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Gewährleistung bei Austauschgerät?

sponge12
sponge1208.12.1312:00
Hallo Ihr,

ich kaufte mir vor 5 Jahren ein MacBook Unibody.
Das wurde mir vor 2 Jahren ausgetauscht, da es mehrfach repariert werden musste und der Fehler anschließend immer noch nicht behoben werden konnte.

Bei meinem Austauschgerät tauchten in letzter Zeit immer wieder Probleme mit dem Display auf.
Insgesamt wurde es schon mehr als 3 Mal repariert aber es ist immer noch keine Besserung in Sicht.

Jetzt jedenfalls wollte ich vom Kaufvertrag zurücktreten, aber Apple meinte, ich habe bei einem Austauschgerät keine Gewährleistung sondern nur die 1. jährige Garantie.

Jedoch stellte ich vor 3 Wochen einen Gewährleistungsantrag und dieser wurde von seitens Apple auch genehmigt.

Weiß von euch jemand, wie es da nun aussieht?
Apple meint ich solle das Gerät nochmal zum Reparieren bringen und anschließend wird man mal schauen. Allerdings kann ich, laut Apple, nicht vom Kaufvertrag zurücktreten?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe
„www.aroundpanamericana.de“
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Kommentare

stefan08.12.1312:39
Frag lieber die Verbraucherberatung oder einen Anwalt als hier im Forum. Du wirst hier die unterschiedlichsten Laien-Meinungen bekommen, aber kaum etwas wirklich Nützliches.
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chill
chill08.12.1313:06
Du wirst hier die unterschiedlichsten Laien-Meinungen bekommen,

nein, hier sind natürlich alle experten was das angeht

"ich weiss aber, ... "
"mein bekannter, der hat nren freund bei dem ... bla bla"
"ich hab aber gehört das ... "

und fox natürlich, der ja offenbar einen persönlichen direkten apple angestellten in stellung hat.

fazit: nehm stefans tip.
„MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2“
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michimaier08.12.1319:24
ich würd gerne meinen Senf dazu geben - auch wenn meine beiden Vorredner eigentlich Recht haben.

Ich kenne das so -
Kaufdatum: 01.01.2008
Ablauf Gewährleistung: 01.01.2010

Egal ob Austauschgerät oder nicht - deine Gewährleistung beginnt mit dem Gefahrenübergang - der in der Regel das Kaufdatum ist.

Dass man dir kulanterweise einen Gewährleistungsanspruch genehmigt hat - hat mit deiner eigentlichen Gewährleistung nix zu tun - ich tippe auch darauf dass die 1. Jährige Garantie beim Austauschgerät eine freiwillige Leistung ist - um dir entgegen zu kommen.

Bin persönlich kein Anwalt - und fang hier auch nicht an über meine Meinung zu diskutieren - aber soviel ich weiss ist das so - aber meine beiden Vorredner sind da eigentlich der beste Tip. Wollte dir allerdings eine kleine Hilfestellung geben ...

Ich kann gut nachvollziehen dass du sauer bist - deswegen drück ich dir die Daumen...
dennoch halte ich das ganze eher für aussichtslos... dennoch Toi Toi Toi.

noch einmal - ich diskutiere nicht über die Meinung - ihr seit anderer - ihr dürft sie hier gerne preis geben
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dom_beta08.12.1319:38
Du kannst für dein Neugerät wieder ein AppleCare Protection Plan abschließen.

Hatte ich auch mla gehabt

Early 08 => gewandelt in Mid 09
„...“
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