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Freitag, 4. Januar 2013

Google einigt sich beim Wettbewerbsverfahren mit US-Handelskommission

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Die US-Handelskommission hat ihre Untersuchungen gegen Google wegen Wettbewerbsbehinderung nach 19 Monaten abgeschlossen. Nach Sichtung von Millionen Geschäftsunterlagen hat die Wettbewerbsaufsicht beschlossen, dass Google die mit Motorola übernommenen standardrelevanten FRAND-Patente zu fairen Konditionen an andere Unternehmen lizenzieren muss. Im Fall eines Rechtsstreits wird Google daher zukünftig auf die Beantragung eines Verkaufsverbots verzichten.

Im Bereich der Suchmaschine hat sich Google dazu verpflichtet, erweiterte Inhalte anderer Webseiten, beispielsweise zu Produkten oder Reisen auf Anfrage aus der Suche zu entfernen, während der Verweis auf die Webseite selbst weiterhin in den Suchergebnissen enthalten bleibt. Weitere Änderungen gibt es im Bereich des Werbegeschäfts, mit dem Google den größten Umsatz erzielt. Dieses soll nun offener für Dienste-übergreifende Kampagnen werden.

Microsoft, Betreiber der Suchmaschine Bing, gehen die Zugeständnisse von Google nicht weit genug. So wird kritisiert, dass Google möglicherweise nur Werbekunden aus den USA die erweiterten Schnittstellen zur Verfügung stellen wird. Weiterhin vermisst Microsoft ernsthafte Konsequenzen aus Googles Missbrauch standardrelevanter FRAND-Patenten, welche schon bei ihrer Erteilung das jeweilige Unternehmen dazu verpflichten, faire, angemessene und diskriminierungsfreie Lizenzen an konkurrierende Unternehmen zu vergeben.

Darüber hinaus wurden nach Ansicht von Microsoft verschiedene Aspekte der Google-Dienste unterschlagen. So gibt es keine geeignete Schnittstelle, um eine YouTube-App für Windows Phone anzubieten, und auch Vereinbarungen zur exklusiven Einbindung der Google-Suchmaschine wurden im Gegensatz zum Wettbewerbsverfahren der Europäischen Kommission nicht berücksichtigt.
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