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Haben Sie Ihren digitalen Nachlass geregelt?

Zugegeben ein Thema, mit dem man sich am liebsten gar nicht beschäftigen möchte: Was passiert nach meinem Tod mit meinen Besitztümern? Rund 20 Prozent der deutschen Bürger haben ein Testament angefertigt, damit nach ihrem Tod alle Besitztümer wie gewünscht verteilt werden. Vielen ist aber gar nicht bewusst, dass es auch eine Art "Testament für Digitales" gibt - den so genannten Digitalen Nachlass. Einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom zufolge haben sich 93 Prozent der Internetnutzer noch nicht damit befasst, was mit ihren Daten, Verträgen sowie Online-Accounts nach dem Tod geschieht. Gleichzeitig gaben aber 80 Prozent der Umfrageteilnehmer an, dass sie die Frage sehr gerne klären würden und ihnen der digitale Nachlass sehr wichtig sei.

Keine gesetzlichen Regelungen
Kompliziert wird die Angelegenheit unter anderem auch, da es im Gegensatz zum Erbrecht mit Sachgegenständen keine konkreten gesetzlichen Regelungen gibt, wie mit digitalen Besitztümern umzugehen ist. Erben erhalten nämlich nicht automatisch Zugriff auf alle Online-Dienste des Verstorbenen, also beispielsweise Accounts bei Sozialen Netzwerken, bei Mail-Providern oder anderen Online-Anbietern. Grundsätzlich gilt, dass Erben zum Besitzer der Hardware werden - und damit alle Daten auf dem Computer auch lesen dürfen. Wer dies nicht möchte, kann im digitalen Nachlass verfügen, dass sämtliche Datenträger vernichtet werden.

Online-Accounts
Die Zugangsdaten sämtlicher Online-Accounts lassen sich ebenfalls bei einem Notar hinterlegen - dies bietet sich dann an, wenn die Hinterbliebenen eben nicht Zugriff auf die online gespeicherten Daten erhalten sollen. Wünscht man hingegen Hinterbliebenen-Zugang zu Accounts, beispielsweise um weiterhin die E-Mails des Verstorben abzurufen, so sollte man dies besser zu Lebzeiten definieren - und sicher hinterlegen. Verträge des Verstorbenen fallen automatisch den Hinterbliebenen zu, die in diesem Fall auch ein Sonderkündigungsrecht ausüben können. Meist ist dazu die Vorlage einer Sterbeurkunde erforderlich. Google bietet für Google+ die Option, schon zu Lebzeiten festzulegen, was mit den Daten passiert. Bei Facebook gibt es einen "Gedenkzustand" für Accounts, um die Chronik weiterhin für Freunde und Verwandte anzuzeigen.

Die Bitkom empfiehlt, sich offen mit der Thematik auseinanderzusetzen und dann möglichst frühzeitig festzulegen, wie der eigene digitale Nachlass aussehen soll - man macht es sowohl sich, als auch später dann den Erben einfacher. Die zitierte Umfrage wurde im Mai 2015 durchgeführt und ist repräsentativ. Befragt wurden 1016 Personen ab 14 Jahren.

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Kommentare

lambam29.05.15 17:44
Einfache antwort: Ja, habe einen Virus programmiert welcher das ganze Internet zerstört wenn ich sterbe.👻👻
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Bazooka Joe
Bazooka Joe29.05.15 23:03
Danke für diese Erinnerung. Das Thema habe ich schon oft gehört, aber jetzt werde ich mich wirklich mal darum kümmern.
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3-plus-1
3-plus-130.05.15 08:28
Ehrlich gesagt, warum sollte ich mich kümmern?

Die Online-Bank-Zugriffe habe ich hinterlegt, damit die Familie darauf zugreifen kann und der ganze Rest ist egal. Bei allem, das kein Geld kostet, wie der MTN-Zugang hier, kommen dann eben von mir keine Beiträge mehr.
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micgeb02.12.15 19:14
Nach mir die Sintflut. Meine Angehörigen können sowieso nur was mit der Hardware anfangen, wenn überhaupt. 😂
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pünktchen
pünktchen20.01.16 08:19
Das ist doch völliger Unfug was Bitkom da verzapft, das Erbrecht gilt für "digitale Besitztümer" wie für alle anderen auch. Schon allein deshalb, weil einem nicht irgendwelche Bits gehören, sondern vertragliche Ansprüche u.a. gegen die Mitglieder von Bitkom. Dass ihr Verband nichts davon wissen will das diese wie so ziemlich alle anderen auch vererblich sind wundert mich allerdings nicht.
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