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Vermehrte Aufforderungen zum Verzicht auf App-Rückgaberecht

Seit Ende 2014 gibt es im App Store sowie im iTunes Store ein vierzehntätiges Widerrufsrecht, mit dem App-Käufe rückgängig gemacht werden können. Da eine solche kundenfreundliche Klausel die Gefahr des Missbrauchs birgt - etwa wenn nur kurzzeitig benötigte Apps oder schnell durchlaufene Spiele innerhalb der Frist gegen Erstattung des vollen Kaufpreises zurückgegeben werden -, verpflichtete Apple rückgabefreudige Kunden, bei weiteren Käufen auf ihr Widerrufsrecht zu verzichten.

In der letzten Zeit häuften sich Nutzerberichte darüber, dass Apple diese Praxis deutlich verschärft hat: Bereits nach nur einer Rückgabe müssen viele bei einem neuen Kauf folgende Meldung bestätigen: „Ich bestätige, dass ich diesen Kauf nicht mehr stornieren kann, wenn ich diese App innerhalb von vierzehn Tagen, nachdem ich auf 'Kaufen' getippt habe, lade.“ Der gleiche Text ist dann auch Teil der Bestätigungs-E-Mail nach dem Kauf.

Es ist bislang unbekannt, was für Bedingungen ein Nutzer erfüllen muss, um ins Raster dieser Maßnahme zu gelangen. Allein eine einzige Rückgabe sollte eigentlich nicht ausreichen, um einen Missbrauch des Widerrufsrechts zu diagnostizieren.

Zum Vergleich: Im Google Play Store beträgt der Zeitraum für eine Stornierung eines Download-Kaufs nur zwei Stunden. Im Spielenetzwerk Steam muss man bei jedem Kauf auf das Rückgaberecht verzichten.

Weiterführende Links:

Kommentare

Marcel Bresink21.05.15 11:17
Ihr erweckt den falschen Eindruck, es gäbe ein allgemeines Rückgaberecht für elektronisch gelieferte Software-Lizenzen oder digitale Medien. Das gibt es nicht.

Ein Händler muss diese freiwillige Angebot nicht gewähren, wenn er vor dem Kauf darauf hinweist. Genau das tut Apple, denn das ist seit dem 13.06.2014 gesetzlich vorgeschrieben.

Da wird also nirgendwo auf ein Recht "verzichtet". Es wird gesetzeskonform darauf hingewiesen, dass man dieses Recht nicht hat.
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intex21.05.15 11:25
Marcel hat absolut recht. Zum Hintergrund:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html

vor allem Absatz 5.

Und da das Widerrufsrecht nur Verbrauchern im Sinne des BGB, ergo Endkunden, eingeräumt wird, hat ein gewerblicher Kunde oder eine Firma ohnehin überhaupt kein Widerrufsrecht - nie.
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bjtr
bjtr21.05.15 11:33
Hinzu kommt dass Apple auch bei einer Rückgabe die 30 % behält
Soon there will be 2 kinds of people. Those who use computers, and those who use Apples.
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gauloisesbert21.05.15 11:36
Nunja ... wieder mal die halbe Wahrheit!

Speziell bei STEAM gibt's eigentlich für fast jedes Spiel eine kostenlose Demo, um eben mal anzutesten!
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thomas b.
thomas b.21.05.15 11:38
Vielleicht bin ich da nicht richtig im Bilde, aber wird eine App nicht automatisch geladen, wenn man sie kauft?
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Michael Schmidt
Michael Schmidt21.05.15 11:41
thomas b.
Vielleicht bin ich da nicht richtig im Bilde, aber wird eine App nicht automatisch geladen, wenn man sie kauft?

Bei Rückgabe lädst du sie wieder hoch, ist ja wohl klar

CU
Schmiddl
Trautman: "Er wird kommen und er wird mich hier rausholen." Russischer Offizier: "Was, glaubt dieser Mann, wer er ist? Gott?" Trautman: "Nein, Gott kennt Gnade!"
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gritsch21.05.15 11:46
totaler quatsch. für fast gar keines der spiele gibts eine demo (ja, ich rede von steam).
gauloisesbert
Nunja ... wieder mal die halbe Wahrheit!

Speziell bei STEAM gibt's eigentlich für fast jedes Spiel eine kostenlose Demo, um eben mal anzutesten!
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Ties-Malte
Ties-Malte21.05.15 11:54
thomas b.
Vielleicht bin ich da nicht richtig im Bilde, aber wird eine App nicht automatisch geladen, wenn man sie kauft?

M.W. nicht, wenn du über das mobile Netz kaufst (zumindest war das früher so), dann wird erst bei WLAN-Verfügbarkeit geladen.

Dennoch: Die Ungerechtigkeit besteht ja nicht in der Nachricht, dass einem ein beworbenes Recht entzogen wird, sondern in der Intransparenz der Bedingungen: Einige User bekommen das Rückgabe-Recht nach einer (von Apple auf Rechtmäßigkeit geprüften!) Reklamation entzogen, andere erst nach mehreren. Und wenn die Rückgaben auf Grund mangelhafter (i.d.R. an den Bewertungen abzulesender) Funktionalität oder missverständlicher Beschreibungen geschieht, sollte Apple eigentlich Mails an die eigene Einlass-Kontrolle verschicken, nicht an seine Kunden: Solche Apps hätten ggf. gar nicht erst in den Store gelangen dürfen.

Andere würden vielleicht gerne zwei, drei Apps vergleichen, bevor sie sich für eine entscheiden – ohne Testversion nicht möglich, mit Rückgabe-Möglichkeit schon. Also prinzipiell zumindest.

Ich hatte es bisher zumindest so gehalten, dass ich mir nicht gefallende, aber funktionierende Apps gelöscht (und dem Entwickler die Einnahmen erhalten), allerdings seit Bestehen der Möglichkeit Crap zurückgegeben habe. Wenn User dann eine solche Mail erhalten, finde ich das tatsächlich nicht in Ordnung.
The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.
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Clashwerk
Clashwerk21.05.15 11:55
bjtr
Hinzu kommt dass Apple auch bei einer Rückgabe die 30 % behält


Was eine schöne Vorlage für eine "Lulz"-Aktion bietet. In so ner Plattform für solche Spaßvögel ruft jemand dazu auf eine teuere App zu kaufen und diese gleich zurückzugeben. Riesiger Schaden für den Entwickler, wenn da mehrere Zehntausend mitmachen. Aber vielleicht ein Weckruf an Apple diese Praxis dann zu beenden.
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Marcel Bresink21.05.15 11:58
thomas b.
Vielleicht bin ich da nicht richtig im Bilde, aber wird eine App nicht automatisch geladen, wenn man sie kauft?

Ja, aber diesen Text hat sich Apple nicht ausgesucht, der muss wie gesagt bestimmten gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Wenn Apple da Formfehler macht oder die Meldung nicht vor dem Download anzeigt, würde wirklich ein 14-tägiges Widerrufsrecht bestehen.

Dass die Widerrufsmöglichkeit nicht mehr so oft angeboten wird, dürfte daran liegen, dass es damit zu viel Missbrauch gab. Wahrscheinlich haben die großen Medienanbieter Druck gemacht, denn Apple hat denen ja auch für zurückgegebene Ware die vollen 30% Provision in Rechnung gestellt.
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Marcel Bresink21.05.15 12:04
Ties-Malte
Die Ungerechtigkeit besteht ja nicht in der Nachricht, dass einem ein beworbenes Recht entzogen wird,

Nochmal: Das wurde nicht beworben und da wird auch kein Recht entzogen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, wie dieses Recht aussehen muss, falls man es anbietet, und es ist gesetzlich vorgeschrieben, wie man den Kunden belehren muss, falls man es nicht anbietet.
Ties-Malte
Einige User bekommen das Rückgabe-Recht nach einer (von Apple auf Rechtmäßigkeit geprüften!) Reklamation entzogen,

Nein, eine Reklamation ist ein komplett anderer Fall. In diesem Fall hast Du sogar 6 Monate Zeit, nicht nur 14 Tage und dieses Recht (Gewährleistung) darf auch nicht eingeschränkt werden. Das ist dann eine Wandlung des Kaufs und kein Widerruf.

In der Nachricht geht es ausschließlich um eine Stornierung des Auftrags völlig ohne Grund, 14 Tage nachdem der Kunde sich bereits z.B. einen Film angesehen oder eine App genutzt hat.
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Hot Mac
Hot Mac21.05.15 12:09
Diese Meldung habe ich schon x-mal bestätigt, der Kaufpreis wurde mir dennoch rückerstattet.

Apple ermöglicht dem Käufer, Gründe für die Rückgabe anzugeben!

Vor Mißbrauch des App Stores schützt die vorerwähnte Maßnahme übrigens nicht, aber dies dürfte Apple mittlerweile auch geschnallt haben.

Kommt bloß nicht auf falsche Gedanken!
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barabas21.05.15 12:19
Das Problem ist, - manche Software läuft nicht auf dem jeweiligen System / Rechner oder nur mit Fehlern auf dem jeweiligen Rechnern. Gerade hier oder bei Spielen fehlt mir eben eine Demo (bei Spielen) oder zeitlich begrenzte Vollversion die es früher häufiger gab, schon allein als Funktionstest.
Kein Rückgaberecht bedeutet deshalb für mich kein Kauf gerade bei entsprechend teuerer Software. Darüber müssten / sollten sich auch die Hersteller im klaren sein

PS: Bislang hatte ich noch keine Probleme mit der Rückgabe im App Store.
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Marcel Bresink21.05.15 12:28
barabas
Das Problem ist, - manche Software läuft nicht auf dem jeweiligen System / Rechner oder nur mit Fehlern auf dem jeweiligen Rechnern.

Dann liegt ein Mangel vor und in dem Fall greift automatisch das Gewährleistungsrecht. Das wird niemandem entzogen und Du bekommst Dein Geld zurück. Die ganze Verwirrung kommt daher, dass viele Leute meinen, das wäre eine "Rückgabe". Ist es aber nicht.

Eine "Rückgabe" ist so definiert, dass Du eben keinen Grund angibst, warum Du die gelieferte Ware nicht gebrauchen kannst. Und nur um solche Fälle geht es bei dieser Meldung.
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Tirabo21.05.15 12:39
@Marcel und Index

Ich weiß gar nicht was Ihr habt, aber die Ausnahme von § 312f Abs. 3 BGB gibt es bei Apple doch gar nicht!

Man kann sogar sagen, dass Apple die gesetzlichen Vorgaben noch nicht einmal richtig umgesetzt hat. Das wäre auch nicht das erste mal.

Apple räumt u.a.eine freiwillige Rückgabe von Apps für den App-Store als auch ganz ganz regulär die gesetzliche Widerufsfrist von 14 Tagen ein:

"A. VERKAUFSBEDINGUNGEN DES ITUNES STORES, DES MAC APP STORES, DES APP STORES UND DES IBOOKS STORES

ZAHLUNG, STEUERN, UND WIDERRUFSRECHT

Sie sind verpflichtet, alle Produkte, die Sie über die Stores kaufen, zu bezahlen. iTunes kann Ihr Zahlungsmittel für alle gekauften Produkte und alle zusätzlichen Beträge, die durch oder im Zusammenhang mit Ihrem Konto anfallen, belasten (einschließlich aller Steuern und etwaiger Mahngebühren). Sie sind für die fristgemäße Zahlung aller Gebühren sowie für die Angabe eines gültigen Zahlungsmittels für Zahlungszwecke verantwortlich. Für detaillierte Informationen zur Rechnungsstellung bei Einkäufen besuchen Sie bitte http://support.apple.com/kb/HT5582. Sie sind damit einverstanden sämtliche Rechnungen in einem elektronischen Format, einschließlich E-mail, zu erhalten.

Ihr Gesamtpreis beinhaltet den Preis des Produktes und die am Tage des Downloads gültige Mehrwertsteuer. Mit der Nutzung des iTunes Store für Deutschland geben Sie Deutschland als Wohnsitzland zu Steuerzwecken an.

Widerrufsrecht: Wenn Sie Ihre Bestellung rückgängig machen möchten, können Sie sie binnen 14 Tagen nachdem Sie die Quittung erhalten haben ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dies gilt nicht für iTunes-Geschenke, nachdem der jeweilige Code eingelöst wurde.

Um Ihre Bestellung rückgängig zu machen, müssen Sie uns über Ihre Entscheidung informieren. Um die unverzügliche Bearbeitung sicherzustellen, empfehlen wir Ihnen für die Stornierung von sämtlichen Artikeln (ausgenommen iTunes Match, Staffel-Pass, Multi-Pass, iTunes Geschenke und Guthabenkonten) “Problem melden” zu nutzen; für die Stornierung von iTunes Match, Staffel-Pass, Multi-Pass, und, sofern nicht bereits eingelöst, iTunes Geschenken und Guthabenkonten empfehlen wir Ihnen den iTunes Support zu kontaktieren. Sie haben ebenfalls das Recht, uns über Ihren Entschluss eine Bestellung zu stornieren zu informieren, indem Sie das Muster-Widerrufsformular verwenden oder eine andere eindeutige Erklärung abgeben. Wenn Sie “Problem melden” nutzen werden wir Ihnen unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Stornierung übermitteln.

Zur Einhaltung der Widerrufsfrist müssen Sie die Mitteilung über die Stornierung der Bestellung vor Ablauf der 14-Tage Frist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wir werden Ihnen die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Ihrer Widerrufsmitteilung zurückerstatten. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der Transaktion eingesetzt haben und werden Ihnen hierfür keine Entgelte berechnen.

Ausnahme zum Widerrufsrecht: Sie können eine Bestellung für digitale Inhalte nicht widerrufen, wenn die Lieferung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung und Ihrer Kenntnisnahme, dass Sie dadurch Ihr Widerrufsrecht verlieren, begonnen hat."
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Ties-Malte
Ties-Malte21.05.15 12:44
Marcel Bresink
Eine Reklamation ist ein komplett anderer Fall.

Ich bin in juristischem Sprachgebrauch nicht geübt. Aber was ich meinte, ist hoffentlich dennoch klar geworden. Letztlich geht es doch um klare, verbindliche und nachvollziehbare Regelungen.

@Hot Mac: Danke für den Hinweis. Mit und ohne Gedanken.
The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.
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intex21.05.15 13:41
@Tirabo

Letzter Absatz bei Apple

Ausnahme zum Widerrufsrecht: Sie können eine Bestellung für digitale Inhalte nicht widerrufen, wenn die Lieferung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung und Ihrer Kenntnisnahme, dass Sie dadurch Ihr Widerrufsrecht verlieren, begonnen hat."

Bislang kann man bei Apple allerdings darüber streiten, ob die ausdrückliche Zustimmung und Kenntnisnahme vorliegt bzw. eingeholt wurde. Spätestens mit der jetzt hier beschriebenen Mitteilung allerdings erfolgt diese Belehrung. Wer da nicht zustimmt, kann halt nicht mehr kaufen.
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Tirabo21.05.15 14:21
intex

Naja die Ausnahme setzt aber doch nicht den kompletten Widerruf ausser Kraft, den Apple doch selbst einräumt!
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Tirabo21.05.15 14:27
intex

Noch mal diese Belehrung gilt nicht für jeden Kauf sondern nur für Kunden die ihre Apps zu oft nach 14 Tagen zurückgeben.

Ich selbst kenne so eines Widerrufs Zustimmung nicht und habe auch noch nie eine bekommen
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intex21.05.15 14:32
Tirabo

ja, für digitale Inhalte gilt das Widerrufsrecht bei Apple ganz gesetzeskonform eben nicht.

Genauso wie im Paragraphen des BGB s.o. - es gibt halt Produkte, für die das Widerrufsrecht nicht greift. Digitale Inhalte zählen dazu wie verderbliche Waren.

Und ebenso wenig greift das Widerrufsrecht für Firmen aller Art und Privatpersonen, die zu gewerblichen Zwecken einkaufen, weil diese im Gesetz nicht als "Verbraucher" gelten. Und nur Verbrauchern wird überhaupt ein Widerrufsrecht eingeräumt. §13 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/13.html
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Tirabo21.05.15 14:35
intex

Sag mal verstehst du es denn nicht? Apple räumt es doch selbst in deinen Bedingungen ein! Es kann doch nicht gleichzeitig eine Widerrufsfrist von 14 Tagen einräumen und diese gleichzeitig verbieten
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intex21.05.15 14:36
Wer es mir nicht glaubt:

http://www.trustedshops.de/shop-info/wp-content/uploads/sites/3/2014/04/140408_Muster-Widerrufsbelehrung-digitale-Inhalte.pdf
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intex21.05.15 14:38
Tirabo

Natürlich kann Apple das. Die Regel ist das 14tägige Widerrufsrecht und die gesetzeskonforme Ausnahme der Wegfall des Widerrufsrechts bei digitalen Artikeln. Für alle anderen Artikel gilt das Widerrufsrecht.
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macuser96
macuser9621.05.15 14:38
Diese Meldung hab ich gestern auch zum ersten mal bekommen, nachdem ich zuvor in meinem ganzen app-Käufer-Dasein vielleicht 5-7 apps zurückgegeben habe. Dem gegenüber stehen halt mehr als 10x so viele behaltene apps.

Das Problem ist und bleibt die fehlende Möglichkeit, apps vor Kauf zu testen. Das und die schlechte Übersicht und Suche im App Store haben ihn für mich einfach unsympathisch gemacht. Wenn geht - aber man kommt ja leider immer weniger umhin - kauf ich daher noch direkt bei den Herstellern.
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Tirabo21.05.15 14:47
intex

Um glauben oder nicht geht es doch gar nicht. Ich kenne diese Widerrufszustimmung nicht von Apple und ich habe heute noch einen App bestellt ohne diese Zustimmung geben zu müssen.
Es kann auch nicht sein, dass Apple gleichzeitig laut AGB klar 14 tägiges Widerruf für den Mac App Store einrichtet zu gleichen Zeit aber gleichzeitig den Widerruf INMER durch eine Zustimmung wieder ausschliesst und gleichzeitig trotzdem wieder ermöglicht, Apps zurück zu geben.
Apple setzt derzeit die Gesetze nicht richtig um.
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intex21.05.15 14:57
Tirabo

das kannst Du gern für Dich vor Gericht ausfechten. M.E. ist Apple kulant und erlaubt ohne Not ein oder mehr Rückgaben nach Gusto - dann erfolgt die Belehrung und damit greifen Gesetz und AGB.

Ob die Kulanz marketing-technisch geschickt und gewollt ist, weiß ich nicht. Viele Kunden würden ja bei direkter Belehrung über das fehlende Widerrufsrecht beim sofortigen Download vielleicht wieder abspringen. Da will Apple dann vielleicht lieber erstmal das Geschäft machen.

Man könnte sich auch fragen, ob Apple nicht nur einmal belehren müßte, sondern bei jedem Kauf/Download erneut, dann wäre es aber mit dem OneClick&Buy endgültig vorbei.
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o.wunder
o.wunder21.05.15 15:13
Tja da würde ich auf den Kauf verzichten und eine Mail an Apple schicken das sie damit gegen geltendes Recht verstoßen. Wird wohl nix helfen, aber was sonst tun? Sammelklage?
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Tirabo21.05.15 15:27
o.wunder

Nein die verstoßen nicht unbedingt gegen geltendes Recht, sondern die legen es manchmal eigenwilllig oder willkürlich aus. Das Gesetz ist recht neu (Juni 2014) und viel Rechtsprechung gibt es noch nicht

Wie gesagt, ich habe noch nie eine Aufforderung zur Zustimmung von Apple erhalten, obeohl ich bereits die eine oder andere App zurückgegeben habe, aber innerhalb der 14 Tage.
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Tirabo21.05.15 17:00
intex
Man könnte sich auch fragen, ob Apple nicht nur einmal belehren müßte, sondern bei jedem Kauf/Download erneut, dann wäre es aber mit dem OneClick&Buy endgültig vorbei.

Das steht außer Frage, weil das ja der § 312f Abs. 3 BGB deutlich regelt:

Bei Verträgen über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden (digitale Inhalte), ist auf der Abschrift oder in der Bestätigung des Vertrags nach den Absätzen 1 und 2 gegebenenfalls auch festzuhalten, dass der Verbraucher vor Ausführung des Vertrags
1.
ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
2.
seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

Es geht hier immer um einen jeweils einzelnen Kaufvertrag.


Man kann die App nach solch einer Zustimmung auf Verzicht des Widerrufs sehr wohl kaufen, allerdings "verzichtet" man dann damit auf sein eigentlich von Apple eingeräumtes Widerrufsrecht.

Die Probleme und Unsicherheit dabei sind ja, wann genau und wodurch genau überhaupt dieser Widerrufsverzicht greift und greifen darf, darum geht es ja gerade hier im Text auf MTN...

Der Widerrufsverzicht gilt ja bei Apple eben nicht ausschließlich bzw. Exklusiv für alle digitalen Inhalte( ohne körperliches Medium) in den "Daten"-Stores, sondern Apple nutzt ihn ja wohl nur gezielt, nun häufiger auch für Einzelfälle, ohne aber genaue Spielregeln dafür zu nennen. Das ist nicht im Sinne der Gesetzgebung, obwohl sogar Apple einer zukünftigen Regelung der App-Rückgabe bereits zuvorkommt und diese auch noch anbietet.

Die Rechtsprechung wird es dann zeigen, denke ich mal...
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schweiul21.05.15 20:35
habe schon ewig keine app mehr gekauft, gibt es denn immer noch neues?
von den ueber 100 apps, die ich mal "gekauft" habe benutze ich vielleicht 15 regelmaessig,
gehe mal davon aus, dass ich da im Durchschnitt liege -- ist der app - kauf fuer bestandskunden wirklich diskussionswert ?
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