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Web-Patent von Eolas wurde in Texas für ungültig erklärt

In zahlreichen Rechtsverfahren mit großen Unternehmen, darunter auch Apple, konnte Eolas sein Patent auf interaktives Web bisher durchsetzen und mehr als eine Milliarde US-Dollar einnehmen. Im wesentlichen beschreibt das Patent von 1994 die Verlinkung auf externe Anwendungen, um in Webseiten enthaltene Objekte zu modifizieren. Zwischenzeitlich wurde das Patent zwar bereits für ungültig erklärt, doch nach erneuter Prüfung durch das Patentamt diese Entscheidung wieder zurückgenommen. Nun aber könnte das Schauspiel ein Ende haben, denn in Texas hat ein als sehr Patent-freundlich geltendes Gericht das Patent für ungültig erklärt. In dem Rechtsstreit mit Adobe, Amazon, CDW, Google, JC Penny, Staples und Yahoo war es Eolas-Chef Michael Doyle nicht gelungen, das Gericht von der Gültigkeit des Patents zu überzeugen. Mithilfe des Web-Erfinders Tim Berners-Lee, Browser-Erfindern Pei-Yuan Wei und Plugin-Erfinder Dave Raggett war es den angeklagten Unternehmen gelungen, die geistige Höhe des Eolas-Patents infrage zu stellen. Eolas hat nun vorerst keine Möglichkeit mehr, das ungültig erklärte Patent in weiteren Rechtsverfahren durchzusetzen. Zwar ist es durchaus möglich, dass Eolas gegen die Entscheidung in Berufung geht, doch ist dieser Schritt langwierig und der Ausgang angesichts der erdrückenden Beweislast ungewiss.

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Kommentare

rene204
rene20410.02.12 10:37
"war es den angeklagten Unternehmen gelungen, die geistige Höhe des Eolas-Patents infrage zu stellen."
Sollte das heissen: den "klagenden" Unternehmen..?

Sonst verstehe ich den Satz irgendwie nicht...
Gelassenheit und Gesundheit.. ist das wichtigste...
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Luzifer
Luzifer10.02.12 10:59
Nett der Artikel. Aber worum geht es hier eigentlich? Nicht jeder weiß beim Namen des Unternehmens augenblicklich bescheid, welche Patente es hält und was diese beschreiben! Was heißt "interaktives Internet"?
Cogito ergo bumm!
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sierkb10.02.12 11:27
Luzifer:
Nicht jeder weiß beim Namen des Unternehmens augenblicklich bescheid

Wikipedia (de): Eolas

Das hier ist der größere Rahmen bzw. die Vorgeschichte:

FFII: Microsoft unterliegt in EOLAS-Patent Entscheidung

swpat.org: Eolas v. Microsoft (2004, USA)

Spiegel (07.10.2009): Software-Firma Eolas: Microsoft-Bezwinger greift Web-Wirtschaft an

W3C: FAQ on US Patent 5,838,906 and the W3C

Microsoft hat seit dem damaligen Fall enorm Schiss vor plötzlich aus dem Nichts auftauchenden Patenttrollen, der ganze, sich über Jahre hinziehende Fall, den sie letztendlich gegen Eolas verloren, ging Microsoft durch Mark und Bein. Und die gesamt Internet-Branche nebst W3C und weiteren Browser-Herstellern wie Mozilla und Opera war aufgeschreckt, weil der damalige Vorwurf seitens Eolas ALLE hätte treffen können, zum Glück für die anderen nur Microsoft angeklagt wurde und sich jeder fragte: "Wer ist der Nächste?".

Das war der Auslöser für das W3C eine eigene Patent-Policy einzuführen, welche jedes Mitglied, das in einer W3C Arbeitsgruppe tätig sein will und eigenes Know-How einbringt, seitdem unterzeichnen muss, indem es vor Eintritt und Mitgliedschaft in der betreffenden Arbeitsgruppe bekannt gibt, welches themenrelevante geistige Eigentum ihm selber gehört und welches nicht und welches geistige Eigentum man evtl. für sich behalten will und welches man bereit ist, der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Um sich abzusichern bzw. um solchen unerwarteten Überfällen wie seitens Eolas frühzeitig den Boden zu entziehen. Auch ich habe mich dieser W3C IP Policy , unterworfen und eine entsprechende vorbereitete Erklärung abgeben müssen, als ich Mitglied in der HTML Arbeitsgruppe wurde.

Interessant beim jetzigen Fall: die Verhandlung fand vor einem Gericht statt, von dem bekannt ist, dass es eher geneigt ist, der klagenden Partei Recht zu geben. Umso erstaunlicher das Urteil. Und noch erstaunlicher: wie schnell. Man hat eigentlich erst frühestens am Wochenende mit einem Urteil gerechnet. Tatsächlich kam das Urteil gestern und keine 24 Stunden später nach der Anhörung von Tim Berners Lee, der damit seinen allerersten Gerichtstermin in seinem Leben hatte. Offenbar waren seine Ausführungen und die der weiteren geladenen Zeugen in der Anhörung so überzeugend, dass für das Gericht der jetzige Fall ziemlich schnell klar und erledigt war.
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sierkb10.02.12 11:52
Luzifer:

Bzgl. "interaktives Internet": Verlinkung ist damit gemeint. Das Wesen des Hypertextes. Per Verlinkung interaktiv hin- und herspringen zu können zwischen verschiedenen und an unterschiedlichen Orten befindlichen Inhalten, Inhalte auf diese Weise miteinander verknüpfen zu können.

Eolas hat im jetzigen Fall gemeint, dass aus ihren Reihen da ein Anspruch bestünde, weil sich da wohl ein Doktor befindet, der vor Jahren auf diese Weise mal verschiedene medizinische Dossiers verknüpft hat bzw. seinen Kollegen zugänglich machen wollte.

Tim Berners-Lee konnte gestern vor Gericht überzeugend darlegen, dass auch er im Grunde nur die Mosaiksteinchen aufgesammelt hat und zu was Sinnvollem zusammengesetzt hat als er das WWW aus der Taufe hob nebst erstem Webserver, Steinchen, die zu dem Zeitpunkt sowieso schon auf dem Tisch lagen, weil gelegt durch andere vorher. Und sein bescheidener Verdienst lediglich gewesen sei, dass er allein es zu dem Zeitpunkt gesehen hatte (im Gegensatz zu seinem Vorgesetzten, dem er seine Idee zeigte und der ihm unverstehend bedeutete: "Was willst'n damit?") und er einfach gemacht hat, was augenfällig war und was gemacht werden musste, weil es in der Luft lag und zum Greifen nahe war.

Die Idee des Hypertextes und Inhalte auf diese Weise zu verknüpfen ist aber viel älter und reicht zurück bis in die 1945er Jahre. Bzw. seit 1965 gibt es den Begriff Hypertext, welcher auf Ted Nelson zurückgeht, der diesen Begriff zum ersten Mal prägte und in seinem Xanadu-Projekt beispielhaft umsetzte.
Und auch Douglas Engelbart, der als der Erfinder der Computermaus gilt (zeitgleich mit AEG Telefunken, die zur selben Zeit bzw. einige Wochen vorher damit sogar schneller waren) navigierte schon 1968 per Maus und Tastatur in seiner berühmten "The Demo" durch Hypertext, durch per Link verknüpfte Texte -- wenn man die Videos dazu sieht, dann denkt man fast, es wäre nicht 1968 gewesen, sondern 30/40 Jahre später, so vertraut und bekannt kommt einem das vor, was man da sieht.
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Quickmix
Quickmix10.02.12 12:46
Danke an die interessanten Fakten. Einiges davon war mir noch nicht bekannt.
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PeteramMeter10.02.12 13:29
Solche Fälle werden sich noch häufen, und auch unter den großen "seriösen" Unternehmen zu finden sein.

wieder ein Beispiel eines Patentes, welches essentiel ist. Aber nicht als frand eingestuft wurde.
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sierkb10.02.12 13:48
Nachtrag: Ich muss meine getätigte Aussage bzgl. Hyperlinks präzisieren:

Es geht in der aktuellen Sache nicht um Hyperlinks ganz allgemein, sondern um durch Hyperlinks miteinander verknüpfte eingebettete interaktive Inhalte wie z.B. Videostreams. Eolas ist Inhaber von Patenten zu Verfahren, bei denen sich bewegende Bildelemente in Videos mit Hyperlinks verbunden werden.
heise
Eolas besitzt zwei Softwarepatente, die die automatische Einbettung von Plugins oder Applets in Webseiten betreffen. Darunter fallen auch Videostreams wie etwa auf YouTube. Umstritten war nicht die grundsätzliche Patentierbarkeit einer solchen "Erfindung", sondern lediglich die Frage der "Prior Art": War Interaktivität tatsächlich eine Neuerung oder gab es diese Technik im Internet bereits, als 1994 das erste Patent beantragt wurde?

Quelle:

Diese Patente wurden wegen prior art vom Gericht gestern für ungültig erklärt.

Die Sache ist aber noch nicht gänzlich ausgestanden, da Eolas in Berufung gehen kann und/oder evtl. weitere Klagen einreichen könnte, um damit gegen andere Betreiber interaktiver Webseiten vorzugehen, da die aktuelle Entscheidung andere Gerichte nicht bindet.

Etwas bitter aufstoßen dürfte die aktuelle Entscheidung u.a. folgenden Unternehmen: Playboy, Oracle, Sun, eBay, Texas Instruments und Apple. Denn diese von Eolas Beklagten hatten sich im Vorfeld und Verlauf des Gerichtsverfahrens außergerichtlich mit Eolas geeinigt und an Eolas Geld abgedrückt, indem sie für die in Frage stehenden Patente Lizenzen erworben haben. Für Patentlizenzen, deren Rechtmäßigkeit wie jetzt durch das Urteil unterstrichen, zumindest von diesem Gericht aberkannt und für ungültig erklärt worden ist wegen prior art.
Die ebenfalls Beklagten Adobe, Amazon, CDW Group, Google, J.C. Penney, Staples, Yahoo und YouTube hatten da wohl den längeren Atem, und deren Hartnäckigkeit und Stehvermögen ist durch das gestrige Urteil belohnt worden. Es lohnt sich also, geltend gemachte Patente vor Gericht validieren zu lassen und so ein Gerichtsverfahren bis zur Urteilsverkündung abzuwarten statt im vorauseilenden Gehorsam an den Klagenden erstmal Geld abzudrücken. Ähnlich wird wohl auch Barnes & Noble belohnt werden in ihrem Stehvermögen im Gerichtsverfahren gegen Microsoft, wo es um Patente gegen Android geht: es sieht derzeit ganz danach aus, als wenn das Gericht sich auf die Seite von Barnes & Noble schlägt und Microsoft die dort gegen Android geltend gemachten Patente aberkannt und für ungültig erklärt werden -- so gut wie ausnahmslos gleich wegen einer ganzen Latte an mehr als überzeugenden prior art Gegenbeispielen. Und auch Oracle erlebt in seinem Kampf gegen Google derzeit ein ähnliches Schicksal, deren Hauptklagepunkte sind vom Gericht zusammengeschrumpft worden (u.a. wegen prior art) auf einen kläglichen Rest (der sich ebenso in einem Schrumpfungsprozess befindet), bei dem der zuständige Richter Oracle ganz offen die Frage stellt, ob es sich deswegen überhaupt noch lohnt zu klagen oder ob Oracle nicht besser beraten wäre, die Klage gegen Google stattdessen lieber fallenzulassen.
Tim O'Reilly vom gleichnamigen Buchverlag
Wir müssen uns daran erinnern, dass das Patentsystem "Fortschritte in der Wissenschaft und nutzbringenden Künsten fördern" soll, nicht Leute reich machen, die sich mit dem Rechtssystem besonders gut auskennen.

Quelle: ,
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sierkb11.02.12 01:11
Ein passender und treffender Kommentar von Simon Phipps, langjähriger und bis zum Schluss gewesener Open Source Chef von Sun Microsystems, zum Vorgang und dem vorgestern ergangenen Urteil:

CUK (10.02.2012): Simon Phipps: Eolas Patent Failure A Hollow Victory
Software's most dangerous patent troll may have lost, but until software patents are impossible society has not won.
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o.wunder
o.wunder11.02.12 07:09
Der Patent Wahnsinn geht weiter. Das Gerichte immer wieder Ansprüche prüfen müssen, gehört in den USA wohl zum Standard, da bei Anmeldung kaum geprüft wird und trivial Patente an der Tagesordnung sind. So what?
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