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Jailbreak laut Apple legal, trotzdem keine Garantieansprüche

Nach der gestrigen Entscheidung des Library of Congress, dass Jailbreaks unter die Ausnahmen des DMCA (Digital Millennium Copyright Act) fallen und somit als legal anzusehen sind nahm auch Apple hierzu Stellung. Der Beschluss verlangt von Firmen nicht, dass Entwickler beim Schreiben von Code zur Umgehung von Einschränkungen aktiv unterstützt werden müssen, unterbindet aber auch juristisches Vorgehen gegen diese Entwickler. Noch ist es unklar, ob damit auch die kommerzielle Entwicklung von Jailbreak-Tools legal möglich ist.

Apple stellt die Gesetzlichkeit des Beschlusses nicht infrage, allerdings betonte man, das Jailbreaken mache trotzdem Garantieansprüche nichtig. Des weiteren wurde unterstrichen, dieses Vorgehen nehme Nutzern die Erfahrung von Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit, die erwartet werden. Eine Unternehmenssprecherin sagte Cult of Mac, Apples Ziel sei es immer gewesen, den Nutzern eine gute Erfahrung mit ihren iPhones zu bieten und dass Jailbreaks eben diese Erfahrung deutlich verschlechtern können.

Ein juristisches Vorgehen gegen Entwickler von Jailbreak-Tools wollte sie nicht direkt verneinen, verwies aber auf Apples Geschichte und dass man so noch nicht vorgegangen sei.

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Kommentare

croppind.
croppind.27.07.10 09:25
..Apples Ziel sei es immer gewesen, den Nutzern eine gute Erfahrung mit ihren iPhones zu bieten...

Das merke ich gerade mit meinem iPhone 3G unter iOS 4...
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maxibon27.07.10 09:30
Tja, man kann eben nicht alles haben- 3G und jeden Fortschritt - typisch Deutsch: Allen Alles - die Gleichmacherei. Apple bleib verschont!
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titusm
titusm27.07.10 09:32
croppind: stimmt. Dennoch: 3G unter iOS 4 und Jailbreak war bei mir noch mieser.
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Christoph_M
Christoph_M27.07.10 09:34
Ich hätte mal eine Frage, falls sich jemand mit den rechtlichen Begebenheiten in den Staaten auskennt:
Wieso kann die Verwaltung einer Bücherrei entscheiden, ob etwas legal ist oder nicht?
Oder hat die US-Amerikanische defakto Nationalbibliothek auch judikative Befugnisse?

Grüße
Christoph
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analyst27.07.10 09:38
Apple weiß selbst, was sie der Jailbreak-Szene zu verdanken haben. Mit ihrer Einschätzung, dass viele User Geschwindigkeits- sowie Stabilitätsprobleme bekommen liegt Apple meiner Erfahrung (nicht Meinung) nach richtig. Wer alles z.B. auf einem iPhone 3G installiert, was ein jailbreak ermöglicht, der wird bestimmt nicht glücklich mit seinem iPhone. Ebensowenig würden diejenigen mit dem offiziellen Multitasking glücklich, weshalb ich Apples Beschränkungen in diese Richtung ebenfalls gut nachvollziehen kann. Ob der reine jailbreak an sich illegal ist, war doch bisher eigentlich immer egal. Wichtig ist, dass durch den jailbreak wirklich illegale Dinge wie der kostenlose Download eigentlich kostenpflichtiger Software ermöglicht wird. Die Gründe für den jailbreak (unlock, kostenlose Software, tethering, Themes, multitasking, erweiterter lockscreen) sind so verschieden, dass ein Pauschalurteil nicht möglich ist.
Ich werd weiterhin jailbreaken (wegen unlock), weil ich einfach Spaß dran habe was private Entwickler zustandebringen
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croppind.
croppind.27.07.10 09:44
Tja, man kann eben nicht alles haben- 3G und jeden Fortschritt - typisch Deutsch: Allen Alles - die Gleichmacherei. Apple bleib verschont!

Hier liegt ein Missverständnis vor. Ich muß kein iOS 4 auf meinem 3G haben wenn es nicht gut läuft. Zumal auf dem 3G sowieso kaum neue Funktionen unterstützt werden. Was gar nicht geht ist, dass Apple es für das 3G freigibt obwohl die Performance extrem schlecht ist. Selbst beim Entriegeln überlegt es manchmal 10 Sekunden.

Und dann liest man hier so ein Statement, von wegen user experience wäre ja so wichtig..
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CHo27.07.10 09:49
Eine Unternehmenssprecherin sagte Cult of Mac, Apples Ziel sei es immer gewesen, den Nutzern eine gute Erfahrung mit ihren iPhones zu bieten und dass Jailbreaks eben diese Erfahrung deutlich verschlechtern können.

... oder, anders ausgedrückt, "Kind, wir wollen doch nur das Beste für Dich ..."
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markuspb15g4
markuspb15g427.07.10 09:51
...dieses Vorgehen nehme Nutzern die Erfahrung von Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit...

Völlig richtig! Bei jedem Update jammern die Jailbreaker wie die kleinen Mädchen, dass dies und das nicht funktioniere...

Mein 3G hat alle Updates ohne Probleme überstanden - weil: kein Jailbreak
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Chrishman27.07.10 10:02
Eben nicht. Warum jammern? Das iPhone 3G ist mit Jailbreak bei iOS 4 schneller als ohne.
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DonQ
DonQ27.07.10 10:13
allerdings braucht man afair os 4 nicht. nur für neue apps und updates aus dem store, weil die in os4 version vorliegen. multitasking ging schon vorher mit jailbreak…
an apple a day, keeps the rats away…
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snowman-x27.07.10 10:22
kann ich das handy bzw ipad nicht einfach in den werkszustand zurücksetzten..dann merkt doch apple gar nix vom jailbreak oder??????
demzufolge gäbe es doch auch kein garantieverlust?!?!
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loop6627.07.10 10:22
Ich hatte gestern einen Restore(über den Recoverymode) gemacht, und danach mein backup reingespielt. Seither läiuft 3G mit iOS 4 etwa gleich schnell wie vorher unter 3.1, auf jedenfall ein versuch wert! Hier ein Link
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titusm
titusm27.07.10 10:26
Chrisman: Aha? Bei mir war es umgekehrt. Ich hatte allerdings auch recht früh mit Redsnow gejailbreaked. Hast Du das Pwnage-Tool verwendet?
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Chrishman27.07.10 10:30
Ich besitze kein iPhone 3G. Ein Kumpel von mir. Ja, er hat das Pwangetool verwendet.
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Cougar
Cougar27.07.10 10:31
"Apples Ziel sei es immer gewesen, den Nutzern eine gute Erfahrung mit ihren iPhones zu bieten und dass Jailbreaks eben diese Erfahrung deutlich verschlechtern können." Aber nicht müssen.
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Bonzo8727.07.10 10:35
Wenn Apple auf die Wünsche der Kunden eingehen würde und auch wirklich mehr von den Wünschen schneller umgesetzt werden würde, dann könnte man auch auf einen JB verzichten.

Es ist von 2.0 auf 4.0 deutlich besser geworden, aber es fehlen eben immer noch einige essentielle Funktionen. Ich will schließlich aus dem Gerät alles herausholen und nicht ein von Apple beschnittenes Smartphone!
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Spot2
Spot227.07.10 10:37
also ich habe immernoch kein interesse daran mein mögliches iphone zu knacken ...
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DonQ
DonQ27.07.10 10:42
Spot2

muß man ja auch nicht, aber eine option es freizuschalten ist doch imho eigentlich sehr wertvoll
an apple a day, keeps the rats away…
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tonyrockyhorror27.07.10 10:44
Früher in der guten alten Zeit da habe ich mir etwas gekauft und es war meins.
Heute zahle ich ein Heidengeld für Fremdbestimmung und Fremdkontrolle und wenn ich daran etwas ändere meint Apple ich verliere Garantieansprüche. Das ist ein Irrtum Seitens Apple und ich Wette das das noch diese Jahr vor Gericht so entschieden wird.

Ich bin immer noch ein großer Fan der Apple Hardware und dessen was Apple unter Design versteht, mit Apples Firmenpolitik bin ich nicht mehr einverstanden, die hat sich sehr zum schlechten gewandelt was wohl auch an der größe die dieser Konzerns mittlerweile erreicht hat liegen mag. Anscheinend wird man zum Arschloch wenn man in MIcrosofts Liga spielt.
Schade.
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DonQ
DonQ27.07.10 10:49
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,708628,00.html



dort ist der US Congress Bibliothekar und seine funktion auch erklärt in deutsch.

ebenfalls wird der anteil der jb geräte von Cult Of Mac auf ca. 10 Millionen geräte geschätzt.

grund für die "ausnahme" war eine zu scharfe software politik von apple beim iphone.

an apple a day, keeps the rats away…
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Sgt.D
Sgt.D27.07.10 11:10
Auch hier währe es sinnvoll gewesen, MTN hätte den Text nochmal Korrektur gelesen.
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thokon27.07.10 11:13
Da mir scheint, dass einige den rechtlichen Rahmen nicht genau kennen und sich wie ich früher, von solchem Geschwätz verunsichern lassen. Hier einmal die gesetzliche Grundlage in Deutschland.

In Deutschland muss der Verkäufer (Hersteller ist an dieser Stelle irrelevant) die ersten 6 Monate unter Gewährleistungsanspruch beweisen, dass etwas nicht schon bei Auslieferung defekt war. Ist halt nur so bei Dingen wie Wasserschaden möglich.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers unter den Bedingungen (Ausschluss von Jailbreak etc. pp.) dessen und tritt erst NACH der Gewährleistung ein. Hierbei herrscht eine Beweislastumkehr, dass heißt, ihr habt zu beweisen, dass das Gerät von Anfang an kaputt war, hierfür wäre es nötig, das Produkt unverzüglich bei einem Defekt zurück zu geben.

Wenn ihr also ein iPhone kauft und es hat noch Gewährleistung, dann gibt es bei eurem Verkäufer ab und lasst ihn sich darum kümmern.
StorageBase.de
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Quickmix
Quickmix27.07.10 11:25
Für mich wird sich nichts änden
Hab kein JB und brauch kein JB.
Meine Geräte laufen mit der Software die ich brauche sicher und gut.
Werde niemals an meinem iPhone 4 oder iPad rumfummeln.
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Christoph_M
Christoph_M27.07.10 11:28
Danke DQ für den Link!
Interessant eigentlich, dass der Kongressbibliothekar solche weitreichenden Befugnisse hat.
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DonQ
DonQ27.07.10 11:37
http://de.wikipedia.org/wiki/Politisches_System_der_Vereinigten_Staaten



justitiar wäre wohl die treffendere bedeutung im deutschen system.
an apple a day, keeps the rats away…
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DonQ
DonQ27.07.10 11:51
Kongress us kongress def. aus wikipedia

Der Kongress versteht sich nicht als Parlament im klassischen Sinne, sondern als oberste Gesetzgebungsinstanz. Als Kongress bezeichnet man dabei das amerikanische Zweikammersystem, das aus Senat und Repräsentantenhaus besteht. Beide Kammern gemeinsam tragen das Gesetzgebungsverfahren und verfügen über die äußerst umfassende Macht der Ausgabenbewilligung. Darüber hinaus muss der Kongress beim Abschluss von Verträgen mit ausländischen Mächten befragt werden; er hat die formelle Macht, Kriege zu erklären, Bundesbeamte, Richter, Kabinettsmitglieder und den Präsidenten wegen Vergehen zu belangen („Impeachment“), und er hat das Recht, Verhöre durchzuführen und entsprechende Unterlagen anzufordern. Damit stellen beide Häuser ein wirkungsvolles Gegengewicht zum Präsidenten dar, dessen Erfolg an der Fähigkeit gemessen wird, den Kongress auf „seine Linie“ zu bringen ("Checks and Balances"). Fraktionsdisziplin nach deutschem Vorbild existiert in den Vereinigten Staaten nicht, da die Parteien aufgrund des Mehrheitswahlrechts nur eine geringe Rolle spielen. Senatoren und Abgeordnete verstehen sich weitgehend als Vertreter ihrer legislativen Funktion und durchaus als Gegengewicht zum Präsidenten - dabei ist es eher Regel als Ausnahme, dass Republikaner und Demokraten gemeinsam abstimmen.

Der Kongress hat kein Selbstauflösungsrecht, er kann auch nicht vom Präsidenten aufgelöst werden oder diesem sein Misstrauen aussprechen. Zudem darf kein Mitglied der Legislative ein Amt in der Exekutive oder Judikative besetzen (Inkompatibilität).
an apple a day, keeps the rats away…
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Jimmy27.07.10 12:10
Sgt.D

Du aber auch Deinen

(währe mit h, wie sieht das denn aus..)
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ohlala27.07.10 12:13
"..Apples Ziel sei es immer gewesen, den Nutzern eine gute Erfahrung mit ihren iPhones zu bieten..."
Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass der Druck so hoch ist, möglichst schnell mac-bezogene Nachrichten einzustellen, dass man sich nicht die Zeit nehmen kann, die original englischen Texte einigermassen sinnvoll zu übersetzen. Dann doch lieber englisch anstatt "denglisch".
"Klugscheissermodus aus!"
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Applesau
Applesau27.07.10 13:34
also bei mir hat apple die garantie damals erfüllt
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