Software-Updates
08.02.12 08:31
07.02.12 17:36
29.01.12 23:34
20.01.12 15:16
09.01.12 10:50
Umfrage
Welche Schulnote geben Sie Apples telefonischem Kundendienst?
1 - sehr gut
16,1%
2 - gut
27,1%
3 - befriedigend
12,2%
4 - ausreichend
5,3%
5 - mangelhaft
4,4%
6 - enttäuschend
2%
Musste noch nie Apples telefonischen Kundendienst in Anspruch nehmen
32,8%
768 Stimmen
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Apples Aktie nähert sich der Marke von 500 Dollar und stellt einen Kursrekord nach dem anderen auf. Der Börsenwert stieg seit Ende Januar um 40 Milliarden Dollar und liegt momentan bei rund 460 Milliarden Dollar. Keine zwei Jahre nachdem Apple erstmals in der Unternehmensgeschichte an der Börse mehr wert war als Microsoft, übertrifft Apple jetzt selbst den kombinierten Börsenwert der beiden Branchenschwergewichte Google und Microsoft. Apple profitiert in dieser Aufstellung allerdings auch davon, dass Googles Aktienkurs innerhalb eines Monats um fast zehn Prozent zurückging, da die Erwartungen der Wall Street nicht erfüllt werden konnten.
Seit Mai 2010 hat sich Apples Börsenwert mehr als verdoppelt, dazu trugen auch enorme Kursanstiege seit November bei. In den zweieinhalb Monaten legte das Wertpapier um rund 100 Dollar zu, ein Ende des Kursanstiegs ist kaum abzusehen. Der Abstand zwischen Apple und Exxon Mobil, lange Zeit das an der Börse wertvollste Unternehmen, vergrößert sich zudem weiter - den heutigen Aktienkursen nach beträgt die Differenz bereits 60 Milliarden Dollar. Es ist erst ein halbes Jahr her, dass Apple erstmals für kurze Zeit Exxon Mobil hinter sich lassen konnte - dies ist jetzt zu einem Dauerzustand geworden. (fen)
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Die kostenpflichtige Jailbreak-Ergänzung aTV ist für die zweite Generation des Apple TV in Version 1.3 erschienen. Mithilfe der von FireCore entwickelten Erweiterung lässt sich der Funktionsumfang des Apple TV erheblich ausbauen. Zu den wichtigsten Zusatzfunktionen zählen neben der erweiterten Medienwiedergabe einschließlich DVD-Menüs auch ein integrierter Web-Browser, die automatische Aktualisierung von Meta-Daten wie Cover-Bildern, der Zugriff auf Last.fm sowie RSS- und Wetter-Informationen. Zu den Neuerungen von der seit gestern erhältlichen Version 1.3 zählt die automatische Sicherung von signierten Firmwares, um mit Seas0nPass diese bei Bedarf wiederherzustellen. Weiterhin lassen sich nun erweiterte Fernbedienungsbefehle programmieren und integrierte DVD-Kapitel anspringen. Ebenfalls unterstützt aTV mit Version 1.3 mehrsprachige externe Untertitel und verfügt über eine Ordner-basierte Verwaltung und Wiedergabe. Der erst mit der vorherigen Version hinzugekommene Zoom-Modus lässt sich nun auch mit einer globalen Default-Einstellung belegen. Darüber hinaus wurden auch wieder verschiedene Fehlerbehebungen vorgenommen und die Programmoberfläche optimiert. aTV Flash (black) kostet als Vollversion 29,95 US-Dollar. Für Besitzer einer älteren Version ist das Update auf Version 1.3 kostenlos und kann direkt über das Apple TV installiert werden. (sb)
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Im Jahr 1991 legte das FBI eine umfangreiche Akte über Steve Jobs an, da Jobs im Gespräch für eine wichtige Rolle im "Export Council" des damaligen Präsidenten George Bush war. 191 Seiten an Material kamen dabei zusammen, inklusive zahlreicher Aussagen von Personen, die sich über Steve Jobs äußerten. Wer sich gut mit Apples Geschichte bzw. mit dem Leben Steve Jobs' auskennt, findet im Schriftstück viele bekannte Aussagen über dessen Charakterzüge. So wird zum Beispiel sein Talent des oft zitierten "Reality Distortion Fields" hervorgehoben, mit dem Steve Jobs es schaffte, seine Umgebung zu überzeugen. Oft ließ Jobs Argumente und Fakten nicht gelten, argumentierte stattdessen mit dem Wunschzustand. Positiv ausgedrückt handelt es sich dabei um große Überzeugungsgabe, kritischere Stimmen im FBI-Dokument wählen aber auch die Begriffe "irreführend" und "täuschend".
Ansonsten durchleuchtete das FBI auch Steve Jobs' Auftreten in rechtlichen Auseinandersetzungen sowie das Verhalten, als er seine Vaterschaft nicht anerkennen wollte und erst viel später Mutter und Tochter unterstützte. Auch erwähnt ist eine Bombendrohung gegen Apple, die im Jahr 1985 erfolgte. Auch wenn die Akte insgesamt sicherlich nicht so lesenswert und locker geschrieben ist, wie es bei der im November erschienenen offiziellen Biografie der Fall ist, so kann man dennoch interessante Informationen in sehr nüchterner Darstellung finden. Der angegebene Link führt direkt zur FBI-Seite, über die Steve Jobs' Akte aufgerufen werden kann. (fen)
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Nachdem Kodak in Insolvenz gegangen ist, hat das Traditionsunternehmen nun bekannt gegeben, die Kamera-Entwicklung endgültig einzustellen. Der Verkauf bestehender Kamera-Modelle wird auslaufen. Neben Digitalkameras betrifft die Einstellung auch Video-Kameras und Bilderrahmen, welche noch in der ersten Jahreshälfte nicht mehr erhältlich sein werden. Stattdessen wird Kodak zukünftig das Markenlizenz-Programm ausbauen, in dessen Zuge neue Produkte von Fremdherstellern unter der Kodak-Marke erhältlich sein werden. Kodak selbst wird sich im Geschäftsfeld für Privatkunden nur noch auf den Fotodruck sowie Desktop-Drucker konzentrieren. Handelspartner wurden laut Kodak bereits informiert, um eine reibungslose Umstellung hin zu Kodak-Lizenzprodukten zu gewährleisten. Produktgarantien sowie technische Unterstützung für bestehende Kodak-Produkte sind von der Umstellung nicht betroffen. Kodak hofft, durch die Aufgabe der Geschäftsfelder jährlich 100 Millionen US-Dollar einsparen zu können. Allerdings rechnet Kodak zunächst mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 30 Millionen US-Dollar. (sb)
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Einem Bericht von AllThingsD zufolge veranstaltet Apple in der ersten Märzwoche ein Presse-Event. Dieses soll wieder im Yerba Buena Center for the Arts in San Francisco stattfinden, als wesentliche Neuerung wird das iPad der dritten Generation erwartet. Noch keine Informationen kursieren, wann wohl der Verkaufsstart des iPad 3 stattfindet. Beim iPad 2 erfolgte die Präsentation am 2. März, in den USA begann Apple am 11. März mit dem Verkauf, international verfügbar war das Gerät ab dem 25. März. Es ist davon auszugehen, dass Apple auch diesmal wieder ein bis zwei Wochen nach der Vorstellung verstreichen lässt, bis das iPad zum Verkauf steht.
Apple behält damit den Jahresrhythmus bei; Anfang 2010 stellte Steve Jobs das erste iPad vor, ein Jahr später dann das iPad der zweiten Generation. Für das iPad 3 wird immer noch munter spekuliert, ob nun zwei oder vier Prozessorkerne verbaut sind. Als relativ sicher gilt der Einsatz eines Retina-Displays, das über eine Auflösung von 2048x1536 Pixel verfügt. Ebenfalls recht wahrscheinlich ist, das iPad 2 auch nach dem Verkaufsstart des iPad 3 erwerben zu können - Berichten zufolge positioniert Apple das iPad 2 als günstigeres Einsteigergerät, während die Preise für das iPad 3 denen der momentan aktuellen Geräte entsprechen. (fen)
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Im August 2011 war es Apple gelungen, in Deutschland ein Verkaufsverbot von Samsungs Galaxy Tab 10.1 zu erwirken. Apples Vorwurf lautete, Samsung habe sich so deutlich am Design des iPads orientiert, dass ausreichende Unterscheidungsmerkmale fehlen. Samsung reagierte mit einer modifizierten Variante namens Galaxy Tab 10.1N. Diese Variante, speziell für den deutschen Markt, besitzt im Vergleich zu den bisherigen Modellen einen etwas breiteren Metallrahmen, in dem die Lautsprecher sichtbar eingelassen sind. Auch diese Veränderungen reichten Apple nicht, weswegen Apple auch den Verkauf des Samsung Galaxy Tab 10.1N verbieten lassen wollte. Im Dezember erfolgte bereits eine Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts, keine Verletzung der Geschmacksmusterrechte Apples erkennen zu können. Samsung sei der Aufforderung nachgekommen, das Design des Galaxy Tabs entsprechend zu verändern. Aus diesem Grund liege auch kein Anlass vor, ein Verkaufsverbot zu veranlassen und Samsung an der Einfuhr des Produktes zu hindern. Jetzt ist das endgültige Urteil verkündet worden und das Gericht blieb der im Dezember geäußerten Auffassung treu. Apples Anwälte versuchten zu argumentieren, Samsung habe keinesfalls ausreichend Unterscheidungskriterien geschaffen, der Richterin zufolge wisse der Kunde aber ganz genau, dass ein Galaxy Tab von Samsung stamme und es sich dabei eben nicht um ein iPad handle. Samsung darf das Galaxy Tab 10.1N daher weiterhin in Deutschland anbieten - nicht jedoch das unmodifizierte Galaxy Tab 10.1. Apple hat damit aber nicht das Hauptverfahren verloren, dieses beginnt erst im September, stattdessen ging es um den möglichen Erlass einer einstweiligen Verfügung. (fen)
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Vor dem Hintergrund der steigenden Nachfrage nach Flash-Chips durch das Wachstum bei Mobilgeräten und SSDs haben weitere Chip-Hersteller die Produktion von NAND-Flash-Chips angekündigt. Bisher wird der Markt von Samsung dominiert, wobei auch noch IM Flash, Toshiba und Hynix signifikante Marktanteile halten. Doch auch für kleinere Unternehmen lohnt sich angesichts des Marktwachstums anscheinend ein Markteinstieg trotz der damit verbundenen Investitionen. So haben Hersteller wie Macronix, Powerchip und Winbond angekündigt, noch in diesem Jahr mit der Serienfertigung von NAND-Flash-Chips zu beginnen. Momentan befindet man sich noch im Aufbau der dafür notwendigen Produktionsanlagen. Die Entscheidung wurde allerdings zum Teil aus der Not heraus gefällt, weil beispielsweise im Fall von Powerchip der RAM-Markt nicht mehr lukrativ genug erscheint, nachdem die Preise mangels Nachfrage auf niedrigem Niveau verweilen. Laut DigiTimes könnte der Markt für NAND-Flash-Chips zudem noch an Fahrt gewinnen, weil einige Schlüsselpatente für die NAND-Flash-Technik bald auslaufen werden. Inhaber dieser Patente sind die aktuellen Größen im Markt rund um Micron, Samsung und Toshiba. In den kommenden Jahren könnte daher die Dynamik im Flash-Markt zunehmen, was möglicherweise auch zu deutlich niedrigeren Speicherpreisen führen könnte. Schon jetzt wurden teilweise Flash-Endkundenpreise unter der kritischen Grenze von einem US-Dollar pro Gigabyte gesichtet. (sb)
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Nachdem bekannt wurde, dass Apple sich bereits im November für eine Reform der FRAND-Lizenzierung ausgesprochen hatte, schließen sich nun öffentlich auch Cisco und Microsoft dem Vorschlag an. In einem Schreiben an das European Telecommunications Standards Institute (ETSI) begrüßt Cisco ausdrücklich den Vorschlag von Apple, wonach die Lizenzierung von FRAND-Patenten transparenter und einheitlicher gestaltet werden sollte. Ähnlich äußert sich auch Microsoft in einer öffentlichen Stellungnahme und versichert hierbei, seine FRAND-Patente nicht mit Verkaufsverboten durchzusetzen. Zudem verspricht Microsoft, einen möglichen Lizenzaustausch nur mit FRAND-Patenten der gleichen Technologie anzustreben. Google ist bisher nicht direkt auf Apples Vorschlag eingegangen, was daran liegen könnte, dass man mit der Übernahme von Motorola auch den Rechtsstreit mit Apple erbt. Gegenüber des Institute of Electrical and Electronics Engineers (IEEE), welches für zahlreiche Standards verantwortlich ist, versichert Google lediglich, Motorolas FRAND-Politik in ihrer bisherigen Form fortzusetzen. Dies beinhaltet ausdrücklich auch eine Umsatzbeteiligung von 2,25 Prozent für UMTS-Funktionen. Zudem spricht sich Google in Anlehnung an die jüngere deutsche Rechtsprechung dafür aus, dass sich potenzielle Lizenznehmer selbstständig um alle notwendigen FRAND-Patente kümmern müssen. Bisher ist es üblich, dass von FRAND-Patenthaltern gefordert wird, dem potenziellen Lizenznehmer zunächst ein faires Angebot zur unterbreiten, bevor rechtliche Schritte Aussicht auf Erfolg haben. Ob Google mit dieser Position wirklich die Bedenken der europäischen Wettbewerbshüter verstreuen kann, bleibt fraglich. Schon mehrmals hat die EU-Kommission die Entscheidung vertagt, inwieweit Google die Übernahme von Motorola fortsetzen kann oder damit den Wettbewerb der Marktwirtschaft gefährdet. (sb)
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Im Internet sind mehrere Fotos aufgetaucht, welche die Gehäuserückseite des iPad 3 zeigen sollen. Zum einen hat RepairLabs offenbar ein neues Ersatzteil erhalten, welches weder zur ersten noch zweiten Generation des iPad kompatibel ist, zum anderen wurden auch der taiwanischen Webseite Apple.pro mehrere Fotos zugespielt, die eine neue Gehäuserückseite zeigen. Wie RepairLabs berichtet, sind die inneren Befestigungspunkte für das Logicboard neu gesetzt, was auf eine veränderte Form des Logicboard hinweist. Darüber hinaus hat Apple damit anscheinend den Platz für das Akku-Paket vergrößert, wie man auch an der unteren Innenkante erkennen kann. Darüber hinaus gibt es deutliche Änderungen an der integrierten Kamera auf der Rückseite. Ob diese auch technische Neuerungen nach sich ziehen, kann aber nicht mit Gewissheit gesagt werden. Ebenfalls neu positioniert sind die Befestigungspunkte für das Display, welches den Gerüchten nach bekanntlich eine Retina-Auflösung von 2048 x 1536 Pixeln bieten soll. In einem Punkt widerspricht RepairLabs den Gerüchten. Das kommende iPad soll trotz des neuen Displays und der damit verbundenen Hintergrundbeleuchtung nicht dicker ausfallen. Die auf Apple.pro erschienenen Fotos scheinen dies zu bestätigen. Im Vergleich zum iPad 2 weist die neue Tablet-Rückseite nur wenige Veränderungen auf. Zumindest am Design des iPad dürfte sich damit vorerst nichts ändern. Darüber hinaus werden auch beim iPad 3 wieder Magnete integriert sein, an denen sich die Smart Cover von Apple befestigen lassen. (sb)
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Seit Ende letzten Jahres ist iTunes Match auch in Deutschland verfügbar. iTunes Match erlaubt dem Benutzer, auch Musiktitel auf anderen Macs via iTunes zu laden, die gar nicht über iTunes erworben wurden. Die jährlichen Kosten für den Dienst liegen bei 24,99 Euro. Auf diese Weise möchte es Apple den iTunes-Benutzern einfach machen, ihre Bibliothek über mehrere Rechner hinweg auf demselben Stand zu halten. Entscheidet sich der Benutzer für ein Jahresabo, so scannt iTunes die Bibliothek und gleicht diese mit Apples Musiksortiment ab. Berechnungen zufolge verdient Apple an iTunes Match aber so gut wie nichts, da die Einnahmen komplett für Lizenzen und weitere Kosten aufgebraucht werden. Apple profitiere aber stark davon, Nutzer noch stärker an die iTunes-Plattform und den iTunes Store zu binden.

Der Präsident von TuneCore hat sich jetzt zu den ersten Erfahrungen mit iTunes Match geäußert und den Dienst sehr gelobt. Mit iTunes Match generiere Apple quasi aus der Luft Umsätze für Rechteinhaber. Die Kunden machen genau, was sie vorher auch taten, nämlich ihre Musik anzuhören. Selbst wer keine neuen Titel erwirbt bzw. die entsprechende CD nicht kaufte, beschere der Musikindustrie nach Teilnahme an iTunes Match Einnahmen. Auf diese Weise können Rechteinhaber in einer Weise profitieren, die zuvor als undenkbar galt. Jim Price geht zudem darauf ein, wie die Abrechnung funktioniere: Für jedes erneute Laden oder Streamen eines Titels via iTunes Match, erhalte der Rechteinhaber Lizenzgebühren. Die Gebühren werden daher nicht anhand eines allgemeinen Verteilungsschlüssels sondern auf Grundlage des tatsächlichen Nutzerverhaltens verteilt. "This is magic money that Apple made exist out of thin air for copyright holders", schwärmt Jim Price in seinem Blog. (fen)
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Google hat seinen Web-Browser Chrome 17 fertiggestellt, welcher seit einigen Stunden zum Download bereitsteht. Bestehende Chrome-Nutzer brauchen in der Regel nichts zu unternehmen, da sich der Browser vollautomatisch selbst aktualisiert. Zu den Neuerungen von Chrome 17 zählen das Vorladen (Prerendering) von Webseiten, während deren Webadresse noch eingetippt wird, sowie ein verbesserter Malware-Schutz bei Downloads. Darüber hinaus verfügt die neue Version über eine erweiterte Addon-Schnittstelle und schließt zahlreiche Sicherheitslücken, weswegen die Version auch allen Chrome-Nutzern zu empfehlen ist. Mindestens 19 mehr oder weniger kritische Sicherheitslücken wurden geschlossen und im Zuge des Google Security Reward Programms mehr als 14.000 US-Dollar Prämie an die Entdecker der Sicherheitslücken ausgezahlt. Dabei wurden einige Sicherheitslücken bereits während der Entwicklung von Chrome 17 entdeckt, sodass diese erst gar nicht Endanwender gefährden konnten. Wie die vorherige Version setzt auch Chrome 17 einen Intel-Mac mit Mac OS X 10.5 oder neuer voraus. Der Download ist rund 36 MB groß. (sb)
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Bisher galt es als sehr wahrscheinlich, dass Apple im kommenden iPad einen A6-Prozessor mit vier ARM-Kernen verbauen wird. The Verge will nun aus Quellen erfahren haben, dass der Prozessor im iPad 3 doch nur mit zwei ARM-Kernen ausgestattet sein wird. Bestätigt werden dagegen die bisherigen Gerüchte zu einer deutlich leistungsfähigeren Grafikeinheit, die dafür möglicherweise auf vier Grafikkerne zurückgreifen könnte. Gerade eine schnellere GPU (Graphics Processing Unit) erscheint angesichts der zu erwartenden Verdoppelung der Display-Auflösung, welche bei hohen 2048 x 1536 Pixeln liegen wird, besonders wichtig zu sein, um keine Abstriche bei der Grafikleistung machen zu müssen. Ebenfalls aus iPad-nahen Kreisen konnte the Verge in Erfahrung bringen, dass eine Vorstellung des neuen iPad im Februar unwahrscheinlich ist. Stattdessen dürfte Apple dem Gerücht nach wie beim iPad 2 die neue Tablet-Generation Anfang März vorstellen und danach möglichst schnell mit der Auslieferung der neuen iPad-Generation beginnen. Da in diesem Jahr der Februar ausnahmsweise 29 Tage lang ist und der 29. Februar auch noch auf einen Mittwoch fällt, an dem Apple bisher immer iPads vorgestellt hatte, könnte das iPad 3 auch am letzten Februar-Tag der Öffentlichkeit präsentiert werden. Der Verkaufsstart des neuen iPad würde dann auf den 9. März fallen. (sb)
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Für den normalen Kunden gibt es das weiße MacBook schon seit vergangenem Juli nicht mehr zu kaufen. Apple hatte das Modell nach mehr als fünf Jahren aus dem Sortiment gestrichen und positioniert seitdem das MacBook Air 11,6" als Einsteigergerät. Bildungseinrichtungen hatten jedoch weiterhin die Möglichkeit, noch Bestellungen für das weiße MacBook mit 13,3"-Display aufzugeben, wenn ihnen Art und Ausstattung mehr zusagten als ein MacBook Air mit kleinerem Display. Jetzt gab Apple allerdings bekannt: Das Ende des weißen MacBooks ist endgültig gekommen. Nachdem die Produktion schon vor einiger Zeit stark gedrosselt bzw. aufgegeben wurde, können auch Großhändler keine Exemplare mehr beziehen. Distributoren erhielten die Nachricht, das MacBook sei jetzt als "End of Life" deklariert und lasse sich nicht mehr bestellen.
Apple hatte das MacBook im Mai des Jahres 2006 auf den Markt gebracht. Im Zuge der Umstellung von PowerPC- auf Intel-Prozessoren verabschiedete sich Apple von der Bezeichnung "iBook" und "PowerBook" sondern wählte fortan "MacBook" als Produktnamen für das Einsteiger-Modell, wohingegen seit Anfang 2006 "MacBook Pro" für die hochwertigeren Ausführungen steht. Mit dem MacBook hatte Apple übrigens auch den ersten Schritt hin zu spiegelnden Displays gemacht. War das MacBook Pro noch mit mattem Display versehen, gab es das MacBook nur mit hochglänzendem Display. In den folgenden Jahren wurde dann Glossy zum Standard, matte Ausführung beim MacBook Pro zur aufpreispflichtigen Option. (fen)
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Das nächste größere iOS-Update lässt wohl nicht mehr lange auf sich warten. Erneut könnte aus den Profildateien der Netzwerkanbieter hervorgehen, wann Apple das Update offiziell anbietet. Für mehrere Länder hat Apple die Netzbetreiberprofile aktualisiert und nennt in einem String das Datum 9. März 2012. Zwar ist nicht sicher, ob iOS 5.1 genau an diesem Tag erscheint, allerdings grenzt Apple damit den ungefähren Zeitraum deutlich ein und legt nahe, Anfang bis Mitte März mit iOS 5.1 rechnen zu können.
Aus den bislang erschienenen Betaversionen von iOS 5.1 geht hervor, dass Apple das System auf Prozessoren mit vier Kernen vorbereitet und eventuell Facebook-Integration bietet. Außerdem lässt sich der Schalter "3G aktivieren" wieder finden, nachdem Apple die Funktion aus den Einstellungen beim iPhone 4S entfernt hatte. Nach der Freigabe der finalen Version von iOS 5.1 werden Benutzer einzelne Bilder aus dem Photostream löschen können, außerdem stehen mehr Multitouch-Gesten für iPads der ersten Generation bereit. (fen)
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Die Community-basierte Plattform Codecheck.info hat eine App veröffentlicht, mit deren Hilfe Nutzer mit Sehschwäche sich Produktbeschreibungen vorlesen lassen können. Dazu muss der auf den Packungen hinterlegte Strichcode unter die Kamera des iPad, iPhone oder iPod touch gelegt werden, woraufhin die zugehörige Produktbeschreibung aus dem Internet geladen und dem Anwender vorgelesen wird. Zu nutze macht man sich dabei die eindeutige EAN-Nummer, anhand welcher jedes Produkt weltweit identifiziert werden kann. Aktuell enthält die Produktdatenbank von Codecheck.info mehr als 9 Millionen Produkte. Die App wurde in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Blindenverband, Sukha IT und dem Smith-Kettlewell Eve Research Institute entwickelt. Damit blinde Nutzer einfacher den Strichcode einlesen können, kann über die kostenpflichtige Zusatzfunktion ScanGuide eine künstliche Stimme aktiviert werden, die Anweisungen zur Ausrichtung der Kamera gibt. Sobald eine optimale Position erreicht wurde, nennt die Stimme das Produkt und die Inhaltsstoffe. Die Codecheck-App selbst ist kostenlos. Die kostenpflichtige Zusatzfunktion ScanGuide kostet 24,99 Euro. Dank der Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Blindenverband ist ScanGuide in der Schweiz kostenlos erhältlich. (sb)
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