Push-Nachrichten von MacTechNews.de
Würden Sie gerne aktuelle Nachrichten aus der Apple-Welt direkt über Push-Nachrichten erhalten?

Abmahnwelle voraus? – Gesetz sieht Betreiber offener WLANs erneut in der Verantwortung

Derzeit setzt man den Digital Service Act (DSA) innerhalb der EU-Staaten auf nationaler Ebene um. Hierzulande bedeutet dies konkret, dass das Telemediengesetz (TMG) und das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) außer Kraft zu setzen sind. Der verbleibende Zeitraum für betreffende Änderungen erstreckt sich auf das kommende halbe Jahr bis zum 17. Februar 2024. Ab diesem Tage gilt der bereits seit November 2022 inkraftgetretene DSA ebenfalls in Deutschland. Aus jenem Anlass hatte das Bundesdigitalministerium Anfang August 2023 einen Referentenentwurf veröffentlicht. In diesem fehlt allerdings eine wichtige Passage, so Verbraucherschützer.


Störerhaftung – bis dato
Bei dieser handelt es sich um einen bis dato bestehenden Schutz vor kostenpflichtigen Abmahnungen zugunsten der Betreiber offener Drahtlosnetzwerke. Es drohe eine Abmahnwelle, sollte der Gesetzestext zur sogenannten Störerhaftung in seiner derzeitigen Fassung in das endgültige Gesetz Einzug halten. Im neuen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) der Regierung taucht nämlich der hierfür entscheidende Abschnitt nicht auf. So teilt es die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBZ) in einer Stellungnahme mit. Dieser ist seit 2017 im TMG verankert und beschreibt den Umstand, dass Provider „nicht wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers auf Schadensersatz oder Beseitigung oder Unterlassung einer Rechtsverletzung“ herangezogen werden können. Dies gilt „hinsichtlich aller Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung dieser Ansprüche.“ Auch der Handelsverband HDE zeigt sich besorgt. „Der bisher geltende Ausschluss der Störerhaftung durch den Referentenentwurf“ sei „nicht mehr sicher gewährleistet“, so Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp.

Neue Regelung weist Lücken auf – DSA lässt keine Platz für Sonderregeln
Der derzeitige Entwurf kürzt diesen Teil auf ein Minimum. Im selben Paragraf (§ 8) findet sich derzeitig nur ein Teil des ursprünglichen Inhalts des TMG wieder. Betreiber offener WLANs sollen künftig lediglich „nicht dazu verpflichtet werden dürfen, persönlichen Daten von Nutzern zu erheben und zu speichern (Registrierung)“ oder aber „die Eingabe eines Passworts zu verlangen.“ Verbraucherschützer warnen daher, dass der Wegfall der vollständigen Passage entsprechend wieder Anwälte auf den Plan rufen könnte, die sich bereits vor 2017 hierauf spezialisiert hätten und zu dieser Zeit verstärkt Urheberrechtsansprüche geltend machten. Das sei zusätzlich „der Förderung des Aufbaus öffentlicher Netzwerke“ hinderlich. Hierzu und „zum Schutz gewerblicher Schutzrechte“ wurde schließlich das TMG im Jahre 2017 entsprechend geändert. Der Gesetzgeber müsse hier entsprechend entgegenwirken. Dieser kommentierte bisher nur kurz: Auf nationaler Ebene stehe kein Handlungsspielraum mehr bereit, künftig gelten die Vorgaben des DSA.

Kommentare

Peter Pilgram05.09.23 08:53
Kleine Lobbyarbeit der FDP für die armen, armen Anwälte?
+12
aMacUser
aMacUser05.09.23 09:59
Ich finde es einfach pervers, wie gewissenslos und herzlos man sein kann (in diesem Fall als Anwalt). Hauptsache Kohle machen, die anderes sind egal. Und dann verklagt man halt auch die 95 Jahre alte Oma, weil sie angeblich illegales Filesharing betreiben soll (sowas ist tatsächlich passiert). Oder den Cafe-Betreiber mit offenem WLAN wegen angeblicher illegaler Aktivitäten. Selbst mit dem kleinsten Funken Anstand würde man sowas doch nicht tun. Einfach grässlich.
+26
Michael Lang aus Rieder05.09.23 10:03
Money rules the world
+3
gorgont
gorgont05.09.23 10:16
Das Ganze ist zum kotzen…
touch eyeballs to screen for cheap laser surgery
+7
teorema67
teorema6705.09.23 10:30
Es wäre ganz einfach für den Gesetzgeber, dem einen Riegel vorzuschieben: Kostenpflichtige Abmahnungen werden verboten, kostenlose bleiben erlaubt. Schon eigenartig, wie in DE die Abmahnindustrie gefördert wird.

Ich war gerade in der Karibik in Urlaub. Überall komplett offene WLANs (kein Login, kein Password), Mobile Daten überflüssig, kein Hahn kräht nach "Störerhaftung". Wir Deutschen sind schon besonders blöd
Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)
+29
mk27ja95
mk27ja9505.09.23 10:37
Längst hatte der Bundesgerichtshof entschieden das ein Anwalt nicht mehr abmahnen darf. Dazu muss ein Kläger den Auftrag geben. Das Anti-Abmahngesetzt trat 2020 in Kraft. Möglich ist alles aber nicht mehr so einfach wie bisher.
-1
jmh
jmh05.09.23 10:40
bei den heuten datenvolumentarifen wird eine wlan-nutzung im oeffentlichen raum immer weniger notwendig. zudem ist eine mobilfunknutzung meist schneller und ... sicherer.
wir schreiben alles klein, denn wir sparen damit zeit.
-7
d2o05.09.23 10:50
Nicht alles was legal ist, ist auch legitim.
Anwälte, die sich auf solche Fälle, in denen durch die schiere Menge an Abmahnungen Geld generiert wird, scheinen sonst keine anspruchsvollen Fälle zu bekommen.
Aber warten wir mal ab, ob die Abmahnwellen wieder anrollen.
+1
Hotzenplotz2
Hotzenplotz205.09.23 10:54
mk27ja95
Längst hatte der Bundesgerichtshof entschieden das ein Anwalt nicht mehr abmahnen darf. Dazu muss ein Kläger den Auftrag geben. Das Anti-Abmahngesetzt trat 2020 in Kraft. Möglich ist alles aber nicht mehr so einfach wie bisher.
Diese Anwälte finden dann auch den passenden Kläger dazu.
Solange mit dieser „Masche“ einfacher Geld verdient werden kann, als mit seriöser anwaltlicher Tätigkeit, wird es das geben.
+9
MikeMuc05.09.23 11:50
Wenn man an der einen Stelle keinen Handlungsspielraum sieht, dann sollte man den eben da, wo er gewährt werden kann, entsprechen fordern und nicht einfach den Kopf in den Sand stecken und mit den Schultern Zucken!
Wie funktioniert es überhaupt in den anderen Ländern mit den Abmahnungen und „offenen WLANs“? Könnte man sich da keines als Vorbild nehmen oder ist man nur zu faul dazu?
0
wicki
wicki05.09.23 12:25
Ich kann nur alle Leser hier bitten, Eure Bundestagsabgeordneten anzuschreiben und darum zu bitten, die Störerhaftung auch im neuen Gesetzesvorhaben zu begrenzen. Es nutzt nix, hier nur seinen Unmut kund zu tun.
Better necessarily means different.
+3
smileone05.09.23 13:03
jmh
bei den heuten datenvolumentarifen wird eine wlan-nutzung im oeffentlichen raum immer weniger notwendig. zudem ist eine mobilfunknutzung meist schneller und ... sicherer.

Finde ich auch. Mit SIMon, Fraenk, Congstar, O2 etc. gibt es Volumen langsam wirklich zum zum vertretbaren Preis.

Steckdosen sind m.E: für Cafébetreiber deutlich interessanter als das Wlan.
0
NONrelevant
NONrelevant05.09.23 13:13
Und öffentliches WLAN an meinem Router ist aus.
NONrelevant - Wer nicht selber denkt, für den wird gedacht.
-1

Kommentieren

Sie müssen sich einloggen, um die News kommentieren zu können.