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Software Gebrauchtpreise
Software Gebrauchtpreise
Geoman
26.07.04
13:48
Hallo!!
<br>Kennt jemand eine Webseite wie www.macgebrauchtpreise.de,nur mit software?
<br>Was ist noch eine quark4.1 version?Und PS7?Kann ich MS-Office 2001 verkaufen?Was muss ich noch zahlen für Acrobat4?Filemaker 5.5 server..ist der noch etwas wert?.....
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Kommentare
MacMark
26.07.04
14:00
Alles <b>Verhandlungssache</b>. Schau mal bei <b>eBay</>, für wieviel Geld alte Software weggeht.
<br>Grundsätzlich kannst Du alle Software, die Du gekauft hast, auch wieder vekaufen. <b>Anderslautende Vereinbarungen</b> der Softwarehersteller, die Dir einen Weiterverkauf untersagen wollen, sind in Deutschland <b>ungültig</b>.
„@macmark_de“
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MacMark
26.07.04
14:00
Alles <b>Verhandlungssache</b>. Schau mal bei <b>eBay</b>, für wieviel Geld alte Software weggeht.
<br>Grundsätzlich kannst Du alle Software, die Du gekauft hast, auch wieder vekaufen. <b>Anderslautende Vereinbarungen</b> der Softwarehersteller, die Dir einen Weiterverkauf untersagen wollen, sind in Deutschland <b>ungültig</b>.
„@macmark_de“
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Geoman
26.07.04
14:13
Laut Office 2001-Lizenzvereinbarungen,darf ich die software nicht weitergeben ohne deren einvertändniss....
<br>Man sagte mir das sich der aktuellen wert sich ergibt aus der Anschaffungswert ,Nutzungsdauer und sonderabschreibungen.Nun,muss ich das für ein Insolvenzverwaltungsbüro machen,eine Komplette bewertung der Software ind die Fa.Wie ist es nun rechtlich am sichersten?Über ebay den Marktwert oder über Buchhaltung?
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MacMark
26.07.04
14:46
Die Lizenzvereinbarung von MS ist ungültig in diesem Punkt, da sie meines Wissens deutschem Recht widerspricht. Auch Office 2001 <b>darf wieder verkauft werden</b>. Mit den hohlen, <b>rechtswidrigen</b> Phrasen im Lizenztext versuchen sie nur den Gebrauchtmarkt trocken zu legen.
<br>Nach dem <b>kaufmännischen Vorsichtsprinzip</b> würde ich alte Software mit einem symbolischen Wert von jeweils 1 Euro buchen, da man den schlimmsten Fall annehmen muß, daß sie keiner mehr will. Dann bei eBay versteigern. EBay als Bewertungshilfe zu nehmen, wäre zu unsicher, da die Verkaufspreise jedesmal <b>anders</b> sein können.
„@macmark_de“
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Maveric
26.07.04
14:55
Wenn es um ne Insolvenz geht, dann nimmst du denn Buchhaltungswert, da kann es mit dem "Marktpreis" von ebay durchaus Probleme geben, aber da frag den Insolvenzverwaltder der ist meist Rechtsanwalt oder vergleichbar und der müßte, ach was, der muß!!! sowas wissen.
<br>
<br>Du kannst ebay als Richtwert nehmen, aber für ne Insolvenz zählt das was an Buchwerten da ist, denn die Ebaypreise sind keine Garantiepreise und du kannst Pech haben und Quark für einen Euro loswerden und dann stehst du womöglich mit großen rechtlichen Problemen da.
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Maveric
26.07.04
14:57
ERgänzung: mit großen rechtlichen Problemen da, weil du Preise angegeben hast die du nicht erreicht hast.
<br>
<br>Den Rest hat MacMark gesagt. Buchwert 1 Euro und dann alles was drüber hinausgeht, ist ein Bonus für die Gläubiger. Das ist absolut die Nummer sicher.
<br>
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Geoman
26.07.04
15:15
Super,danke für die Infos...
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Blade
26.07.04
16:42
Bei alten Versionen kannst du auch noch zu Rate ziehen:
<br>
<br>Aktueller Wert = Wert der neuen Software - Updatepreis - Verkaufskosten, Verwaltungskosten, Mwst.
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