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Apple gewährt Mitarbeitern längere Elternpausen und Vergütungen

In einem Rundschreiben hat Apples Personalleiterin Denise Young Smith weitere Verbesserungen für Mitarbeiter bei Apple und Apple Retail angekündigt. Unter anderem gewährt Apple zukünftig längere Elternpausen von 6 bis 18 Wochen, Vergütungen für Fortbildungen und ein erweitertes Spendenprogramm. Ebenfalls will Apple subventionierte Studienkredite bereitstellen und im Todesfall Aktienoptionen sofort auszahlen.

Gegenüber Fortune sieht Young Smith darin notwendige Maßnahmen, um mittlerweile vier Mitarbeiter-Generationen bei Apple zu unterstützen. Zudem will Young Smith, die seit Anfang des Jahres als Apples HR-Chefin (Human Resources) tätig ist, möglichst viele Verbesserungen weltweit allen Mitarbeitern zugänglich machen, egal ob diese festangestellt sind oder auf Stundenbasis bei Apple arbeiten.

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Kommentare

Ritchey
Ritchey03.10.14 12:55
Dazu muss man wissen, dass per Gesetz 6 Wochen vorgeschrieben sind (es ist dabei dem Arbeitgeber überlassen, ob die Beschäftigte in dieser Zeit weiter bezahlt wird).
Die Mutter kann theoretisch bis zum letzten Tag vor der Geburt arbeiten gehen. Entscheidet sie jedoch früher zu Hause zu bleiben (kann man ja nicht immer so genau planen)zählen diese Tage (oder Wochen) bereits für die insgesamt 6 Wochen.
Für einen Kaiserschnitt oder Komplikationen wird man ganz normal krank geschrieben.
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Stann03.10.14 13:01
Ritchey
Dazu muss man wissen, dass per Gesetz 6 Wochen vorgeschrieben sind (es ist dabei dem Arbeitgeber überlassen, ob die Beschäftigte in dieser Zeit weiter bezahlt wird).
Die Mutter kann theoretisch bis zum letzten Tag vor der Geburt arbeiten gehen. Entscheidet sie jedoch früher zu Hause zu bleiben (kann man ja nicht immer so genau planen)zählen diese Tage (oder Wochen) bereits für die insgesamt 6 Wochen.
Für einen Kaiserschnitt oder Komplikationen wird man ganz normal krank geschrieben.

Das gilt in Deutschland... Hier geht es um Apple international gesehen. Selbstverständlich geht Gesetz auch für Apple über eigene Entscheidungen...
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camaso
camaso03.10.14 13:39
Und für Väter sieht's meist düster aus, grad wieder bestätigt in der Schweiz:
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o.wunder
o.wunder03.10.14 13:41
Ritchey
Danke für die Infos.

Gute Sache was Apple dort macht. Hartes Leben dort.
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Tirabo03.10.14 19:17
Ritchey
Dazu muss man wissen, dass per Gesetz 6 Wochen vorgeschrieben sind (es ist dabei dem Arbeitgeber überlassen, ob die Beschäftigte in dieser Zeit weiter bezahlt wird).
Die Mutter kann theoretisch bis zum letzten Tag vor der Geburt arbeiten gehen. Entscheidet sie jedoch früher zu Hause zu bleiben (kann man ja nicht immer so genau planen)zählen diese Tage (oder Wochen) bereits für die insgesamt 6 Wochen.
Für einen Kaiserschnitt oder Komplikationen wird man ganz normal krank geschrieben.
Stann
Das gilt in Deutschland... Hier geht es um Apple international gesehen. Selbstverständlich geht Gesetz auch für Apple über eigene Entscheidungen...
o.wunder
Ritchey
Danke für die Infos.
Gute Sache was Apple dort macht. Hartes Leben dort.

Stan, ja, wenn es dann mal für Deutschland richtig wäre:

Es gibt sog. Beschäftigungsverbote und Mutterschaftsurlaub

Also, 6 Wochen vor der Entbindung und bis zu 8 Wochen nach der Entbindung stehen Schwangeren Frauen zu:

§ 3 und §4: "(1) Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von
zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2, der nicht in Anspruch genommen werden konnte. Beim Tod ihres Kindes kann die Mutter auf ihr ausdrückliches Verlangen ausnahmsweise schon vor Ablauf dieser Fristen, aber noch nicht in den ersten zwei Wochen nach der Entbindung, wieder beschäftigt werden, wenn nach ärztlichem Zeugnis nichts dagegen spricht. Sie kann ihre
Erklärung jederzeit widerrufen.*)"

Es gibt auch ein Kündigungsverbot während der Schwangerschaft und bis zu 4 Monate nach der Entbindung.

Die Behauptung, dass dem Arbeitgeber überlassen bleibt, ob er zahlt oder nicht, wäre dann aber sowas von falsch. Bei Beschäftigungsverbote zahlt der Arbeitgeber, bei Mutterschaftsurlaub die Krankenversicherung, sofern welche da ist, sonst der Bund. Ansonsten zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss als Differenz.(§14)

Über die ganze Zeit der oben im Gesetz genannten Fristen stehen den schwangeren Frauen eine Bezahlung zu. Es ist im Mutterschutzgesetz haargenau geregelt, aber auch komplexer, da die Bezahlung sowohl vom Arbeitgeber als auch von der Krankenversicherung, auch gemischt folgen kann. Wie gesagt, es ist genau geregelt. eine schwangere braucht sich also nicht sorgen machen. Der Arbeitgeber hat diesen Bestimmungen Folge zu leisten, ansonsten macht er sich strafbar.

Steht alles hier

Vielleicht beschreibt Ritchey wirklich das Gesetz für die USA. In Deutschland aber ist es besser.
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Apfelbutz
Apfelbutz03.10.14 19:55
Tirabo

Vielleicht beschreibt Ritchey wirklich das Gesetz für die USA. In Deutschland aber ist es besser.

Vermutlich werden dann diese Standards auch in Deutschland gelten.

Was für Amerikaner gut ist ist für Deutsche mehr als gut genug.
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