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YouTube unterliegt der GEMA vor Gericht und muss bestimmte Inhalte entfernen

Im Januar gab Google bekannt, dass pro Minute rund 60 Stunden neues Videomaterial auf YouTube hochgeladen werden. Darunter befinden sich aber auch zahlreiche Inhalte, bei denen die Urheberrechte nicht beim YouTube-Benutzer liegen. Die GEMA stört sich schon seit längerer Zeit daran, dass urheberrechtlich geschützte Musik über YouTube gehört werden kann, beispielsweise auch dann, wenn Benutzer ihr Video mit Hintergrundmusik unterlegen. YouTube unternimmt einige Anstrengungen, um urheberrechtlich geschütztes Material zu erkennen und Rechtsverletzungen zu minimieren. Die deutsche Ausgabe von YouTube zeigt daher häufig beim Aufruf eines Clips an, die Wiedergabe sei nicht möglich, "da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden". Dies funktioniert aber nicht immer zuverlässig; bzw. in den Augen der GEMA nicht zuverlässig genug. Zwar konnten sich GEMA und YouTube vor wenigen Jahren vorläufig auf ein Lizenzmodell einigen, dieses ist aber 2009 ausgelaufen und eine neuerliche Einigung scheiterte.
Das Landgericht Hamburg musste jetzt in mehreren konkreten Fällen entscheiden, es ging um bestimmte Titel, die der GEMA-Klage zufolge von YouTube entfernt und den Besuchern nicht mehr zugänglich gemacht werden sollen. Die GEMA konnte sich mit den Forderungen durchsetzen, wenngleich noch darüber gestritten wird, ob es sich dabei um ein Einzelfallurteil handelt, oder ob es weiterreichende Bedeutung erhalten wird. Generell muss die Frage geklärt werden, ob YouTube ein Anbieter von Inhalten ist oder ob es sich nur um eine Hosting-Plattform handelt. Der Richter am Landgericht befand, dass YouTube für das Verhalten seiner Nutzer mitverantwortlich gemacht werden kann, weswegen gegen Urheberrechtsverletzungen vorgegangen werden müsse. Bei weiteren Zuwiderhandlungen werden Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro verhängt.

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Kommentare

Amfortas20.04.12 14:50
Na endlich! Hat der Irrsinn endlich ein Ende.
Eine gute Grundlage ist das Fundament für eine solide Basis.
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Chrishman20.04.12 14:50
In Ordnung, finde ich. Wer Musik konsumiert, soll sie bezahlen..
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Thaddäus20.04.12 14:50
Die GEMA ist sowas von einer Plage...
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DonQ
DonQ20.04.12 14:52
Ja, die GEMA ist ein großes Hemmnis…die kommt ja selbst bei Kirchlichen Organisationen um zu "betteln, kratzen und erpressen"…und das bei Kirchenliedern…

Ansonsten kommt da wohl auch recht wenig an…bei den Künstlern.

Wie ich Golem entnehmen durfte…hatte die GEMA IT…nich mal die Erforderlichen Lizenzen…für ihre 16 Prozessor, 96Gig Ram und Terabyte HD Server…lol…bzw. Pfui

an apple a day, keeps the rats away…
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Sgt.D
Sgt.D20.04.12 14:53
Ist die Gema nicht für deutsche Künstler zuständig ? Was hat die z.B. mit amerikanischen Künstlern zu tun, die ihre Videos selbstständig hoch laden ?
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nowMAC20.04.12 14:54
Ich finde die GEMA nicht gut! Aber für den Konsum von Musik muss irgendwie gezahlt werden! Es geht nicht das google mehr daran verdient als die Musiker und labals!
Ne Ne, seit Steve Jobs nicht mehr da ist....
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Jerschen
Jerschen20.04.12 14:56
Ist schon ein schwieriges Thema, wenn ich als Privatnutzer einen kleinen privaten Film mit ein paar Fetzen von Kommerz. Musik unterlege, bekomme ich schwere Probleme. Ich finde aber, im privaten Bereich sollte es erlaubt sein. Hier würde evtl. eine Kulturflatrate Sinn machen. Gema-freie Musik ist entweder Schei** oder teuer oder beides...

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void
void20.04.12 14:58
Musik in von _irgendwem_ hochgeladenen Videos muss kontrolliert werden. Aber was die GEMA da im Internet macht ist KRANK:

Eine Band (=Urheber !!) läd ein Video hoch. Dieses kann in DE nicht geguckt werden, weil ein Gesetz dem Urheber sein Urheberrecht aberkennt und pauschal der GEMA zuspricht.

Wer da sagt, die GEMA sei legitim, hat scheinbar diese Lügen "GEMA vertritt die Rechte der Urheber" geschluckt...

Die GEMA ist ein Konstrukt aus dem letzten Jahrhundert und muss für das Internet komplett anders funktionieren.
Developer of the Day 11. Februar 2013
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Muty20.04.12 15:02
void:

Kannst du das belegen? Kein Gesetz kann Jemandem die Urheberschaft aberkennen, ganz im Gegenteil, das Gesetz reguliert es so, dass der Urheber niemals geändert werden kann.
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DonQ
DonQ20.04.12 15:04
Öffentliche Aufführung, dafür sind Abgaben und eine Genehmigung vorgesehen…sagt/schreibt die GEMA so rein Pauschal…

an apple a day, keeps the rats away…
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void
void20.04.12 15:05
Muty
https://www.gema.de/recht-politik/10-fragen-10-antworten.html Frage 1

Das ganze wird natürlich hier positiv formuliert. Faktisch ist aber genau das von mir oben beschriebene Szenario der Fall.
Developer of the Day 11. Februar 2013
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Grolox20.04.12 15:05
Gema , Berufsgenossenschaft und GEZ sind
Betriebe ohne wirklichen Auftrag.
Sie kosten nur Geld und bringen weder einem
Künstler , noch Arbeiter oder User der
Fernsehen will irgend einen Vorteil.
Wasserkopfartige Gebilde mit staatlichem
Recht ausgestattet.
Dinosaurier auf die man verzichten kann.
Würde man alle 3 abschaffen , ich glaube man würde
nicht mal merken das sie weg sind.
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Sgt.D
Sgt.D20.04.12 15:06
Muty

Dann erkläre doch das Phänomen mit den nicht deutschen Künstlern, deren Videos gesperrt werden....
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DonQ
DonQ20.04.12 15:08
@Grolox

TsTsTs, wie könnte sich sonst der ÖR Rundfunk Macs leisten, als Ablesemonitor ?

an apple a day, keeps the rats away…
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Grolox20.04.12 15:16
DonQ...das ist ein Schwarzmalerbild was uns die Gema und GEZ
gern weis machen möchte , nur stimmt das nicht.
Öffentlich Rechtliche hätten genug Einnahmen um ihr
lächerliches Programm zu finanzieren. Nur der Pulk
an Menschen die in der Führungsebene Sitzz verhindert dies
seit Jahren. Herr Beck ist dafür ein gutes Beispiel.
Gibt dazu tausende von Seiten im Netz zum Nachlesen.
Kann mir einer sagen warum öffentlich Recht. 1,8 Mill. €
im Jahr brauchen. Sky hat genau so viel Sender , das bessere
Programm und gibt dafür nicht mal 1/7 der Kohle aus.
Das da was nicht stimmt kann man wohl selbst sehen.
Zudem zwingt mich der Staat für ein Programm zu bezahlen welches
ich nicht sehen will .
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DonQ
DonQ20.04.12 15:25
Ach Grolox,

gönnst du den, sagen wir mal 2 Dutzend Sendeanstalten, mit ihren Programmdirektoren pro Anstalt und min. 2 Stelv. ihre 150tausend Euro im Jahr nicht, pro Person ?

Das ist aber schäbig…aber zugegeben, schäbig ist auch oft das Programm…

*Das war Ironie*

Angeblich soll ja seit einiger Zeit eine praktisch verdoppelung der GEZ kommen in Form einer pauschalen Medienabgabe, die nur "unwesentlich" teurer ist…

Unwesentlich ist auch Ironie.

Natürlich hast du im Ansatz recht…wobei wohl langsam, sehr langsam…die Qualität besser wird…und zu mindestens manche, vereinzelte Nachrichten nicht mehr wie stumpfe Propaganda wirken…

Auch schlicht weil schon vom Ministerium vereinzelt Einfluss auf die Privaten genommen wurde…vor allem in UnterschichtenSendungen
an apple a day, keeps the rats away…
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DonQ
DonQ20.04.12 15:33
Und das Ministerium damit ziemlich ausgelastet scheint
an apple a day, keeps the rats away…
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haschuk20.04.12 15:34
@void:

Blöd, wenn hier mal wieder aus Unkenntnis Blödsinn erzählt wird.


Fakt 1:

Eine Band ist KEIN Urheber, sondern die natürlichen Personen, die für Komposition und Text verantwortlich sind.

Fakt 2:

Als Komponist und/oder Texter bin ich nicht automatisch Zwangsmitglied, sondern das ist ein aktiver Schritt, dem ein Vertrag unterlegt ist.

Fakt 3:

Verstosse ich als GEMA-MITGLIED gegen Vertragsinhalte, dann sollte ich erst einmal meinen Vertrag lesen. Im Bezug auf Dein (eh falsches) Beispiel wäre es so, als wenn ein AUDI-Vertragshändler in seinen AUDI-Verkaufsräumen auch fabrikneue BMWs anbieten möchte. AUDI hätte natürlich wg. des abgeschlossenen Vertrags etwas dagegen.


Dass das Gebaren der GEMA nicht mehr zeitgemäß ist, ist ein anderes Thema, aber Verträge die ich als Mitglied freiwillig eingehe, sind definitiv ein anderes Thema.
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chessboard
chessboard20.04.12 15:35
Jerschen
Ich finde aber, im privaten Bereich sollte es erlaubt sein.
Nur dass das Internet nicht mehr der private Bereich ist. Wenn Du Deinen kleinen privaten Film zu Hause und vor begrenztem Publikum abspielst, wirst Du garantiert auch keine Probleme mit der GEMA bekommen. Und wenn Du den Film doch der Öffentlichkeit zugänglich machen willst, musst Du eben lizenzfreie Musik drunterlegen.

void
Eine Band (=Urheber !!) läd ein Video hoch. Dieses kann in DE nicht geguckt werden, weil ein Gesetz dem Urheber sein Urheberrecht aberkennt und pauschal der GEMA zuspricht.
Entschuldigung, welches Gesetz soll dies bitte sein (mit Angabe von Paragraf und Absatz)?

Das Video der Band wird aller Wahrscheinlichkeit nicht angezeigt, weil die Band bei einem Verlag unter Vertrag steht und dieser Verlag wiederum Mitglied der GEMA ist. Wahrscheinlich hat der Verlag sämtliche Verwertungsrechte an den Stücken der Band eingeheimst und die Band nun nicht einmal mehr das Recht, ihre Videos selber zu veröffentlichen. Das ist aber eine Frage der Vertragsgestaltung zwischen Band und Verlag und eine ganz andere Kiste. Dergleichen gibt's bei Fotografen und Illustratoren ebenso.

Im Übrigens stellt das Internet letztlich nur eine weitere Veröffentlichungsplattform (Medium) dar. Nur weil hier letztlich jeder die Möglichkeit zur Veröffentlichung hat, ändert sich die reine Sachlage im Vergleich zu althergebrachten Medien wie Print, Fernsehen und Radio nicht. Früher kamen nur nicht so viele Leute mit dem Urheberrecht in Konflikt, da sie gar nicht die Möglichkeit hatten, etwas einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Sgt.D
Die GEMA ist treuhänderisch für über 70 ausländische Verwertungsgesellschaften für alle Musikaufführungen in Deutschland zuständig. Umgekehrt ebenso. Deshalb kann die GEMA die Veröffentlichung von Videos amerikanischer Künstler in Deutschland untersagen (sofern diese amerikanischen Künstler bei einer amerikanischen Verwertungsgesellschaft Mitglied sind). s.u. Gegenseitigkeitsverträge
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haschuk20.04.12 15:36
@Grolox


Wer Berufsgenossenschaften als unsinnig betrachtet, dem empfehle ich einen kleinen Blick nach China mit dem Thema Arbeitssicherheit.
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U-Boot20.04.12 15:44
...ich selber bin seit über 20 Jahren GEMA Mitglied, davon seit über 10 Jahren ordentliches Mitglied. Was man hier alles an Unsinn über die GEMA lesen muss ist wirklich furchtbar. Die ganzen "Urheberrechts- und GEMA" Expertenergüsse die tuen schon weh...

Das Urteil finden ALLE echten Content-Schaffenden wirklich gut!
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DonQ
DonQ20.04.12 15:53
wir sind schon längst bei der GEZ und der allgemeinen Medienabgabe.

Und nicht mehr beim kaum Zeitgemäßen Gema oder gar Buchpreisbindungsgesetz, oder eben hier: NetzContentKontrolle…da ist ja wirklich China führend.

Das Google gar nichts abführt von seinen Werbeeinnahmen über Youtube, natürlich nicht ganz korrekt, sagen wir mal so…von daher kann ich auch U-Boots Post halbwegs nachvollziehen…wobei Content made in germany…nunja…



an apple a day, keeps the rats away…
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void
void20.04.12 16:00
haschuk
LOL du studierst Jura oder was? "natürliche Personen"

Mein Gott, jeder weiß, wer mit Band gemeint ist. Und zu deiner Info: Es gibt tatsächlich Bands, die ihre Texte selbst schreiben und nicht bei Dieter Bohlen einkaufen -.-

Das Problem ist, dass die GEMA gegenüber Dritten als alleiniger Rechteinhaber auftritt. Möchte ich Musik besagter Band spielen, so MUSS ich diese Rechte über die GEMA erwerben und darf mich nicht direkt an die Band bzw. das Label wenden.

Der Grund, warum es auf viele so harmlos wirkt ist, dass man als Verbraucher wenig davon mitkriegt, weil die Gebühren schon überall eingerechnet sind.
chessboard
Im Übrigens stellt das Internet letztlich nur eine weitere Veröffentlichungsplattform (Medium) dar. Nur weil hier letztlich Jeder die Möglichkeit zur Veröffentlichung hat, ändert sich die reine Sachlage im Vergleich zu althergebrachten Medien wie Print, Fernsehen und Radio nicht.
oh doch, das ändert die Sachlage erheblich.
Heute IST der Urheber nämlich in der Lage, selbst zu veröffentlichen. Über Labels möchte ich hier nicht diskutieren. Dass die Vertragsgestaltungen für die allermeisten Bands idR unvorteilhaft sind, ist ohnehin bekannt.

Die Gesetzesgrundlage ist das UrhWG, wie bereits weiter oben verlinkt. Interessant finde ich §§ 6 und 11.

Eigentlich müsste hier deutlich herausgestellt werden, dass die GEMA _nur_ auf Verlangen des _eigentlichen_ Rechteinhabers (nach meiner Definition also die Band oder von mir aus auch je nach Vertrag das Label, falls dieses die Rechte mehr oder weniger fair erworben hat) handeln darf.
Die GEMA scheint auf Youtube jedoch selbstständig rumzuwüten, ansonsten würden vom Urheber veröffentlichte Videos wohl kaum gesperrt werden.

Der Eindruck, dass dies nur gemacht wird, weil jemand an der Arbeit anderer mitverdienen möchte, ist jawohl legitim, oder?
Developer of the Day 11. Februar 2013
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verstaerker
verstaerker20.04.12 16:03
@ U-Boot: nein, ich als Contenterzeuger finde die Gema in der Form furchtbar und das Urteil ebenso

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tippmam
tippmam20.04.12 16:07
Ein schwarzer Tag für die Piraten
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macguy20.04.12 16:12
Die GEMA ist ein richtiger Kreativitätsvernichter und Realitätsverweigerer.
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DonQ
DonQ20.04.12 16:14
oder ein Lukrativer für die Abmahnabzocker…kann man sehen wie man will.

wobei es bei Google ja auch nicht die ärmste Firma trifft.

Bin gespannt wann und ob, die "Gema" Facebook Bands/Künstler abgreift
an apple a day, keeps the rats away…
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Marcel Bresink20.04.12 16:16
Das Problem ist, dass die GEMA gegenüber Dritten als alleiniger Rechteinhaber auftritt.

Nein, sie tut das nur für Ihre Mitglieder. Und dazu ist sie gesetzlich verpflichtet. Würde sie das nicht tun, könnte sie vom Urheber verklagt werden, weil sie sonst genau gegen den von Dir zitierten § 6 UrhWG verstoßen würde.
Eigentlich müsste hier deutlich herausgestellt werden, dass die GEMA _nur_ auf Verlangen des _eigentlichen_ Rechteinhabers [...] handeln darf.

Genau das tut sie ja. Der Urheber hat einen Verlag mit der Verwertung seines Werkes beauftragt. Wenn der Verlag GEMA-Mitglied ist, ist die GEMA verpflichtet, die Verwertungsrechte durchzusetzen.
Der Eindruck, dass dies nur gemacht wird, weil jemand an der Arbeit anderer mitverdienen möchte, ist jawohl legitim, oder?

Es ist richtig, dass die Verlage an der Arbeit der Urheber verdienen wollen (genau wie Apple dies im App Store tut).

Wenn dem Urheber das nicht passt, braucht er sein Werk nur selbst zu verbreiten, ohne ein GEMA-Mitglied damit zu beauftragen. Dann kann er auch beliebig auf YouTube Videos einstellen.
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U-Boot20.04.12 16:17
@ verstärker

dann steig doch aus, Dich zwingt doch keiner in der GEMA zu sein als Content Erzeuger!
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iMonoMan
iMonoMan20.04.12 16:21
Die GEMA kämpft ja an diversen Fronten:
Zitat:
"… Demnach würde schon ein 80 Quadratmeter kleiner Club, der drei Tage in der Woche geöffnet hat und fünf Euro Eintritt kassiert, statt 3417,71 im Jahr stolze 11.700,00 Euro zahlen müssen.

Bei größeren Clubs gehe die Schere noch weiter auseinander. So berechnet Dierk Bayer vom VDMK für eine Großraumdisko mit 1200 Quadratmeter, die nur zwei Tage in der Woche geöffnet hat und sieben Euro Eintritt verlangt, statt der derzeitigen 22.389,67 pro Jahr künftig 131.040,00 Euro. …"
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