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Strafzettel: Apple Watch während der Fahrt genutzt

"Herr Wachtmeister, es ist doch nur eine Bluetooth-Uhr." - so ähnlich dürfte der Fahrer vermutlich argumentiert haben, der während der Fahrt mit dem Auto auf der Apple Watch die Musik gesteuert hatte. Eine kanadische Verkehrskontrolle, welche dies sah, war jedoch anderer Meinung, denn schließlich bietet die Uhr zusammen mit dem iPhone elementar Telefonfunktionen wie Telefonie und SMS. So musste der Fahrer laut Medienbericht in dieser Angelegenheit nicht nur die veranschlagten 120 Dollar Strafe zahlen, sondern kassierte auch noch vier Punkte im Strafregister.

Offensichtlich werden Smartwatches, wozu auch die Apple Watch zählt, von einigen Polizeibeamten als reguläre Mobilgeräte gewertet, welche lediglich noch zusätzlich um das Handgelenk gebunden sind. Wie beim Smartphone könnte eine Nutzung während der Fahrt also möglicherweise verboten sein. In einzelnen US-Bundestaaten ist die Apple Watch bereits recht eindeutig als verbotenes Kommunikationsgerät am Steuer definiert, so zum Beispiel in New York.


Ob sich der kanadische Fall auf die hiesige Rechtslage übertragen lässt, ist unklar. Bis die Angelegenheit geklärt ist, sollte man daher auf die Bedienung der Apple Watch am Steuer verzichten - alleine schon um möglicherweise unangenehmen Diskussionen bei einer Verkehrskontrolle aus dem Weg zu gehen.

Eine Studie im März hatte außerdem ergeben, dass die Bedienung einer Smartwatch die Aufmerksamkeit des Fahrers noch stärker beeinträchtigen kann, als jede andere Form der Ablenkung, also auch Smartphone-Nutzung. Jedoch lässt sich zumindest die Apple Watch auch mit dem Sprachassistenten Siri und dem Kommando "Hey Siri" völlig berührungsfrei steuern. Dies ist wie auch die sprachgestützte Nutzung von CarPlay straffrei, solang der Blick auf das Verkehrsgeschehen vor dem Auto bleibt.

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Kommentare

dark-hawk28.05.15 09:10
Lächerlich "vom Polizisten gewertet als.." Entweder es ist gesetzlich geregelt oder nicht. Woher soll ein Bürger sonst wissen ob er etwas darf oder nicht, ein anderer Polizist wertet vllt ein kratzen an der Nase als beamtenbeleidigung. Ich denke mit einem Einspruch kommt der Kanadier locker durch.
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Lapaloma28.05.15 09:17
dark-hawk

Da wäre ich mirnicht so sicher und für Deutschland erwarte ich auch, dass die Benutzung einer Smart Watch der Nutzung eines Mobiltelefons/Smartphones gleichgesetzt und damit während der Fahrt verboten ist.
Dazu braucht es auch keine explizite Erwähnung, auch wenn die dann wohl noch kommen wird, sondern nur der Gleichsetzung durch die Rechtssprechung.
Alles nur eine Frage der Zeit, bis es in der STVO drin steht.
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MetallSnake
MetallSnake28.05.15 09:23
Lapaloma
Dazu braucht es auch keine explizite Erwähnung, auch wenn die dann wohl noch kommen wird, sondern nur der Gleichsetzung durch die Rechtssprechung.
Alles nur eine Frage der Zeit, bis es in der STVO drin steht.

Die Frage ist nur, solange es nicht drin steht, darf ich es oder kann ich dafür schon belangt werden?
Das Schöne an der KI ist, dass wir endlich einen Weg gefunden haben, wie die Wirtschaft weiter wachsen kann, nachdem sie jeden Einzelnen von uns getötet hat.
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MacBeck
MacBeck28.05.15 09:26
Wieso? Ist doch quasi geregelt. Alles, was Mobiltelefonie ist, darf nicht benutzt werden. Fertig. Ich finde, dass die Watch sogar noch mehr ablenkt als ein Smartphone, zumal man sie ja mit beiden Händen bedienen muss (eine Hand zum Tippen, eine Hand zum richtigen zum Nutzer halten der Uhr), das ist nicht gerade sehr verkehrssicher... Sehe auf der Autobahn immer wieder Leute, die seltsame Manöver fahren - fast immer mit Handy/Smartphone in der Hand
It is what it is - don't make it what it isn't.
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sonorman
sonorman28.05.15 09:26
Damit werden sich die Gerichte hierzulande sicherlich noch zu beschäftigen haben.
Ist die Watch nun als Freisprecheinrichtung zu werden, oder nicht? Schließlich hat man sie nicht in der Hand.
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valcoholic
valcoholic28.05.15 09:30
sonorman
Damit werden sich die Gerichte hierzulande sicherlich noch zu beschäftigen haben.
Ist die Watch nun als Freisprecheinrichtung zu werden, oder nicht? Schließlich hat man sie nicht in der Hand.

Es kommt ganz einfach drauf an, was der User damit macht. Wenn man Hands Free über seine Watch und Siri irgendwelche Sachen erledigt, ist das 1. kaum von aussen nachvollziehbar und 2. komplett unbedenklich.
Wenn man auf der Autobahn bei 500km/h auf der Uhr rumgriffelt udn sich überlegt welches Watchface jetzt zum baldigen Durchbruch durch die Schallmauer passen könnte ... dann wärs wohl recht klar dass das nicht geht.
Ich denke auch ein Gericht wird hier irgendwo einfach auf den Menschenverstand setzen. Nur weil jemand so eine Uhr am Handgelenk hat wird er wohl kaum Probleme erwarten dürfen.
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little_pixel28.05.15 09:34
Die Frage mit der Nutzung der Uhr im Straßenverkehr wurde schon von einigen Anwälten bewertet.
Also die möglichen Komsequenzen und die daraus folgenden Urteile. Sie sind sich einig, dass die Uhr dem Telefon gleichzusetzen ist.
Die Stellungsnahmen lassen sich via Google finden.

Einer meiner großen Kritikpunkte an der Uhr ist die permanente Aktivierung des Displays.
Wenn die Hände auf dem Tisch liegen und man sich im Café unterhält, dann aktiviert sich die Uhr permanent.
Bei Besprechungen auf der Arbeit etc.
Jedes Mal zieht es unbewusst den Fokus der Leute auf die Uhr, auch wenn sie es versuchen zu ignorieren.
Kurzum es lenkt da schon ab.

Für mich die schlechteste Erfahrung ist das Autofahren in der Nacht.
Da sieht man erstmal, wie oft die Uhr sich aktiviert. Auf der Landstraße ununterbrochen.
Und es lenkt wirklich stark ab. Und ja ich gestehe ein, dass ich bei eingehenden Nachrichten auch schon drauf gesehen habe und habe es mir dann selbst verboten. Es ist eklatant gefährlicher als sogar das Telefon. Die Augen akkumutieren und dann wieder der Blick zur Straße.

Mich würde es nicht wundern, wenn sogar das Tragen der Uhr im Verkehr untersagt wird.
Das mögen jetzt einige nicht hören wollen, aber nachvollziehbar wäre es für mich.

Und noch Hinweis für Fahraddfahrer:
Bei uns beim Radweg steht regelmäßig die Polizei und verteilt Strafzettel an Radler, die auf dem Fahradweg mit dem Handy spielen.
Nur weil immer viele denken, dass das nur im Auto sooo schlimm sei.

Viele Grüße
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MetallSnake
MetallSnake28.05.15 09:36
MacBeck
Wieso? Ist doch quasi geregelt. Alles, was Mobiltelefonie ist, darf nicht benutzt werden. Fertig.

Darf ich mit meinem GameBoy spielen während ich am Steuer sitze? GameBoy fällt ja nicht unter Mobiltelefonie, und eine Smartwatch auch nicht, und ein Smartphone auf dem ich eine Navigationssoftware benutze ist auch keine Mobiltelefonie.
MacBeck
Ich finde, dass die Watch sogar noch mehr ablenkt als ein Smartphone, zumal man sie ja mit beiden Händen bedienen muss (eine Hand zum Tippen, eine Hand zum richtigen zum Nutzer halten der Uhr), das ist nicht gerade sehr verkehrssicher... Sehe auf der Autobahn immer wieder Leute, die seltsame Manöver fahren - fast immer mit Handy/Smartphone in der Hand

Ich stimme dir ja voll und ganz zu, aber die rechtliche Lage ist mir trotzdem unklar. Was genau steht in den Gesetzen, danach muss entschieden werden, nicht nachdem wie man es auslegen könnte. Sonst hätten wir eine Staatswillkür bei der Polizisten einfach mal entscheiden eine Smartwatch ist Mobiltelefonie, wenn sie dann aber privat fahren das anders auslegen.
Das Schöne an der KI ist, dass wir endlich einen Weg gefunden haben, wie die Wirtschaft weiter wachsen kann, nachdem sie jeden Einzelnen von uns getötet hat.
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little_pixel28.05.15 09:42
dark-hawk
Lächerlich "vom Polizisten gewertet als.." Entweder es ist gesetzlich geregelt oder nicht. Woher soll ein Bürger sonst wissen ob er etwas darf oder nicht, ein anderer Polizist wertet vllt ein kratzen an der Nase als beamtenbeleidigung. Ich denke mit einem Einspruch kommt der Kanadier locker durch.

Nein, das Bedarf keiner explizieten Nennung.
Es liegen viele Dinge im Bemessungsrahmen des Polizisten.

Wenn Du auf der Autobahn immer leicht von links nach rechts driftest und Du am YoYo-Spielen bist, dann ist das auch untersagt.
Bekommst halt auch nen Knölchen, obwohl es nicht im Gesetztext geregelt ist.

Viele Grüße
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Schweizer
Schweizer28.05.15 09:42
sonorman
Damit werden sich die Gerichte hierzulande sicherlich noch zu beschäftigen haben.
Ist die Watch nun als Freisprecheinrichtung zu werden, oder nicht? Schließlich hat man sie nicht in der Hand.

Was haben wir alle für ein Glück dass du kein Richter bist.
Jeder halbwegs klar denkende Mensch wird seine Smartwatch nicht während der Fahrt (Auto, Fahrrad) bedienen, alle anderen gemein gefährliche Egoisten.
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mkummer
mkummer28.05.15 09:49
Ich verstehe nicht warum sich Leute über die Aktivierung der Uhr beim Autofahren beklagen. Ich habe die Watch immer beim Autofahren an und nutze sie zB zum Navigieren. Bei meiner Fahrweise geht die Uhr eigentlich nie an, denn die normale Fahrerhaltung hat das Handgelenk immer mehr oder minder senkrecht. Und das Navigieren sollte, da keinerlei Interaktion stattfindet, eigentlich unbedenklich sein. Aber hier haben wir einmal mehr die Problematik der Gesetzgebung mit „neuen“ Medien - erinnert mich stark an das Unvermögen des Gesetzgebers ein vernünftiges Urheberrecht im digitalen Zeitalter zu formulieren.
Wir sind die Guten! (Mac-TV)
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MetallSnake
MetallSnake28.05.15 09:50
Schweizer
Was haben wir alle für ein Glück dass du kein Richter bist.
Jeder halbwegs klar denkende Mensch wird seine Smartwatch nicht während der Fahrt (Auto, Fahrrad) bedienen, alle anderen gemein gefährliche Egoisten.

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Richter müssen nach den Gesetzen entscheiden, nicht nachdem was ein halbwegs klar denkender Mensch für richtig hält. Auch wenn der Richter das Gesetz für bescheuert hält.
Das Schöne an der KI ist, dass wir endlich einen Weg gefunden haben, wie die Wirtschaft weiter wachsen kann, nachdem sie jeden Einzelnen von uns getötet hat.
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Schweizer
Schweizer28.05.15 09:51
MetallSnake
MacBeck
Wieso? Ist doch quasi geregelt. Alles, was Mobiltelefonie ist, darf nicht benutzt werden. Fertig.

Darf ich mit meinem GameBoy spielen während ich am Steuer sitze? GameBoy fällt ja nicht unter Mobiltelefonie, und eine Smartwatch auch nicht, und ein Smartphone auf dem ich eine Navigationssoftware benutze ist auch keine Mobiltelefonie.


Darfst du nicht, ist doch eigentlich klar geregelt.

§1 Grundregeln
(...)
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


Jeder der den Führerschein erhalten hat, sollte doch so viel Intelligenz besitzen um das eigene handeln zu beurteilen. Wer mit einem Gameboy während des steuern eines Fahrzeuges spielt, handelt höchst gefährlich und unverantwortlich und ist Geistig wohl auf dem Niveau eines 5 jährigen anzusiedeln.


Traurig dass so etwas überhaupt Diskutiert werden muss.

PS: Zu dem kannst du eine festeingebaute Navigation nicht während der Fahrt bedienen, da ab 10 Km/h gesperrt.
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chrisbilder
chrisbilder28.05.15 09:56
MTN
"Herr Wachmeister, es ist doch nur eine Bluetooth-Uhr."
War das ein Tippfehler oder sollte das ein Wortwitz werden? … sprach der Wa(t)chmeister zum Wach(t)meister
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cyberbutter
cyberbutter28.05.15 10:04
Also wenn ich mit meiner Pebble die Musik im Auto steuer ist das mit sicherheit weniger ablenkend als die modernen Bordcomputer mit ihren 903129023 Einstellungen. Allein das wechseln der Radiosender ist bei neuen oder fremden Autos oft sehr ablenkend.
BÄM!
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cyberbutter
cyberbutter28.05.15 10:08
Hier mal als bestes Beispiel. Wie kann ich den Radiosender wechseln?

Tipp: Auf den Pfeiltasten rechts geht es nicht.

BÄM!
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jogoto28.05.15 10:13
Einige scheinen zu vergessen, dass nicht nur die Benutzung eine Mobiltelefon am Steuer verboten ist. Deswegen ist die Frage, ob die Uhr dem Telefon gleichzustellen ist, irrelevant.
Die Aufforderung zwei Hände ans Steuer zu nehmen sollte doch eigentlich bei jedem mit gesundem Menschenverstand reichen. Dass man sich am Steuer nicht die Zehennägel schneiden darf steht auch nicht explizit im Gesetz ...
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Joe12
Joe1228.05.15 10:13
Schweizer
PS: Zu dem kannst du eine festeingebaute Navigation nicht während der Fahrt bedienen, da ab 10 Km/h gesperrt.
Ein festeingebautes Navi das sich automatisch sperrt habe ich noch nie gesehen. Ich kenn das nur von Fernseh Empfängern da wird dann das Bild abgeschaltet.
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sb28.05.15 10:19
chrisbilder
Tippfehler, ist korrigiert.
🎐 Sie werden häuslichen Frieden, finanzielle Sicherheit und gute Gesundheit genießen.
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Mr BeOS
Mr BeOS28.05.15 10:20
MetallSnake
Darf ich mit meinem GameBoy spielen während ich am Steuer sitze? GameBoy fällt ja nicht unter Mobiltelefonie, und eine Smartwatch auch nicht, und ein Smartphone auf dem ich eine Navigationssoftware benutze ist auch keine Mobiltelefonie.
Das sicher nicht ganz ernst gemeinte Beispiel mit dem Gameboy hat Schweizer schon genau beantwortet.
Was das Bedienen des Telefons während der Fahrt - auch als Navigationsgerät betrifft, kannst Du dir sicher sein, das wenn die Autobahnpolizei dir dabei zusieht wie Du beim Fahren Ziel oder ähnliches eingibst, Du die rote Kelle bzw. "bitte folgen" sehen wirst.

Das Navigationsziel ist ablenkungsfrei wohl nur vor Fahrtantritt einzugeben.
MetallSnake
Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Richter müssen nach den Gesetzen entscheiden, nicht nachdem was ein halbwegs klar denkender Mensch für richtig hält. Auch wenn der Richter das Gesetz für bescheuert hält.
Hier irrst Du, denn es gibt natürlich Ermessensspielräume, welche sich dann in juristischen Kommentaren finden.
Gesetzte bedürfen der Auslegung.
Sonst würde man wohl noch mehr in Maßregelungen ersticken als wir es jetzt schon tun.
Ich erinnere in dem Zusammenhang gern mal an die Tatsache, das in etwa 20% der internationalen Steuerfachliteratur sic mit dem deutschenSteuerrecht beschäftigt,
mkummer
Ich habe die Watch immer beim Autofahren an und nutze sie zB zum Navigieren.

Wenn Du das nur über Audio machst ist dem wohl nichts entgegenzusetzen.
Sobald Du auf den Bildschirm schauen mußt ist wohl von einer Ablenkung auszugehen.

Verfolgt wird alles eh nur, wenn es einen Kläger gibt.
Das kann im Rahmen eines schweren Autounfalls mit Personenschaden und und und, dann sicher schon mal dazu führen, dass Richter nach Möglichkeit überprüfen werden, ob eine solche Uhr währen der Fahrt und wenn ja, zu welchen Zwecken genutzt worden ist.

Will sagen man kann dann unter Umständen bei Nachweis zumindest mit einer Teilschuld rechnen.

Da ist die Uhr sicher nicht anders zu werten als andere Ablenkungen.

cyberbutter
Hier mal als bestes Beispiel. Wie kann ich den Radiosender wechseln?

Tipp: Auf den Pfeiltasten rechts geht es nicht.
Knackpunkt ist nicht das von dir gezeigte Radio, vielmehr die Tatsache, dass Du dich mit der Bedienungsanleitung VOR Fahrtantritt auseinanderzusetzen hast und nicht erst bei Tempo 200 auf der Autobahn die Bedienung lernen willst.
siehe erstes Posting zu MetallSnakes Navi.

Ein Radio kann man heute kurz antippen und es sucht den Sender selbst und schon früher war es möglich ohne auf das Gerät schauen zu müssen, rein nach Gehör Sender einzustellen.
Maßgabe immer möglichst wenig Fokus zu ziehen.

Einzelfallentscheidung - nur mal so in die Runde geworfen.

jogoto
+1
http://www.youtube.com/watch?v=ggCODBIfWKY ..... “Bier trinkt das Volk!“ - Macht Claus Nitzer alkoholfrei
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Mr BeOS
Mr BeOS28.05.15 10:26
Korrektur: Nicht 20% sondern ca. 80% der weltweiten Steuerlitereatur beschäftigen sich mit dem deutschen Steuerrecht.
http://www.youtube.com/watch?v=ggCODBIfWKY ..... “Bier trinkt das Volk!“ - Macht Claus Nitzer alkoholfrei
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sonorman
sonorman28.05.15 10:27
Schweizer
sonorman
Damit werden sich die Gerichte hierzulande sicherlich noch zu beschäftigen haben.
Ist die Watch nun als Freisprecheinrichtung zu werden, oder nicht? Schließlich hat man sie nicht in der Hand.

Was haben wir alle für ein Glück dass du kein Richter bist.
Jeder halbwegs klar denkende Mensch wird seine Smartwatch nicht während der Fahrt (Auto, Fahrrad) bedienen, alle anderen gemein gefährliche Egoisten.

Ich habe doch nur angemerkt, dass dieses Thema auch bei uns sicherlich noch Gerichte beschäftigen wird. Mit keinem Wort habe ich gesagt, dass ich die Watch im Auto ständig nutzen will. Ich nutze auch das iPhone nicht im Auto – außer ganz legal bei Anrufen über die Freisprecheinrichtung meines Autos. Also nicht gleich immer "Jehova!" schreien.
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cyberbutter
cyberbutter28.05.15 10:46
Mr BeOS

Ja. So sollte es sein. Man sollte auch vor Fahrtantritt die Beleuchtungsanlage, Profiltiefe usw Checken. Aber was man sollte und was im Alltag nunmal passiert sind zwei unterschiedliche Dinge. Aber wir schweifen vom Thema ab.
BÄM!
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o.wunder
o.wunder28.05.15 10:47
Richtige Entscheidung, denn die Bedienung per Uhr lenkt bestimmt stark von der Straße ab.
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Mr BeOS
Mr BeOS28.05.15 10:55
cyberbutter
Was das Thema "vor Fahrtantritt" und sollte angeht, habe ich ja geschrieben, wo kein Kläger, da kein Richter. Alles andere wird dann, wie auch in dem Fall des Beitrages, im Zweifel - also wenn man z.B. mit der Entscheidung des Polizisten nicht konform geht, von Gerichten entschieden.

Wir schweifen nicht ab, vielmehr wurde das Thema geklärt.
http://www.youtube.com/watch?v=ggCODBIfWKY ..... “Bier trinkt das Volk!“ - Macht Claus Nitzer alkoholfrei
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rfranek28.05.15 10:59
Um hier vielleicht mal etwas Klarheit reinzubringen: Es liegt nicht im Ermessen eines Polizeibeamten, welches Verhalten den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat erfüllt. Das ergibt sich aus Art.103 Abs.2 GG, für Ordnungswidrigkeiten auch aus § 3 OwiG. Eine Analogie zu Ungunsten des Täters ist ebenfalls unzulässig.

§ 23 Abs.1a StVO lautet:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.


Daraus folgt z.B. dass die Benutzung eines in einer Halterung steckenden Mobiltelefons als Navigationsgerät keine Ordnungswidrigkeit ist. Auch kann man einen iPod während der Fahrt bedienen, ohne eine Owi nach dem o.g. Paragraphen zu begehen. Selbst wenn man die Watch noch als Hörer definieren würde, wird sie nicht aufgenommen oder gehalten.

Eine völlig andere Frage ist die, was passiert, wenn man mit der Uhr rumspielt und deshalb einen Unfall verursacht. Das hat dann sicherlich Konsequenzen im Rahmen eines Bußgeldverfahrens, bei Verletzungen Dritter im Rahmen eines Strafverfahrens und ganz sicherlich auch in versicherungsrechtlicher Hinsicht.
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jogoto28.05.15 10:59
cyberbutter
Mr BeOS

Ja. So sollte es sein. Man sollte auch vor Fahrtantritt die Beleuchtungsanlage, Profiltiefe usw Checken. Aber was man sollte und was im Alltag nunmal passiert sind zwei unterschiedliche Dinge. Aber wir schweifen vom Thema ab.
Warum, das ist das Thema. Wenn Du unzureichend beleuchtet durch die Gegend fährst, bekommst Du auch einen Strafzettel. Unabhängig davon, dass ich keinen kenne, der vor Fahrtantritt ums Auto läuft.
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Mr BeOS
Mr BeOS28.05.15 11:12
rfranek
Daraus folgt z.B. dass die Benutzung eines in einer Halterung steckenden Mobiltelefons als Navigationsgerät keine Ordnungswidrigkeit ist.
Da sind wir dann dort wo man im Studium sich gern mal die Köpfe heißgeredet hat.
Ich denke ich kann dir bestimmt ohne große Probleme einen Einzelfall erstellen, in welchem auch die Nutzung eines Mobiltelefons in dafür vorgefertigter Halterung eine Ordnungswidirg keit darstellen kann, wenn sie nachweisbar (z.B. Videobeweis) ist.
Aber das ist Erbsenzählerei meinerseits.

jogoto
Bei neueren Fahrzeugen ist dafür eine Anzeige da wenn es Fehler beim Licht gibt.
In Spanien mußt Du als Reserveleuchtmittel im Fahrzeug mitführen.
Ob ein Beamter also immer sofort zum Strafzettel greift oder aber mahnt liegt in seinem Ermessen vor Ort.
Inwieweit sich das rechtlich dann mit seinen Vorschriften deckt weiß ich nicht.

Aber jetzt schweife ich wirklich...
http://www.youtube.com/watch?v=ggCODBIfWKY ..... “Bier trinkt das Volk!“ - Macht Claus Nitzer alkoholfrei
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RyanTedder28.05.15 11:16
Das immer Alle für Alles ein Gesetz brauchen um ihr Fehlverhalten zu erkennen. Für alles was nicht im Gesetzbuch steht braucht man sein Gehirn also nicht zu benutzen? Es geht nicht darum was man macht, sondern DAS man etwas während der Fahrt tut und dadurch ganz klar abgelenkt wird. Steht so vielleicht nicht im Gesetz, aber wer bei der Fahrt einen Schal strickt hat genauso einen Strafzettel verdiehnt *Mindblown*

Muss aber erst wieder ein unschuldiges kleines Kind sterben damit das ganze durch die Narichten geht und die dumme Bevölkerung ihr Fehlverhalten einsieht
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DonQ
DonQ28.05.15 11:24
a)
kann man das Handy per Bluetooth mit dem Autokoppeln, repsektive mit dem Multimediasystem und daraus das Handy bedienen
b)
gibt es Freisprechanlagen, Radios und Gadgets bis zum Headset
c)
geht es ja wohl vielmehr um die SMS, WAPP und Fressebuch-Seuche per Handy

selbst schon erfahren und bei anderen erlebt…ein Grauen.
da ist das rumschleichen mit dem Auto, weil man gerade mit dem Handy am Ohr telefoniert…vergleichsweise noch extrem Harmlos.
m.e.

achja,
ich…schaue beiläufig schon öfter um's Auto, trotz Checkcontroll (Automatische Meldung bei Leuchtmittelausfall) der Beleuchtungsanlage.
aber klar…nicht pedantisch immer
an apple a day, keeps the rats away…
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