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Kurz: Apple übernimmt KI-Audio-Spezialisten +++ Taction fordert noch mehr als 5,7 Milliarden Dollar

Es handelt sich um eine weitere Übernahme, bei der man den Begriff aber differenzieren muss: Apple erwarb über eine Tochtergesellschaft bestimmte Vermögenswerte des KI-Audio-Spezialisten Samplab und zudem Mitarbeiter des Unternehmens. Ein vollständiger Kauf des Unternehmens ist es nicht, sondern ein "Acqui-Hire" – was sowohl Prüfungsvorschriften als auch die Eingliederung vereinfacht.

Zu den Funktionen der Samplab-Software zählten unter anderem automatische Erkennung von Akkorden, Umwandlung von Audiomaterial in MIDI-Daten sowie Zerlegung fertiger Musikstücke in einzelne Bestandteile wie Gesang oder Instrumente. Jene Features dürften wohl in Logic Pro einfließen – genauso wie Technologien des ebenfalls im KI-Audiobereich angesiedelten Anbieters Huxe, dessen Übernahme Apple erst vor einigen Tagen verkündet hatte.


Nach 5,7 Milliarden Dollar Schadensersatz: Taction fordert noch mehr
Im September hatte Apple eine Niederlage vor Gericht erlitten. Eine US-Jury kam zum Ergebnis, dass man mit der Taptic Engine zwei Patente des Unternehmens Taction Technology verletzt – und legte den Schadenersatz auf die bisherige US-Rekordsumme von 5,7 Milliarden Dollar fest. Apple setzt sich dagegen zur Wehr und hält das Urteil in Gänze für falsch, denn die Vorwürfe seien unbegründet (siehe Meldung).

Jetzt gibt es allerdings eine weitere Entwicklung, denn Taction will sich mit der zugesprochenen Summe nicht zufriedengeben – und fordert zusätzliche Zahlungen. Der Absatz von iPhone und Apple Watch zwischen März 2026 und dem Urteilsspruch im September habe keine Beachtung gefunden. Daher verlangt das Unternehmen zusätzlichen Schadenersatz sowie rückwirkende Zinsen in Höhe von jährlich sieben Prozent. Interessant ist die Begründung, denn Taction übernimmt Apples Argumentation aus dem Verfahren gegen Samsung: Lizenzzahlungen seien nicht auf die Geräte im angeprangerten Zeitraum zu beschränken, sondern auf alle Produkte anzuwenden, die sich nicht wesentlich unterscheiden.

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