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Wichtige Meldungen
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Software-Updates
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Bis zur Vorstellung der nächsten Generation des MacBook Pro wird nicht mehr viel Zeit vergehen; wenn in wenigen Wochen Intels neue "Ivy Bridge"-Architektur zur Verfügung steht, ist auch mit neuen Modellen des MacBook Pro zu rechnen. AppleInsider will in Erfahrung gebracht haben, dass Apple bedeutende Design-Änderungen am MacBook Pro plant und mit komplett neuen Modellen antritt. Es kommt dabei wenig überraschend, welche Richtung Apple angeblich einschlagen wird. Nachdem sich das MacBook Air zu einem großen Verkaufserfolg entwickelte, übernimmt Apple wohl das Konzept auch für das MacBook Pro. Neben dünneren und leichteren Gehäusen sollen anstatt herkömmlicher Festplatten SSDs zum Einsatz kommen, keine optischen Laufwerke mehr verbaut und deutlich längere Akkulaufzeiten erreicht werden. Nach der Umstellung sehen alle Apple-Notebooks ungefähr so aus wie das MacBook Air, heißt es im Bericht. Zuerst bringe Apple ein runderneuertes MacBook Pro 15" auf den Markt, das neue MacBook Pro 17" folge etwas später. Ein solcher Schritt war ohnehin abzusehen, da Apple auf digitale Distribution von Software setzt und optische Laufwerke daher mehr und mehr an Bedeutung verlieren. Zudem sieht Apple dünne Gehäuse und lange Akkulaufzeit als wesentliche Kriterien guter Notebooks an, sodass es nur eine Frage der Zeit ist, bis Apple sich mit allen Notebooks am MacBook Air orientiert. Laut AppleInsider soll die Auslieferung der neuen Modelle im April anlaufen.
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Gestern tauchte die Meldung auf, wonach Steve Jobs im Gespräch für eine Beraterposition in der ersten Regierung von George Bush war. Das FBI führte deswegen umfangreiche Untersuchungen und Befragungen durch, um in Erfahrung zu bringen, ob Jobs dazu auch geeignet war. Jetzt bestätigte das Handelsministerium, Steve Jobs sei nicht nur ein möglicher Kandidat gewesen, stattdessen habe er tatsächlich im "Export Council" mitgearbeitet. Das Gremium trifft sich mindestens zweimal pro Jahr, berät den Präsidenten über Fragen der Handelspolitik, die Mitglieder sind unentgeltlich tätig. Eine weitere interessante Information ist zudem, dass Steve Jobs auch eine Sicherheitsfreigabe der höchstmöglichen Stufe vom Verteidigungsministerium erhielt, diese bezog sich auf Arbeit bei Pixar in der Zeit zwischen November 1988 und Juli 1990. Die in dieser Woche veröffentlichte FBI-Akte umfasst 191 Seiten und beinhaltet zahlreiche Aussagen von Personen, die sich in Steve Jobs' Umfeld aufhielten und ihn in dienstlichem oder beruflichem Kontext kannten. Ebenfalls Bestandteil der Akte sind gerichtliche Auseinandersetzungen, bei denen Steve Jobs in irgendeiner Form involviert war. Die Akte lässt sich über den angegebenen Link als PDF-Dokument ansehen.
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Die Programmoberfläche iFFmpeg für das Open-Source-Videowerkzeug ffmpeg ist in Version 2.9 erschienen und bringt damit eine Reihe von Neuerungen mit. Unter anderem werden mit der neuen Version nun das ProRes-Format sowie die Formate V210 und V410 unterstützt, was sowohl den Import als auch den Export betrifft. Darüber hinaus können nun beim Export bis zu vier Audio-Kanäle bestimmt und in der Stapelverarbeitung mehrere Elemente ausgewählt werden. Damit einher wurde auch die Programmoberfläche im Bereich Optionen und der Stapelverarbeitungsliste überarbeitet. Ebenfalls neu ist der Orientierungsfilter zum horizontalen und vertikalen Spiegeln sowie die Unterstützung von AMV-Dateien. Darüber hinaus wurden mit der neuen Version auch verschiedene Fehler behoben, unter anderem im Zusammenhang mit der deutschen Lokalisierung und dem Umgang mit Wasserzeichen. Als kostenpflichtige Programmoberfläche für die Kommandozeile von ffmpeg beläuft sich die Shareware-Gebühr für iFFmpeg auf 10 Euro. Der Demo-Modus wurde mit der neuen Version zurückgesetzt. Die Systemanforderung verlangt mindestens Mac OS X 10.6 sowie ein installiertes ffmpeg. Hinweise zur Installation von ffmpeg finden sich auf der Webseite von iFFmpeg.
(sb)
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Kurz nach der Veröffentlichung des Web-Browsers Chrome 17 hat Google nun eine erste Beta der kommenden Version 18 zum Download bereitgestellt. Nachdem man in Chrome 17 sich dem schnelleren Laden von Webseiten und einem verbesserten Malware-Schutz gewidmet hatte, konzentrieren sich die Entwickler bei der kommenden Version des WebKit-Browsers auf die Grafikbeschleunigung unter älteren Systemen. Hierbei erhöht man nicht nur die Hardware-Beschleunigung beim 2D Canvas, sondern aktiviert die 3D-Darstellung auch auf Systemen mit älteren Grafikchips. Dazu greift man auf SwiftShader von TransGaming zurück, welches mithilfe des herkömmlichen Hauptprozessors die 3D-Grafik berechnet. Dies ist zwar nicht so schnell wie ein optimierter Grafikchip, aber ermöglicht auch unter bisher nicht unterstützter Hardware die Darstellung von WebGL-Inhalten. Chrome 18 ist als frühe Beta noch nicht für den produktiven Einsatz bestimmt und richtet sich vor allem an Web-Entwickler, welche die neuesten Browser-Techniken erforschen und nutzen wollen. Chrome 18 setzt einen Mac mit Intel-Prozessor voraus und ist ab Mac OS X 10.5 lauffähig.
(sb)
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In Deutschland hat das Landgericht Mannheim in einem weiteren Rechtsstreit zwischen Apple und Motorola dieses Mal zugunsten des iPhone-Herstellers entschieden. Apple wurde in dem Rechtsstreit die Verletzung eines UMTS-Patents von Motorola vorgeworfen, welches nach Ansicht von Motorola essenziell für die Umsetzung des UMTS-Standards ist. Gerade der behaupteten unausweichlichen Notwendigkeit für die Unterstützung von UMTS wollte sich das Gericht nicht anschließen. Motorola konnte mit der Patentbeschreibung und der Beschreibung des UMTS-Standards keinen zufriedenstellenden Beweis erbringen, dass Apple mit dem iPad und dem iPhone gegen das Motorola-Patent verstößt. Ebenfalls zu einer Abweisung der Klage hatte der Umstand geführt, dass Motorola selbst nicht in der Lage war, das Patent in einer Implementierung oder Simulation vorzuführen und vielleicht damit das Gericht zu überzeugen. Für Motorola dürfte die Niederlage aber zu verkraften sein, konnte man sich in zwei anderen Patentklagen gegen Apple bereits erfolgreich durchsetzen, auch wenn Apple momentan noch von einer Aussetzung des Verkaufsverbots profitiert. Motorola fordert von Apple für die Lizenzierung der zwei Patente eine Umsatzbeteiligung von 2,25 Prozent, was angesichts der Produktpreise sowohl von Apple als auch Beobachtern als überhöht gewertet wird.
(sb)
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Schon in Mac OS X Leopard gab es ein Sandbox-System, welches dafür sorgte, dass kompromittierte Apps nicht kompletten Zugriff auf das System erlangen konnten. Allerdings wurde diese Technik nur von wenigen Apple-Anwendungen genutzt, Drittherstellern stand diese Möglichkeit zur Absicherung überhaupt nicht zur Verfügung. Erst mit Mac OS X Lion können Entwickler mit Programmierschnittstellen Apps in einer Sandbox laufen lassen. Apple hat im Sommer 2011 bekanntgegeben, dass ab November 2011 alle neuen und aktualisierten Anwendungen im Mac App Store zwangsläufig Sandboxing unterstützen müssen, sonst werden diese abgewiesen. Diese Deadline musste allerdings auf März 2012 verschoben werden, da es mehrere Probleme mit der Umgebung gibt. Grundsätzlich ist die Idee von Sandboxing folgende: Eine App bringt eine Beschreibungsdatei mit, in der spezifiziert wird, was die App darf und was nicht. So ist es zum Beispiel unsinnig, dass ein Taschenrechner-Programm auf Netzwerkfunktionen zugreifen könnte. Ist es in der Beschreibungsdatei nicht spezifiziert, blockiert Mac OS X den Zugriff auf Netzwerkfunktionen. Dies ist für die Sicherheit eine gute Idee, da ein Angreifer von außen, der eine Schwachstelle in einem Programm ausnutzen möchte, nicht mehr kompletten Zugriff auf den gesamten Rechner erlangen kann. Apple hat für die Beschreibungsdatei eine Menge von Funktionen vorgesehen, was eine App darf und was nicht. So kann ein Programm spezifizieren, dass es die Kamera sowie die iPhoto-Library benutzen will. Andere Dateizugriffe oder das Aufrufen einer Netzwerkadresse sind dann nicht möglich, so lange dies nicht in der Beschreibungsdatei steht, die vom Entwickler beim Erzeugen der App angelegt wird und im Nachhinein nicht verändert werden kann. Leider bringt dieses Verfahren auch zahlreiche Probleme mit sich: Alles, was Apple nicht explizit in den Vorgaben erlaubt kann von Entwicklern nicht mehr realisiert werden. So ist es zum Beispiel in Mac OS X 10.7.3 für eine App mit Sandboxing nicht möglich, auf das Dateisystem zuzugreifen. Dies ist dann relevant, wenn eine App dem Benutzer erlauben will, das Dateisystem durch eine eigene Benutzeroberfläche zu durchsuchen (Dateien können aber mittels der normalen Öffnen-/Sichern-Dialoge auch von Apps in einer Sandbox ausgewählt werden). Vor Schwierigkeiten stehen damit zum Beispiel Anbieter von FTP-Tools. Auch das Öffnen einer Datei aus einem Drittherstellerprogramm mit einer anderen App (zum Beispiel Öffnen des Handbuchs in Vorschau über die Menüleiste einer App) ist nur auf Umwegen möglich. Ferner gibt es momentan in Mac OS X 10.7.3 noch viele Probleme mit der Implementierung der Sandbox, welche sich öfters unvorhersehbar verhält. Die Apple Developer-Foren sind momentan voll mit Anwendungsbeispielen, die sich in 10.7.3 nicht lösen lassen, wenn wie gefordert auf Sandboxing umgestellt wird. Apple scheint aber an der Deadline am 1. März 2012 festzuhalten, so dass manche Entwickler nun in der schwierigen Lage sind, entweder die App aus dem Mac App Store zu entfernen oder das Programm lange Zeit nicht im Mac App Store zu aktualisieren, sollte dieses Funktionen mitbringen, die in der Sandbox nicht umgesetzt werden können.
(cmk)
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In zahlreichen Rechtsverfahren mit großen Unternehmen, darunter auch Apple, konnte Eolas sein Patent auf interaktives Web bisher durchsetzen und mehr als eine Milliarde US-Dollar einnehmen. Im wesentlichen beschreibt das Patent von 1994 die Verlinkung auf externe Anwendungen, um in Webseiten enthaltene Objekte zu modifizieren. Zwischenzeitlich wurde das Patent zwar bereits für ungültig erklärt, doch nach erneuter Prüfung durch das Patentamt diese Entscheidung wieder zurückgenommen. Nun aber könnte das Schauspiel ein Ende haben, denn in Texas hat ein als sehr Patent-freundlich geltendes Gericht das Patent für ungültig erklärt. In dem Rechtsstreit mit Adobe, Amazon, CDW, Google, JC Penny, Staples und Yahoo war es Eolas-Chef Michael Doyle nicht gelungen, das Gericht von der Gültigkeit des Patents zu überzeugen. Mithilfe des Web-Erfinders Tim Berners-Lee, Browser-Erfindern Pei-Yuan Wei und Plugin-Erfinder Dave Raggett war es den angeklagten Unternehmen gelungen, die geistige Höhe des Eolas-Patents infrage zu stellen. Eolas hat nun vorerst keine Möglichkeit mehr, das ungültig erklärte Patent in weiteren Rechtsverfahren durchzusetzen. Zwar ist es durchaus möglich, dass Eolas gegen die Entscheidung in Berufung geht, doch ist dieser Schritt langwierig und der Ausgang angesichts der erdrückenden Beweislast ungewiss.
(sb)
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In Europa wurde Intel bereits 2009 des Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung schuldig gesprochen und musste eine Strafzahlung von 1,45 Milliarden US-Dollar tätigen. Zudem einigte sich Intel außergerichtlich mit AMD und Nvidia, wobei dies Intel insgesamt 2,75 Milliarden US-Dollar kostete. Erst danach nahm man auch in den USA die Ermittlungen gegen Intel auf, um einen möglichen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung zu ahnden. Intel wurde auch in diesem Fall vorgeworfen, durch verschiedene subventionierte Exklusivabkommen mit Händlern die Konkurrenz rundum AMD weitestgehend aus dem Markt gehalten zu haben, sodass Intel trotz der enttäuschenden Pentium-4-Technik den Computer-Markt dominierte. Allein Dell soll so mehr als 6 Milliarden US-Dollar an Rabattzahlungen erhalten haben. Nachdem sich der Klage von New York weitere Bundesstaaten angeschlossen hatten, entschied das Gericht im vergangenen November schließlich, dass eine nachträgliche Beteiligung weiterer Bundesstaaten im Rechtsstreit zwischen Intel und New York nicht erlaubt ist. Angesichts der Verfahrenskosten hat sich New York daraufhin wohl dazu entschlossen, mit Intel eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Durch die Zahlung von 6,5 Millionen US-Dollar konnte Intel einer Verurteilung entgehen, deren Strafzahlung voraussichtlich deutlich höher ausgefallen wäre.
(sb)
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Ein im November 2010 in den offiziellen Apple-Foren eröffneter Thread bringt es inzwischen auf über 1000 Antworten, 73 Seiten und über 170.000 Seitenaufrufe. Seitdem melden sich zahlreiche Benutzer zu Wort, über deren iTunes-Accounts ungewollte Abbuchungen vorgenommen wurden. So berichten die Betroffenen davon, hohe Abbuchungen für angebliche InApp-Käufe vorgefunden zu haben. In den Rezensionen solcher Titel finden sich viele Beschwerden über die immer gleiche Vorgehensweise. Teilweise fanden die Abbuchungen sogar statt, ohne das Spiel überhaupt geladen zu haben. Seit August letzten Jahres ist es beispielsweise der Titel "Texas Poker", über den ungewollt abgebucht wurde; mehr als 300 Rezensionen mit Beschwerden sind inzwischen alleine auf der deutschen Produktseite zu sehen. Auch wenn der Tipp natürlich weiterhin gilt, dass sichere und schwer zu erratende Passwörter für mehr Sicherheit sorgen, so scheint es im vorliegenden Fall kein Problem zu schwacher Passwörter zu sein. So betonen betroffene Nutzer, zufällig generierte Passwörter einzusetzen, die sich ganz sicher nicht einfach erraten lassen. Wendet man sich an Apple und meldet die fehlerhaften Abbuchungen, so wird das Geld recht schnell zurückerstattet und eine Standard-Antwort verschickt, Apple untersuche die Vorfälle genau. Ein häufig geäußerter Vorwurf gegenüber Apple lautet, das Problem zu verschweigen und sich nicht öffentlich dazu zu äußern, welche Maßnahmen ergriffen werden und wie verbreitet die genannten Betrugsfälle sind. In China gibt es beispielsweise Börsen, über die Zugangsdaten für gehackte iTunes-Accounts zu erwerben sind. Regelmäßiges Ändern der Zugangsdaten ist daher auf jeden Fall ein guter Ratschlag, auch wenn noch immer nicht klar ist, ob die Zugriffsdaten über Phishing oder eine Lücke im System erlangt werden.
(fen)
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Apple hat in den USA zwei neue Werbespots zum iPhone 4S veröffentlicht, die wie schon vorherige Clips den integrierten Sprachassistenten Siri zum Thema haben. In dem Spot "Rock God" wird Siri als täglicher Assistent gezeigt, der verschiedene Informationen nachschlagen, Nachrichten versenden und Notizen anlegen kann. Zudem zeigt Apple, wie der Anwender Siri einen neuen Spitznamen beibringen kann, mit dem er angesprochen werden will. Wie wir bereits vor einigen Monaten berichtet haben, sollte man aber dabei bedenken, dass der Spitzname auch in das Adressbuch-Profil übernommen wird. Der zweite neue Spot "Road Trip" präsentiert Siri als Assistenten für lange Fahrten, Ortsbestimmung und als Touristenführer. Sollte man ein Geschäft oder eine Tankstelle suchen, kann auch hier Siri mit hilfreichen Antworten dienen - bisher allerdings nur in den USA. In beiden Spots ist sehr auffällig, wie stark Apple die Siri-Funktion in den Vordergrund rückt und damit das iPhone 4S zur Nebensache wird. Vermutlich dürfte dies von Apple beabsichtigt sein, um kommende Multitouch-Geräte mit Siri besser vermarkten zu können, da der Sprachassistenten dann bereits der Allgemeinheit bekannt ist.
(sb)
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Apples Aktie nähert sich der Marke von 500 Dollar und stellt einen Kursrekord nach dem anderen auf. Der Börsenwert stieg seit Ende Januar um 40 Milliarden Dollar und liegt momentan bei rund 460 Milliarden Dollar. Keine zwei Jahre nachdem Apple erstmals in der Unternehmensgeschichte an der Börse mehr wert war als Microsoft, übertrifft Apple jetzt selbst den kombinierten Börsenwert der beiden Branchenschwergewichte Google und Microsoft. Apple profitiert in dieser Aufstellung allerdings auch davon, dass Googles Aktienkurs innerhalb eines Monats um fast zehn Prozent zurückging, da die Erwartungen der Wall Street nicht erfüllt werden konnten. Seit Mai 2010 hat sich Apples Börsenwert mehr als verdoppelt, dazu trugen auch enorme Kursanstiege seit November bei. In den zweieinhalb Monaten legte das Wertpapier um rund 100 Dollar zu, ein Ende des Kursanstiegs ist kaum abzusehen. Der Abstand zwischen Apple und Exxon Mobil, lange Zeit das an der Börse wertvollste Unternehmen, vergrößert sich zudem weiter - den heutigen Aktienkursen nach beträgt die Differenz bereits 60 Milliarden Dollar. Es ist erst ein halbes Jahr her, dass Apple erstmals für kurze Zeit Exxon Mobil hinter sich lassen konnte - dies ist jetzt zu einem Dauerzustand geworden.
(fen)
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Die kostenpflichtige Jailbreak-Ergänzung aTV ist für die zweite Generation des Apple TV in Version 1.3 erschienen. Mithilfe der von FireCore entwickelten Erweiterung lässt sich der Funktionsumfang des Apple TV erheblich ausbauen. Zu den wichtigsten Zusatzfunktionen zählen neben der erweiterten Medienwiedergabe einschließlich DVD-Menüs auch ein integrierter Web-Browser, die automatische Aktualisierung von Meta-Daten wie Cover-Bildern, der Zugriff auf Last.fm sowie RSS- und Wetter-Informationen. Zu den Neuerungen von der seit gestern erhältlichen Version 1.3 zählt die automatische Sicherung von signierten Firmwares, um mit Seas0nPass diese bei Bedarf wiederherzustellen. Weiterhin lassen sich nun erweiterte Fernbedienungsbefehle programmieren und integrierte DVD-Kapitel anspringen. Ebenfalls unterstützt aTV mit Version 1.3 mehrsprachige externe Untertitel und verfügt über eine Ordner-basierte Verwaltung und Wiedergabe. Der erst mit der vorherigen Version hinzugekommene Zoom-Modus lässt sich nun auch mit einer globalen Default-Einstellung belegen. Darüber hinaus wurden auch wieder verschiedene Fehlerbehebungen vorgenommen und die Programmoberfläche optimiert. aTV Flash (black) kostet als Vollversion 29,95 US-Dollar. Für Besitzer einer älteren Version ist das Update auf Version 1.3 kostenlos und kann direkt über das Apple TV installiert werden.
(sb)
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Im Jahr 1991 legte das FBI eine umfangreiche Akte über Steve Jobs an, da Jobs im Gespräch für eine wichtige Rolle im "Export Council" des damaligen Präsidenten George Bush war. 191 Seiten an Material kamen dabei zusammen, inklusive zahlreicher Aussagen von Personen, die sich über Steve Jobs äußerten. Wer sich gut mit Apples Geschichte bzw. mit dem Leben Steve Jobs' auskennt, findet im Schriftstück viele bekannte Aussagen über dessen Charakterzüge. So wird zum Beispiel sein Talent des oft zitierten "Reality Distortion Fields" hervorgehoben, mit dem Steve Jobs es schaffte, seine Umgebung zu überzeugen. Oft ließ Jobs Argumente und Fakten nicht gelten, argumentierte stattdessen mit dem Wunschzustand. Positiv ausgedrückt handelt es sich dabei um große Überzeugungsgabe, kritischere Stimmen im FBI-Dokument wählen aber auch die Begriffe "irreführend" und "täuschend". Ansonsten durchleuchtete das FBI auch Steve Jobs' Auftreten in rechtlichen Auseinandersetzungen sowie das Verhalten, als er seine Vaterschaft nicht anerkennen wollte und erst viel später Mutter und Tochter unterstützte. Auch erwähnt ist eine Bombendrohung gegen Apple, die im Jahr 1985 erfolgte. Auch wenn die Akte insgesamt sicherlich nicht so lesenswert und locker geschrieben ist, wie es bei der im November erschienenen offiziellen Biografie der Fall ist, so kann man dennoch interessante Informationen in sehr nüchterner Darstellung finden. Der angegebene Link führt direkt zur FBI-Seite, über die Steve Jobs' Akte aufgerufen werden kann.
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Nachdem Kodak in Insolvenz gegangen ist, hat das Traditionsunternehmen nun bekannt gegeben, die Kamera-Entwicklung endgültig einzustellen. Der Verkauf bestehender Kamera-Modelle wird auslaufen. Neben Digitalkameras betrifft die Einstellung auch Video-Kameras und Bilderrahmen, welche noch in der ersten Jahreshälfte nicht mehr erhältlich sein werden. Stattdessen wird Kodak zukünftig das Markenlizenz-Programm ausbauen, in dessen Zuge neue Produkte von Fremdherstellern unter der Kodak-Marke erhältlich sein werden. Kodak selbst wird sich im Geschäftsfeld für Privatkunden nur noch auf den Fotodruck sowie Desktop-Drucker konzentrieren. Handelspartner wurden laut Kodak bereits informiert, um eine reibungslose Umstellung hin zu Kodak-Lizenzprodukten zu gewährleisten. Produktgarantien sowie technische Unterstützung für bestehende Kodak-Produkte sind von der Umstellung nicht betroffen. Kodak hofft, durch die Aufgabe der Geschäftsfelder jährlich 100 Millionen US-Dollar einsparen zu können. Allerdings rechnet Kodak zunächst mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 30 Millionen US-Dollar.
(sb)
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Einem Bericht von AllThingsD zufolge veranstaltet Apple in der ersten Märzwoche ein Presse-Event. Dieses soll wieder im Yerba Buena Center for the Arts in San Francisco stattfinden, als wesentliche Neuerung wird das iPad der dritten Generation erwartet. Noch keine Informationen kursieren, wann wohl der Verkaufsstart des iPad 3 stattfindet. Beim iPad 2 erfolgte die Präsentation am 2. März, in den USA begann Apple am 11. März mit dem Verkauf, international verfügbar war das Gerät ab dem 25. März. Es ist davon auszugehen, dass Apple auch diesmal wieder ein bis zwei Wochen nach der Vorstellung verstreichen lässt, bis das iPad zum Verkauf steht. Apple behält damit den Jahresrhythmus bei; Anfang 2010 stellte Steve Jobs das erste iPad vor, ein Jahr später dann das iPad der zweiten Generation. Für das iPad 3 wird immer noch munter spekuliert, ob nun zwei oder vier Prozessorkerne verbaut sind. Als relativ sicher gilt der Einsatz eines Retina-Displays, das über eine Auflösung von 2048x1536 Pixel verfügt. Ebenfalls recht wahrscheinlich ist, das iPad 2 auch nach dem Verkaufsstart des iPad 3 erwerben zu können - Berichten zufolge positioniert Apple das iPad 2 als günstigeres Einsteigergerät, während die Preise für das iPad 3 denen der momentan aktuellen Geräte entsprechen.
(fen)
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