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Journals>Wolfsgeheul am Apfelbaum>Garantie und Gewährleistung

Garantie und Gewährleistung

Vorbemerkung: Ich bin kein Jurist, der folgende Text gibt meinen Wissenstand zum Thema Garantie und Gewährleistung wieder. Wer darin sachliche Fehler findet, möge mir dies bitte per Mail oder Kommentar mitteilen, dann werde ich den Text entsprechend ändern.


Zu Garantie und Gewährleistung, weil das immer gerne durcheinander geworfen wird

1. die Garantie ist eine freiwillige Leistung, häufig vom HERSTELLER einer Sache, manchmal auch vom HÄNDLER. Die Ausgestaltung der Garantiebedingungen ist dem Garantiegeber überlassen. Apple gibt als Hersteller ein Jahr Garantie.

2. die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, in der Pflicht ist hier der HÄNDLER der Sache, nicht der Hersteller. Die Gewährleistung beträgt (in D) zwei Jahre. Im ersten Halbjahr muß der Händler dem Käufer ein Verschulden nachweisen, wenn er nicht in die Pflicht genommen werden will. Danach muß der KÄUFER nachweisen, daß der Schaden nicht durch seine Schuld entstanden ist, sondern bereits latent von Anfang an vorhanden war.

3. gehört zwar nicht direkt dazu, aber wird auch gerne in diesem Zusammenhang verwechselt: eine vierzehntägige Rücknahmepflicht des Händlers gibt es nur bei Fernabnahme (Versandkauf) oder Haustürgeschäften. Beim Kauf im Laden ist der Händler nach Abschluß des Kaufvertrages nicht verpflichtet eine Sache bei Nichtgefallen wieder zurückzunehmen.

Kommentare

darkdickfire
darkdickfire05.01.08 16:23
Super Idee! Sofort au + gedrückt!:-)
Stefan S.
Stefan S.05.01.08 17:10
Sehr gute Idee.
Schade, dass ich mich nicht wirklich auskenne, evtl. schreiben ja auch noch ein paar Juristen was dazu.
Jedenfalls zu 1.: :
Es kann auch ein Händler eine Garantie geben.
Rantanplan
Rantanplan05.01.08 17:55
Danke für den Hinweis mit dem Händler, habe den Text entsprechend geändert.
Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck
DJDI100405.01.08 18:06
Händlergarantie sind zum Beispiel diese Garantiepakete die man sich bei Media-Markt dazukaufen kann...
Macruby05.01.08 19:20
Verständliche, kurze Zusammenfassung der Begriffe. Danke!

(Schade, dass man die informativen Journals nicht "beobachten" kann )
MacMichael05.01.08 21:03
Typisch Rantanplan, gut und informativ.
Oft ist er ja auch noch lustig, das war wohl bei diesem Thema nicht möglich!

Vielen Dank

Rantanplan
Rantanplan05.01.08 21:21
Manchmal bin ich auch noch böse, das war bei diesem Thema aber auch nicht möglich
Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck
Fenvarien
Fenvarien05.01.08 23:53
Guter Beitrag! Etwas, auf das ab sofort häufig in Forendiskussionen verlinkt werden kann!
Ey up me duck!
looser
looser06.01.08 02:23
Danke für die Info, kann man immer gut gebrauchen. Wenn es dann auch stimmt

Aber das werden die Juristen korrigieren.
© looser@macbay.de
dabua06.01.08 07:01
Endlich einmal eine kurze und verständliche Zusammenfassung. Danke Rantanplan
MacMichael06.01.08 09:32
Rantanplan, jetzt kam doch noch ein Kommentar bei dem ich lachen mußte.
marc270406.01.08 14:14
Hallo,
darf ich einen Text z.B. in einem Forum verwenden?
marc270406.01.08 14:16
Mist, ich meine natürlich Deinen und nicht einen
Rantanplan
Rantanplan06.01.08 21:51
Solange ich nicht dafür haftbar bin ... ja
Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck
Tiger
Tiger10.01.08 11:01
Ich danke dir Rantanplan
Den Unterschied kennt nämlich kaum jemand! Vor allem Punkt 3 - was wir da schon Streitereien hatten...

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