Kurz: Alte HomeView-Software belegt verspäteten Start +++ Geplünderte iPhones wurden deaktiviert


Sehr detaillierte Berichte rund um Apples Pläne eines Home-Hubs kursierten schon auffällig lang vor der eigentlichen Ankündigung. Gleichzeitig hieß es, die Markteinführung sei für einen wesentlich früheren Zeitplan geplant gewesen. Apple hatte die Hardware wohl längst fertiggestellt, konnte aber eben aufgrund von Siri AI erst den Spätherbst 2026 für den Startschuss anvisieren. Ein weiteres Indiz für diese Erklärung bietet die installierte Softwareversion.
Laut
AppleDB werden Nutzer, die das Gerät ab dem 13. November in Empfang nehmen, umgehend zu einem Update aufgefordert – Systemversion 27.2 ist dabei ein halbes Jahr neuer als die HomeView Software 26.5 im Auslieferungszustand. Die plattformübergreifenden Aktualisierungen auf 26.5 waren Anfang Mai erfolgt, was in Apples ursprünglicher Planung angeblich der Termin war, zu dem man das HomeView eigentlich erstmals an die Kunden bringen wollte. Es sieht ganz danach aus, als habe ein großer Teil der Produktion ebenfalls schon Anfang des Jahres stattgefunden.
Geplünderte iPhones wurden deaktiviertAls in Frankreich Mitte Oktober Proteste in gewaltsame Auseinandersetzungen samt Plünderungen von Geschäften umschlugen, kam es auch zu Einbrüchen in zwei Apple Stores. Auf Videos ist zu sehen, wie teils unvermummte Personen Apple-Hardware nach außen tragen, darunter in Bordeaux und Lille. Ohnehin wurde vermutet, dass jenes Diebesgut kaum von Wert ist, denn Apple kann Geräte aus der Ferne sperren – genauso wie Nutzer, deren Smartphone abhandenkam. Jetzt zeigt sich, dass Apple von dieser Möglichkeit tatsächlich Gebrauch machte.
Wie ein Beitrag auf X zeigt, begrüßen entsprechende Geräte nur noch mit der Nachricht, man möge das iPhone bitte in den Apple Store Lille zurückbringen. Das Device sei deaktiviert, die Position werde verfolgt. Außerdem komme es zu einer Meldung an die Behörden. Bei Macs stehen ebenfalls Sicherheitsmechanismen zur Stilllegung zur Verfügung. Es ist allerdings nicht dokumentiert, ob auch originalverpackte Ware mit einer Fernsperre belegt werden kann – wohingegen dies bei Ausstellungsgeräten definitiv der Fall ist.