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Rückgaberecht in iTunes: Apple gibt 14 Tage Zeit

Den zu kleinen Pulli oder das anders als erwartet funktionierende technische Gerät kann man bei Online-Händlern fast immer sehr unkompliziert zurückgeben. Anders sieht es jedoch bei digitalen Artikeln in einem Download-Store aus. Zumindest bei Apple herrscht jetzt Klarheit, wie es um das Rückgaberecht bestellt ist. In den aktualisierten AGB macht Apple deutlich, dass Käufe im iTunes Store innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen storniert werden können.
Widerrufsrecht: Wenn Sie Ihre Bestellung rückgängig machen möchten, können Sie sie binnen 14 Tagen nachdem Sie die Quittung erhalten haben ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dies gilt nicht für iTunes-Geschenke, nachdem der jeweilige Code eingelöst wurde.

Dazu ist lediglich der Button "Ein Problem melden" auf der Artikelseite zu betätigen - eine kurze Bitte um Stornierung samt Bestellinformationen und Apple hebt den Kauf wieder auf. Schwieriger ist es bei iTunes Match oder einem Serien-Pass - in diesem Fall muss der iTunes-Support über Apples Support-Seiten kontaktiert werden.

In der Praxis wird sich aber nicht viel ändern. Schon jetzt war es meist ohne Probleme möglich, von einem Kauf zurückzutreten und sich das Geld erstatten zu lassen. Was für den Kunden sehr kundenfreundlich aussieht, wird jedoch von den Anbietern der Artikel bezahlt: Storniert man beispielsweise den Kauf einer App, so überweist Apple zwar den gesamten Betrag zurück, nimmt sich die 30 Prozent Provision aber dennoch vom Entwickler - es war also vorher schon ein Leichtes für Apple, sich kulant zu zeigen.

Weiterführende Links:

Kommentare

Megaseppl29.12.14 19:29
Hää? Also kann ich einen Entwickler pleite gehen lassen wenn ich mit ganz vielen Accounts seine App kaufe und diese dann storniere? Ich bekomme den Kaufpreis erstattet, Apple aber will die 30% trotzdem vom Entwickler?
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otof29.12.14 19:31
Megaseppl
Hää? Also kann ich einen Entwickler pleite gehen lassen wenn ich mit ganz vielen Accounts seine App kaufe und diese dann storniere? Ich bekomme den Kaufpreis erstattet, Apple aber will die 30% trotzdem vom Entwickler?

Frechheit
1x Apple immer Apple
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o.wunder
o.wunder29.12.14 19:39
Die Rückgabe war bisher schon immer sehr einfach, wie im Artikel beschrieben, möglich.

Ich kann mir nicht vorstellen das Apple dem Entwickler die 30% bezahlen lässt. Könnte es sein, dass Apple die 70% schon an den Entwickler ausgezahlt hat und daher auch die 30% behält?
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Fenvarien
Fenvarien29.12.14 19:48
Megaseppl Bei auffälligen Werten werden Entwickler und Apple sicherlich schnell misstrauisch.
Ey up me duck!
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schweiul29.12.14 19:52
das ist ja wie beim Glücksspiel die Bank gewinnt immer
aber egal wie für uns Kunden gut
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iGod29.12.14 19:52
Das macht man sicherlich genau 3x im Jahr und dann wird Apple den Account sperren für weitere Käufe. Natürlich werden Apps nach der Stornierung von weiteren Updates ausgeschlossen für den Kunden, aber 14-täiges Rückgaberecht bei E-Books und Filmen ist doch ein Witz?!
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Clashwerk
Clashwerk29.12.14 21:29
Versteh ich das richtig? Ich könnte mir also ein teures Spiel kaufen, durchspielen und wieder zurückgeben und der Entwickler ist auch noch der Dumme? Kein Wunder, wenn gewisse Geschäftsmodelle blühen.
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Windwusel
Windwusel29.12.14 22:10
Ich bat ein einziges mal um Rückerstattung für eine App. Ich habe nie eine Antwort, geschweige denn Geld erhalten.
MacBook Pro mit Touch Bar (15-inch, 2018), iPhone 12 Pro Max und iPhone X, AirPods (1. Gen) & AirPods Pro (1. Gen), Apple TV 4K (1. Gen) und HomePod (1. Gen)
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intex29.12.14 22:20
Ich glaube da hat MacTechnews einen wichtigen Passus überlesen. Da steht nämlich in Einklang mit der neuen Verbraucherrichtlinie der EU und dem BGB §356:

"Ausnahme zum Widerrufsrecht: Sie können eine Bestellung für digitale Inhalte nicht widerrufen, wenn die Lieferung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung und Ihrer Kenntnisnahme, dass Sie dadurch Ihr Widerrufsrecht verlieren, begonnen hat."

Und mit dem Download hat die Lieferung ja nun begonnen ...
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zornzorro29.12.14 23:16
Klingt gut, wie es in der Praxis ausschaut, muss man halt mal abwarten.

Ich habe jedenfalls von Apple bisher bei den ganz wenigen Problemen in rund 15 Jahren mit einer enormen Anzahl privat und beruflich genutzter Äpfelchen immer maximale Kulanz erfahren, absolut vorbildlich.
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Marcel Bresink30.12.14 08:46
Was dort beschrieben ist, ist in Deutschland seit 13.06.2014 rechtlich vorgeschrieben. Die gleiche Regelung gilt in der ganzen Europäischen Union.

Es ist jetzt schon etwas Besonderes, dass Apple nicht gegen das Gesetz verstößt?
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Megaseppl30.12.14 09:01
Marcel Bresink
Was dort beschrieben ist, ist in Deutschland seit 13.06.2014 rechtlich vorgeschrieben. Die gleiche Regelung gilt in der ganzen Europäischen Union.
Die Rücknahme sehe ich hier auch nicht als Problem an... da wundere ich mich sowieso dass zwischen Handelsgut und digitaler Ware im Fernabsatzgesetz unterschieden wurde.
Was ich merkwürdig finde ist dass Apple trotzdem die 30% vom Entwickler kassiert. Das finde ich unschön.
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zod198830.12.14 09:49
Marcel Bresink
Was dort beschrieben ist, ist in Deutschland seit 13.06.2014 rechtlich vorgeschrieben. Die gleiche Regelung gilt in der ganzen Europäischen Union.

Es ist jetzt schon etwas Besonderes, dass Apple nicht gegen das Gesetz verstößt?

Die Regelung ist doch ohnehin ein zahnloser Tiger und das Ganze beruht weiter auf Kulanz. Wenn das Widerrufsrecht mit dem Download erlischt (was sinnvoll ist), hilft mir das Ganze genau gar nichts.

Und ein 14tägiges Widerrufsrecht auf einen ebook-Kauf ist der Wahnsinn, in der Zeit liest man ja selbst den Brockhaus durch und gibt ihn dann zurück.
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o.wunder
o.wunder30.12.14 09:57
Windwusel
Ich bat ein einziges mal um Rückerstattung für eine App. Ich habe nie eine Antwort, geschweige denn Geld erhalten.
Wie hast Du das gemacht?
Über den Link in der Rechnung, die per eMail kommt, ging das bisher bei mir immer, 3-4 Mal hatte ich es schon genutzt.
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Zapple
Zapple30.12.14 10:01
Wie in aller Welt kann man nur glauben dass Apple die 30% vom Entwickler behalten würde, das ist doch sowas von daneben und entbehrt jeder Grundlage!
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Fenvarien
Fenvarien30.12.14 10:34
Zapple Das ist auch bei Google im Play Store nicht anders - und bei fast jedem anderen Zahlungsanbieter, über den man Software verkauft.
Ey up me duck!
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MikeMuc30.12.14 10:54
Fenvarien

Das mag ja sein das es derzeit alle so handhaben. Aber ist das auch erlaubt? Dadurch kann das Konto des Entwicklers (ist der wirklich der Anbieter oder Apple? Da kenne ich mich zu wenig mit Gesetzen aus) ja schnell ins Minus gehen wenn Zuviele eine App eines Anbieters zurück geben?
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DonQ
DonQ30.12.14 11:38
Naja,
in anderen Branchen muß man auch Rückstellungen für Garantieleistungen machen, aber das Apple da eine quasi Servicepauschale für das Storno berechnet…nunja, fällt wohl unter Unternehmerisches Risiko…und ist nicht gerade extrem cool, aber wer gibt im Netz schon "viel" zurück.

Bei den Kosten zu Gewinn…versenden Verkäufer locker mal was neues und manchmal 2 mal, als dass sie sich mit Garantieleistungen oder auch noch Rücksendung rumschlagen.

Worauf ich hinaus will…bei den Gewinnen die ein Unternehmer/Firma da hat…eher Wayne…Mendel hat ja was geschrieben von ca. 3-4 im Monat und dass bei "Mißbrauch" auch was passiert,
muß man als Service am Kunden verstehen imho.

Und die Verkäufer/Entwickler sind ja keine Kunden sondern Partner, deshalb bekommen die überhaupt Geld…so gesehen, mal beobachten…klar
an apple a day, keeps the rats away…
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Stefab
Stefab30.12.14 11:53
Also ich hab das 1x gemacht, da wurde mir auf Anfrage nach einer guten Extension für EXIF-Infos bei Fotos die App "PhotInfo" empfohlen.
Da diese App aber entgegen meiner Anfrage damals gar keine Extension hatte, wollte ich die zurück gegeben. (mehr zum Test, ob & wie das geht)
Die 0,89 Cent wurden zurück erstattet, aber die App bleibt mit Account verknüpft.
Mittlerweile gibt es eine Extension & diese ist die beste, die ich kenne, ein super Ersatz für die Infos aus iPhoto, welches unter iOS 8 ja leider nicht mehr läuft.
Die wichtigsten Infos (wie ISO, Belichtungszeit, Standort, etc.) schön übersichtlich, nicht so mies, wie bei Photo Investigator.
Neukaufen aber leider nicht möglich 😒, da weiterhin als gekauft markiert. Kann es nur jedem empfehlen, der die Meta-Daten-Darstellung aus iphoto mochte.👍
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Stefab
Stefab30.12.14 12:04
PS: Wollte "PhotInfo" zumindest mit 5 Sternen bewerten, geht aber auch nicht. (Sie müssen diesen Artikel besitzen …)
Kann's aber nicht neu kaufen, nur wieder laden …
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Andreas Hofmann30.12.14 18:43
Sollte es stimmen, dass Apple dann die 30% einbehält wäre das ganz schön unfein, obwohl es einer Menge Anbieter zu wünschen wäre. Der Schrott-Anteil im App-Store ist einfach so gigantisch, dass man nichts kaufen kann ohne vorher eine Lite-Version gesehen zu haben oder aber zurückgeben kann.

Nun kann man auch nicht von Apple erwarten die Kosten der Kreditkarten-Transaktion z.B. auf ihre Kappe zu nehmen. Also entweder ein anderer Prozentsatz bei Rückgabe oder Abrechnung erst 14 Tage später, irgendwas müssen sie finden.
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teorema67
teorema6730.12.14 21:06
Apples Masche
... so überweist Apple zwar den gesamten Betrag zurück, nimmt sich die 30 Prozent Provision aber dennoch vom Entwickler ...
... landläufig nennt man das Betrug, wenn man sich 30 % Provision von einem nicht zustande gekommenen Geschäft zurückbehält
Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)
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intex31.12.14 12:05
teorema67

da wäre ich mal vorsichtig mit. Schon in vordigitalen Zeiten war es etwa bei Buchhandelsvertretern üblich, dass die ihre Provision für das bekamen, was sie in den Buchhandel hinein verkauft hatten. Der Buchhandel hatte aber volles Remissionsrecht, konnte also theoretisch alles zurückgeben, womit dann für den Verlag Null Umsatz herauskam. Bei der Provision des Vertreters blieb es aber, denn der hatte ja verkauft. Wenn das Produkt beim Endkunden nicht ankommt, ist es nicht schuld des Vertreters, hier Apple - der Appstore hat seine "Arbeit" ja geleistet - das Geschäft ist ja zunächst zustandegekommen, es wurde dann nur rückabgewickelt.

Aber nochmal - oft wird das kaum vorkommen können, denn da steht nämlich in Einklang mit der neuen Verbraucherrichtlinie der EU und dem BGB §356:

"Ausnahme zum Widerrufsrecht: Sie können eine Bestellung für digitale Inhalte nicht widerrufen, wenn die Lieferung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung und Ihrer Kenntnisnahme, dass Sie dadurch Ihr Widerrufsrecht verlieren, begonnen hat."

Und mit dem Download hat die Lieferung ja nun begonnen ...
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teorema67
teorema6731.12.14 15:27
intex: Na ja, Apple ist der Endkundenverkäufer und nicht der Vermittler wie in deinem Beispiel, und die Machtverhältnisse sind anders. Im einen Fall ist Apple der Riese, der die Konditionen diktiert. In deinem Beispiel ist der Vermittler der Zwerg, der mit einem Riesen (Verlag) und den Händlern (nicht den Endkunden) einen Vertrag schließt, mit dem er überleben kann.


Zapple
Wie in aller Welt kann man nur glauben dass Apple die 30% vom Entwickler behalten würde, das ist doch sowas von daneben und entbehrt jeder Grundlage!
Ich hoffe, dass du damit richtig liegst.
Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)
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intex31.12.14 15:43
teorema67

Größe und Größenverhältnisse ändern aber in der Regel nichts an Gesetzen, Vorgaben und Vertragskonditionen. Es gab/gibt etwa auch kleine Verlage und große Vertreter-Zusammenschlüsse, da war der Verlag eher am Vertreter interessiert als umgekehrt. Während für Amazon das Widerrufsrecht und Kulanz hierin zum Marketing gehört, kann es für den kleinen Händler zum finanziellen Fiasko werden.

Sicherlich ist Apple der Riese und vielleicht könnte man die Sache als Monopol-mißbräuchlich ansehen, das hat aber mit "Betrug" nichts zu tun. Schon die 30% Standard-Provision könnte man m.E. als Monopolmißbrauch ansehen - nicht umsonst verdient Apple sich an den Entwicklern dumm und dämlich mit dem geringst denkbaren Aufwand. Der MAS ist ja ein derart trauriges Stück Software mit Null Investment und Engagement seitens Apple, dass es einer Frechheit gleichkommt, hierfür derart hohe Nutzungsgebühren von den Entwicklern zu verlangen. Zumal diesen auch noch via Scheinprüfungen und Schabernack-Richtlinien etliche Steine in den Weg gelegt werden.
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teorema67
teorema6731.12.14 20:13
intex
... verdient Apple sich ... dumm und dämlich mit dem geringst denkbaren Aufwand ...
Wieso muss ich gerade an Apple Pay denken?
Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)
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Apfelbutz
Apfelbutz02.01.15 09:25
Zu spät.

Bin schon von iTunes nach Amazon umgesiedelt. Besserer Leistung, viel größerer Auswahl, anwenderfreundliche Apps und günstige Preise. Kann ich nur empfehlen und Amazon Rubbelkarten zum aufladen von Guthaben gibt es auch.

Das Apple auf die Entwickler einen grossen Haufen setz ist mir bekannt aber dass Apple sich die 30% behält hätte ich nicht gedacht. Gut, passt in das Gesamtbild von Apple.

Ich als Kunde schätze den Appstore schon sehr.

1. sichere Bezahlung
2. einfache Updates
3. App auf allen Geräten nutzbar die sich in meinen Besitz befinden.
4. Keine umständliche Schlüsseleingabe
5. Nun auch ein 14 tägiges Rückgaberecht

Für den Kunden nur Vorteile, für die Entwickler aber wie man sieht massive Nachteile.

Besonders Punkt 3 war mit wichtig als ich Aperture und Final Cut gekauft habe.
Nun aber mit der Cloud von Adobe habe ich auch den Vorteil die Programme auf mehreren Rechnern zu installieren und dazu noch auf Windows. Der schnellste Rechner ist nun ein Windowsrechner mit 8 Core CPU der "fast" nichts gekostet hat und schneller läuft als dieser neue Mac Pro. Der Mac Pro wäre zwar schöner aber die gesamten Kosten summieren sich bei bescheidener Leistung fast in das Unendliche.

Zusammenfassung: Apple = bescheidene Leistung bei hohen Kosten (TCO & Anschaffung)
Kriegsmüde – das ist das dümmste von allen Worten, die die Zeit hat. Kriegsmüde sein, das heißt müde sein des Mordes, müde des Raubes, müde der Lüge, müde d ...
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Macmissionar06.01.15 13:14
Gut gemeckert, Abbuze. Aber man merkt doch allzuleicht, daß es Dir gar nicht um die Hervorhebung von Amazon geht, sondern um die günstige Gelegenheit, Apple zu bashen.
A Mac is like a Wigwam: No Windows, no Gates, no Backdoors, Peace, Harmony – and an Apache inside.
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