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Datenverlust ohne Backup - Londoner erstreitet Schadensersatz von Apple

In London hat sich der 68-jährige Deric White mit Apple angelegt. Als vertrauensvoller Besitzer eines iPhone 5 hatte er Fotos und Erinnerungen aus fünfzehn Ehejahren auf seinem Gerät gespeichert. Nur auf seinem Gerät. Es kam, wie es kommen musste: Wegen eines kleineren Fehlers brachte er sein iPhone zum Apple Store in der Regent Street. Dort wurde der Fehler behoben, aber gleichzeitig die Werkseinstellungen wiederhergestellt - alle Fotos und Kontakte waren unwiederbringlich verloren. Daraufhin verklagte White den iPhone-Konzern und erhielt nun Recht: Apple muss 1.200 Pfund Entschädigung zahlen. Ob das den Verlust ausgleichen kann, ist fraglich, doch White sieht sich David, der Goliath besiegt hat.

„Es ist ein Sieg des einfachen Mannes, der es gewagt hat, gegen einen multinationalen Konzern aufzustehen“, sagte White nach der Urteilsverkündung. „Sie haben mich dafür durch den Dreck gezogen!“ Insbesondere die Erinnerungsfotos der Hochzeitsreise vor 15 Jahren auf die Seychellen gehören zu den verlorenen Daten des Londoners, ebenso unersetzliche Aufnahmen von Nashörnern und Elefanten aus Whites Afrikareisen.

White hatte einem Mitarbeiter an der Genius Bar des Apple Stores hatte das iPhone 5 für einen Tag überlassen und fand das Gerät am folgenden Morgen ohne seine Nutzerdaten vor. Daraufhin probte er schon vor Ort den Aufstand. „Ich habe gesagt, dass ich nicht gehe, bevor ich meine Daten wiederhabe. Da müssten sie schon die Polizei rufen.“


Zunächst verlangte White 7.000 britische Pfund Schadensersatz, war dann aber zu einem Vergleich bereit, der ihm 1.000 Pfund, den Gegenwert eines Bildschirms und eines Druckers, eingebracht hätte. Doch Apple ließ sich nicht darauf ein. Als der Kläger sein Smartphone im Apple Store abgab, habe er gewusst, dass es keine Sicherheitskopie seiner Daten gab, erklärte die Apple-Anwältin Victoria Nottage. Der Angestellte an der Genius Bar habe ihn außerdem darauf hingewiesen, dass er nicht für die Unversehrtheit der Daten garantieren könne. Zuvor hatte Apple bereits verlauten lassen, dass kein materieller Schaden für White erkennbar sei.

Die Richterin urteilte nun aber, dass der Angestellte nachlässig beim Umgang mit dem iPhone des Klägers gewesen sei. Nachweislich habe White einen unwiederbringlichen Verlust von hohem persönlichen Wert erlitten. „Nur weil die Schadenshöhe schwer zu bestimmen sei, könne man dem Kläger die Ansprüche auf Kompensation nicht absprechen“, sagte Richterin Ruth Fine. Somit trägt Apple nun die Kosten des Schadensersatzes von 1.200 Pfund plus die Gerichtskosten in Höhe von 773 Pfund.

Obwohl die Strafzahlung kein echtes Problem für Apple sein dürfte, hätte es doch allen Beteiligten geholfen, wenn rechtzeitig Backups der sensiblen Daten angefertigt worden wären. Kein digitales Foto, an dem man persönlich hängt, sollte nur an einer Stelle gespeichert sein.

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Kommentare

markimark01.12.15 16:58
Wie geht's das denn?
Bilder aus 15 Jahren nur auf dem Iphone?
Wo waren die Bilder denn vorher?
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adiga
adiga01.12.15 17:06
Gute Frage. Zumindest die alten Bilder muss er noch haben. Oder er hat auch den PC entsorgt.

Aber im Prinzip liegt die Schuld bei ihm, im Apple Store fragen sie immer nach ob man Backup gemacht hat, da die Daten gelöscht werden könnten. War zumindest bei mir so und ich war schon öfters an der Regent Street.

Zudem hätte er die Kontakte auch in der Cloud speichern können, diese Menge ist umsonst.


Hm... die haben mir dort ja auch das Handy gelöscht... besser noch, durch ein neues getauscht. Soll ich sie nun auch einklagen?
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UBahn
UBahn01.12.15 17:10
Sehr merkwürdige Konstellation.
Und noch merkwürdiger ist das Urteil.
Ich war schon ein paar Mal im Apple Store wo das iPhone zurückgesetzt wurde.
Jedes Mal wurde ich eindringlich darauf hingewiesen und man ließ mich den Zurücksetzen Button klicken - unter nochmaligen Hinweis was passiert.

Das mag nicht jeder Apple Mitarbeiter so akribisch verfolgen, gleichwohl halte ich den dargestellten Sachverhalt für bedenklich.
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sonorman
sonorman01.12.15 17:24
Kann ich auch nicht nachvollziehen. So viele Daten, die zudem offenbar von großer persönlicher Bedeutung sind, ohne Backup auf nur einem Gerät zu speichern, ist schlicht fahrlässig. Dass der Kerl hier Recht bekommt, lässt mich an dem Urteilsvermögen der Richterin zweifeln.
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sunni01.12.15 17:29
Ob er sich von dem erstrittenem Geld eine geeignete Backup Lösung zulegt?
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Kirschholz
Kirschholz01.12.15 17:33
Kern der Urteilsbegründung dürfte dieser Satz gewesen sein: "Der Angestellte an der Genius Bar habe ihn außerdem darauf hingewiesen, dass er nicht für die Unversehrtheit der Daten garantieren könne."
Denn diese Formulierung impliziert mit höherer Wahrscheinlichkeit den Erhalt der Daten, statt auf deren sicheren Verlust im Rahmen der Rücksetzung hinzuweisen. Darauf dürfte der Kläger gepocht haben.

In dem Zusammenhang interessant - und ggf. lobenswert, - sollte der Mitarbeiter nicht versucht haben, sich hier im Nachhinein rauszureden. Denn dann hätte Aussage gegen Aussage gestanden und die Chancen auf eine Entschädigung wären recht dünn gewesen...
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Walter Plinge01.12.15 17:46
Keine Ahnung, ob das im genannten Fall möglich ist, aber an Apples Stelle würde ich wenn möglich in Berufung gehen. Die Fahrlässigkeit des Klägers sollte er nicht auf andere abwälzen können. Wer sehenden Auges solche Fehler macht, muss auch dafür einstehen können. Angesichts der Tatsachen könnte man genauso gut behaupten, der Kläger habe mutwillig den Verlust der Daten in Kauf genommen, um dann Schadenersatz zu erstreiten.
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MacMichael01.12.15 17:50
Solche scheinbaren Erfolge des "kleinen Mannes" zahlen immer die anderen Kunden des Unternehmens. Ich habe eigentlich keine Lust für den Datenverlust von 15 Jahre alten nirgendwo gesicherten Seychellen-Fotos anderer Leute aufzukommen, weil die zu nachlässig sind, eine Datensicherung zu machen.

Konsequenz könnte jetzt sein, dass Apple immer vorher eine Datensicherung macht, was dann für alle zu höheren Servicekosten und längeren Reparaturzeiten führt.

Toller Erfolg des "Davids"

MacMichael
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Mr BeOS
Mr BeOS01.12.15 17:59
Kirschholz
+1
adiga
Gute Frage. Zumindest die alten Bilder muss er noch haben. Oder er hat auch den PC entsorgt.
Wie kommst Du darauf das er se auf einem Rechner haben muss?
Man muss nicht zwangsläufig synchronisieren oder Fotos speichern, weder in der Cloud noch im Rechner.
Ich kenne auch solche Leute. Sie sind halt nicht rechner-affin.
Walter Plinge
Die Fahrlässigkeit des Klägers sollte er nicht auf andere abwälzen können.
Dann war Apple ebenso fahrlässig und der Mitarbeiter fair, weil ehrlich.
Apple könnte sich das vorher schriftlich anhand eines Formulars, welches der Kunde unterschreiben müße, zusichern lassen.
Wenn der Mitarbeiter zu hören bekommt das eine Fotosammlung auf dem Gerät ist und er das Gerät zurücksetzt, kann er davon ausgehen das die Fotos verloren sind.

Es scheint hier nun an einer vermeintlich kleinen Formulierung zu hängen.
Das es dazu nicht kommt, kann Apple wie beschrieben einfach ändern.

MacMichael
Du zahlst für die Leute mit Applecare, welche sich kurz vor Erscheinen des neuen Gerätes irgendetwas einfallen lassen und ihr Gerät gegen en neues tauschen damit sie einen höheren Wiederverkaufswert erzielen.
Gibt es hier im Forum einige Kandidaten, welche sich damit brüsten.

Dem Kläger vorzuwerfen das er seinen Prozess gewonnen hat ist nicht zielführend.
MacMichael
Konsequenz könnte jetzt sein, dass Apple immer vorher eine Datensicherung macht, was dann für alle zu höheren Servicekosten und längeren Reparaturzeiten führt.
Wenn Apple zu einfach in der Lage ist, muss deshalb nicht der Service teurer werden.
Vielmehr würde ich mich dann fragen warum sie das nicht längst machen....

Dienstleistung und Service.
Ulkig wie viele Unternehmer es hier gibt und wie wenige Kunden.
http://www.youtube.com/watch?v=ggCODBIfWKY ..... “Bier trinkt das Volk!“ - Macht Claus Nitzer alkoholfrei
0
verstaerker
verstaerker01.12.15 18:00
MacMichael
Solche scheinbaren Erfolge des "kleinen Mannes" zahlen immer die anderen Kunden des Unternehmens. Ich habe eigentlich keine Lust für den Datenverlust von 15 Jahre alten nirgendwo gesicherten Seychellen-Fotos anderer Leute aufzukommen, weil die zu nachlässig sind, eine Datensicherung zu machen.

Konsequenz könnte jetzt sein, dass Apple immer vorher eine Datensicherung macht, was dann für alle zu höheren Servicekosten und längeren Reparaturzeiten führt.

Toller Erfolg des "Davids"

MacMichael

wären es deine Bilder, würdest du das vermutlich etwas diffiziler sehen - eine Warnung, das ALLE Daten auf dem iPhone weg sein werden nach der Reparatur wird ja wohl drin sein
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iMäck
iMäck01.12.15 18:01
MacMichael

Mimimi...

Das regt dich auf?😂

Schon mal Gedanken gemacht das du mit deinen Krankenkassenbeiträge all die übergewichtigen bei McDonalds mit ihren Maxi Menüs mit Coke Light mit schleppst...Süßigkeiten Junkies (Hallo Diabetes!) oder Raucher...etc.
All jene verursachen später die größten Kosten bei den Kassen.
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Mr BeOS
Mr BeOS01.12.15 18:07
iMäck
Raucher...etc.
All jene verursachen später die größten Kosten bei den Kassen.
Das ist ein Irrglaube der sich immer durch die Welt zieht.
Untersuchungen haben festgestellt das dadurch das der Raucher früher stirbt, weniger Kosten verursacht. (Schmidt und Churchill mal aussen vor )
Die teuersten Jahre dürften die bei älteren Menschen liegen, welche Gerätemedizin im hohen Alter benötigen.
http://www.youtube.com/watch?v=ggCODBIfWKY ..... “Bier trinkt das Volk!“ - Macht Claus Nitzer alkoholfrei
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verstaerker
verstaerker01.12.15 18:19
also am besten ne Altersobergrenze festlegen - danach ist Sense
Mr BeOS
iMäck
Raucher...etc.
All jene verursachen später die größten Kosten bei den Kassen.
Das ist ein Irrglaube der sich immer durch die Welt zieht.
Untersuchungen haben festgestellt das dadurch das der Raucher früher stirbt, weniger Kosten verursacht. (Schmidt und Churchill mal aussen vor )
Die teuersten Jahre dürften die bei älteren Menschen liegen, welche Gerätemedizin im hohen Alter benötigen.
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ThomasNF01.12.15 18:26
verstaerker

Wie wärs mit Nachhilfeunterricht in Rechtschreibung?
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ThomasNF01.12.15 18:27
ThomasNF

Sorry der war für iMäck gedacht
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ThomasNF01.12.15 18:28
iMäck

Denk mal dran wieviel Geld der Staat an deine "Bildung" verschwendet hat.
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ThomasNF01.12.15 18:32
Mr BeOS

Und nochmal ganz speziell für dich:


Dass das daß

Warum bekomme ich diese Nachricht?
▪ Weil dich eine Person deines Bekanntenkreises, dezent aber deutlich, darauf hinweisen möchte, dass es langsam mal Zeit wird, die Wörter "das", "dass" und "daß" unterscheiden zu können.
Stell dir vor...
▪ du schreibst deine nächste Bewerbung, beispielsweise als Verkäufer bei einem Tante-Emma-Laden. Nun hat der Chef aber diese Internetseite vor dir entdeckt, und auch, wenn er vorher selbst keine Ahnung von "das" hatte, wird er dich nun für deine Fehler auslachen. Er wird voller Stolz und Schadenfreude auf deine Fehler herab blicken und deine Bewerbung genüsslich entsorgen.
Besserung
Ein paar einfache Regeln
▪ Es gibt ein paar einfache Regeln, mit denen du entscheiden kannst, welches Wort du benutzen musst. Du wirst diese Regeln nicht auswendig lernen müssen, lies sie einmal und du wirst sie nicht mehr vergessen.
1. daß?
▪ Daß (alte Rechtschreibung) wurde vollständig durch dass (neue Rechtschreibung) ersetzt.
daß
▪ Das böse sz-Wort, das mit da anfängt und auf aß endet, ist verboten! Immer. Überall.
2. dass oder das?
Nun zum interessanten Teil: "dass" oder "das". Ist auch nicht wirklich schwer.
▪ Regel Nummer 1: "das" lässt sich im Gedanken immer durch dieses, welches oder jenes ersetzen, ohne dass der Satz seinen Sinn verliert.
Das Kind ist glücklich.
Dieses Kind ist glücklich.
Wenn das nicht funktioniert, verwendet man "dass"
Ich weiß, dass sie schwimmen kann.
Ich weiß, dieses sie schwimmen kann.
Ich weiß, jenes sie schwimmen kann.
Ich weiß, welches sie schwimmen kann.

▪ Regel Nummer 2: Es gibt keine Regel, die besagt, dass nach einem Komma immer "dass" steht!
Ich fülle das Wasserglas, das halb leer ist.
Ich fülle das Wasserglas, welches halb leer ist.
Grammatische Unterscheidung
das dass
▪ Artikel oder Pronomen ▪ Konjunktion
▪ leitet einen Nebensatz ein
(a) bestimmter Artikel Das Kind ist glücklich.
"das" kann hier zur Probe durch "dieses" ersetzt werden. (b) Rela
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Dr. Seltsam
Dr. Seltsam01.12.15 18:32
Falls der Kunde vor der Prozedur nicht ordentlich aufgeklärt wurde, ist das Urteil on Ordnung.
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ThomasNF01.12.15 18:35
Dr. Seltsam

Ja so ist das in unserem Staat, die Idioten und die Verbrecher werden am besten geschützt
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ChrisK
ChrisK01.12.15 18:37
Man muss vorher immer einen Wisch unterschreiben, da wird auch sicherlich drinstehen das Apple für keinen Datenverlust haftet. Er hat es vermutlich einfach nur gut geschafft die Richterin mit seinem emotionalen "Schaden" einzulullen so dass die mal eben sämtliche Rechtsgrundlagen vergessen hat.

Außerdem toller Präzedenzfall, jetzt wird jeder Spacko der sein iPhone zurückgesetzt zurückbekommt Theater machen was da für vermeintlich unersetzliche Daten auf dem Gerät waren ... und versuchen irgendwelche Wiedergutmachungen raus zu jammern. Wie schon gesagt, schön Schaden für die anderen Kunden verursacht.
Wer anderen eine Bratwurst brät, hat ein Bratwurstbratgerät.
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verstaerker
verstaerker01.12.15 18:40
ThomasNF
verstaerkerWie wärs mit Nachhilfeunterricht in Rechtschreibung?

oh ja - und wenn dann unbedingt von dir
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ThomasNF01.12.15 18:43
verstaerker

Gerne, aber ob es was bringt?
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sonorman
sonorman01.12.15 18:50
Dr. Seltsam
Falls der Kunde vor der Prozedur nicht ordentlich aufgeklärt wurde, ist das Urteil on Ordnung.

Sehe ich anders. Unwissenheit schütz vor Strafe nicht, heißt ein Grundsatz. Und der trifft hier im Prinzip auch zu. Nur weil der Mann es nicht wusste und nicht vorher mit dem Holzhammer darauf aufmerksam gemacht wurde, dass Daten bei solchen Aktionen verloren gehen können, darf man ein Unternehmen nicht zu Ersatzzahlungen verurteilen. Sonst kommt der Nächste und klagt gegen Autobauer, weil ihm keiner gesagt hat, dass man nicht mit Vollgas gegen Wände fahren darf.
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verstaerker
verstaerker01.12.15 18:51
ThomasNF
verstaerkerGerne, aber ob es was bringt?

Ich Hoffnung. Du mich helfe?
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zacwinter01.12.15 18:57
Absolut albern. Jeder Nutzer ist für Backups selbst zuständig. Denn man muss immer damit rechnen, dass das iPhone einen technischen Defekt unterliegt. Wenn mir das iPhone ins Klo fällt, dann sind meine Daten auch verschwunden, wenn ich kein Backup gemacht habe. Sehr eigenartiges Urteil - das ist amerikanisch!
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ThomasNF01.12.15 19:00
verstaerker

Mach doch mal deinen Hauptschulabschluss nach😄
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verstaerker
verstaerker01.12.15 19:01
ich glaub du interpretierst den aufgeführten Grundsatz irgendwie falsch, dieser bezieht sich eher auf die Unwissenheit eines Täters über das Falsch-sein seines Handelns - und das er dennoch dafür haftbar ist
also z.B. wenn man mit 200km/h durch eine Baustelle fuhr , weil man das 80 Schild übersehen hatte

hier würde der Grundsatz ja das Urteil unterstützen - Apple wusste nicht das der Kunde zu blöde ist ein backup zu machen, deswegen hat man alle seine Daten gelöscht ohne ihn eindeutig zu warnen - daher Strafe verdient.
sonorman
Dr. Seltsam
Falls der Kunde vor der Prozedur nicht ordentlich aufgeklärt wurde, ist das Urteil on Ordnung.

Sehe ich anders. Unwissenheit schütz vor Strafe nicht, heißt ein Grundsatz. Und der trifft hier im Prinzip auch zu. Nur weil der Mann es nicht wusste und nicht vorher mit dem Holzhammer darauf aufmerksam gemacht wurde, dass Daten bei solchen Aktionen verloren gehen können, darf man ein Unternehmen nicht zu Ersatzzahlungen verurteilen. Sonst kommt der Nächste und klagt gegen Autobauer, weil ihm keiner gesagt hat, dass man nicht mit Vollgas gegen Wände fahren darf.
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verstaerker
verstaerker01.12.15 19:05
ThomasNF
verstaerkerMach doch mal deinen Hauptschulabschluss nach😄

du musst nicht direkt beleidigend werden, nur weil ich zu faul bin hier ordentlich zu schreiben .. jeder der will kann gut verstehen was ich schreibe.. egal ob Kommas fehlen und Zeitformen etwas durcheinander sind
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ThomasNF01.12.15 19:19
verstaerker

Oh je, faul bist du auch noch.
Aber du nimmst für dich in Anspruch, dass man deine Meinung ernst nimmt. Irgendwie stimmt da was nicht.
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marco m.
marco m.01.12.15 19:22
Walter Plinge
Keine Ahnung, ob das im genannten Fall möglich ist, aber an Apples Stelle würde ich wenn möglich in Berufung gehen.
Einen Teufel werden sie tun! Bei der Negativ-Presse, die dadurch entstehen würde werden sie sich hüten dagegen Berufung einzulegen. Und ich nehme doch an, dass man das in Zukunft vielleicht schriftlich bestätigen muss, bevor man sein Gerät zur Reparatur gibt.
Chevy Chase: Twenty years ago, we had Steve Jobs, Johnny Cash and Bob Hope. Now we have no jobs, no cash, and no hope. Please, don't let Kevin Bacon die!
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