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Gericht: Digitaler Nachlass gehört zum Erbe

In einem Rechtsstreit zwischen dem weltweit größten Social Network Facebook und der Mutter einer verstorbenen Nutzerin hat das Landgericht Charlottenburg in Berlin entschieden, dass auch der Nutzungsvertrag zwischen der minderjährigen Tochter und Facebook zum Erbe gehört. Den Erben muss daher auch Zugang zum digitalen Nachlass gewährt werden. Facebook hatte argumentiert, dass damit das Persönlichkeitsrecht der Tochter sowie die Privatsphäre Dritter verletzt werden könnte, welche über Facebook in Kontakt mit der Tochter standen.

Das Gericht stellte in seinem Urteil hingegen Chats und Pinnwandeinträge bei Facebook auf eine Stufe mit klassischen Briefen, weswegen diese zum Erbe gehören und ausgehändigt werden müssen. Theoretisch wäre die Mutter dazu bereits in der Lage gewesen, da sie im Besitz des richtigen Kennworts ist. Jedoch hatte Facebook das Konto auf Hinweis eines Nutzers in den "Gedenkzustand" versetzt, wodurch trotz richtigen Kennworts kein Zugriff mehr möglich ist.

Laut Nutzungsbedingungen von Facebook werden Profildaten verstorbener Nutzer nicht herausgegeben. Facebook will nun eine Lösung suchen, wie trotz Vererbung die Privatsphäre Dritter geschützt werden kann. Ob dies im Interesse der Tochter und der Eltern wäre, ist allerdings fraglich. Die Mutter hofft, über Facebook mögliche Gründe für den Suizid der Tochter zu finden.

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Kommentare

thomas b.
thomas b.07.01.16 18:02
Es wäre allgemein nicht verkehrt, wenn verwaiste Accounts nach einem Jahr ohne Nutzung inaktiv gestellt würden und wenn der Nutzer einer Aufforderung sich einmal wieder einzuloggen nicht nachkommt, nach 2 Jahren endgültig gelöscht würden.
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iGod07.01.16 18:47
Wenn man anfängt einen Verstorbenen zu vermissen, dann guckt man sich einfach seinen Facebook Account an und dann ist die Wahrscheinlichkeit relativ groß, dass man ihn dann plötzlich nicht mehr vermisst.
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Alex.S
Alex.S07.01.16 23:48
Wie ist es mit dem gekauften Inhalt vom iTunes?
Not so good in German but I do know English and Spanish fluently. Warum ich es mit dem Deutsch überhaupt versuche? Weil ich in Deutschland arbeite! Lechón >:-]
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elBohu
elBohu08.01.16 09:38
immer noch nicht gesetzlich geregelt.
in meinen Augen ein dicker Hund. Ja, ich kaufe die Songs und Apps nicht, sondern ich erwerbe nur das nutzungsrecht.
Bezahlt habe ich aber.
Bei eBüchern ist es noch schlimmer: Ich bazhle grad mal 2 ,- weniger als für die Druck version, die gehört aber dann mir, das eBook nicht.
Ich meine da muss etwas passieren. Das ist ein riesen Reibach für die Anbieter, denn einmal bezahlt heißt nicht gekauft.
Wir werden sehen. Meist gewinnt aber die Wirtschaft...
wyrd bið ful aræd
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