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Löschanträge nun auch bei Bing möglich

Nachdem Google vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) dazu angehalten wurde, Einträge in den Suchergebnissen unter bestimmten Umständen auf Wunsch betroffener Personen zu entfernen, steht in der Google-Suche seit einigen Wochen ein entsprechendes Formular für Löschanträge bereit. Hier können Nutzer bestimmte Treffer durch Nennung der URL entfernen lassen, wobei es einige Dinge wie den Nachweis der fehlenden Relevanz zu beachten gilt. In einem MTN-Beitrag erläutert Rechtsanwalt Tobias Röttger von GGR Rechtsanwälte in Mainz dies genauer: .

Ohne ein weiteres Urteil des EuGH abzuwarten, hat nun auch Microsoft in seiner Suchmaschine Bing ein entsprechendes Formular online gestellt, über das Nutzer einen Löschantrag stellen können. Microsoft nennt es allerdings einen "Antrag zur Sperrung von Bing-Suchergebnissen", was verdeutlichen soll, dass die Suchtreffer nur versteckt aber nicht gelöscht werden. Das Formular ähnelt dem von Google, fällt aber etwas umfangreicher aus, da Microsoft genauere Begründung für die Sperrung des Treffers verlangt.

Weiterführende Links:

Kommentare

sierkb17.07.14 10:34
Spiegel Online (17.07.2014): Formular für Bing-Löschanträge: Jetzt kann auch Microsofts Suchmaschine vergessen
Nach Google hat jetzt auch Microsoft eine Möglichkeit eingeführt, unliebsame Links aus seiner Suchmaschine Bing entfernen zu lassen. Doch wer sein "Recht, vergessen zu werden" durchsetzen will, muss sich zuerst durch ein Antragsformular arbeiten.

heise (17.07.2014): "Recht auf Vergessen": Microsoft stellt Lösch-Antrag online
Nach Google hat nun auch Microsoft ein Antragsformular, um unliebsame Fundstellen aus dem Bing-Suchindex streichen zu lassen.
heise
[…]
Die Antragsteller müssen in der EU sowie in der Schweiz und in Norwegen wohnen und dies auch mit einem Dokument nachweisen, das sie bei Microsoft hochladen können. Sie sollen angeben, ob sie eine Person des öffentlichen Lebens sind oder in einer Gemeinschaft eine Vertrauens- beziehungsweise Führungsrolle einnehmen.

Zu der URL, die aus dem Bing-Suchindex genommen werden soll, soll der Antragsteller auch begründen, was ihn daran stört; also ob die dort zu findenden Informationen falsch, ungenau oder unvollständig sind, veraltet oder nicht mehr erheblich oder überzogen. Dazu sollen sie auch Nachweise wie zum Beispiel Gerichtsbeschlüsse einreichen.

Microsoft gibt an, dass diese Informationen helfen sollen, zwischen dem "individuellen Interesse am Schutz der Privatsphäre und dem öffentlichen Interesse an freier Meinungsäußerung und freier Verfügbarkeit von Informationen abzuwägen". Ein Antrag sei daher keine Garantie dafür, dass ein bestimmtes Suchergebnis gesperrt wird. Die über die in dem Formular übermittelten Informationen gibt Microsoft möglicherweise an Dritte weiter; dazu gehören der betroffene Website-Betreiber, dessen Link gesperrt wird, sowie Datenschutzbehörden oder andere staatliche Behörden.
[…]


heise (16.07.2014): Recht auf Vergessen: Web-Verzeichnis will von Google gelöschte Links dokumentieren
Ein EuGH-Urteil zwingt Google dazu, bestimmte Fundstellen aus seinem europäischen Index zu nehmen. Ein US-Entwickler hat nun eine Website aufgesetzt, auf der diese Links dokumentiert werden. Darunter sind zwei von deutschen Medien.

Hidden from Google
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TiBooX
TiBooX17.07.14 10:58
Recht auf vergessen des eigenen Namens
am Ende des Lösch-"Formulars" kennt man seinen eingenen Namen nicht mehr
so geht's natürlich auch
People who are really serious about software should make their own hardware [A. Kay]
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