Push-Nachrichten von MacTechNews.de
Würden Sie gerne aktuelle Nachrichten aus der Apple-Welt direkt über Push-Nachrichten erhalten?

Verbot von Blitzer-Apps von Oberlandesgericht bestätigt

Wer beim Autofahren auf seinem Smartphone eine Blitzer-App nutzt, um sich auf aktuelle Geschwindigkeitskontrollen hinweisen zu lassen, begeht damit einem Gerichtsbeschluss zufolge eine Ordnungswidrigkeit. Das Oberlandesgericht Celle hat diesbezüglich die Rechtsbeschwerde eines Autofahrer verworfen, den das Amtsgericht Winsen/Luhe zu einer Geldbuße von 75 € verurteilt hatte, weil er während der Fahrt ein Smartphone mit Blitzer-Apps genutzt hatte. Durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist das Urteil der Vorinstanz rechtskräftig.

Begründet wird dies damit, dass ein Smartphone durch die Installation einer Blitzer-App zu einem technischen Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen wird und damit entsprechend der Straßenverkehrsordnung verboten ist. Unabhängig davon, welche sonstigen Funktionen das Smartphone bietet, erhält es dadurch eine zusätzliche Zweckbestimmung als Blitzer-Warngerät. Ohne Bedeutung ist nach Ansicht des Gerichts die Funktionsweise der App. Entscheidend ist vielmehr der Einsatzwille als Warngerät vor Blitzern.

Damit bezieht sich das Urteil auch auf Navigations-Apps mit Warnfunktion vor Blitzern, die meist als kostenpflichtiges Abonnement angeboten wird. Auch diese Apps sind als Blitzer-Warngerät zu werten und damit in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Verkehrsordnung. Daher drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 150 Euro sowie ein Punkt in der Flensburger Punktekartei.

Es ist übrigens nicht nur in Deutschland verboten, sich per App oder einem dezidierten Warngerät vor Geschwindigkeitskontrollen waren zu lassen. In vielen Ländern weltweit herrschen ähnliche Bestimmungen vor. Daher ist es wichtig, sich vor dem Urlaub im Ausland darüber zu informieren, ob im jeweiligen Land Radarwarner zulässig sind. In den USA unterscheidet sich die Gesetzgebung sogar von Staat zu Staat. Beispiele für Länder mit Verbot von Radarwarnern sind Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Norwegen, Polen und Portugal. Erlaubt sind derlei Vorrichtungen hingegen in Dänemark, der Tschechischen Republik und Ungarn.

Weiterführende Links:

Kommentare

gritsch16.11.15 12:14
wie kann man so blöd sein sich dabei erwischen zu lassen?
die notification soll nur kurz erscheinen, einen ton abspielen und dann sofort wieder vom startbildschirm verschwinden.
Das smartphone zu entsperren können sie einen nicht zwingen...
0
tomtom0070016.11.15 12:15
Absoluter Blödsinn. Ich werde das weiterhin verwenden. In Navigon und auch Blitzer Pro.
Im Radio wird doch auch immer gesagt wo die stehen (ist das noch so? ich höre selten Radio).
0
Boedefeld16.11.15 12:18
gritsch

Das habe ich mich gerade auch gefragt.

Aber wie sieht das eigentlich mit mobilen Navigationsgeräten aus? Dort sind auch fest installierte Blitzer eingetragen. Daher die Frage:

1. Bezieht sich das Urteil nur auf Smartphones oder auch Navigationsgeräte?
2. Darf nur nicht vor mobilen Blitzern gewarnt werden?

Denn mir stellt sich gerade die Frage, wenn es auch für "normale" Navis gilt, wer haftet im Zweifel dann dafür? Der Hersteller, der die Funktion implementiert hat oder ich, weil ich es nicht explizit deaktiviert habe?
0
DarkReaver16.11.15 12:24
Soweit ich weiß, darf der Beifahrer die Blitzer-App nutzen. Nur nicht der Fahrer
0
iGod16.11.15 12:25
Wen interessiert das?
1. die dürfen nicht bei einer Verkehrskontrolle das iPhone durchsuchen.
2. wenn es doch irgendwie auf eine Blitzer-App stoßen, dann kann man auch mal 150€ zahlen. Die Apps sparen viel mehr ein.
0
Mr BeOS
Mr BeOS16.11.15 12:28
Boedefeld
Um deine Frage genau zu beantworten, müßte man das Urteil gelesen haben und die Paragraphen lesen mit denen das Urteil begründet wird.

Ich würde aber davon ausgehen das:

1. das Urteil sich auch auf Navigationsgeräte bezieht.
Aus eigener Erfahrung wird hier z.B. bei Navigon vor in Betrieb nahme darauf hingewiesen, das das Anzeigen von Radarmessgeräten unter Umständen rechtswidrig sein kann und man die komplette Installation in Eigenverantwortung macht.
Man kann Navigon auch ohne Blitzerwarner betreiben indem man die Funktion/Daten nicht installiert.

2. ich würde davon ausgehen, das sämtliche Blitzerwarnungen nicht rechtmäßig sind und die Nutzung selbiger oberbenanntes Bußgeld nach sich ziehen.

Das Einsehen des Smartphones oder aber Navigationsgerätes seitens eines Polizeibeamten würde ich dann wieder in Frage stellen.
Ich würde dem Beamten die Einsicht aus Datenschutzgründen verweigern und das zu Protokoll geben lassen.
Wenn sich der Beamte darüber hinwegsetzt, kann es - so es denn nicht erlaubt ist das Smartphone einfach einzusehen, nicht vom Gericht als Beweis gewertet werden und der Beamte käme in dem Fall zusätzlich noch einen Rüffel,
http://www.youtube.com/watch?v=ggCODBIfWKY ..... “Bier trinkt das Volk!“ - Macht Claus Nitzer alkoholfrei
0
john
john16.11.15 12:29
@boedefeld:

1. es bezieht sich auf "technische Geräte zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören sollen"
ist also egal ob nun in form einer smartphone-app oder als integriertes feature in einem stand-alone-navi
2. nein ganz im gegenteil. vor den mobilen blitzern warnt die polizei sogar selbst und gibt listen an die radiosender raus, auf welchem streckenabschnitt aktuell geblitzt wird. vor den festen kästen wird halt nicht gewarnt.

Denn mir stellt sich gerade die Frage, wenn es auch für "normale" Navis gilt, wer haftet im Zweifel dann dafür? Der Hersteller, der die Funktion implementiert hat oder ich, weil ich es nicht explizit deaktiviert habe?
na du selbstverständlich. du hast dich gefälligst über die rechtslage in deinem land zu informieren, was du (betreiben) darfst und was nicht.
biete support. kostenlos, kompetent und freundlich. wähle zwei.
0
Ivan.pov16.11.15 12:34
tomtom00700
Absoluter Blödsinn. Ich werde das weiterhin verwenden. In Navigon und auch Blitzer Pro.
Im Radio wird doch auch immer gesagt wo die stehen (ist das noch so? ich höre selten Radio).

Ja wird, aber hier wird kein technisches Gerät genutzt, sondern das freie weiter sagen!
0
camaso
camaso16.11.15 12:49
Zum Glück sind Augen keine technischen Geräte. Sonst dürfte ich die auch nicht mehr mitführen, denn mit denen erkenne ich so manche Verkehrsüberwachungsmaßnahme.
Wie steht's aber, wenn ich ohne Brille nicht über die Windschutzscheibe hinaus sehen kann? Das wäre dann wohl auch "Mitführen eines technischen Geräts, um Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen."
0
Äppeljuser16.11.15 12:50
Wenn ich mal davon ausgehe, dass die Rechtslage in Deutschland und Österreich vergleichbar ist, dann wäre demnach in Österreich bald auch das Radiohören während der Fahrt verboten. Es gibt nämlich einige Sender, die aktuelle (mobile) Radarfallen während des regulären Programms kommunizieren.
0
Jägerschnitzel
Jägerschnitzel16.11.15 13:02
Wenn es sich tatsächlich um ein „technisches Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahme“ handelt, dann ist er mit 75€ eigentlich noch ganz gut weggekommen, man hätte das Gerät auch einziehen und vernichten können, wenn ich da bisherige Urteile richtig interpretiere.
0
Shodan1984
Shodan198416.11.15 13:05
Wenn die Behörden mal nachdenken würden und es den Behörden wirklich darum geht das der Verkehr sicherer wird....... Warum berichten die Behörden in den Apps dann nicht selbst über eigene Fake-Blitzer ? Die Leute würden vom Gas gehen und weniger aufwändig wäre die ganze Geschichte auch.
0
iGod16.11.15 13:08
Ihr dürft das nicht mit den Radiowarnungen vergleichen.
0
feel_x16.11.15 13:17
Ich fahre einfach mit angepasster Geschwindigkeit
0
nane
nane16.11.15 13:17
Und ganz "normal" fahren hilft nicht? Gottchen, ich zahl alle paar Jahre mal 20,- weil ich geschlafen habe und gedanklich nicht beim letzten Geschwindigkeits-Schild war... na und?

Äppeljuser
Neeeee in Ö kommen Gesetze aus D erst nach 50 Jahren zur Anwendung. Dafür dann allerdings unabhängig von Sinn und Nutzen.
Das Leben ist ein langer Traum, an dessen Ende kein Wecker klingelt.
0
Mac M.
Mac M.16.11.15 13:21
feel_x
Ich fahre einfach mit angepasster Geschwindigkeit

Das Leben kann so einfach sein.

nane
Und ganz "normal" fahren hilft nicht?

Siehe oben.
0
Äppeljuser16.11.15 13:24
nane
Und ganz "normal" fahren hilft nicht? Gottchen, ich zahl alle paar Jahre mal 20,- weil ich geschlafen habe und gedanklich nicht beim letzten Geschwindigkeits-Schild war... na und?

Gottchen, wo bitte gibt's denn bitte noch Verkehrsdelikte um 20 Euro zu gewinnen?
0
barabas16.11.15 13:25
Als zb. bei Navigon ist die "Blitzerwarnung" abschaltbar. Bei der Aktivierung wir auch immer gewarnt das man sich vor der Nutzung nach der Rechtsgrundlage des jeweiligen Landes erkundigen soll.
Diese intergrierte Biltzerwarnung gibt aber nur Auskunft über stationäre Anlagen wie zb. die berühmten Starenkästen, vor mobilen Blitzern wird nicht gewarnt.
0
Grolox16.11.15 13:29
feel-x...
90% der Radarfallen ...und ich betone Fallen stehen aber
dort wo du mit angepasster Geschwindigkeit schon zu schnell bist.
Außerdem werden die Fallen dort aufgestellt wo sie am meisten Geld
einbringen ( dies ist übrigens nachgewiesen) . Da ist ganz selten an
Gefahrenpunkten wo sie eigentlich hingehören. Dort stehen wenn überhaupt
feste Blitzanlagen die mittlerweile zu Fakeanlagen umgebaut werden
weil sie zu wenig Geld einbringen und von der Wartung zu teuer sind.

Es geht hier im großen Stil um abzocke hoch vier....
nur wenn man so denkt sollte man auch die Fahrer belasten die für
unsere Politiker und Staatsdiener zuständig sind . Da habe ich gelesen das
hier ein stattliches Sümmchen von 12-15 Millionen im Jahr in die
Kassen spülen würde nur dann muss sich Frau Merkel jeden Woche
einen neuen Fahrer suchen, dumm gelaufen. Die sind nämlich
ständig mit Hochgeschwindigkeitsfahrten in D unterwegs .

Wer kümmert sich um Opa und Oma , ältere Tanten und Leute die
vor dem Führerschein höchstens mal einen Eselskarren oder Bobby-Car
gefahren haben und ständig mit niederer Geschwindigkeit die Straßen
verstopfen. So was ist ja schon fast eine Feindfahrt.

Aber für alle Geschwindigkeiten würde auch ein Auto mit 60PS reichen,
wir benötigen aber mindestens 150 und mehr. Ja klar sonst reicht es
wieder nicht in der Spritsteuerkasse.

Ich fahre weiter mit Radarwarner , Filmkamera in der Windschutzscheibe und
allem was mir an technischen Möglichkeiten zur Seite steht.
0
nane
nane16.11.15 13:29
Äppeljuser
Bei uns hier im schönen Ö. Man kann, wenn man sehr freundlich ist und die PolizistInnen die ihren Job machen ordentlich behandelt mit einem Lächeln und etwas "Schmäh" seinen Fehler für einen 20,- wieder gut machen.

In Frankreich habe ich mal ein Parkticket von einer sehr freundlichen Politesse geschenkt bekommen, durch ein Bussi auf die Wange.

Wir sind alles Menschen, machen Fehler und werden manchmal erwischt und wie man in den Wald ruft...
Das Leben ist ein langer Traum, an dessen Ende kein Wecker klingelt.
0
barabas16.11.15 13:30
feel_x
Ich fahre einfach mit angepasster Geschwindigkeit

Jepp, wenn es immer so einfach wäre

Heuer habe ich ein 30iger Schild in einem fremden Ort übersehen auf einer eigentlich breiten Durchgangstrasse und schon war ich fällig. Hätte ich zumindets meine Navi benutzt, hätte es mir die Geschindikeitsbegrenzung rechtzeitig angezeigt und ich hätte noch vor dem mobilen Blitzer abbremsen können.
0
john
john16.11.15 13:33
Hätte ich zumindets meine Navi benutzt, hätte es mir die Geschindikeitsbegrenzung rechtzeitig angezeigt und ich hätte noch vor dem mobilen Blitzer abbremsen können.
und wer hindert dich dran? dass navis die aktuelle geschwindigkeitsbegrenzung anzeigen, die für die straße gilt auf der du gerade rumgurkst, ist nicht verboten. warum auch?
biete support. kostenlos, kompetent und freundlich. wähle zwei.
0
MikeMuc16.11.15 13:34
Angeblich hat der kontrollierende Polizist die App "gesehen und wiedererkannt" weil er die selbst auch schon als Beifahrer genutzt hat
==> bei einer Kontrolle erstmal das Telefon aus dem Sichtfeld entfernen bzw. die Naviapp beenden. Denn eine Durchsuchung ist nicht erlaubt bzw. kann verweigert werden. Bei letzterem dauert dann die Kontrolle sicherlich länger aber das Bußgeld wegen der Blitzern fällt dann schon mal weg.
0
MacBeck
MacBeck16.11.15 13:35
Mac M.
feel_x
Ich fahre einfach mit angepasster Geschwindigkeit

Das Leben kann so einfach sein.
nane
Und ganz "normal" fahren hilft nicht?

Siehe oben.

Eben. Ich bin jetzt in einem Jahr gut 30.000 KM gefahren. Ohne "Foto". Einfach nur mit angepasster Geschwindigkeit.

Wenn da 70 steht, dann fahre ich 70. Egal, was der mit seinem tiefergelegten BMW, der hinter mir hängt, davon hält...
It is what it is - don't make it what it isn't.
0
iGod16.11.15 13:42
20km/h schneller kann man ja immer fahren. Da passiert ja noch nichts großes (35€, wenn ich mich nicht irre).
Mich hat die Polizei mal mit 50 in der 30er Zone aus dem Verkehr gezogen. Der Polizist wollte wissen ob ich gleich zahle, hab ihm gesagt wenn er Kreditkarte nimmt ist das kein Problem. Konnte er natürlich nicht nehmen. Also hab ich ihm gesagt er soll die Rechnung mit der Post schicken. Die Rechnung habe ich aber nie bekommen und nie mehr was gehört.
0
ratti
ratti16.11.15 13:44
Bla, heul, Abzocke, Scheissstaat,…

50 fahren — sonst Ärger. So einfach ist das.

Kein Verständnis dafür, dass an dieser Stelle 50 ist? Trotzdem 50 fahren. Naturkatastrophen, Kriege und NSA sind viel wichtiger/schlimmer? Ja. Trotzdem 50 fahren. DIe haben alle keine Ahnung, sind dumm, korrupt, gekauft, blablablabla? Jaja, wissen wir, trotzdem 50 fahren. Radfahrer oft bei Rot, Kinder schlecht erzogen, Hirsche in Europa gar nicht heimisch, besserer Bremsweg als Billigautos, jaaaaaa, ich sag mal: Trotzdem. 50. Fahren. Ausserdem 50 fahren. Und 50 fahren. Fahren, wie es auf dem Schild steht: 50. Geht das in den Kopf rein? Dass ihr das nicht entscheidet?

Und ganz wichtig:

Wenn man mal geknipst wurde, weil man nicht 50 gefahren ist: SOWAS VON FRESSE HALTEN, ZAHLEN, UND NÄCHSTES MAL 50 FAHREN!

Gott, was geht mir dieses verheulte Kroppzeug aus dem Netz auf den Sender, die überall auftauchen, wo User Generated Content aufläuft und die übelste Stammtischjauche hochblubbern lässt.

Gruß von jemandem, der seit 28 Jahren einen Führerschein hat, auch schon öfters wegen eigener Nachlässigkeit geblitzt wurde, still bezahlt hat, weil er halt zu schnell war und in seiner gesamten Autofahrer„Karriere“ nicht ein einziges Mal eine RadarFALLE gesehen hat.
0
Tirabo16.11.15 13:49
iGod
20km/h schneller kann man ja immer fahren. Da passiert ja noch nichts großes (35€, wenn ich mich nicht irre).
Mich hat die Polizei mal mit 50 in der 30er Zone aus dem Verkehr gezogen. Der Polizist wollte wissen ob ich gleich zahle, hab ihm gesagt wenn er Kreditkarte nimmt ist das kein Problem. Konnte er natürlich nicht nehmen. Also hab ich ihm gesagt er soll die Rechnung mit der Post schicken. Die Rechnung habe ich aber nie bekommen und nie mehr was gehört.

Bor, dem hast Du es aber mit deinen coolen Sprüchen gezeigt, Wahnsinn, toll.
Vielleicht hatte er auch nur einen guten Tag und Mitleid mit Dir.

Wir werden die Wahrheit nie erfahren...
0
MacBeck
MacBeck16.11.15 13:52
ratti:

+1 !

Genau so sehe ich das auch.

Wobei ich grade hier im Nordschwarzwald das Gefühl habe, die Leute halten Schilder für Richtlinien, die man getrost ignorieren kann

Stand mal an ner Ampel, beide Spuren zum Linksabbiegen.

Es wird grün, ich fahre los, biege ab. Und werde noch mitten auf der Kreuzung von Links! überholt... *kopfschueddel*

Oder bei Tempo 100 - man wird in einer unübersichtlichen Stelle in einer Kurve überholt, hätte ich nicht ne Vollbremsung hingelegt, hätte es übel gescheppert... Hinter der Kurve kam Gegenverkehr, mein Überholer zog einfach wieder rüber...

Auch in der Stadt, Tempo 30... Man wird mit Lichthupe überholt, obwohl ich schon 35 fahre, etc..

Aber klar, ist ja alles böse und abzocke...
It is what it is - don't make it what it isn't.
0
IceHouse
IceHouse16.11.15 13:57
ratti
Bla, heul, Abzocke, Scheissstaat,…
50 fahren — sonst Ärger. So einfach ist das.
[...]

Grossartig - *LachTränenAusDenAugenWisch* -
Ich fotografiere, um herauszufinden, wie etwas aussieht, wenn es fotografiert wurde. - Gary Winogrand
0
adiga
adiga16.11.15 13:58
john
@boedefeld:

1. es bezieht sich auf "technische Geräte zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören sollen"

Hm... das Radio ist ein technisches Gerät. Oder irre ich mich? Und die Durchsage zeigt ja auch eine Verkehrsüberwachungsmassnahme an. Dann müsste aber auch ein Busse erfolgen oder das Radio eingezogen werden. Theoretisch.

A und D mögen da ähnliche Gesetze haben, in CH ist es mittlerweile verschärft worden. Nicht nur ist bereits der Besitz eines Radarwarners strafbar, zusätzlich wird den Radiosendern die Lizenz entzogen, wenn sie vor Radarmessungen warnen.

Zudem gibt es auch schon "perfidere" Messungen, z. B. die Abschnittsmessung. Da kann man problemlos im 120er mit 150 fahren, sofern man beim gemessenen Abschnitt keine höhere Durchschnittsgeschwindigkeit als 120 hat. Da nutzt auch kein Blitzer, weil da nichts zu blitzen gibt. Wird mit Videokameras gemacht. Und in den Städten sind eh schon die meisten Ampeln mit Blitzern aufgerüstet. Bei einigen blitzt es nur wenn man bei rot fährt, bei anderen wird noch die Geschwindigkeit gemessen.
0
Weitere News-Kommentare anzeigen

Kommentieren

Sie müssen sich einloggen, um die News kommentieren zu können.