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Einstweilige Verfügung gegen Samsungs Galaxy Tab bleibt bestehen

Die kürzlich gegen Samsungs Galaxy Tab verhängte Einstweilige Verfügung bleibt bestehen. Samsung hatte die Gelegenheit, vor Gericht in einer mündlichen Verhandlung Argumente gegen die Entscheidung vorzubringen, die Richterin teilte Samsungs Einschätzung aber nicht. Der "übereinstimmende Gesamteindruck" des Galaxy Tabs sei dem iPad tatsächlich sehr ähnlich, heißt es in der Begründung. Samsung hatte in der Argumentation angeführt, Apple manipuliere bewusst Bilder um das Galaxy Tab aussehen zu lassen wie ein iPad. Apples Anwälte entgegneten diesem Vorwurf mit dem Einwand, mögliche geringfügige Unterschiede zwischem marktreifen Produkt und einer Grafik ändern nichts am grundsätzlichen Vorwurf gegen Samsung. Eine Ansicht, die auch vom Gericht übernommen wurde. Samsung hat jetzt Gelegenheit, Einspruch einzulegen. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienagentur kommentiert die Chancen folgendermaßen (Auszug aus der verlinkten Pressemitteilung):
"Die Chancen stehen unserer Ansicht nach gar nicht so schlecht, dass Samsung mit seinen Argumenten in der nächsten Instanz Gehör findet. So ist es nicht von der Hand zu weisen, dass die Funktionalität eines Tablet-Computers, insbesondere die – hier nicht streitgegenständliche – Steuerung über einen berührungsempfindlichen Bildschirm dem Produktdesign, ähnlich einem Flachbildschirm, enge Grenzen setzt. Konsequenter Weise müssen dann aber bereits schon kleine Änderungen am Design ausreichen, um eine Neuartigkeit zu begründen. Derartige Unterschiede lassen sich anhand der derzeit bekannten Produktfotos von Samsung durchaus ausmachen. Apple hat gegen Samsung nun also eine Schlacht gewonnen, doch die weltweite juristische Auseinandersetzung zwischen den beiden Schwergewichten geht weiter. Der Ausgang ist offen."

Weiterführende Links:

Kommentare

eiPätt25.08.11 16:33
Samsung könnte sein Gerät ja in den Farben pink und hellblau verkaufen, so bestünde keine Verwechslungsgefahr mehr
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ALogicUser25.08.11 16:39
Also darf Samsung sein GTab nicht auf der IFA präsentieren. Bin mal gespannt wie sich das noch entwickelt
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Gerry
Gerry25.08.11 16:44
Ich verstehe Samsung da schon mit ihren Vergleich. Aber das trieft auf Laptops auch zu. Dennoch, hat von euch schon wer eines von Apple mit einen von einen anderen Hersteller verwechselt?
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ALogicUser25.08.11 16:54
Wenn das Notebookdesgign Gegenstand gewesen wäre, hätte die Richterin genauso entschieden.
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Pattixxfire25.08.11 17:05
Geldverschwendung
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ilig
ilig25.08.11 17:05
Zum Thema
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Phoen
Phoen25.08.11 17:11
Das LG Düsseldorf kommt mit ihrer Entscheidung ohnehin nicht durch, sondern verursacht mit dieser einsamen Entscheidung lediglich einen nicht unbedeutenden finanziellen Schaden auf Seiten von Samsung.

Das LG Düsseldorf hingegen droht zu dem zu werden, was das LG Hamburg für das Presserecht ist. Daran sollte den Düsseldorfer Richtern eigentlich nicht gelegen sein...
RT by NeelieKroesEU @jheere we're following Dutch and German cases closely.

Niemand regiert die Welt.
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DRAGONFLY25.08.11 17:24
Ach, immer dieses amateurhafte Geschmarre.. Liebe Machtechnews, was schreibt ihr hier andauernd über Rechtsstreitigkeiten, wenn ihr keine Rechtskenntnisse habt? Und das gilt auch für den ehrenwerten Herrn Solmecke, wenn er das so gesagt hat..

Ein Einspruch ist nicht statthaft.

Das Gericht müsste zunächst durch Endurteil entscheiden, falls der Fall spruchreif ist, was sich aus der bisherigen Berichterstattung nicht ergibt. Die Antragsgegner haben dann folgende Möglichkeiten:
1. Das Gericht ordnet auf Ihren Antrag die Klageerhebung durch Apple im Hauptverfahren an. Damit muss der Streitgegenstand eingegrenzt werden, was er gegenwärtig nicht ist und Apple hat die Klagefrist einzuhalten.
2. Berufung gegen das Verfügungsurteil, wenn das Ausgangsgericht sie überhaupt zulässt und wenn die engen Berufungsvoraussetzungen noch Spielraum belassen. Seit der ZPO-Reform sind Rechtsmittel beschränkt und nicht einfach die nächste Instanz Und der Gang zum nächsten Richter für alle, die eine Gerichtsentscheidung nicht mögen.
3. Neue Verteidigungsmittel im Hauptverfahren. Und auf das Endurteil im Hauptverfahren setzen.
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DRAGONFLY25.08.11 17:31
Nachtrag:
4. Neues Verfügungsurteil in 1. Instanz wegen veränderter Umstände.
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PeteramMeter25.08.11 17:32
Es gab noch keine abschließende Entscheidung!!!!! Entscheidungstermin ist der 09.09. (Der verlinkte Artikel wurde unterdessen auch schon ergänzt)

Wieder mal ein Beispiel, wie "seriös" heutzutage die Presse arbeitet. Hauptsache schnell sein. Da wurde die Meldung noch im laufenden Verfahren rausgegeben.

@MTN
BITTE, stellt in eurem Artikel klar, dass die Entscheidung erst am 9.9. fällt!



mögliche geringfügige Unterschiede zwischem marktreifen Produkt und einer Grafik ändern nichts am grundsätzlichen Vorwurf gegen Samsung

Die (ich Emfpnde es als solche) Ausrede von Apple bezüglich Bildmanipulation finde ich etwas merkwürdig.


Wieso Grafik?? Es war ein Foto des Samsung GalaxyTab, welches Apple in der grösse verzerrt hat. Für diejenigen, welche es nicht mitgekriegt haben: Auch beim Smartphone GalaxyS hat Apple etwas getrickst, und in direkten Vergleichfotos die Grösse und das Format des Samsung Gerätes so angepasst, dass sie mit dem iPhone identisch ist. Hier wurde nicht einfach prozentuell runterskalliert, sondern wohl die Grösse (Frontansicht) und die Dicke (Seite) unterschiedlich skaliert.
Wenn das Notebookdesgign Gegenstand gewesen wäre, hätte die Richterin genauso entschieden.

Ja das ist anzunehmen.
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j-bee
j-bee25.08.11 17:35
So ganz allgemein gesprochen: Das formale Niveau (Rechtschreibung, Zeichensetzung, Stil etc. pp.) in diesem Thread und vor allem auch in dem verlinkten Beitrag inkl. Diskussion ("powered by htc + qualcomm") von "ilig - die Grafik" sowie leider leider auch die Qualität der Beiträge ist so weit unten angesiedelt, dass ich mich echt wundere, wer hier eigentlich schreibt. Meine Güte. Es strotzt vor Fehlern und Unsinn auf allen Fronten. Was soll so was?
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PeteramMeter25.08.11 17:36
@ilig
Es gab noch viele weitere Tablets vor dem iPad. Auf einige hab ich schon verlinkt. Und manche sahen dem iPad doch schon ziemlich ähnlich. Dass du auf so einen Artikel verlinkst wunder mich aber nicht besonders. Hier wurde ja auch schon auf Artikel verlinkt, welche aufgezeigt haben wie ähnlich frühere Geräte dem iPad teilweise waren.
Man muss natürlich auch berücksichtigen, dass die älteren Geräte, aufgrund der damaliten Technik, wesentlich dicker und schwerer waren (bzs sein mussten)
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ALogicUser25.08.11 17:42
Die Verfügung bleibt bestehen... und am 9.Spetember gehts weiter... Nur es bedeutet, daß Samsung das Tab nicht auf der IFA präsentieren darf....

Deswegen find ich die weitere Entwicklung interessant, da mögliche Schadensersatzforderungen anstehen könnten.
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PeteramMeter25.08.11 17:52

Hier ein Gerät von HP. Ebenfalls aus der Ära vor dem iPad. Gabs auch in komplett schwarz.

Dieses Bild stammt aus dem Jahre 2001. Also, ich würd sagen wenn man das Gerät weiter entwickelt... dann würde es im laufe der Jahre immer dünner und leichter werden...


Hier ein Samsung Bilderrahmena us dem Jahre 2006


Aus dem Jahre 2002/2001

Convertibles sahen dem heutigen iPad in der Tabletversion auch schon ziemlich ähnlich...


Ok, kein direkter Vergleich, aber lustig finde ich die Ähnlichkeit doch: Surface Anfang 2007
Wenn man die Grösse nicht kennt... Oder habt ihr bei dem Anblick kein DejaVu??

Deswegen find ich die weitere Entwicklung interessant, da mögliche Schadensersatzforderungen anstehen könnten.
Oha, das stimmt..... Der Werbeeffekt/Aufmerksamkeit für das Gerät ist ja eh schon da...
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ALogicUser25.08.11 17:53
illig schon mal was von Toshiba Dynapad gehört?

1993...
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Aronnax25.08.11 18:03
j-bee
So ganz allgemein gesprochen: Das formale Niveau (Rechtschreibung, Zeichensetzung, Stil etc. pp.) in diesem Thread und vor allem auch in dem verlinkten Beitrag inkl. Diskussion ("powered by htc + qualcomm") von "ilig - die Grafik" sowie leider leider auch die Qualität der Beiträge ist so weit unten angesiedelt, dass ich mich echt wundere, wer hier eigentlich schreibt. Meine Güte. Es strotzt vor Fehlern und Unsinn auf allen Fronten. Was soll so was?

Es wird ja nur so gemacht, um den einen oder anderen die schöne Gelegenheit zu geben sich empööört zu echauffieren. Ein sozialer Dienst sozusagen und auch noch vollkommen selbstlos.
Nur bedauerlich, dass all die schönen Rechtschreibfehler bereits morgen niemanden mehr interessieren und im Orkus des Netzes verschwunden sind. Oder ist eben dieses die Ursache für all diese Nachlässigkeiten. Aber nein, es kann nicht sein, was nicht sein darf. Bleiben wir also lieber als Erklärung beim selbstlosen Dienst
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PeteramMeter25.08.11 18:11
Vielleicht ein etwas neueres Tablet aus der Pre-iPad Ära: März 2009 TouchBook


Das Toshiba Dynapad wurde übrigens Nov 1992 vorgestellt:


Ein Konzept aus dem Jahre 1994:


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ALogicUser25.08.11 18:17
Wie gesagt dieses Pic auf das Illig hinweißt, dreht alles natürlich so, wie es am besten fürs Ipad ist.
Viele Pads pre Apple hatten schon das runde Design und darum geht es ja in dieser E.Verfügung...

Der 9. wirds zeigen...

Was mich aber interessieren würde; An wen richtet Samsung dann die Schadensersatzfoderung, wenn das Verbot fallen gelassen wurde?....
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zornzorro25.08.11 18:40
Hehehe, geil!!!!
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Dr. Seltsam
Dr. Seltsam25.08.11 18:44
Die heutige Entscheidung ist ein äußerst starker Hinweis auf den Ausgang des Verfahrens. Es kommt so gut wie nie vor, dass im Hauptverfahren komplett anders entschieden wird.

Wenn ich an das eine Ende eines Verkaufstresens das iPad 2 lege und an das andere Ende das Galaxy, dann weiß Otto-Normalverbraucher, wenn er es in der Pad-typischen Art in die Hand nimmt, nicht mehr welches das iPad und welches das Galaxy ist. Das ist so und Samsung hat genau das angestrebt. Es ist sogar möglich den Homescreen in exakt der gleichen Weise zu haben, wie beim iPad und häufig wird das Galaxy auch genau so präsentiert.

Andere Hersteller haben andere Lösungen gefunden, Samsung hat das Galaxy Tab sogar noch angepasst, als das iPad 2 erschienen war - es hätte ursprünglich später kommen sollen. Es ist, von vorne gesehen, eine unglaublich gute Kopie des iPads und das hat Samsung mit Absicht so gemacht. Es dürfte mehr Möglichkeiten ein Pad zu designen, als Atome im Universum - Beispiele gibt es ja genug. Samsung hat sich bewusst für eine möglichst nahe iPad-Kopie entschieden.

Ich fände es besser, wenn andere Hersteller mit anderen Technologien und Designs konkurrieren würde. Immerhin habe ich noch gar kein Tablett und würde gerne eine möglichst gute Auswahl unterschiedlicher, leistungsstarker und günstiger Alternativen haben. Mittelmäßige Kopien sind für mich keine echten Alternativen.
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zornzorro25.08.11 18:44
@PeteramMeter:

Du kennst dich offenbar mit juristischen Verfahrensweisen nicht aus, der Verkündungstermin folgt immer mit einigem zeitlichen Abstand auf die mündliche Verhandlung, da wird dann genau das bestätigt, was das Gericht in der Verhandlung hat durchblicken lassen, ist ne rein formale Sache.

Tja Samsung, das war wohl nix.
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PeteramMeter25.08.11 19:08
@Dr. Seltsam
Man darf nicht vergessen, dass es sich hier um ein Verfahren bezüglich einstweiliger Verfügung geht.

Hinzu kommt, dass die Richterin auch das Nederlande Urteil berücksichtigen muß. Zumindest genau begründen muss, wieso es anders gesehen wird.

Zur Erinnernung: Der Richter dort hat bezüglich Design GEGEN Apple entschieden.

Düsseldorf hat aber wie schon gesagt selten gegen Antragssteller entschieden.
Es ist sogar möglich den Homescreen in exakt der gleichen Weise zu haben, wie beim iPad und häufig wird das Galaxy auch genau so präsentiert.
Nein, der Homescreen kann man so nicht gestalten. Dass ist der Screen mit der Appauflistung. Und dies stammt von Android, und nicht von Samsung. Und kannst du bitte aufzeigen, wo Samsung das Gerät so präsentiert?? Samsung zeigt immer den eigenen Homescreen, und dieser weicht doch stark vom eigentlichen Android Homescreen ab.

Samsung hat das Galaxy Tab sogar noch angepasst, als das iPad 2 erschienen war - es hätte ursprünglich später kommen sollen.
Samsung hat das GalaxyTab dünner gemacht, indem die Rückseite geändert wurde und anstelle der 8MP Kamera eine 3MP Kamera eingebaut wurde. Findest du, die Rückseite schaut wie die des iPads aus???

Da du es wohl nicht sehen wolltest, hier ein Samsung Gerät, welches einiges älter ist als das iPad.. aus dem Jahre 2006:


Das Gerät gibt es also einiges Länger als das iPad. Und das Gerät schaut dem GalaxyTab doch schon sehr ähnlich, oder nicht??


@zornzorro
Da hättest du dir besser mal den Text des Gerichts durchlesen sollen. Und das, worauf man sich hier bezieht, hat die Richterin VOR der Verhandlung gesagt. Natürlich gut möglich dass sie auch nach der Verhandlung dabei bleibt. Aber dazwischen lagen viele Stunden mit zahlreichen Samsung Argumenten. Und du vergisst, dass ein anderes Gericht in Europa bezüglich Design schon GEGEN Apple entschieden hat.

Naja, sowas verbannst du ja gerne aus deinem Gedächtniss.

Samsung könnte das Gerät übrigens auch über die Mutterfirma importieren, und so die einstweilige Verfügung wohl umgehen

Zornzorro, was hälst du denn vom Samsung Bilderrahmen? Schaut doch stark nach iPad und GalaxyTab aus, oder nicht?
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DRAGONFLY25.08.11 19:30
DrSeltsam
Die heutige Entscheidung ist ein äußerst starker Hinweis auf den Ausgang des Verfahrens. Es kommt so gut wie nie vor, dass im Hauptverfahren komplett anders entschieden
Da kennst du dich aber nicht aus. Der Gewerbliche Rechtsschutz ist der Bereich, in dem Entscheidungen über Vorläufigen Rechtsschutz die kürzeste Lebensdauer haben und am häufigsten von Hauptsacheentscheidungen abweichen. Das ist ein Hinweis auf gar nichts. Nach ZPO hat das Gericht grob und unverbindlich zu Einzelaspekten Teilbewertungen zu geben, wohl aber keine Entscheidungen anzukündigen.

Und du ordnest die Dinge falsch ein, so dass du Folgendes verkennst:
1. Heute wurde keine Entscheidung getroffen.
2. Hauptverfahren hat gar nicht erst begonnen. Apple hat noch keine Klage eingereicht.
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dannyinabox
dannyinabox25.08.11 20:21
irgendwie würde ich nun gerne ein galaxy tab haben...
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PeteramMeter25.08.11 20:41
@Dragonfly
Danke dass du dies nochmals klarstellst.
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ALogicUser25.08.11 20:41
Dragonfly Ach was Deutschland ist sehr konsequent und nicht so wie die NL. Kein GTab bedeutet kein GTab... PUNKT
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ALogicUser25.08.11 20:52
Solange die Ecken rund sind wirds nicht vekauft, denn wenn, dann dürfen die Ecken nicht rund sein, sondern die Rundungen müssem eckig sein... Ist doch klar oder hehe
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ALogicUser25.08.11 21:00
eine runde Ecke oder keine eckige Rundung...
Hauptsache die Richterin weiß bescheid und verwechselt beim nächsten Notebook Kauf nicht die Marke, sonst gibts das nächste Verbot
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sierkb25.08.11 21:40
Dem steht komplett entgegen das vor 24 Stunden in Den Haag gefällte niederländische Urteil (und damit auch wirkend auf den Hafen von Rotterdam, von wo aus Samsungs Produkte ihren Weg nach Europa finden):

OSNews: Apple Scores Meaningless Dutch Court Victory Against Samsung (24th Aug 2011)

Hier deren u.a. reichlich bebildertes Urteil (auf niederländisch) (PDF)

Nicht nur, aber gerade auch in puncto Design, gerade da hat Apple im Grunde jedes von ihnen vorgebrachte Argument vom Den Haager Gericht aus den Händen gewunden bekommen mit gleich mehreren Hinweisen und Beispielen auf prior art, und es ist der Argumentation von Samsung recht gegeben worden.

Das i-Tüpfelchen und eigentlich eine schallende Ohrfeige für Apple:
OSNews
To round it out, the judge also mentioned 'form-follows-function' several times. Most interesting note: the judge specifically mentions that by having such a minimalist design, the iPad basically makes itself less viable for design protection.

Zur Düsseldorfer einstweiligen Verfügung:

Aktualisierung der von MTN hier verlinkten Seite von pressearbeit.de -- abgesehen davon, dass schon in der Überschrift steht: Einstweilige Verfügung bleibt bestehen – Apple gewinnt gegen Samsung: RA Solmecke sieht Entscheidung aber auf wackligen Beinen!, steht nach der Aktualisierung nun gleich zu Anfang in dicken roten Lettern:
Wichtiger Hinweis in eigener Sache:
Die Kanzlei: Auf Basis von Agenturmeldungen sind wir davon ausgegangen, dass die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf über die einstweilige Verfügung bereits mit einer abschließenden Entscheidung zu Ende gegangen sei. Nach weiteren Nachforschungen stellte sich jedoch heraus, dass dies nicht der Fall ist. Als Entscheidungstermin ist der 09.09. bekannt gegeben worden. Wir bitten Sie anderslautende Meldungen zu entschuldigen. Die unten stehende Meldung verliert damit
ihre Gültigkeit.

In Den Haag ist also bereist ein Urteil gefällt -- im Großen und Ganzen GEGEN Apple. Ausgerechnet und gerade in puncto Design und mit gleich mehreren Belegen auf prior art. Im Düsseldorfer Prozess, welcher sich im Kern und eigentlich ausschließlich ums Produkt-Design (Geschmacksmuster) dreht, steht eine Entscheidung noch aus. Das Düsseldorfer Gericht wird die bereits gefällte Entscheidung von Den Haag sicher mitbekommen haben und sich deren Urteil genau durchlesen und dann zu einer eigenen Entscheidung kommen, die das Den Haager Urteil entweder bestätigt oder auch nicht.
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Dr. Seltsam
Dr. Seltsam26.08.11 08:12
DRAGONFLY

Diese Entscheidungen weichen häufiger ab, es ist aber keineswegs so, dass die Entscheidungen in der Regel abweichen. Deine Formulierung impliziert dies, das ist aber komplett falsch. Ich habe den Eindruck, dass das Gericht diesen Fall durchaus ernst genommen hat und sich bewusst gegen die Aufhebung der einstweiligen Verfügung entschieden hat.

PeteramMeter

Ich habe es im Media Markt erst vor ein paar Tagen exakt so präsentiert gesehen und den Verkäufer darauf angesprochen. Er meinte grinsend, so würde es doch komplett wie das iPad aussehen.

Das von dir gezeigte Gerät ist ein Fotorahmen und die sind meines Wissens nicht Gegenstand des Geschmacksmusters. Hätte Samsung 2006 ein Geschmacksmuster samt Beschreibung für ein Tablet eingereicht, hätten sie heute ein Problem weniger.
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