Push-Nachrichten von MacTechNews.de
Würden Sie gerne aktuelle Nachrichten aus der Apple-Welt direkt über Push-Nachrichten erhalten?
Forum>Hardware>Lebenszyklus Apple Hardware?

Lebenszyklus Apple Hardware?

beanchen23.02.1914:53
Im Herbst 2021 soll es kommen, das neue EU-Kauf- und Gewährleistungsrecht, und es sieht unter anderem Softwareupdates über den gesamten Lebenszyklus eines Geräts vor. Doch was ist damit gemeint? Gehen wir mal davon aus, dass es diese Regelung schon immer gegeben hätte, es gibt auch heute noch "lebende" sprich funktionierende Apple II. Oder wird Apple weiterhin das Leben ihrer Produkte für beendet (obsolet, vintage) erklären können? Was wird sich ändern, was wird so geändert, dass doch alles beim alten bleibt?
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
+5

Kommentare

jens-ulrich
jens-ulrich23.02.1915:36

Wenn man das so (verkürzt) liest, dann fragt man sich schon, ob das nicht überreguliert ist in Richtung Planwirtschaft.
Ein PC etwa muss mit allen gängigen Software-Programmen benutzbar sein.
Was ist eine gängige Software? Muss dann Corel Draw und FrameMaker auch (wieder) auf dem Mac laufen?
Bei Gratis-Apps werden die Nutzer-Daten demnächst als Bezahlung gewertet und begründen eine Geschäftsbeziehung. Dadurch erhält der Verbraucher die Möglichkeit, vor Gericht seine Ansprüche gegen den Betreiber der App besser durchzusetzen.
Der Betreiber einer Gratis-App? Das klingt nach einem Internet-Dienst und das würde ich nicht als App bezeichnen.
Eine Gratis-App kann auch die Entwicklung eines Hobby-Programmierer sein, wie soll das vor Gericht funktionieren?

Es bleibt spannend.
-2
beanchen23.02.1916:12
jens-ulrich
Der Betreiber einer Gratis-App?
Das ist eine der wenigen Stellen, die ziemlich klar formuliert sind. Bisher konnten jegliche Gewährleistung ausgeschlossen werden, wenn man etwas (eine App) gratis angeboten hat, da kein Kauf im herkömmlichen Sinne zustande kam. Doch was hat der Verbraucher zukünftig davon? Geld zurück geht ja nicht, Daten löschen geht auch schon über die DSGVO, bleibt noch Nachbesserung. Kann ich also darauf bestehen, dass eine nicht funktionierende App funktionsfähig gemacht wird?
Aber du hast Recht, das könnte man natürlich auch auf Online-Angebote ausweiten. Doch was würde das z.B. für MTN bedeuten?
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
0
maculi
maculi23.02.1916:36
Ich fürchte, das ist mal wieder so ein Fall, wo Dinge so vage formuliert sind, das man sich alles und nichts drunter vorstellen kann. Zu guter Letzt müssen dann wieder Gerichte ran und klären, was denn nun zulässig ist und was nicht.
Ich vermute mal, das keiner von uns deine Frage wirklich beantworten kann. Wenn du wirklich wissen willst was es bedeutet, dann bereite doch schon mal die Klage vor.
0
wolfgag
wolfgag23.02.1918:26
beanchen
Lebenszyklus Apple Hardware?

So lang der Kleber hält
+11
beanchen23.02.1918:30
maculi
Ich fürchte, das ist mal wieder so ein Fall, wo Dinge so vage formuliert sind, das man sich alles und nichts drunter vorstellen kann.
...
Wenn du wirklich wissen willst was es bedeutet ...
Da ich deine Befürchtung teile, will ich nicht wissen sondern eure Einschätzung.
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
+2
Warp23.02.1919:31
Wenn ein Hersteller sein Produkt auf den Status obsolet, vintage usw setzt heisst das ja nicht, dass das von diesem Moment an nicht mehr funktioniert. Das heisst, dass der Service z. B. Hardware, Ersatzteilvorhaltung usw. eingestellt wird. Die spannende Frage dürfte sein wie die Gesetzgebung das letztendlich definiert. Bezieht sie sich dann darauf wann der Hersteller ein Produkt auf obsolet setzt oder wie die Gesetzgebung definiert wie lange ein Lebenszyklus ist.
Insgesamt liest sich für mich das total wirr und ich befürchte sie wissen nicht woüber da überhaupt geredet wird. Was ist mit diesen Softwareupdates gemeint. Reine Behebung von Bugs? Neue Funktionen? Ist denen evtl. nicht klar, dass irgendwann Schluss ist mit Updates weil schlichtweg die Hardwarevorraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Soll damit erzwungene Hardwareupdate mit eingehen. Sollen diese Updates alles kostenlos sein? Bei Behebung von vor allem Bugs sehe ich das noch ein. Aber bei Upgrades? Wird das vielleicht eine Gelddruckmaschine für Softwarefirmen a la "Die Gesetzgebung schreibt ja vor, dass unsere app auf Stand sein muss, also zahlt dafür". Sowas hilft meiner Meinung nach nur große Läden die den entsprechende Finanz- und Man(Juristen)power hat. Ob das wirklich eine Stärkung der Verbraucherrechte ist bezweifel ich, wenn da eher unter umständen eine (sehr) teuere so wie diese unsägliche EEG in Deutschland. Man könnte auch schreiben "Denn sie wissen nicht was sie tun".
+1
beanchen23.02.1919:47
Warp
Wird das vielleicht eine Gelddruckmaschine für Softwarefirmen a la "Die Gesetzgebung schreibt ja vor, dass unsere app auf Stand sein muss, also zahlt dafür".
Meines Wissens ist von kostenlos im Text die Rede.
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
+1
FelixE23.02.1919:52
Gibt es denn schon einen Entwurf zu dieser EU-Verordnung? Damit wir hier nicht im Nebel diskutieren, könntest Du ja nachschauen, wie der Lebenzyklus definiert ist.
Eine Verordnung ist grob immer gleich aufgebaut: am Anfang, vor den Artikeln, steht immer, was sich der Gesetzgeber gedacht und was er beabsichtigt hat. So bei Artikel 2-5 steht ein Artikel mit den Definitionen der Begriffe, die für die Verordnung wichtig sind. Da sollte dann auch eine Definition von „Lebenszyklus“ stehen.
0
beanchen23.02.1920:12
FelixE
Gibt es denn schon einen Entwurf zu dieser EU-Verordnung?
Das kann ich dir nicht sagen. Die einzigen Berichte, die ich gefunden habe, schreiben von einer "Einigung der EU-Institutionen im Trilog zum EU-Kaufrecht".
Damit wir hier nicht im Nebel diskutieren ...
Wie bereits geschrieben, es geht um eine Einschätzung, was das bedeuten könnte. Ich mach mir da halt so meine Gedanken und bin interessiert, was anderen dazu einfallen könnte. Mir ist bewusst, dass das nicht allzuviel Substanz hat.
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
+1
Warp23.02.1921:02
beanchen: Hmm, wenn da von kostenlos die Rede sein soll. D.h. letztendlich, dass mindestens die Software im Einstiegspreis teuerer werden würde. Wahrscheinlich wird der EInstiegspreis der Hardware auch steigen da das rein hardwarebezogene interne Software, z. B. BIOS, dann auch treffen würde.

Meiner Meinung nach nix Gutes. Siehe wie DSGVO in D umgesetzt wurde, siehe Artikel 11 und 13, was da kommt.
0
rmayergfx
rmayergfx23.02.1922:01
Noch schlimmer wird es dann im Markt der Freeware. Diese werden dann komplett aussterben, sollte sich das wirklich so durchsetzen.
„Der Computer soll die Arbeit des Menschen erleichtern, nicht umgekehrt !“
0
Weia
Weia23.02.1923:17
jens-ulrich

Wenn man das so (verkürzt) liest, dann fragt man sich schon, ob das nicht überreguliert ist in Richtung Planwirtschaft.
Dann sollte man es halt nicht so verkürzt lesen. Dass ein Zeitungsbericht kein gerichtsfester Text ist, sollte doch jedem klar sein.

Ich denke, dass das, worum es hier gehen soll, extrem sinnvoll ist.

Natürlich hat jedes Gerät eine statistisch erwartbare Lebensdauer, die in irgendeiner Form in den „Lebenszyklus“ eingehen wird. Ein Apple II müsste heute sicher nicht mehr von Apple unterstützt werden.

Aber ein gutes Gegenbeispiel ist das iPad 1. Da stellte Apple bereits nach (wenn ich mich recht erinnere) zwei Jahren die Softwareunterstützung ein. Aber natürlich war ein iPad 1 hochwertige Hardware, die nicht nach 2 Jahren ihren Geist aufgab. (Was haben sich damals alle über den fest eingebauten Akku aufgeregt. Der funktioniert bei mir heute noch wie eine Eins, obwohl ich das iPad nun seit fast zehn Jahren täglich intensiv nutze.)

Ich habe also und nutze mein iPad 1 noch heute, da ich bei jedem technischen Gerät eine Mindestnutzungsdauer von 10 Jahren anstrebe. Apple-Hardware (da hatte ich vielleicht Glück) hat bei mir auch noch nie früher schlapp gemacht. Also würde ich ein noch viele Jahre Hardware-mäßig wunderbar funktionierendes Gerät vielleicht viel zu früh zu Schrott erklären, bloß weil die Software-Unterstützung fehlt. (Bei Android-Telefonen ist das ja nach dem, was ich höre, noch ein weit größeres Problem.) Und das ist aus ökologischer Sicht absolut begrüßenswert.

Nun hat das iPad 1 so wenig RAM, dass Safari bei manchen Webseiten einfach deswegen abstürzt, weil die zu große Bilddateien enthalten. Da könnte man Apple ganz sicher nicht dazu verdonnern, den alten iPads (am Ende noch kostenfrei) ein RAM-Upgrade zu spendieren; das ist mit diesem alten Gerät dann jetzt eben so. (Vielleicht ließe sich aber Safari so optimieren, dass es nicht zu einem Absturz kommt.)

Andererseits stürzt Safari aber auch immer wieder mal wegen Javascript-Code ab, der neue, damals noch nicht existente APIs enthält. Und hier könnte Apple dann sehr wohl dazu verdonnert werden, Safari auch für das iPad 1 so weit aktuell zu halten, dass sowas nicht passiert. Umgekehrt können neue Versionen von iMovie für das iPad vielleicht viele Dinge, die das auf dem iPad 1 laufende iMovie nicht konnte. Das sollte wiederum OK sein, weil das alte iMovie mit den Fähigkeiten, für die ich damals bezahlt habe, ja nutzbar bleibt. Nur mit dem Internet kommunizierende Software muss halt regelmäßig an den sich rasch verändernden Stand der Technik angepasst werden, weil sie andernfalls auch nicht mehr können würde, was sie ursprünglich konnte.

Ich denke, in diesem Rahmen wird sich das bewegen. Mit dem Internet verbundene Hardware, die noch einwandfrei funktioniert, soll nicht bloß deshalb zum alten Eisen gehören, weil die Software-Updates ausbleiben, die für die Internet-Kommunikation zwingend erforderlich sind.
Eine Gratis-App kann auch die Entwicklung eines Hobby-Programmierer sein
Das ist hier ganz sicher nicht gemeint und wird im Gesetzestext wohl auch entsprechend Berücksichtigung finden. Es geht doch klarerweise um Software, die sehr wohl monetarisiert wird, aber eben durch die Verwendung von Kundendaten und nicht durch Bezahlung.

Ich finde eine solche Gesetzgebung überfällig und höchst begrüßenswert.
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
+4
thomas b.
thomas b.24.02.1912:35
Definiere Lebenszyklus. Bei meinem TomTom Navi gibt es lebenslange Kartendupdates für das Gerät, wie lang die Lebensdauer des Navis ist, definiert TomTom, ggfs. ist schon nach drei Jahren Schluss und keinesfalls so lange, wie das Gerät tatsächlich hält.

BMW Automatikgetriebe: Lebensdauerfüllung des Öls - heisst im Zweifel vermutlich so lange, bis das Getriebe verschlissen ist. Der Hintergedanke ist vermutlich der, dass Ölwechsel bei Automatikgetrieben aufwändig und sehr teuer sind, also nimmt man das aus der regelmäßigen Wartung heraus. 150.000 km schafft das Getriebe auch so und danach fühlt sich eh keiner mehr zuständig.

Für Computer und Betriebssysteme wird der Hersteller (oder die EU) dann eben eine useful lifetime angeben, mehr als 3 (Betriebssystem) oder 5 Jahre (Hardware) sichert vermutlich keiner zu.

Der Grund der Aktion ist vermutlich der, dass es bei manchen Android Smartphones mit etwas Pech gerade mal ein Sicherheitsupdate oder nicht einmal das gab.
0
Igor Detlev24.02.1912:45
Warp
Gelddruckmaschine für Softwarefirmen

Für Softwarefirmen ist das eher ein kaum kalkulierbares zusätzliches Risiko. Eine Gelddruckmaschine sind solche Regelungen nur für Rechtsanwälte.
+1
rosss24.02.1913:23
Vielleicht gibt es dann auf den Produkten hübsche kleine Aufkleber: ”Lebenszyklus 2 Jahre" oder mehr bei teureren Geräten?

Darf sich der Internetkühlschrank dann am Ende seines Lebenszyklus selbständig abschalten?

Wird Apple weiterhin ein Jahr Garantie anbieten, wenn die Beweislastumkehr zukünftig erst nach 12 Monaten eintritt?

Oder ist alles nur ein Versuch, die Briten zu überzeugen in der EU zu bleiben?
+2
Bigflitzer24.02.1913:59
Der Lebenszyklus dieses Gerätes endet mit dem erscheinen des neueren Modells oder spätestens 5Jahre nach Erscheinen...

Irgend so eine Formulierung wird es da schon geben.
0
Weia
Weia24.02.1915:57
thomas b.
Für Computer und Betriebssysteme wird der Hersteller (oder die EU) dann eben eine useful lifetime angeben, mehr als 3 (Betriebssystem) oder 5 Jahre (Hardware) sichert vermutlich keiner zu.
Und genau derart grotesk kurzen Zeiten will der Gesetzgeber eben zu Recht einen Riegel vorschieben.

Wieso meinst Du eigentlich, Software habe einen noch kürzeren Lebenszyklus als Hardware? Software verschleißt nie und muss höchstens aktualisiert werden, was prinzipiell endlos möglich ist.

Aber bei dem Gesetz geht es ja nun gerade um den Lebenszyklus von Hardware und darum, dass Software zumindest so lange aktualisiert werden muss, wie die Hardware typischerweise hält.

Wie krank unsere Wegwerfgesellschaft ist, kann man sich leicht vergegenwärtigen, wenn man sich überlegt, wie viele technische Geräte sich wohl im eigenen Haushalt befinden, die in irgendeiner Form ans Internet angebunden sind oder in Zukunft sein werden (was durch Smart Homes natürlich exponentiell ansteigt).

Bei mir im (2-Personen-)Haushalt sind das jetzt ohne Smart Home schon über 10. Bei einer Lebensdauer von nur 5 Jahren hieße das, ich werfe mindestens zwei Geräte pro Jahr weg.

Wer das akzeptabel findet, hat den Schuss noch nicht gehört.
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
+4
macfori24.02.1916:03
Wenn das Gesetzt richtig verstanden und eingesetzt wird, werden vielleicht neue Produkte langsamer, dafür sorgfältiger entwickelt. Weniger Versionswechsel (Hardware), dafür längere Zeiträume mit Updates per Software.

Ich denke, dass das Gesetz erreichen will, dass Produkte mit Macken in der Software nicht durch nachfolgende Produkte "repariert" werden sondern durch Software-Updates - oder eben ausgereifter auf den Markt kommen.
+3
Weia
Weia24.02.1916:07
macfori
Ich denke, dass das Gesetz erreichen will, dass Produkte mit Macken in der Software nicht durch nachfolgende Produkte "repariert" werden sondern durch Software-Updates - oder eben ausgereifter auf den Markt kommen.
Genau. Und das ist doch ein höchst sinnvolles Ziel.
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
+1
Warp24.02.1917:12
Leuts, jetzt müsst ihr schon wissen was ihr wollt .
Auf der einen Seite sollen die Produktzyklen wieder länger werden. Auf der anderen Seite höre ich das Gemecker wieder bis hier rüber wenn Apple NICHT innerhalb eines Jahres oder kürzer seine Produkte aktualisiert.
Mir sind die Gründe die manche bringen schon klar und auch begrüßenswert. Allerdings sollte man sich auch näher mit den Auswirkungen beschäftigen. Denn längere Produktzyklen heisst ja letztendlich z. B. weniger Verkäufe und dahin eingehend schätze ich höhere Preise. Wieviel schmeissen denn wirklich ihre Geräte weg. Um beim Beispiel von einem Kkühlschrank zu bleiben. Der kühlt immer noch auch wenn das I-Net nicht mehr funktioniert. Wieviel % Nutzen diese Funktion auch wirklich? Wir haben uns nach 15 Jahren nen neuen Fernseher gehholt da der alte die Grätsche machte (noch ein Röhrenteil). Der hat auch jede Menge Schnickschnack u. a. Internetanbindung, den wir mitkaufen mussten(!) und gar nicht nutzen und gar nicht aktiviert ist. Dann, wenn man das wirklich(!) aus Umweltschutzgründen macht. Wieso gängelt man dann z. B. Elektronikbauer mit solchen geplanten Vorschriftren und auf der anderen Seite hätschelt man die Autobauer? Da wurden/werden doch um vielfaches an Resourcen verdummt. Siehe damals mit der sogenanten Umweltprämie als funktionierende Autos als Dreckschleudern definiert wurden, entsprechend die KFZ-Steuern erhöht um die Leute zum Kauf eines neuen Autos zu bewegen. Jetzt wo die Dieselautos verteufelt werden und junge(!) Autos im Prinzip wertlos gemacht werden. Wäre das nicht sinnvoller vorzuschreiben, dass die Steuergeräten auf aktuellen Stand bleiben um immer die neuesten Grenzwerte einzuhalten? Wäre nicht eine Vorschrift sinnvoll, dass der Autobauer seine Autos so baut, dass problemlos der Antriebsmotor gegen neuere getauscht werden kann? Sollen dann in Zukunft z. B. die ganzen Kaffeexpressmaschinen mit den Aludingern verboten werden? Ich glaub die machen wesentlich mehr Müll.
+2
beanchen25.02.1907:14
Ein weiterer Punkt der neuen Gesetze ist die freie Wahl der Software. Wenn ich das richtig verstehe, geht es eigentlich eher um das System und kein Gerätehersteller darf mehr andere Systeme auf seinen Geräten unterbinden und die Gewährleistung versagen, wenn die Geräte mit anderen Systemen betrieben werden.
Doch in welchen Bereichen könnte das relevant werden? Bei den Rechnern bestimmt nicht. Es steht ja nirgends, dass jedes System auch für jedes Gerät verfügbar sein muss. Fraglich dürfte auch sein, ob ein Hersteller andere Systeme unterstützen muss, z.B. mit Treibern.
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
+1
pcbastler25.02.1907:49
Weia
thomas b.
Für Computer und Betriebssysteme wird der Hersteller (oder die EU) dann eben eine useful lifetime angeben, mehr als 3 (Betriebssystem) oder 5 Jahre (Hardware) sichert vermutlich keiner zu.
Und genau derart grotesk kurzen Zeiten will der Gesetzgeber eben zu Recht einen Riegel vorschieben.
Warum? - 5 Jahre ist IT-Technisch doch schon Steinzeit.
Bei mir im (2-Personen-)Haushalt sind das jetzt ohne Smart Home schon über 10. Bei einer Lebensdauer von nur 5 Jahren hieße das, ich werfe mindestens zwei Geräte pro Jahr weg.
Du siehst das falsch. Die Gesetze werden nicht für Privathaushalte gemacht, sondern für Firmen und Konzerne. Und da ist es nunmal so, sobald der Kram abgeschrieben ist (3-5Jahre) kommen neue Gerätschaften.
0
Weia
Weia25.02.1908:03
pcbastler
Weia
thomas b.
Für Computer und Betriebssysteme wird der Hersteller (oder die EU) dann eben eine useful lifetime angeben, mehr als 3 (Betriebssystem) oder 5 Jahre (Hardware) sichert vermutlich keiner zu.
Und genau derart grotesk kurzen Zeiten will der Gesetzgeber eben zu Recht einen Riegel vorschieben.
Warum? - 5 Jahre ist IT-Technisch doch schon Steinzeit.
Und genau dieser Fortschrittswahn muss ein Ende haben, wenn wir auf diesem schönen Planeten überleben wollen.

Das war in der Frühzeit der IT mit ihrem rasanten Entwicklungszyklus nachvollziehbar, heute ist es das nicht mehr. Meine Macs (mit denen ich beruflich arbeite) sind im Moment beide 7 Jahre alt, und ich plane sie noch mindestens 3 weitere Jahre zu benutzen. Ich sähe auch nicht den geringsten Grund, sie zu ersetzen.

Aber es geht ja auch nicht nur um Computer. Der sprichwörtliche smarte Kühlschrank sollte mindestens 15, besser 20 Jahre halten und ganz bestimmt nicht deswegen entsorgt werden müssen, weil die Internetanbindung mangels Software-Update nicht mehr sicher ist.
Du siehst das falsch. Die Gesetze werden nicht für Privathaushalte gemacht
Sagt wer?

Ein wesentlicher Trigger für dieses Gesetz ist meines Wissens die Smartphone-Wegwerfgesellschaft. Und das ist vor allem ein Privathaushalte-Problem. Smarte Kühlschränke sowieso.
Und da ist es nunmal so, sobald der Kram abgeschrieben ist (3-5Jahre) kommen neue Gerätschaften.
Nichts ist „nun mal so“, alles kann man ändern, und mit Gesetzen sogar recht flott.

Etwas, was funktioniert, zu entsorgen, bloß weil es abgeschrieben ist, ist derart engstirnig und verantwortungslos, dass mir die zitierfähigen Worte fehlen, um diese Äußerung von Dir angemessen zu kommentieren.

Und falls das, „was nunmal so ist“, „nunmal so bleibt“, dann wird über kurz oder lang unsere Zivilisation zusammenbrechen, weil das bei Überbeanspruchung von Ressourcen über einen gewissen Zeitraum „nunmal so ist“.

AAAAAAARRRRRRRRRRGGGGGGHHHHH!
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
+6
beanchen25.02.1909:11
pcbastler
Du siehst das falsch. Die Gesetze werden nicht für Privathaushalte gemacht, sondern für Firmen und Konzerne.
In diesem speziellen Fall bist Du jetzt komplett auf dem Holzweg. Beim Thema Gewährleistung geht es ausschließlich um private Käufer. Im B2B gibt es keine Gewährleistung.
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
+1
ssb
ssb25.02.1910:05
Ja das kann heiter werden...
Insbesondere bei Android-Geräten sehe ich da einen Paradigmen-Wechsel auf die Industrie zukommen. Es geht nicht mehr, dass man mal ein Gerät baut, nie Software-Updates anbietet und dann billig verschleudert. Schon allein der Aufwand, ein Smartphone über mehrere Jahre mit Updates versorgen zu müssen, mindestens mit Sicherheitsupdates, kostet Geld. Da werden viele Billig-Androiden vom Markt verschwinden oder eben nicht mehr so billig sein. Auch bei IoT-Geräten wird so eine software-basierte Obzolesenz eingedämmt. Aber natürlich darf das nicht nur auf Computer und Smartphones zutreffen, sondern auf alles, wo Software und Hardware zusammenarbeiten. Das gilt auch für Autos, Waschmaschinen, medizinische Geräte... alles, wo es möglich ist, die Software zu aktualisieren. Das ist auch ein Navi und auch das fest verbaute Navi im Auto (übrigens im deutschen Recht gibt es keine "lebenslange" Garantie - das wird durch die Höchstdauer von 30 Jahren ersetzt).

Auch finde ich es positiv, dass neben Geld auch persönliche Daten als "Währung" angesehen werden. Wenn ein Anbieter persönliche Daten der Nutzer verwendet, dann wird er genauso für Mängel haftbar gemacht, als wäre der Dienst kostenpflichtig. Das ist ein Angriff auf all die Dienste, die nur scheinbar kostenlos sind. Damit werden Google, Facebook, etc. mit einem Mal für Mängel haftbar gemacht. Das ist eine Einbettung der DSGVO in das Handelsrecht. Es bildet Geschäftsmodelle ab, mit denen Millionenumsätze generiert werden. Was da nur noch fehlt ist der Einzug ins Steuerrecht. Meine Daten erhalten einen Mehrwert (für den Anbieter), also sollte Mehrwertsteuer fällig werden - die wird nur schwer zu berechnen sein. Dazu wird die Beweisführung kompliziert. Ich habe eine kostenlose App und die sammelt keine Daten - aber wer muss das nachweisen, falls mich jemand in die Haftung nehmen möchte?

Interessant wird auch, wie das in die Produkthaftung einfliessen wird. Man hat auf einen Wäschetrockner 12 Monate Garantie und danach weitere 12 Monate Gewährleistung durch den Händler. Die Nutzungsdauer sollte aber 10 Jahre erreichen können - und es gibt dafür auch 10 Jahre Produkthaftung. Wenn dieser Wäschetrockner nach 8 Jahren wegen eines Mangels seitens des Herstellers (und nicht wegen Bedienungs- und Wartungsfehlern) einen Brand verursacht, dann muss der Hersteller dafür haften (ist aber schwer zu beweisen).
Dann sollte auch ein Diensteanbieter dafür haften müssen, wenn durch Fehler in seinem Dienst ein Anwender (auch ein ehemaliger Anwender) zu schaden kommt - selbst dann wenn der Dienst nur mit den persönlichen Daten "bezahlt" wird. Zählen dann auch immaterielle Schäden dazu? Könnte man Facebook verklagen, wenn man einen Job nicht bekommt, weil ein gelöschter/beschränkter Post doch noch einsehbar war - oder Spuren bei Google hinterlassen hat? Kann man Facebook verklagen, wenn man Opfer von Online-Mobbing wird?

Wir sollten da mal auf den Gesetzesentwurf warten...
+3
gfhfkgfhfk25.02.1911:34
ssb
Man hat auf einen Wäschetrockner 12 Monate Garantie und danach weitere 12 Monate Gewährleistung durch den Händler. Die Nutzungsdauer sollte aber 10 Jahre erreichen können - und es gibt dafür auch 10 Jahre Produkthaftung.
Es sind in der EU mindestens 24 Monate Gewährleistung durch den Händler, in Deutschland leider nur 6 Monate ohne Beweislastumkehr. Die Garantie ist eine freiwillige Erklärung meistens der Herstellers – auf die man dann Anspruch hat.
0
nane
nane27.02.1917:25
beanchen
"...Im Herbst 2021 soll es kommen, das neue EU-Kauf- und Gewährleistungsrecht, und es sieht unter anderem Softwareupdates über den gesamten Lebenszyklus eines Geräts vor..."
Würde wohl keinen wundern, wenn daraus zum Schluss nur eine "freiwillige Selbstverpflichtung der Hersteller" als "Kompromiss" wird.
„Das Leben ist ein langer Traum, an dessen Ende kein Wecker klingelt.“
+1
MikeMuc27.02.1918:09
Weia
thomas b.
Für Computer und Betriebssysteme wird der Hersteller (oder die EU) dann eben eine useful lifetime angeben, mehr als 3 (Betriebssystem) oder 5 Jahre (Hardware) sichert vermutlich keiner zu.
Und genau derart grotesk kurzen Zeiten will der Gesetzgeber eben zu Recht einen Riegel vorschieben.
...
Wer das akzeptabel findet, hat den Schuss noch nicht gehört.
Das fände ich zwar auch schön wenn das so gemeint wäre, aber da es so nicht in Gesetz steht / stehen wird (Mindesthaltbarkeit 10 Jahre inkl. entsprechen ggf. nötiger Softwareunterstützung) wird dann jeder Hersteller für sich (wie bisher auch schon) festlegen, wie lange der Lebenszyklus für ein bestimmtes Gerät garantiert wird und ab wann man allein im Wald steht. Bisher ist das teilweise ein streng gehütetes Firmengeheimnis aka "geplante Obsolenz"), dann muß das vielleicht offen gelegt werden. Und je länger die garantierte Nutzungszeit sein wird, desto teurer wird das Produkt werden. Denn irgendwer muß es ja zahlen wenn ein Hersteller nicht mehr "mehr Gewinn" machen kann durch Neuverkäufe sondern nur noch für "bezahlten Wartungssuport". Und damit sind wir schon bei den hier heiß beliebten Abos. Bald nicht mehr nur bei Software (Miete / Abo) oder Autos (dort Leasing) genannt sondern auch bei der Waschmaschine, Spülmaschine oder dem berühmten Mixe bei dem nach selten Gebrauch nach 25 Monaten ein Zahnrad im Getriebe zerbröselt.
Wollen wir das wirklich? Ich glaube daher, der Schuh geht für den Verbraucher mit so einem Gesetz zu 55% nach hinten los.
+1
Weia
Weia27.02.1919:33
MikeMuc
Das fände ich zwar auch schön wenn das so gemeint wäre, aber da es so nicht in Gesetz steht / stehen wird (Mindesthaltbarkeit 10 Jahre inkl. entsprechen ggf. nötiger Softwareunterstützung)
Das weißt Du woher?
wird dann jeder Hersteller für sich (wie bisher auch schon) festlegen, wie lange der Lebenszyklus für ein bestimmtes Gerät garantiert wird und ab wann man allein im Wald steht. Bisher ist das teilweise ein streng gehütetes Firmengeheimnis aka "geplante Obsolenz"), dann muß das vielleicht offen gelegt werden.
Und das wäre doch schon ein entscheidender Fortschritt. Denn dann kann ich als Verbraucher zumindest bewusst entscheiden, ob ich ein länger haltbares oder ein weniger lang haltbares, dafür aber vielleicht billigeres Gerät kaufen will.
Und je länger die garantierte Nutzungszeit sein wird, desto teurer wird das Produkt werden.
Was doch völlig OK ist. Hier und heute kannst Du meist nur vermuten, dass das teurere Gerät, das Du kaufst, seinen höheren Preis durch längere Haltbarkeit auch rechtfertigt.
Und damit sind wir schon bei den hier heiß beliebten Abos. Bald nicht mehr nur bei Software (Miete / Abo) oder Autos (dort Leasing) genannt sondern auch bei der Waschmaschine, Spülmaschine oder dem berühmten Mixe bei dem nach selten Gebrauch nach 25 Monaten ein Zahnrad im Getriebe zerbröselt.
Eben nicht. Der Punkt ist doch gerade, dass der Hersteller verpflichtet ist, für Software-Updates zu sorgen. Die kann er folglich nicht als optionales Zusatzabo vertickern.
Wollen wir das wirklich?
Was, längere Haltbarkeit bzw. die Transparenz, ein Gerät mit kurzer Haltbarkeit zu erwerben? Ja, das wollen wir, also jedenfalls ich und ziemlich sicher die Mehrheit der Verbraucher. Der Vogel-Strauß-Verbraucher, der sagt, er wolle gar nicht wissen, wie lange das Gerät hält, das er jetzt kauft, dürfte eher die Ausnahme bleiben.
Ich glaube daher, der Schuh geht für den Verbraucher mit so einem Gesetz zu 55% nach hinten los.
Ich wüsste absolut nicht, wieso. Meinst Du, weil manche Geräte dann teurer werden? Das ist doch ökonomisch nur sinnvoll, wenn sie dafür auch länger halten, und ökologisch sowieso.
„🦖The dinosaurs invented Jesus to test our confidence in science“
+1

Kommentieren

Diese Diskussion ist bereits mehr als 3 Monate alt und kann daher nicht mehr kommentiert werden.