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Das MacUpdate Developer Bundle läuft nur noch sechs Tage

Das aktuelle Bundle von MacUpdate richtet sich diesmal nicht an Endanwender, sondern in erster Linie an Entwickler. Die acht enthaltenen Programme würden im Einzelkauf 366 Dollar kostet, alle zusammen im Bundle werden jedoch für 59,99 Dollar angeboten (). Dies entspricht einem rechnerischen Rabatt von 84 Prozent - immer vorausgesetzt natürlich, man benötigt auch alle Programme und würde jedes einzeln kaufen.


Zu den Highlights des Bundles zählen Hype 3 (Webentwicklung, Normalpreis 49,99 Dollar), Flux 5.6 (Web-Design, Normalpreis 109 Dollar) sowie der File-Manager Forklift (29,95 Dollar). Ebenfalls Bestandteil des Bundles sind DeltaWalker Oro 2.1.2 (Vergleich, Merge und Sync von Dateien), Dash 3.0.2 (Doku-Bibliothek für APIs), Paw 2.2.2 (Tool für REST-Dienste), Base 2.4 (SQLite 3 Datenbank-Browser) und CodeRunner 2 (Entwicklungstool mit Unterstützung für über 20 Sprachen). Die Aktionsseite bei MUPromo bietet detailliertere Informationen zu allen Programmen.

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Kommentare

gritsch14.07.15 08:21
würden sie eine rechnung ausstellen, würd ichs kaufen - so eben nicht.

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Marcel Bresink14.07.15 08:44
Wozu braucht man in diesem (ganz speziellen) Fall eine Rechnung? Die Quittung reicht.
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gritsch14.07.15 09:14
Marcel Bresink
Wozu braucht man in diesem (ganz speziellen) Fall eine Rechnung? Die Quittung reicht.

nein, hier zumindest nicht. meine steuernummer MUSS auf der rechnung stehen. sie selbst draufzuschreiben wäre dokumentenfälschung.
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Marcel Bresink14.07.15 09:43
gritsch
meine steuernummer MUSS auf der rechnung stehen..

Nein. Das wäre nur dann der Fall, wenn die Rechnung umsatzsteuerrechtlich relevant wäre. Da der Verkäufer aber keine Niederlassung in Europa hat, hat er mit Umsatzsteuer nichts zu tun.

Du musst Dir in diesem speziellen Fall iim Reverse-Charge-VAT-Verfahren die Umsatzsteuer selbst in Rechnung stellen. Dann kannst Du sie als Vorsteuer wieder abziehen.
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gritsch14.07.15 09:58
Marcel Bresink
gritsch
meine steuernummer MUSS auf der rechnung stehen..

Nein. Das wäre nur dann der Fall, wenn die Rechnung umsatzsteuerrechtlich relevant wäre. Da der Verkäufer aber keine Niederlassung in Europa hat, hat er mit Umsatzsteuer nichts zu tun.

Du musst Dir in diesem speziellen Fall iim Reverse-Charge-VAT-Verfahren die Umsatzsteuer selbst in Rechnung stellen. Dann kannst Du sie als Vorsteuer wieder abziehen.

vielleicht ist es in deutschland so, in südtirol jedenfalls MUSS die VAT-ID auf der rechnung/steuerquittung stehen.
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Marcel Bresink14.07.15 10:23
Nach europäischem Umsatzsteuerrecht bist es Du selbst, der in diesem speziellen Fall den "Umsatzsteuerteil" der Rechnung stellen musst. Das ist nicht die Aufgabe des amerikanischen Händlers.
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macbia
macbia14.07.15 10:31
Marcel Bresink
Da der Verkäufer aber keine Niederlassung in Europa hat, hat er mit Umsatzsteuer nichts zu tun.
Das stimmt so nicht mehr, seit diesem Jahr müssen Verkäufer von digitalen Waren aus Nicht-EU-Ländern die Steuer in das Land des Käufers aus einem EU-Land abführen.
i heart my 997
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gritsch14.07.15 10:44
Marcel Bresink
Nach europäischem Umsatzsteuerrecht bist es Du selbst, der in diesem speziellen Fall den "Umsatzsteuerteil" der Rechnung stellen musst. Das ist nicht die Aufgabe des amerikanischen Händlers.

es geht mir nichtmal um die umsatzsteuer sondern generell um die rechnung/quittung. die ist einfach nicht gültig (absetzbar) wenn meine steuernummer nicht vermerkt ist.
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Marcel Bresink14.07.15 11:23
macbia
Das stimmt so nicht mehr, seit diesem Jahr müssen Verkäufer von digitalen Waren aus Nicht-EU-Ländern die Steuer in das Land des Käufers aus einem EU-Land abführen.

Das spielt hier keine Rolle, denn diese Änderung bezieht sich nur auf Käufer, die keine VAT-ID haben.
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macbia
macbia14.07.15 11:23
Na dann setzt du das halt nicht ab und dir geht ein Euro Steuererleichterung durch die Lappen.

Wie kleinkariert kann man denn eigentlich noch sein?

Marcel Bresink
Das spielt hier keine Rolle, denn diese Änderung bezieht sich nur auf Käufer, die keine VAT-ID haben.
Trotzdem stimmt deine Grundaussage nicht. Und wenn es keine Möglichkeit gibt eine VAT-ID beim Kauf einzugeben, dann muss man die auch erst mal bezahlen.
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gritsch14.07.15 11:28
macbia
Na dann setzt du das halt nicht ab und dir geht ein Euro Steuererleichterung durch die Lappen.

Wie kleinkariert kann man denn eigentlich noch sein?

es geht ums prinzip. und warum soll ich 50 euro aus meiner tasche bezahlen wenn ichs korrekterweise für 25 bekommen würde. (es geht hier ja um arbeitsprogramme und um kein spiele-bundle für den privaten gebrauch).
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macbia
macbia14.07.15 11:33
Deswegen schrieb ich ja kleinkariert, dann kauf es halt nicht und erwerbe stattdessen die Einzelprogramme, da bekommst du dann sicher auch deine korrekte Rechnung.

Und gerade weil es um Arbeitsprogramme geht ist es lächerlich, die 25 EUR hast du in eine viertel Stunde wieder raus.

Aber ok, bleib du mal bei deinen Prinzipien.
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gritsch14.07.15 11:40
macbia
Deswegen schrieb ich ja kleinkariert, dann kauf es halt nicht und erwerbe stattdessen die Einzelprogramme, da bekommst du dann sicher auch deine korrekte Rechnung.

Und gerade weil es um Arbeitsprogramme geht ist es lächerlich, die 25 EUR hast du in eine viertel Stunde wieder raus.

Aber ok, bleib du mal bei deinen Prinzipien.

ich brauch die ja nicht alle. bzw besitze schon einige davon.
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Marcel Bresink14.07.15 11:40
macbia
Trotzdem stimmt deine Grundaussage nicht. Und wenn es keine Möglichkeit gibt eine VAT-ID beim Kauf einzugeben, dann muss man die auch erst mal bezahlen.

Nein, die Aussage stimmt hundertprozentig für den Fall, um den es hier geht.

Und in diesem speziellen Fall wird die Umsatzsteuer nur "virtuell" bezahlt. Der Käufer ist verpflichtet, sie sich selbst in seinem Land im Reverse-Charge-Verfahren zu berechnen und schuldet diese formal dem Finanzamt. Gleichzeitig zieht er sie als Vorsteuer wieder ab und bekommt sie zurückerstattet.
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valcoholic
valcoholic14.07.15 19:14
macbia
Deswegen schrieb ich ja kleinkariert, dann kauf es halt nicht und erwerbe stattdessen die Einzelprogramme, da bekommst du dann sicher auch deine korrekte Rechnung.

Und gerade weil es um Arbeitsprogramme geht ist es lächerlich, die 25 EUR hast du in eine viertel Stunde wieder raus.

Aber ok, bleib du mal bei deinen Prinzipien.

1. Gehts nicht um 1 Euro wie du anfangs unterstellt hast und er dann berichtigt hat
2. Ist es nicht kleinkariert, wenn man eben was für die Arbeit absetzen will und sich drüber beschwert, dass man diese Möglichkeit nicht hat
3. Wenn du dir sowas Gefallen lässt oder dir ohnehin keine Gedanken um's Geld machen musst, ist das wunderbar für dich, respektiere aber dass nicht jeder mit solchem Glück gesegnet ist.
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