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EU-Gericht erklärt Datenschutzabkommen mit den USA für ungültig

Das zwischen der EU und den USA geschlossene Safe-Harbor-Abkommen zum vereinfachten Austausch von Nutzerdaten wurde vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt. Begründet wird dies damit, dass Safe Harbor den Handlungsspielraum für die Datenschutzbehörden in den einzelnen Mitgliedsländern unzulässig einschränke. Anlass war eine Klage des österreichischen Facebook-Nutzers Max Schrems, nachdem dieser in Irland keine Beschwerde wegen der indirekten Weitergabe von Facebook-Daten an US-Behörden einreichen konnte.

Beschwerden und Prüfung nicht möglich
In Irland befindet sich der europäische Rechtssitz von Facebook, namens Facebook Ireland Ltd. Dadurch ist die 30-köpfige Datenschutzbehörde von Irland für alle 500 Millionen potenziellen Facebook-Nutzer in der EU verantwortlich und muss eigentlich die Einhaltung des Datenschutzes im weltweit größten Social Network überprüfen. Die Behörde sieht sich aber angesichts des Safe-Harbor-Abkommens dazu nicht in der Lage, weil dessen Regelung die Übertragung in die USA und dortige Speicherung als grundsätzlich sicher einstuft.

Übermäßige Verarbeitung wahrscheinlich
Im Zuge der Snowden-Enthüllungen wurde jedoch unter anderem das Geheimdienstprogramm PRISM aufgedeckt, welches eine umfassende Überwachung und Auswertung der in die USA übermittelten Daten durchführt. Schrems sieht daher den Schutz seiner Daten bei Speicherung auf US-amerikanischen Facebook-Servern verletzt und will deren Weitergabe verhindern. Der Europäische Gerichtshof sieht ebenfalls eine übermäßige Verarbeitung der Daten als recht wahrscheinlich an und hat nun das Safe-Harbor-Abkommen für ungültig erklärt. Die EU muss diesbezüglich also wieder mit den USA an den Verhandlungstisch zurück.

Konsequenzen für IT-Unternehmen
International agierende IT-Unternehmen müssen daher EU-Datenschutzregelungen auch in den USA berücksichtigen. Sofern es keine ausreichenden Richtlinien gibt, ist dann allerdings zusätzlich die explizite Einwilligung betroffener Personen zur Speicherung der Daten in den USA notwendig.

Konsequenzen für Facebook
Max Schrems wird nun voraussichtlich eine neue Beschwerde in Irland einreichen, um Facebook an der Übertragung der Daten in die USA zu hindern. Ob dies aber Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Die irische Datenschutzbehörde sieht sich nämlich für geheimdienstliche Aktivitäten wie im Fall von PRISM bislang nicht zuständig. Es erscheint daher unwahrscheinlich, dass Facebook Ireland Ltd. die Datenübertragung untersagt wird.

Weiterführende Links:

Kommentare

MacRudi06.10.15 18:10
Es erscheint daher unwahrscheinlich, dass Facebook Ireland Ltd. die Datenübertragung untersagt wird.
Geheimdienst schlägt Datenschutz. Wobei: da Herr Schrems sicherlich nicht zu den Top-Terroristen zählt, dürfte er Facebook ja eigentlich eine Zusage abringen können, dass seine Daten nur auf Anfrage im Einzelfall weitergegeben werden? Dann ist sein Datenschutz solange gewährleistet, wie es nicht die Interessen des Geheimdienstes mit Verdacht gegen ihn tangiert. Das wäre doch vernünftig.
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wurzelmac06.10.15 18:18
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MetallSnake
MetallSnake07.10.15 08:21
wurzelmac hatte leider den Link vergessen:
Das Schöne an der KI ist, dass wir endlich einen Weg gefunden haben, wie die Wirtschaft weiter wachsen kann, nachdem sie jeden Einzelnen von uns getötet hat.
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minifan1307.10.15 09:49
MacRudi

"...da Herr Schrems sicherlich nicht zu den Top-Terroristen zählt..."

Jetzt wohl schon...
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MacRudi07.10.15 11:10
minifan13
… Jetzt wohl schon...
Verkehrte Welt!
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