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EU-Kommission rügt Apple wegen mangelndem Schutz vor In-App-Käufen

Für Entwicklerstudios ist es das Erfolgsmodell der letzten Jahre: Ein Spiel ist zwar kostenlos im iTunes Store erhältlich, versucht den User aber ständig zu In-App-Käufen zu verführen. Manche Spiele benötigen sogar Zusatzkäufe, damit überhaupt Spielspaß aufkommt, weil es in der kostenlosen Version nur wenig Level gibt oder z.B. die zum Weiterkommen essentiellen Münzen äußerst rar gesät sind ("Pay-To-Win"). In solchen Fällen ist der Spieler schnell dazu bereit, Geld für mehr Levels oder Münzen auszugeben – auch wenn er sich das Spiel gar nicht erst geladen hätte, wenn es von Anfang an kostenpflichtig gewesen wäre. Zudem werden immer wieder Fälle bekannt, wo Kinder sorglos über das iOS-Gerät der Eltern teure Erweiterungen von Apps erwerben, ohne die Folgen dieser Käufe abschätzen zu können.

Die Europäische Kommission hat Apple und Google nun für ein zu lasches Vorgehen gegen verschleierte In-App-Käufe gerügt und wirft den beiden amerikanischen Unternehmen vor, in ihren jeweiligen App Stores nicht deutlich genug auf die „wahren Kosten“ eines Spiels oder Programms hinzuweisen. Wörtlich heißt es in Bezug auf Apple: „Leider hat Apple bis jetzt keine konkreten und unmittelbaren Lösungen für das Problem, insbesondere für die Autorisierung von Zahlungen, präsentiert.“ Zwar habe Apple versprochen, sich darum zu kümmern – bisher sei allerdings noch nichts passiert.

Apple reagierte mit einer öffentlichen Stellungnahme und nannte die im kommenden iOS 8 implementierte Funktion "Familienfreigabe" als Beweis dafür, dass man sich in Cupertino sehr wohl um das Problem In-App-Käufe kümmert. Die "Familienfreigabe" soll dafür sorgen, dass ein Kind für einen App- oder In-App-Kauf immer die Erlaubnis der Eltern benötigt. Laut Apple geht besagtes Feature weit darüber hinaus, was die Konkurrenz anbietet. Google kündigte für den September ebenfalls eine Reihe von entsprechenden Änderungen bei Google Play an.

Die Europäische Kommission betonte, weiter intensiv mit Apple und Google an einer Verbesserung des Verbraucherschutzes in digitalen Stores zu arbeiten. Es ist nicht das erste Mal, dass eine Institution wegen der Verkaufspraxis im App Store aktiv wird. Vor zwei Wochen verbot der britische Werberat ASA die Anpreisung der iOS-App Dungeon Keeper als „Free-To-Play“, da das Spiel ohne In-App-Käufe praktisch nicht spielbar sei.

Schon im letzten Jahr stimmte Apple einem Vergleich in einer Sammelklage in den USA zu. Erboste Eltern, deren Kinder ohne Zustimmung teure Zusatzkäufe in Apps tätigten, hatten das Unternehmen aus Cupertino verklagt und wurden dabei von der U.S. Federal Trade Commission (US-Handelskommission) unterstützt. Die von Apple zu zahlende Summe belief sich auf über 23 Millionen US-Dollar.

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Kommentare

Cyco
Cyco18.07.14 16:18
Die EU rügt Apple, weil die Menschen nicht mehr Denken.

Es gab mal Zeiten in denen nicht-überlebensfähige auch nicht überlebt haben.
Das passiert inzwischen nur noch bei den ganz schlimmen Vertretern dieser Spezies.
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Neryus18.07.14 16:39
Der Titel ist ja mal wieder schlecht gewählt. "Schutz vor In-App-Käufen", als wären diese etwas böses oder kriminelles.
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sierkb18.07.14 16:46
MTN
Die Europäische Kommission hat Apple und Google nun für ein zu lasches Vorgehen gegen verschleierte In-App-Käufe gerügt

Ein, wie ich finde, etwas falscher Zungenschlag in der MTN-News. Durch Weglassen relevanter Informationen und Details. Dadurch wird der Eindruck erweckt als handelten Google und Apple derzeit gleich und würden auf die Vorgaben der EU-Kommission auch gleich schlecht reagieren. Das stimmt jedoch nicht. Denn:
Die EU-Kommission hat zwar beide Unternehmen (neben der Spieleindustrie) diesbzgl. gerügt, ja, das stimmt. Doch hat Google mittlerweile seine Hausaufgaben im Sinne der Rüge und des gemeinsam erarbeiteten Positionspapiers als Folge dieser ersten Rüge gemacht und der EU-Kommission konkrete Vorschläge und auch Termine genannt, wann sie die geforderten Änderungen und Verbesserungen gedenken umzusetzen bzw. gedenken umgesetzt zu haben, und die EU-Kommission benennt das in ihrer aktuellen Erklärung sogar, stellt es positiv heraus.
Von Apple da bisher außer einer losen Absichtserklärung: nichts.

Und deshalb jetzt von der EU-Kommission in deren Mitteilung die zweite, mit Nachdruck versehene Rügeausschließlich wiederholt ausgesprochen in Richtung des/der Säumigen, in Richtung Apple. Und nicht erneut in Richtung Google. Und genau so, mit diesem Tenor lesen sich auch alle Berichterstattungen und Interpretationen heute (die Presseerklärung der EU-Kommission ist hier eigentlich recht deutlich und wenig missverständnlich) – mit Google als demjenigen Unternehmen, das der EU-Kommission bereits das vorgelegt hat, was gefordert worden ist und im Gegensatz dazu Apple hier bisher leider immer noch säumig ist und außer seiner losen Absichtserklärung nach der ersten Rüge bisher immer noch nichts Konkretes auf den Tisch gelegt hat.

Auch ist die EU-Kommission noch nicht zufrieden mit den bisherigen Reaktionen auf das gemeinsam verabredete Positionspapier aus dem Kreise der ebenfalls angesprochenen Verbände der Entwickler von Online-Spielen und ‑Spielplattformen, die wohl ebenfalls noch nichts Zufriedenstellendes abgeliefert haben oder da noch Nachregelungsbedarf herrscht.
EU Kommission, Pressemitteilung, 18.07.2014
Vizepräsidentin Neelie Kroes, zuständig für die Digitale Agenda, fügte hinzu: „Die Kommission unterstützt Innovationen im Bereich der Apps. In-App-Verkäufe sind ein legitimes Geschäftsmodell, doch müssen die Anbieter, wenn sie diese neuen Geschäftsideen entwickeln, das EU-Recht verstehen und beachten.“

Das gemeinsame Positionspapier, auf das sich nationale Verbraucherschutzbehörden im Rahmen des CPC-Netzes verständigt hatten und das im Dezember 2013 Apple, Google und der Interactive Software Federation of Europe (ISFE) übermittelt worden ist(1), enthält u. a. folgende Forderungen:
  • Bei Spielen, die als „free“ bzw. „kostenlos“ beworben werden, darf es keine Irreführung der Verbraucher hinsichtlich der wahren Kosten geben.
  • Die Spiele dürfen Kinder nicht direkt dazu auffordern, Produkte zu kaufen oder Erwachsene zu überreden, die Produkte für sie zu kaufen.
  • Die Verbraucher müssen über die Zahlungsmodalitäten angemessen informiert und Geldbeträge dürfen nicht per Voreinstellung ohne ausdrückliches Einverständnis des Verbrauchers abgebucht werden.
  • Die Händler müssen eine E-Mail-Adresse angeben, die die Verbraucher für Fragen oder Beschwerden nutzen können.
Über das in EU-Vorschriften geregelte Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen den Verbraucherschutzbehörden (consumer protection cooperation – CPC) waren Apple, Google und einschlägige Verbände aufgefordert worden, EU-weite Lösungen für die aufgetauchten Probleme vorzulegen.

Google hat inzwischen zahlreiche Änderungen beschlossen, die bis Ende September 2014 umgesetzt sein sollen: völliger Verzicht auf die Verwendung des Wortes „free“ oder „kostenlos“, wenn die Spiele In-App-Käufe umfassen; Formulierung gezielter Leitlinien für die App-Entwickler , um „direkte Aufforderungen an Kinder“ im Sinne des EU-Rechts auszuschließen; befristete Maßnahmen als Beitrag zur Kontrolle der Einhaltung von EU-Verbraucherschutzvorschriften. Google hat außerdem seine Standardvoreinstellungen so angepasst, dass die Bezahlung vor jedem In-App-Kauf durch den Verbraucher genehmigt werden muss, sofern der Verbraucher diese Einstellungen nicht von sich aus verändert.

Apple will sich mit den Kritikpunkten, insbesondere im Zusammenhang mit der Zahlungsermächtigung, befassen, hat aber bisher leider keine konkreten und umgehenden Lösungsvorschläge vorgelegt. Auch gibt es für die Umsetzung dieser eventuellen Änderungen bislang keine festen Zusagen und keinen Zeitplan. Die CPC-Behörden werden die Gespräche mit Apple fortsetzen, damit das Unternehmen detaillierte Angaben zu den geforderten Veränderungen macht und seine Geschäftspraktiken an dem gemeinsamen Positionspapier orientiert.


Die mitgliedstaatlichen Durchsetzungsbehörden und die Europäische Kommission haben die Verbände der Entwickler von Online-Spielen und ‑Spielplattformen außerdem aufgefordert, über konkrete Reaktionen auf die im gemeinsamen Positionspapier aufgeworfenen Fragen nachzudenken; eine Option wäre, Leitlinien oder Standards aufzustellen, die den CPC-Standpunkt einschließen.

Die Durchsetzung, eventuell auch mit gerichtlichen Mitteln, ist Sache der nationalen Behörden, die jetzt prüfen werden, wie mit den noch offenen juristischen Fragen umzugehen ist.

Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten werden das Thema weiterhin im Auge behalten und dabei insbesondere darauf achten, inwieweit die eingegangenen Verpflichtungen die Bedenken im CPC-Positionspapier tatsächlich entkräften.
[…]
Quelle: EU-Kommission: Pressemitteilung (18.07.2014): In-App-Käufe: besserer Schutz der Nutzer von Online-Spielen dank des gemeinsamen Vorgehens von Europäischer Kommission und Mitgliedstaaten
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Eventus
Eventus18.07.14 16:52
sierkb

Live long and prosper! 🖖
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sierkb18.07.14 16:55
Eventus:

War mir klar, dass Dir das nicht gefällt. Es ändert aber nix an den Tatsachen.
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Apfelbutz
Apfelbutz18.07.14 16:57
Her mit den Schlumpfbären. Einen vollen Karren um 79.- Euro.
Kriegsmüde – das ist das dümmste von allen Worten, die die Zeit hat. Kriegsmüde sein, das heißt müde sein des Mordes, müde des Raubes, müde der Lüge, müde d ...
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Eventus
Eventus18.07.14 16:58
sierkb
Eventus:
War mir klar, dass Dir das nicht gefällt. Es ändert aber nix an den Tatsachen.
Ich habs gar nicht gelesen! Zu lang.
Live long and prosper! 🖖
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sierkb18.07.14 17:09
Eventus
Ich habs gar nicht gelesen! Zu lang.

Genauso traue ich Dir das auch zu, und genauso habe ich es von Dir auch erwartet, solltest Du Dich zu Wort melden. Nix wissen, nix wissen wollen, aber 'nen dummen Spruch ablassen. Das sind mir die richtigen Pappenheimer.
Naja, jeder so wie er halt kann, gell?

Wenigstens den Ausschnitt aus der originalen Pressemitteilung der EU, für dessen Länge ich nichts kann, die eigentliche EU-Pressemitteilung, aus der ich diesen Ausschnitt entnommen habe, ist ja noch länger, hättest ja mal lesen können.
Habe es extra hier als Zitat aufgeführt, damit bei diesen sommerlichen Temperaturen auch das Klicken auf einen Link für Dich bloß keine intellektuelle und körperliche Überforderung darstellt und Du es im Grunde mundgerecht serviert bekommst. Bloß keine Anstrengung unternehmen.

Naja, dann brauchst Dich hier ja auch eigentlich nicht weiter zu Wort melden, wenn Du weder weißt noch wissen willst und des Lesens zu faul bist, worum es da eigentlich geht. Dann genieße mal Deinen Feierabend und übe Dich adäquat in Zurückhaltung und trolle und provoziere hier jetzt nicht weiter herum.
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korg71
korg7118.07.14 18:05
Da hat sierkb recht, man sollte wissen worum es geht und dann maulen
Gib mir dein Geld!
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Waldi
Waldi18.07.14 18:31
Eventus
Als Schweizer solltest du schon wissen, dass man "fasse dich kurz" mir Doppel-s schreibt...

(Oder ist das Schweizer Humor? )

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass sierkb hier Recht hat.
vanna laus amoris, pax drux bisgoris
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Ikso
Ikso18.07.14 19:19
Dafür ist Apple sehr kulant.
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom!
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maclex
maclex18.07.14 19:30
Man sollte diese inapps ganz einfach DEMO nennen.
LampenImac,PMG5,iBook,MBP2007,MBP 2010,iPod2003,nano2007, iphone3,4,6+, 2APE, ipad2,ipadmini, AppleTV2,MagicMouse,AluTastatur
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Dirk J18.07.14 20:45
Nicht schon wieder diese InApp kauf Diskussion. Hat die EU nichts besseres zu tun. Liebe Eltern schaltet euer Hirn ein sofern vorhanden.
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sierkb18.07.14 20:47
maclex:
maclex
Man sollte diese inapps ganz einfach DEMO nennen.

Google macht so was Ähnliches:

The Verge (18.07.2014): Google will stop calling games 'free' when they offer in-app purchases

Golem (18.07.2014): App Store: EU-Kommission kritisiert Apple wegen In-App-Käufen
Apple habe in diesem Jahr zu wenig getan, um die Kostenstruktur im eigenen App Store transparenter zu gestalten, findet die Europäische Kommission. Google sei mit seinen Änderungen beim Play Store hier einen deutlichen Schritt weiter.
Golem
[…]
Google will Änderungen bald umsetzen

Google hat laut der Kommission zahlreiche Änderungen beschlossen, um sein App-Angebot transparenter zu gestalten. So soll künftig komplett auf die Bezeichnungen "kostenlos" oder "free" verzichtet werden, sollten die Spiele In-App-Käufe anbieten. Google hat zudem eine Leitlinie für Entwickler verfasst, die vorgibt, Kaufaufforderungen an Kinder auszuschließen.

Zudem müssen bei Google In-App-Käufe jedes Mal erneut bestätigt werden, es sei denn, der Nutzer schaltet diese Option ab. So soll es nicht zu versehentlichen Käufen kommen. Laut der Europäischen Kommission hat Google zugesagt, die Änderungen bis September 2014 umzusetzen.

Apple hat der Kommission zufolge zwar versprochen, sich mit den von der EU geäußerten Kritikpunkten zu beschäftigen, bisher aber noch keine Lösungen vorgeschlagen. Außerdem gibt es keinen Zeitplan seitens Apple, wann erste Vorschläge genannt oder gar umgesetzt werden sollen. Die zuständigen Behörden planen, weiterhin mit Apple zusammenzuarbeiten, damit der Hersteller seine Geschäftspraktiken an die vorgeschlagenen Regelungen anpasst.
[…]


heise (18.07.2014): In-App-Käufe: EU-Kommission kritisiert Apple
Europäische Behörden bemängeln fehlende Lösungsvorschläge sowie feste Zusagen des iPhone-Hersteller in Hinblick auf In-App-Käufe bei vermeintlich kostenlosen Apps. Google habe hingegen konkrete Änderungen in Aussicht gestellt.
heise
Apple habe bislang keine konkreten Vorkehrungen, "keine festen Zusagen und keinen Zeitplan" vorgelegt, um Forderungen nationaler Verbraucherschutzbehörden zu In-App-Käufen umzusetzen, kritisierte die EU-Kommission am Freitag.

Zu den Forderungen gehört, dass Verbraucher bei als kostenlos bezeichneten Spielen nicht über die tatsächlichen Kosten irregeführt und dass Kinder nicht direkt zum Kauf von Produkten überredet werden.

Apple entgegnete, längst sichergestellt zu haben, dass jede App mit In-App-Käufen deutlich gekennzeichnet sei. iOS habe eine effiziente Kindersicherung, die mehr Möglichkeiten als die Konkurrenz biete und im Herbst um weitere Funktionen ergänzt werde. Wenn ein Kunde Probleme mit iTunes- oder App-Store-Einkäufen habe, könne er Apple unter reportaproblem.apple.com kontaktieren.

(Update 18.07.2014 15:20 Uhr) Die Aufseher meinen dagegen, dass der Hinweis auf In-App-Käufe bei Apple zu klein ausfällt und dadurch übersehen werden könnte. Sie kritisieren auch das Zeitfenster von 15 Minuten, in dem man nach Eingabe eines Passworts ohne weitere Hürden auch kostenpflichtige Inhalte herunterladen kann. Apple betont, jeder Käufer könne selbst entscheiden, ob er dies nutzen möchte oder ob jedes Mal ein Passwort eingegeben werden muss.

Die nationalen Verbraucherschutzbehörden wollen ihre Gespräche mit Apple fortsetzen und hoffen, dass der App-Store-Betreiber "detaillierte Angaben zu den geforderten Veränderungen macht und seine Geschäftspraktiken an dem gemeinsamen Positionspapier orientiert". Die Durchsetzung der Forderungen, "eventuell auch mit gerichtlichen Mitteln", sei Sache der nationalen Behörden, erklärte die Kommission. Diese würden nun prüfen, wie mit den noch offenen Fragen umzugehen sei.(/Update)


Die Kommission hob zugleich Google hervor – der Konzern will die Änderungen im Einklang mit dem Forderungskatalog bis Ende September in Android beziehungsweise dem Google Play Store umsetzen. So sollen Spiele mit In-App-Käufen gar nicht mehr als "kostenlos" bezeichnet werden. Neue Richtlinien für Entwickler sollen Kaufaufforderungen an Kinder verhindern.

Im Januar hatte sich Apple in den USA mit der Handelsaufsicht FTC auf eine Zahlung an Kunden in Höhe von gut 30 Millionen Dollar für unbeabsichtigte In-App-Käufe verständigt – eine Sammelklage von Eltern hatte der Konzern zuvor außergerichtlich beigelegt. (mit Material der dpa) / (lbe)
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Oceanbeat
Oceanbeat18.07.14 21:09
Was kostet eigentlich so ein Buchstabe im Internet, ich meine an Strom. Weiß da jemand etwas?
Wenn das Universum expandiert, werden wir dann alle dicker...?
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sierkb18.07.14 21:20
Oceanbeat:

Das Buch ohne Staben .
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Clashwerk
Clashwerk18.07.14 21:33
Man kann relevante und komplexe Zusammenhänge nicht immer in drei Zeilen abfrühstücken, vor allem, wenn man sie mit Primärquellen belegt. Daher bin ich um sierkbs Beiträge immer froh, weil sie stets gut belegt und ausführlich sind, jedoch nicht, wie man häufig in Foren sieht, nur ausladendes meinungsstarkes Geschreibsel sind. Nur weil ein Text lang ist, ist er noch lange kein Geschwafel.

Zwar liegt "in der Kürze die Würze" aber man kann eben nicht alles so leicht runterbrechen, bzw. man macht seine Argumentation nicht mehr leicht nachvollziehbar.
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o.wunder
o.wunder19.07.14 01:50
Wenn ein kostenloses InApp Game zu nervig wird, einfach sofort löschen und ein Anderes spielen. Wenn das fast alle so machen würden, wäre es schnell vorbei mit InApp.....
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Apfelbutz
Apfelbutz19.07.14 06:19
Die InApp Käufe sind ein lukratives Geschäftsmodell. Wenn Leute dumm genug sind sich Schlumpfbären um 79.- Euro zu kaufen um in einem Spiel weiter zu kommen warum den nicht.

Wem muss man schützen. Kinder die noch nicht mit Geld umgehen können.
Weiters sollte den Herstellern vorgeschrieben werden dem Kunden seine gesamten Ausgaben aufzulisten. Manch ein Käufer überlegt es sich dann wenn er sieht dass er in diesem Monat schon 300.- Euro für Schlumpfbären ausgegeben hat und in laufenden Jahr schon über 1000.-
Kriegsmüde – das ist das dümmste von allen Worten, die die Zeit hat. Kriegsmüde sein, das heißt müde sein des Mordes, müde des Raubes, müde der Lüge, müde d ...
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CooperCologne19.07.14 07:37
Ich muss mich gerade an meine Jugend erinnern, da wurden diese Panini-Alben teils verschenkt, nur damit man irgendwann feststellt, dass man Unsummen seines Taschengeldes in Päckchen mit Star-Wars Klebebildchen gesteckt hat. Da stand aber am Kiosk keine EU-Kommission und hat den Kiosk-Besitzer dazu verpflichtet Warnschilder aufzustellen. Wenn das Geld alle war, gab es eben keinen "In-App"-Bildchenkauf mehr.

Die Regulierungs- und Bevormundungswut nimmt teilweise schon recht bizarre Formen an. Insofern finde ich den Weg, den Apple mit iOS 8 nimmt und die Family-Funktion einführt schon richtig, so bleiben den Eltern wenigstens böse Überraschungen auf der Kreditkarte erspart. Aber ein volljähriger Bürger sollte schon realisieren, dass wenn er einen Button "Kaufen" drückt, da tatsächlich Geld und nicht Knöpfe den Besitzer wechseln.

Und wenn ich lese "Neue Richtlinien für Entwickler sollen Kaufaufforderungen an Kinder verhindern.", dann sollte der Zugang im Supermarkt zur Süßwarenabteilung auch erst ab 18 gestattet sein!
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Grolox19.07.14 08:15
CooperCologne...1
Danke!
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JackBauer
JackBauer19.07.14 08:38
Jedes Jahr werden Dank falscher Beratung, kompliziert formulierter Verträge und wenig Fachwissen seitens der Kunden Millionen Menschen in Europa um ihr Erspartes gebracht. Aber wenn Apple und Google es nicht hundertprozentig idiotensicher machen, ein paar Kinder ein paar hundert Euro ausgeben (die sie Dank der Kulanz der Unternehmen auch noch zurückbekommen!) - dann ist die EU dabei.

Ich möchte hier nicht das alte EU-Bashing heraufbeschwören. Sie machen keinen schlechten Job. Aber meiner Meinung nach sollten Kinder so früh wie möglich lernen, dass es Folgen hat, wenn man in der Welt unterwegs ist. Das alle Alarmglocken angehen müssen, wenn ein Euro-Zeichen oder "Kaufen" auftauchen. Lieber mal 70 Euro verschleudern (und wiederbekommen) als mit 20 fondsgebundene Lebensversicherungen oder private Krankenversicherungen unterschreiben, ohne die langfristigen Folgen zu beachten.

Was mit iOS 8 kommt halte ich für ausreichend und kann CooperCologne auch nur Recht geben.
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Grolox19.07.14 09:41
So ist es ....Jack..1 +
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Dirk J19.07.14 10:37
Mal ganz davon abgesehen das ein Smartphone nicht in die Hände von Kindern gehört. Ein stinknormales Handy tut es auch. Die machen doch sowieso nichts sinvolles damit.
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o.wunder
o.wunder19.07.14 10:40
Das perfide an den Spielen mit InApp Käufen ist ja nicht die Möglichkeit des Kaufes an sich, sondern das Spiele, um zum InApp Kauf "anzuregen", irgendwelche "Hürden", Wartezeiten etc. einbauen. Dieses methodische Vorgehen gehört verboten. Level per InApp Kauf freischalten ist ok, Ausrüstungsgegenstände kaufen um besser zu sein ist ok solange man auch ohne sie eine Chance hat.

Mit iOS 8 wird die Kontrolle besser, zusätzlich könnten InApp Käufe zentral unsichtbar zu schalten sein. So kommt das Kind nicht in Versuchung.

Schade ist, dass es solche Funktionen nur ab iOS 8 geben wird und nicht als Upgrade Pack für ältere iOS Versionen. Das müsste eine Forderung an Apple sein, denn die älteren Geräte befinden sich bestimmt oft in Kinderhand und können eventuell nicht auf iOS 8 aktualisiert werden, zB ab und älter als iPhone 4 etc.
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sierkb19.07.14 12:23
Dirk J
Mal ganz davon abgesehen das ein Smartphone nicht in die Hände von Kindern gehört. Ein stinknormales Handy tut es auch. Die machen doch sowieso nichts sinvolles damit.

+1

Ist aber ganz offernbar von keinem gewollt bzw. jeder zieht auf seine Weise einen Nutzen draus, dass das nicht gemacht wird. Stattdessen wird das Gegenteil davon gefördert, dem Hersteller ist's recht, und sein Marketing, seine Werbung zielt genau darauf ab, dass noch mehr seiner Produkte gekauft werden und nicht weniger. Und die damit ganz gezielt anvisierte Zielgruppe wird immer jünger, in Bezug auf Apple hat's der Zukauf von Beats auch wieder gezeigt.
Verzicht und Kaufzurückhaltung seitens der Verbraucher wäre da das Schlimmste das diesen Unternehmen passieren könnte, das würde denen so gar nicht in die Strategie passen.

Also stellt sich die EU-Kommission dieser Realität. Was bleibt ihr auch anderes übrig? Und muss halt eben Regeln aufstellen. Die Regeln wären nicht notwendig, wenn die Probleme nicht existieren und vermieden werden würden. Eine sinnvolle Vermeidungsstrategie sind hier zum Beispiel Verzicht und Bescheidenheit und dann auch eine entsprechende Erziehung nebst Wertmaßstäben dazu in Familie, Ausbildung und Beruf. Verzicht – fast ein Unwort, das niemand gerne hören und noch weniger gerne leben möchte in unserer konsumorientierten Welt.

Die EU-Kommission, um deren Resolutheit uns so mancher US-Amerikaner übrigens beneidet verglichen in so manchem Fall mit US-Institutionen, kann hier eigentlich nur nachregelnd eingreifen – nachdem das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Ja, sie begrüßt sogar den Wettbewerb um Innovationen, wie sie selber zum Ausdruck bringt: Vizepräsidentin Neelie Kroes, zuständig für die Digitale Agenda, fügte hinzu: „Die Kommission unterstützt Innovationen im Bereich der Apps. In-App-Verkäufe sind ein legitimes Geschäftsmodell, doch müssen die Anbieter, wenn sie diese neuen Geschäftsideen entwickeln, das EU-Recht verstehen und beachten.“

Doch offenbar gibt es Regelungsbedarf. Weil, entgegen dem Postulat so mancher Zeitgenossen, der Markt würde sich schon selber regeln, er bräuchte da keine Regelungsmechanismen von außen, er dies eben leider nicht tut – spätestens die gewesene und immer noch nicht völlig ausgestandene weltweite Banken- und Wirtschaftskrise haben das eindrucksvoll gezeigt, wie wenig der Markt überhaut auch nur ein Interesse daran hat, sich selbst zu regeln, sich selber im Zaum zu halten. Es geht offenbar nicht anders als dass man politische, gesetzgeberische, regulatorische Vorgaben macht – von selbst geschieht es ja leider offenbar nicht, und es herrscht dann quasi Wild-West. Ist in anderen Bereichen des Lebens ja vielfach leider auch so.

Es ist äußerst sinnvoll, hier die negativen Auswüchse zu begrenzen bzw. ihnen Grenzen aufzuzeigen. Zum Schutze der Allgemeinheit und noch mehr zum Schutze derer, die sich nicht wehren können bzw. deren Gutgläubigkeit sonst schamlos ausgenutzt wird von denen, die da offenbar von selbst keine Grenzen kennen wollen. Auch das geschieht in anderen Lebensbereichen ja genauso – Gott sei Dank.

Nicht die EU-Kommission oder auch ähnlich gelagerte Institutionen sind schuld, weil sie Grenzen setzen, sondern diejenigen sind schuld, die das erst erforderlich machen, dass man offenbar Grenzen setzen muss zum Schutz Schwächerer. Denn von selbst kommen sie ja sonst anscheinend nicht drauf, es wird halt gemacht, was geht – solange sich niemand beschwert. Und offenbar hat es hier inzwischen genügend Beschwerden gegeben seitens der Bürger, seitens der sie vertretenden Verbraucherverbände, sonst wäre das Thema wohl nicht auf dem Tisch der EU-Kommission gelandet.

Die Freiheit des Menschen ist nicht grenzenlos: sie hört genau dort auf, wo sie die Freiheit und das Wohl eines anderen Menschen einschränkt oder verletzt.

Auch um diesen Grundsatz sicherzustellen, auch dafür ist die EU-Kommission da, sie ist für den Verbraucher da, für seine Rechte. Weil der eben leider nicht immer stets in der Lage ist, für seine Rechte zu kämpfen bzw. seinen Rechten Geltung zu verschaffen. Die einfachste, sinnvollste, unmittelbarste, spürbarste Reaktion des Verbrauchers wäre deshalb dann einfach: Verzicht. Konsumverzicht. Um gar nicht erst mit diesen Problemen und ihren Verlockungen ausgesetzt zu sein, die er weder überblicken noch wirklich kontrollieren kann.

Auf Verzicht, Konsumverzicht, Sparsamkeit (auch Datensparsamkeit), Bescheidenheit, ist aber unsere gesamte über die Jahre nachgewachsene Gesellschaft, unsere gesamte Ökonomie nicht eingestellt, gepolt und erzogen. Mehrere Generationen sind auf genau das Gegenteil hin gepolt und erzogen – Hedonismus und Konsumorientiertheit dominieren das Bild. Von selbst regelt sich da nichts (weder bei Herstellern noch Konsumenten), ist auch nicht gewollt. Höchstens, wenn's dann mal richtig gekracht hat und Menschen Schaden genommen haben, dann sieht man offenbar die Notwendigkeit, dass es ganz ohne Regeln nicht geht.

So ein Punkt scheint in diesem Fall grad' mal wieder erreicht. Denn ohne Grund wird die EU-Kommission nicht tätig, da gibt es ganz sicher entsprechende Anlässe in nennenswerter Häufung, die der EU-Kommission von den europäischen Verbraucherschutzorganisationen (welche wiederrum ja Anlaufstelle für Beschwerden seitens der Bürger und Konsumenten sind) oder auch per Einzelklage von Bürgern zugetragen worden sind, die Anlass zur Besorgnis und zum Handeln gegeben haben.

Kinder und Jugendliche haben noch kein oder erst ein beschränktes Urteilsvermögen, sie können die Folgen ihres Handlens noch gar nicht oder nur schwer überblicken.Und die Eltern? Die offenbar auch nicht, teilweise leider sogar noch weniger, was derlei technische Entwicklungen und Geräte angeht. Und wer schützt diese (und auch andere, auch mehr wissende) Menschen quasi vor sich selbst? Ganze Industrien leben vom Unwissen, von der Unbedarftheit der Menschen, nutzen diese schamlos aus. Welche nicht weniger geworden sind in den letzten Jahren. Sondern eher mehr. Weil das Angebot noch komplizierter, noch undurchschaubarer, noch reichhaltiger geworden ist. Regeln? Begrenzungen? Sollten existieren.
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maclex
maclex20.07.14 12:51
Dieses > +Gratis < sugeriert eben etwas das ansich schon stimmt, aber im endeffekt eigentlich dann eben doch nicht >Gratis< ist.
Das + macht es macht es noch irreführender.
Also schreitet der Gestzgeber ein, und korriegiert diese * Lüge*.

Irgendwann begreift jeder, das im Leben nur Luft und Liebe gratis sind.
Aber selbst das kann man "kaufen" .
LampenImac,PMG5,iBook,MBP2007,MBP 2010,iPod2003,nano2007, iphone3,4,6+, 2APE, ipad2,ipadmini, AppleTV2,MagicMouse,AluTastatur
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maclex
maclex20.07.14 13:04
CooperCologne
Und wenn ich lese "Neue Richtlinien für Entwickler sollen Kaufaufforderungen an Kinder verhindern.", dann sollte der Zugang im Supermarkt zur Süßwarenabteilung auch erst ab 18 gestattet sein!

Süsswaren-lebensmittel sind eben lebensnotwendiger Zucker.
Aber ein Softwareladen à la AppleStore ist absolut nicht überlebenswichtig.

Der Vergleich hinkt.
LampenImac,PMG5,iBook,MBP2007,MBP 2010,iPod2003,nano2007, iphone3,4,6+, 2APE, ipad2,ipadmini, AppleTV2,MagicMouse,AluTastatur
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BudSpencer20.07.14 22:29
Dirk J
Mal ganz davon abgesehen das ein Smartphone nicht in die Hände von Kindern gehört. Ein stinknormales Handy tut es auch. Die machen doch sowieso nichts sinvolles damit.

Mal davon abgesehen dass das immer noch die Eltern entscheiden und nicht DU.
Ich erwarte bei so einem Gerät dass ein gewisser Grundschutz vorhanden ist.

Schliesslich kann ich ja auch meine beiden Kinder alleine im Auto spielen lassen ohne das ich Angst haben muss, dass sie gleich damit los fahren könnten.
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BudSpencer20.07.14 22:33
CooperCologne
Ich muss mich gerade an meine Jugend erinnern, da wurden diese Panini-Alben teils verschenkt, nur damit man irgendwann feststellt, dass man Unsummen seines Taschengeldes in Päckchen mit Star-Wars Klebebildchen gesteckt hat. Da stand aber am Kiosk keine EU-Kommission und hat den Kiosk-Besitzer dazu verpflichtet Warnsc

Unzureichender Vergleich, den schliesslich hattest du kein Geld mehr.

Was wohl gewesen wäre, wenn du die EC Karte deines Vater bloß hättest vorzeigen müssen um noch mehr Panini Bilder kaufen zu können.

Jede Wette, da hättest du von gebrauch gemacht, den wie du selbst schreibst, hast du "Unsummen seines Taschengeldes" dafür ausgeben und warst süchtig.
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