht als mangel gelten lassen... und bei der gewährleistung gilt innerhalb der ersten 6 monate ab übergabe zwar die beweislastumkehr zugunsten des verbrauchers, das aber überhaupt ein mangel vorliuegt, muss auch der verbraucher beweisen...
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Tiger
Tiger01.07.1021:45
drstan
WO HAST DU EIN RÜCKTRITTSRECHT???? DAS GIBT ES NICHT!!!!!!!! ( auch nicht persönlich gemeint)

Brüll hier nicht so rum! Und das meine ich persönlich!

Da das Gerät Teil des Vertrages ist bist du somit auch aus dem Vertrag raus da die vereinbarte Leistung nicht erbracht wurde.

Wenn du ein subventioniertes Gerät mit einem Vertrag erwirbst und das Gerät einen Defekt aufweist hast du das Recht für das Gerät einen funktionierenden Austausch zu verlangen (Gewährleistung) sollte der Händler nicht innerhalb einer Frist das Gerät reparieren oder gegen ein funktionierendes Gerät austauschen können hast du das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Und bevor du hier wieder rumbrüllst: das gilt nicht nur im Fernabsatz sondern auch im stationären Handel.

Du kannst gerne bei der Telekom anrufen und nachfragen.
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Tiger
Tiger01.07.1021:57
drstan
und ich verwechlse natürlich nichts. in Ö heißt das in D als widerrufsrecht bezeichnete recht rücktrittsrecht genannt. wie ich das nenne, ist herzlich egal, weil am ende kommt das gleiche raus

das gewährleistungspflicht ist schön und gut. wird dir aber bei einem problem wie dem mit der antenne wenig helfen. der händler wird es nicht als mangel gelten lassen... und bei der gewährleistung gilt innerhalb der ersten 6 monate ab übergabe zwar die beweislastumkehr zugunsten des verbrauchers, das aber überhaupt ein mangel vorliuegt, muss auch der verbraucher beweisen...

Erzähl mir nichts. Ich lebe in Österreich und betreibe diverse Online-Shops in Österreich, Deutschland, der Schweiz und anderen Ländern.

Widerrufsrecht und Rückgaberecht ist NICHT das selbe, das ist in Deutschland ebenso wie in Österreich. Das Widerrufsrecht gibt es ausschließlich im Fernabsatz.
Das Rücktrittsrecht gibt es bei diversen Kaufverträgen. Zum Beispiel kannst du ein Auto bestellen, sollte es kurz darauf Probleme geben kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Hier kann der Händler aber Entschädigung verlangen. Das ist beim Widerrufsrecht zum Beispiel NICHT gestattet. Dem Kunden dürfen beim Widerruf keine Kosten auferlegt werden.

Auch bei der Gewährleistung liegt du nicht ganz richtig. Im ersten halben Jahr muss der Kunde gar nichts beweisen. Der Händler muss beweisen, dass das Gerät keinen Fehler aufweist. Wenn der Kunde darauf besteht muss der Händler den Beweis antreten, zum Beispiel indem er einen Gutachter bestellt. Der Händler kann also nicht einfach sagen "Das Gerät ist in Ordnung".

Die Beweislastumkehr tritt nach einem Halben Jahr ein. Erst dann ist der Kunde in der Beweispflicht.
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Striker01.07.1022:00
Wollen mal nicht hoffen, dass Apple demnächst Toyota heißt. Mach mir den Rückruf.
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roan
roan01.07.1022:00
drstan
WO HAST DU EIN RÜCKTRITTSRECHT???? DAS GIBT ES NICHT!!!!!!!! ( auch nicht persönlich gemeint)

Man ich war gerade in einer anderen Rubrik da habe ich dich schreien gehört. Du kommst in Deutschland aus jeden abgeschlossenen Vertag mit deinen Widerrufsrecht (wieder ein neuer begriff) raus. Es sei denn du widerlegst dein Widerrufsrecht bei Abschluss um die z.B. die Leistung früher zu erhalten.

Tiger

http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht
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drstan01.07.1023:51
zu § 355 BGB

"Das Widerrufsrecht stellt gemäß § 355 BGB ein zwingend eingeräumtes Recht für Verbraucher bei solchen Arten von Verträgen dar, bei denen das Gesetz ausdrücklich ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift einräumt.

m Deutschen Recht gewährt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aus Gründen des Verbraucherschutzes also nur dem privaten Käufer und nur bei speziellen Vertragsarten ein Widerrufsrecht:

  • Haustürgeschäft (§ 312 BGB),
  • Fernabsatzvertrag (§ 312b und § 312d BGB); hierbei wurde mit der Änderung des Gesetzes der Kauf in Online-Auktionshäusern (beispielsweise E-Bay) dem in Verbindung mit anderen Fernabsatzgeschäften (zum Beispiel Online-Shops) gleichgestellt
  • Teilzeit-Wohnrechtevertrag (§ 481 und § 485 BGB), siehe dazu Ferienwohnrecht,
  • Verbraucherdarlehensvertrag, (§ 491 und § 495 BGB) sowie im Fall von Verbundenen Geschäften und
  • Ratenlieferungsvertrag (§ 505 BGB);
  • sowie außerhalb des BGB beim Fernunterrichtsvertrag (§ 4 des Fernunterrichtsschutzgesetzes ).
  • und im Versicherungsrecht[/i]

Widerrufsrecht und Rückgaberecht ist NICHT das selbe, das ist in Deutschland ebenso wie in Österreich. Das Widerrufsrecht gibt es ausschließlich im Fernabsatz.
Das Rücktrittsrecht gibt es bei diversen Kaufverträgen. Zum Beispiel kannst du ein Auto bestellen, sollte es kurz darauf Probleme geben kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Hier kann der Händler aber Entschädigung verlangen. Das ist beim Widerrufsrecht zum Beispiel NICHT gestattet. Dem Kunden dürfen beim Widerruf keine Kosten auferlegt werden.


was in deutschland widerrufsrecht und in österreich rücktrittsrecht bei Online-Geschäften heißt, ist NATÜRLICH UND VÖLLIG SELBSTVERSTÄNDLICH im kern das gleiche, weil dieses recht auf die gleiche EU-Richtlinie zurückgeht. ab gewissen beträgen kann auch in D der rückversand dem verbaucher auferlegt werden, was auch häufig passiert.

Auch bei der Gewährleistung liegt du nicht ganz richtig. Im ersten halben Jahr muss der Kunde gar nichts beweisen. Der Händler muss beweisen, dass das Gerät keinen Fehler aufweist. Wenn der Kunde darauf besteht muss der Händler den Beweis antreten, zum Beispiel indem er einen Gutachter bestellt. Der Händler kann also nicht einfach sagen "Das Gerät ist in Ordnung".

sorry, jetzt wird es mir echt zu blöd mit dir. ich lass mir doch von dir nichts über die gewährleistung erzählen. dass ein mangel vorliegt MUSS NATÜRLICH und VÖLLIG SELBSTVERSTÄNDLICH der übernehmer einer ware, auch ein verbaucher, beweisen. was er nicht beweisen muss innerhalb der ersten 6 monate ab übergabe der ware ist, dass der mangel bereits im zeitpunkt der übergabe vorgelegen ist. hier gibt es eine gesetzliche, aber durch den übergeber widerlegbare vermutung. das ist ein feiner unterschied. das diskutiere jetzt auch nicht weiter, weil es mir langsam zu dumm wird, mit einem offensichtlich nicht fachkundigen juristische fachdiskussionen zu führen
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grzegorz02.07.1016:58
Letter from Apple Regarding iPhone 4

Dear iPhone 4 Users,

The iPhone 4 has been the most successful product launch in Apple’s history. It has been judged by reviewers around the world to be the best smartphone ever, and users have told us that they love it. So we were surprised when we read reports of reception problems, and we immediately began investigating them. Here is what we have learned.

To start with, gripping almost any mobile phone in certain ways will reduce its reception by 1 or more bars. This is true of iPhone 4, iPhone 3GS, as well as many Droid, Nokia and RIM phones. But some users have reported that iPhone 4 can drop 4 or 5 bars when tightly held in a way which covers the black strip in the lower left corner of the metal band. This is a far bigger drop than normal, and as a result some have accused the iPhone 4 of having a faulty antenna design.

At the same time, we continue to read articles and receive hundreds of emails from users saying that iPhone 4 reception is better than the iPhone 3GS. They are delighted. This matches our own experience and testing. What can explain all of this?

We have discovered the cause of this dramatic drop in bars, and it is both simple and surprising.

Upon investigation, we were stunned to find that the formula we use to calculate how many bars of signal strength to display is totally wrong. Our formula, in many instances, mistakenly displays 2 more bars than it should for a given signal strength. For example, we sometimes display 4 bars when we should be displaying as few as 2 bars. Users observing a drop of several bars when they grip their iPhone in a certain way are most likely in an area with very weak signal strength, but they don’t know it because we are erroneously displaying 4 or 5 bars. Their big drop in bars is because their high bars were never real in the first place.

To fix this, we are adopting AT&T’s recently recommended formula for calculating how many bars to display for a given signal strength. The real signal strength remains the same, but the iPhone’s bars will report it far more accurately, providing users a much better indication of the reception they will get in a given area. We are also making bars 1, 2 and 3 a bit taller so they will be easier to see.

We will issue a free software update within a few weeks that incorporates the corrected formula. Since this mistake has been present since the original iPhone, this software update will also be available for the iPhone 3GS and iPhone 3G.

We have gone back to our labs and retested everything, and the results are the same— the iPhone 4’s wireless performance is the best we have ever shipped. For the vast majority of users who have not been troubled by this issue, this software update will only make your bars more accurate. For those who have had concerns, we apologize for any anxiety we may have caused.

As a reminder, if you are not fully satisfied, you can return your undamaged iPhone to any Apple Retail Store or the online Apple Store within 30 days of purchase for a full refund.

We hope you love the iPhone 4 as much as we do.

Thank you for your patience and support.

Apple



Press Contacts:
Natalie Harrison
Apple
harri@apple.com
(408) 862-0565
Steve Dowling
Apple
dowling@apple.com
(408) 974-1896
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iJocko
iJocko02.07.1018:06
[quote= grzegorz] Letter from Apple Regarding iPhone 4

Dear iPhone 4 Users,

The iPhone 4 has been the most successful product launch in Apple’s history. It has been judged by reviewers around the world to be the best smartphone ever, and users have told us that they love it.
...........


... ob es notwendig ist diesen Text in jedem Unterforum hier reinzusetzen!?

es nervt!!!

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MYTHOSmovado
MYTHOSmovado05.07.1013:04
@iJocko
da hast Du wohl recht, aber da das Thema doch einige beschäftigt, kanns nicht so schlecht sein, dass die ewigen Nörgler (auch wenn sie noch nicht mal den "Stein des Anstosses", das iPhone 4, besitzen) mal die Sicht von Apple zu Gesicht bekommen. Jetzt hackt's viell. mit dem Englischen. Daher hier der zur Original-Deutschen-Version des Apple-Briefes.

So kann jeder, den es interessiert, gern mal klicken. Der Rest lässt's halt...

Ich selbst kann noch nichts zum 4 sagen, da meine Bestellung immer noch auf sich warten lässt. Allerdings nerve ich einen Freund, der das Teil schon seit Wochen hat, immer wieder mit der Frage, ob er denn nu etwas von den Empfangs- oder sonstigen Problemen merkt. Immer wieder dieselbe Antwort: "NEIN, merk nix. Alles perfekt!"

So mag es wohl einige iPhone 4 geben, die Mängel aufweisen, aber ist das nicht normal? Wie Apple zum Schluss des Briefes schon schreibt: wenn Sie nicht vollkommen zufrieden sind, können Sie Ihr unbeschädigtes iPhone bei jedem Apple Retail Store oder beim Apple Online Store innerhalb von 30 Tagen nach Kauf zurückgeben und erhalten eine komplette Rückvergütung.

Also, kein Anlass zur Sammelklage, sondern back to Sender. So einfach kann's Leben sein.
„Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wurde °°° Tatsachen muss man kennen, bevor man sie verdrehen kann...“
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iBrod05.07.1013:17
In China ist eben ein Sack Reis umgefallen.
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Neodias
Neodias05.07.1013:40
iBrod
In China ist eben ein Sack Reis umgefallen.

Hier in Deutschland eben auch
„Wer länger bremst, ist später schnell XD“
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MYTHOSmovado
MYTHOSmovado05.07.1013:43
OMG, jetzt stellt Euch doch nur mal eine Sammelklage in China vor...GRUND: "Mein Sack Reis ist eben umgefallen..."
„Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wurde °°° Tatsachen muss man kennen, bevor man sie verdrehen kann...“
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DonQ
DonQ05.07.1013:45
Also, kein Anlass zur Sammelklage, sondern back to Sender. So einfach kann's Leben sein.

soso, das man das als kunde kostenlos veranstalten soll und seine aufwendungen/zeit, fahrtkosten/schadensersatz hierfür nicht erstattet bekommt, leuchtet auch nur deutschen ein, imho mal jenseits aller apple sympathien, sollten die firmen einfach auch ihre qualität achten und mehr testen, als halbgare produkte beim kunden reifen zu lassen und auf den markt zu schmeissen
„an apple a day, keeps the rats away…“
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DonQ
DonQ05.07.1013:58
Also, kein Anlass zur Sammelklage, sondern back to Sender. So einfach (edit:ärgerlich) kann's Leben sein.

denn sowas ist ärgerlich, auch wenn man es als feature betrachten könnte: einfach in die linke hand nehmen und das gespräch ist beendet…

300 and 1 new features
„an apple a day, keeps the rats away…“
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MYTHOSmovado
MYTHOSmovado05.07.1013:59
@DQ
Da hast Du vollkommen Recht. Natürlich sollte die Qualität stimmen. Aber eines möchte ich gern mal wissen: Wieviele iPhone 4 sind denn bis heute wirklich reklamiert worden?

Wir machen gern den Fehler, dass wir immer nur auf die hören (wollen), die am lautesten Schreien (auch das ist wohl ein deutscher Fehler).

Hast Du denn ein iPhone? Hast Du ein iPhone 4? Hattest Du noch keine Aufwendungen, nur weil das gekaufte Produkt nicht so funktionieren wollte, wie es vorgesehen war?

Zeige mir EIN fehlerfreies Produkt und ich werde mit Dir gegen Apple zu Gericht ziehen.
„Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wurde °°° Tatsachen muss man kennen, bevor man sie verdrehen kann...“
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roemerle05.07.1014:05
Hier der Brief von "grzegorz" nochmals auf Deutsch, für diejenigen, die sich mit Ihrer Muttersprache leichter tun als mit Englisch.


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DonQ
DonQ05.07.1014:07
MYTHOSmovado

sagen wir mal so, ich kenne einige die bei solchen undokumentierten features, bzw. bei verbindungsabbrüchen schlicht das handy gegen die wand pfeffern und sich ein neues, anderes holen, anstatt da groß zu reklam und reparieren, oder gar zurücksenden, weil eh nichts rum oder rauskommt.

oder anders, sowas betrifft die kernfunktionen des produktes mobile/handy@@telefonieren, egal in welcher hand man es hält und da ist für mich schon fast fremdschämen angesagt, nicht mehr

sowas ist einfach peinlich, sorry.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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MYTHOSmovado
MYTHOSmovado05.07.1014:08
@roemerle
bist ne Stunde zu spät dran

aber, wie wir wissen - laut und oft hilft viel, gell DQ
„Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wurde °°° Tatsachen muss man kennen, bevor man sie verdrehen kann...“
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roemerle05.07.1014:11
@roemerle
bist ne Stunde zu spät dran

aber, wie wir wissen - laut und oft hilft viel, gell DQ
Leben und leben lassen...

??????
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MYTHOSmovado
MYTHOSmovado05.07.1014:12
@DQ
also entschuldige mal bitte. Jemand, der EINEN Verbindungsabbruch hat und deshalb gleich sein Handy gegen die Wand haut, hat nicht mehr alle Tassen im Schrank.
Du labberst grad Käse und das ist peinlich.
„Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wurde °°° Tatsachen muss man kennen, bevor man sie verdrehen kann...“
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MYTHOSmovado
MYTHOSmovado05.07.1014:15
@roemerle
rechts steht eine Uhrzeit - scroll mal nach oben, vor ca. 1 Std. hab ich den deutschen Brief bereits verlinkt. Aber wie gesagt - dat passt schon. Enthalten ist ja auch eine Entschuldigung von Apple. Das tut auch nicht jede Firma, die einen Fehler begangen hat...
„Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wurde °°° Tatsachen muss man kennen, bevor man sie verdrehen kann...“
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DonQ
DonQ05.07.1014:52
wegen einem verbindungsabbruch ? aber sinnlos mit jemanden zu diskutieren der gell postet…btw. was solln leit dengä, wenns extra nach bayern kämma und koine deppn ums sie ham, gell ?
„an apple a day, keeps the rats away…“
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DonQ
DonQ05.07.1014:55
natürlich könnte man das stellengesuch mit 3 posten antennenspezialisten von apple auch dahin deuten, das sj die zuständigen berechtigter weise hochkant rausgeschmissen hat

von daher, kann es eigentlich nur besser werden…
„an apple a day, keeps the rats away…“
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MYTHOSmovado
MYTHOSmovado05.07.1015:50
@DQ
Du labberst immer noch peinlichen Käse. Gehts auch sachlich?
„Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wurde °°° Tatsachen muss man kennen, bevor man sie verdrehen kann...“
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