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Interessanter Fall: Google haftet für seine KI
Interessanter Fall: Google haftet für seine KI
Kehrblech
15.06.26
14:21
Interessante Meldung aus dem Börsenblatt des deutschen Buchhandels:
Google ist für Aussagen in KI-Übersichten verantwortlich
15. Juni 2026 Redaktion Börsenblatt
Zwei deutsche Verlage haben erfolgreich gegen Google geklagt. Das Landgericht München hat entschieden, dass das Unternehmen für falsche Aussagen in seinen KI-Übersichten haften kann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Vollständige Meldung hier:
(Bezahlschranke)
Als Betreiber seiner KI hafte Google auch für deren Aussagen, so lässt sich das Urteil im wesentlichen zusammenfassen.
Sollte sich diese Rechtsauffassung in den Folgeinstanzen bestätigen, dürfte dass ein herber Schlag für derartige KI-Anwendungen sein. Oder die Geburtsstunde einer sekundären KI, die die Rechtssicherheit der Aussagen der ersten KI vor einer Veröffentlichung bestätigen muss. Anders ausgedrückt, wer seiner KI menschenähnliche Fertigkeiten beibringt, muss damit rechnen, dass die KI auch wie ein Mensch dafür justitiabel ist (was mir sehr einleuchtet, insbesondere bei der Verbreitung von Nachrichten, die unter in der Humanjustiz unter dem Stichwort „üble Nachrede“ laufen).
Mal sehen, wie das weitergeht!
Hilfreich?
+11
Kommentare
UWS
16.06.26
10:16
Da müsste man noch etwas mehr ins Detail gehen. Nach der Rechtsprechung des BGH gibt es grundsätzlich eine eingeschränkte Haftung für Suchmaschinenbetreiber bei der Anzeige von Suchergebnissen.
Aber im zitierten Fall hat die KI-Übersichten eben "behauptet" die Verlage seien in unseriöse Geschäftspraktiken verwickelt. In der generierten Übersicht wurden dabei Informationen durcheinander gewürfelt, die in den angegebenen Quellen so gar nicht vorhanden waren.
Insofern sah das LG München in diesem Fall die Haftungseinschränkung bzgl Suchmaschinen als nicht gegeben an. Die Suchmaschine hatte eben gerade keine Quellen angegeben, sondern zusätzlich neue Aussagen generiert, die dazu noch nachweislich falsch waren.
Nach meinem Rechtsverständnis ist das auch ok so. Wer Unsinn mit Rufschädigung behauptet, der haftet. Da müssen sich die KI-Betreiber eben beim "Zusammenklauen" von Informationen in bestimmten Bereichen etwas mehr ich acht nehmen...
Und nein, das soll keine generelle Infragestellung von KI sein...
„There is no cloud…it’s just someone else’s computer.“
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