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Apple gegen Veröffentlichung von Steve-Jobs-Video

Apples Anwälte haben alle Hände voll zu tun. Wegen des Vorwurfs von Kartellrechtsverletzungen beim Zusammenspiel von iPod und iTunes Store steht das Unternehmen aus Cupertino momentan vor Gericht. Die Medien interessiert dabei ein Beweismittel ganz besonders. Es ist eine zweistündige Videoaufnahme des durch seine Krebserkrankung schon sehr geschwächten Steve Jobs kurz vor seinem Tod im Jahr 2011. Darin soll zu sehen sein, wie Jobs plante, Konkurrenzprodukte mit unlauteren Methoden vom Markt zu verdrängen.

Diverse Medienvertreter setzen sich nun dafür ein, das Video veröffentlichen zu dürfen und begründen das so: „Wegen des großen öffentlichen Interesses an dem posthumen Erscheinen von Steve Jobs vor Gericht gibt es einfach keinen Grund, den öffentlichen Zugang zu der Videoaufnahme zu verbieten.“

Apple sieht das anders: „Der Nutzen, ihn nochmal zu sehen – in seinem schwarzen Rollkragenpulli und schon sehr krank – ist gering. Was sie (die Medien) wollen, ist ein toter Mann, und sie wollen ihn dem Rest der Welt vorführen.“

Apples Anwälte argumentieren, dass das Video nicht als offizielles Beweisstück vom Gericht geführt werde und daher die Presse auch kein Anrecht darauf habe. Es ist nun an der Richterin Yvonne Rogers zu entscheiden, ob die Jobs-Aufnahme veröffentlicht wird. Die Medienvertreter haben noch bis Ende der Woche Zeit, um dem Gericht zu erklären, warum das Video im Fernsehen und Internet ausgestrahlt werden soll.


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Kommentare

BudSpencer10.12.14 10:09
Veröffentlichen sollten die dieses Video genauso wenig wie die Videos vom IS wo Menschen geköpft werden.

Doch sollte er so etwas gesagt haben "Darin soll zu sehen sein, wie Jobs plante, Konkurrenzprodukte mit unlauteren Methoden vom Markt zu verdrängen.", dann sollte es sehr wohl als Beweis gelten.
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jogoto10.12.14 10:13
Leichenfledderei! Dass Jobs gerne mal den Vernichtungsfeldzug gegen die Konkurrenz angekündigt hat, ist doch allgemein bekannt. Welchen Nutzen das Video für die Öffentlichkeitshaben soll außer niedere Triebe zu befriedigen, ist mir ein Rätsel.
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Grolox10.12.14 10:15
Solche Sachen sollte man ruhen lassen.
Ich glaube die USA hat größere Probleme
als ein Video eines sterbenden Mannes zu sehen.

Da sie gerade so am aufdecken geheimer Protokolle sind.....
Ich würde gern wissen ob sie wirklich auf dem Mond waren
und wer Kennedy ermordet hat und was haben sie auf
Area 51 verbuddelt.

Bud Spencer .....hätte , wollte , könnte ...ist nicht
gemacht , somit Bedeutungslos für den Fall.
Wenn du sagst du willst jemand umbringen wirst
du auch erst verhaftet wenn du es auch getan hast.
Das wäre somit auch erst ein Beweis für etwas ,
wenn man es getan hätte.:-Y

genau ...jogoto
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__18068210.12.14 10:17
Absolute Geschmacklosigkeit und völlig unnötig, dies öffentlich machen zu wollen... das hat mit der Sache an sich nichts zu tun. Selbst wenn im Video eine Aussage hierzu festzustellen wäre heißt das noch lange nicht, dass das auch tatsächlich ausgeführt wurde... oder wird.
Eigentlich ist ein Kommentar hierzu schon reine Zeitverschwendung.
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iGod10.12.14 10:31
Zwei Stunden? Passt perfekt fürs Kino, könnte interessanter sein als diese ganzen anderen Jobs Filme, die sowieso nichts neues ans Licht bringen.
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Mac7110.12.14 10:32
Ich finde es absolut geschmacklos das Video der Öffentlichkeit zu zeigen, sie sollen den Mann seinen Frieden lassen.
Sollte er so etwas gesagt haben, können sie es intern bei Gericht begutachten aber nicht der Öffentlichkeit verfügbar machen.
Ist meine Ansicht, finde das absolut Unterste Schublade!.
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Mac7110.12.14 10:34
Madlook
Absolute Geschmacklosigkeit und völlig unnötig, dies öffentlich machen zu wollen... das hat mit der Sache an sich nichts zu tun. Selbst wenn im Video eine Aussage hierzu festzustellen wäre heißt das noch lange nicht, dass das auch tatsächlich ausgeführt wurde... oder wird.
Eigentlich ist ein Kommentar hierzu schon reine Zeitverschwendung.

Sehe ich ebenso.
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Retrax10.12.14 10:39
Ihr findet es alle (zu Recht) geschmacklos.

ABER _anschauen_ würdet ihr es dann trotzdem auch...

Daher: lasst doch die heuchlerischen Gutmenschen-Phrasen stecken.
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BudSpencer10.12.14 10:43
Grolox
Ich würde gern wissen ob sie wirklich auf dem Mond waren
Natürlich waren die auf dem Mond, wieso auch nicht.
und wer Kennedy ermordet hat und was haben sie auf
Area 51 verbuddelt.
Du schaust/liest zu viel Verschwörungen.

- Natürlich waren die auf dem Mond, wäre dem nicht so hätten die Russen/China/ das schon längst der Welt mitgeteilt.
- Der Mörder von kennedy ist doch bekannt.
- Es ist doch egal was in Area51 getestet wurde, eines ist klar, Ausserirdische waren da sicher niemals.
Wieso, erklärt Professor Lesch sehr gut (google= BR Alpha Centauri Lesch)
Grolox
BudSpencer .....hätte , wollte , könnte ...ist nicht
gemacht , somit Bedeutungslos für den Fall.
Wenn du sagst du willst jemand umbringen wirst
du auch erst verhaftet wenn du es auch getan hast.
Das wäre somit auch erst ein Beweis für etwas ,
wenn man es getan hätte.:-Y

Der Unterschied ist nur, dass Dateien verschwunden sind, somit also nicht nur hätte...
Apple steht schon nicht ohne Grund vor Gericht.
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sierkb10.12.14 10:54
Kommt wohl drauf an, wann und wo das Video aufgenommen worden ist. Immerhin ist er auch, von der Krankheit schon gezeichnet und geschwächt, auf Apples Präsentationsbühne gewesen und hat vor der gesamten Weltöffentlichkeit Keynotes abgehalten und Produkte vorgestellt, seine letzte Keynote hielt er im Juni 2011, 4 Monate später im Oktober 2011 verstarb er. Damals hat auch niemand pikiert reagiert und sich verschnupft geäußert darüber, dass er von der Krankheit sehr gezeichnet da kurz vor seinem Tod noch auf der Bühne herumturnte – im Gegenteil: er erntete Respekt und Anerkennung dafür.



Bezeichnend und vielsagend nach dieser letzten Keynote vom Juni 2011 dieses Foto hier, das ihn sichtlich erschöpft an der Seite seiner Ehefrau zeigt:



Von daher kann man vor diesem Hintergrund geteilter Meinung drüber sein, ob eine Veröffentlichung des jetzt infragestehenden Videos nun pietätvoll und zielführend ist ist oder nicht.

Apple hat natürlich kein Interesse daran an der öffentlichen Demontage ihres einstigen Idols, PR-technisch dürfte das ein Desaster sein, wenn derlei unterstellten Worte wie hier vorgeworfen in Wort und bewegtem Bild im Original aus dem Mund ihres Idols kommen und einer breiten Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden. Das wird das Hauptmotiv sein, warum Apple dieses Video jetzt verhindern will oder zumindest dessen Verbreitung so einschränken will, dass es nur einem kleinen Kreis gezeigt wird. Verbreiten wird es sich in Zeiten von Youtube & Co. sowieso, irgendwie wird es die breite Masse schon erreichen, irgendwer wird es im Zweifel schon leaken und es einer weiten Verbreitung zuführen. Streisand-Effekt eben: . Schon allein um dem Streisand-Effekt vorzubeugen, sollte es Apples eigenes Interesse sein, hier nachzugeben. Sonst geht der Schuss erst recht nach hinten los, das Video verbreitet sich erst recht, und es tritt dann genau das ein, was Apple am wenigsten will und unter Kontrolle hat.
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sierkb10.12.14 11:07
Erinnerungen werden in dieser Sache wach in puncto Bill Gates' öffentlicher Selbstdemontage vor Gericht 1998, als er, per Video alles schön minutiös dokumentiert, wie ein kleiner Schuljunge, den man beim Schummeln erwischt hatte, dem Richter Rede und Antwort stehen musste und dabei größtenteils sehr kleinlaut und betreten schweigend auf gewisse bohrende Fragen alles andere als eine gute Figur machte und sein Verhalten besonders in bestimmten Situationen wie ein Schuldeingeständnis wirkte (was es wohl auch war): , , , .
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ilig
ilig10.12.14 11:31
1. Die Medien interessiert dabei ein Beweismittel ganz besonders.
2. dass das Video nicht als offizielles Beweisstück vom Gericht geführt werde
3. Es ist nun an der Richterin Yvonne Rogers zu entscheiden, ob die Jobs-Aufnahme veröffentlicht wird.
Wenn 2. stimmt kann 1. nicht stimmen und es gibt dann auch keinen Grund für 3. Und aus der Tatsache, dass SJ im Juni 2011 freiwillig vor der gesamten Weltöffentlichkeit eine Keynote abgehalten und Produkte vorgestellt hat, kann keine Begründung dafür sein, dass irgendwelche Medien ein Recht auf die Veröffentlichung dieses Videos haben.

Selbst wenn das Video im Nachhinein als Beweismittel zugelassen würde, sehe ich immer noch keinen Grund, dieses Video medienwirksam auszuschlachten. Wenn das Video tatsächlich Beweise liefert, dann muss Apple juristisch zur Verantwortung gezogen werden – richtig. Ein Rechtsanspruch für die Medien – wer immer diese sein mögen – dieses Video öffentlich zu machen, lässt sich m.E. auch bei einer Verurteilung Apples nicht ableiten.
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Deppomat10.12.14 11:32
Die Argumentation der Pressevertreter ist super.
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ilig
ilig10.12.14 11:45
Es stellt sich m.E. auch die Frage, wieso das Video als Beweismittel Bedeutung haben soll. Wenn, dann doch wohl das, was SJ darin sagt, also die Audio-Spur. Dazu braucht man nicht die Video-Spur um einen totkranken Menschen vorzuführen.
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torfdin10.12.14 11:47
Sowas hätte es unter Steve Jobs nie gegeben
...
immer locker bleiben - sag' ich, immer locker bleiben [Fanta 4]
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sierkb10.12.14 11:51
heise (08.12.2014): iTunes-Monopol-Klage: Steve Jobs kommt zu Wort :

heise
iTunes-Monopol-Klage: Steve Jobs kommt zu Wort

In einer Aufzeichnung betont der verstorbene Apple-Chef, die enge Verknüpfung zwischen iTunes und iPod sei eine Bestimmung der Musik-Labels gewesen. Den Ausschluss von Wettbewerbern erklärte Jobs zum "Kollateralschaden".

Im Sammelklageverfahren über die enge Verknüpfung von iTunes und iPod kam inzwischen auch Steve Jobs zu Wort – in einer sechs Monate vor seinem Tod im Jahr 2011 aufgezeichneten eidesstattlichen Aussage, die in einer Anhörung am vergangenen Freitag gezeigt wurde. Dies berichtet CNET .
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o.wunder
o.wunder10.12.14 11:59
Es sollte doch ausreichen es als Beweis vor Gericht zu verwenden. Warum muss das posthum vor die Öffentlichkeit gezerrt werden?

Viel wichtiger ist doch, was Apple tatsächlich an unlauteren Maßnahmen durchgeführt hat und nicht was Steve Jobs vorhatte, bzw sich ausgedacht hatte, es aber wohl kaum noch umgesetzt hat.
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sierkb10.12.14 12:02
ilig
Es stellt sich m.E. auch die Frage, wieso das Video als Beweismittel Bedeutung haben soll. Wenn, dann doch wohl das, was SJ darin sagt, also die Audio-Spur. Dazu braucht man nicht die Video-Spur um einen totkranken Menschen vorzuführen.

Das Video ist, so ist also zu lesen, 6 Monate vor seinem Tod entstanden, die darin enthaltene Aussage an Eides statt beglaubigt, so ist zu lesen, also im März/April/Mai 2011. Im Juni 2011 stand Jobs noch auf der Bühne, hat seine Keynote abgehalten, da hatte hat sich niemand drüber beschwert, da war er also offenbar noch gesund genug, um auf der Bühne zu stehen und sich der Öffentlichkeit zu präsentieren. Und wenn man nun ein Video freigeben soll, das ihn sogar 6 Monate vorher zeigt, soll das ein Vorführen der Person sein, wo er sich noch im Juni selber so der Öffentlichkeit auf großer Bühne präsentiert hat? Come on. Mal die Kirche im Dorf lassen. Genau wegen dieser Diskrepanz in der Logik werden wohl die Medienvertreter um die Freigabe dieses Video bitten. Steve Jobs höchstselbst hatte sich da öffentlich und medienwirksam exponiert und das noch zu einem viel späteren Zeitpunkt als dieses Video offenbar alt ist. Was gibt es da aus Sicht der Medienvertreter als dem Auge und Ohr der veröffentlichten Meinung diesbzgl. zurückzuhalten und mit welcher nachvollziehbaren und plausiblen Begründung? Nicht immer nur die Rosinen rauspicken, welche Apples PR nutzen, wenn es um die Außendarstellung Apples und deren einstiger Leitfigur Steve Jobs' geht. Genau darum geht es jetzt, um die Klärung dieser Frage.
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dom_beta10.12.14 12:07
und wo kann man das Video downloaden?
...
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iGod10.12.14 12:08
Die Argumentation hier ist auch super von einigen. Waren noch nie in den USA geschweige denn in einer Universität dort aber können das Rechtssystem dort scheinbar erklären. ❤️
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ilig
ilig10.12.14 12:44
sierkb
„Wegen des großen öffentlichen Interesses an dem posthumen Erscheinen von Steve Jobs vor Gericht gibt es einfach keinen Grund, den öffentlichen Zugang zu der Videoaufnahme zu verbieten.“
Hältst Du das für eine plausible Begründung, ein Recht auf die Veröffentlichung zu bekommen? Du zitierst mich. Du beantwortest aber nicht die darin von mir gestellte Frage.
werden wohl die Medienvertreter um die Freigabe dieses Video bitten
Die bitten nicht, die wollen das Recht darauf.
wenn es um die Außendarstellung Apples und deren einstiger Leitfigur Steve Jobs' geht. Genau darum geht es jetzt, um die Klärung dieser Frage.
Sicher? Hier geht es um die juristische Klärung des Vorwurfs von Kartellrechtsverletzungen. Dazu braucht es nicht das Video, dazu reicht, was SJ in diesen 2 Stunden gesagt hat und nicht wie er es gesagt hat.
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sierkb10.12.14 13:17
ilig
Hältst Du das für eine plausible Begründung, ein Recht auf die Veröffentlichung zu bekommen? Du zitierst mich. Du beantwortest aber nicht die darin von mir gestellte Frage.

Jepp, was spräche dagegen? Schließlich war sich Steve Jobs 6 Monate später auch nicht zu schade, in einem mindestens genauso schlechtem, wenn nicht sogar noch schlechterem Zustand auf die Bühne zu gehen und sich der breiten Öffentlichkeit zu zeigen bzw. Produkte vorzuführen. Nur weil er in dem Video was sagt, das vermutlich ihm und Apple nicht zum Vorteil gereicht, sondern ein anderes Bild zeigt als das was auf der großen Bühne PR-technisch positiv gemalt und gefeiert worden ist, soll das auf einmal ein Punkt sein, dass man das von der Öffentlichkeit fernhält? Um auf Krampf ein ausschließlich positives Bild von Steve Jobs im Gedächtnis der Öffentlichkeit zu belassen, obwohl er auch negative Seiten hatte und auch Negatives aus seinem Mund kam, das diesmal sogar per Video offenbar festgehalten ist?
Ich glaube schon, dass die betreffenden Medienvertreter genau das hier jetzt im Kopf haben, wenn sie um Freigabe des Video bitten. Ansonsten reihen sie sich weiter ein in die von Apple seit Jahren manipulativ gesteuerte PR-Maschinerie und unterwerfen sich dieser willig, die natürlich nur ein positives und heroisches Bild ihres einstigen Lenkers in der Öffentlichkeit verankern will, auf dass dieses Bild überlebe und weiter zelebriert werde.
sierkb
werden wohl die Medienvertreter um die Freigabe dieses Video bitten
Die bitten nicht, die wollen das Recht darauf.

Die können gar kein Recht darauf haben, das Recht an dem Video hat dessen Urheber. Die Medienvertreter können höchstens versuchen ein Recht geltend machen, es einer größeren Öffentlichkeit zeigen und verbreiten zu dürfen, eben wegen des öffentlichen Interesses und des Interesses an der öffentlichen Person Steve Jobs. Und das öffentliche Interesse kann und darf es NICHT sein, Steve Jobs nur so zu sehen und von hm zu wissen, wie Apple ihn gerne aus PR-taktischen Gründen gerne gesehen hätte. Sondern wie er wirklich und tatsächlich war. Also ungeschminkt und ungeschönt, mit allen seinen Fehlern und Schwächen. Die Zeiten der großen Heroisierung sind vorbei. Spätestens seit Isaacssons Biografie schaut man da gerne mal mehr hinter die Fassade, hinter die Kulisse, lässt sich von Apples gesteuerter PR und der Heroisierung Steve Jobs' nicht mehr so leicht blenden. Was Apple aus PR-taktischen Dingen will und was das Interesse der Öffentlichkeit ist, das sind zwei Paar verschiedene Schuhe. Die Richterin wird entscheiden und ihre Entscheidung begründen. Schaun mer mal.
wenn es um die Außendarstellung Apples und deren einstiger Leitfigur Steve Jobs' geht. Genau darum geht es jetzt, um die Klärung dieser Frage.
Sicher? Hier geht es um die juristische Klärung des Vorwurfs von Kartellrechtsverletzungen. Dazu braucht es nicht das Video, dazu reicht, was SJ in diesen 2 Stunden gesagt hat und nicht wie er es gesagt hat.
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Es geht darum, dass dieses offenbar beeidigte Video in Wort, Ton UND Bild ein möglicherweise recht aussagekräftiges Dokument ist oder als solches angesehen werden kann, aussagekräftiger als andere Dokumente. Und dass gerade deswegen, weil es offenbar in Wort, Ton und Bild dokumentiert, dass und wie Steve Jobs das höchstselbst sagt, es erst recht von öffentlichem Interesse sein könnte. Eben um sich von der jahrelang praktizierten Apple'schen Propaganda mal ganz bewusst zu distanzieren und abzugrenzen und ein unabhängiges Bild zu zeigen, ein schonungsloses, ein Bild, das nicht bestimmt ist von Apples PR-Strategen. Ist damals mit Microsofts Bill Gates auch so passiert. Warum sollte Steve Jobs davon verschont bleiben? Nur weil Apple das gerne anders hätte, weil sie gerne ein anderes, positiveres Bild von Steve Jobs in den Köpfen der Menschen etabliert hätte? Kann die öffentliche Meinung und unabhängige Presse eigentlich keine Rücksicht drauf nehmen, zumindest versuchen sollten sie es, sich nicht zum willfährigen Gehilfen der PR-Abteilung einer Firma zu machen. Die zuständige Richterin wird's klären, und sie wird es erklären, und ihrer Entscheidung ist dann Rechnung zu tragen, egal wie sie ausfallen wird. Warten wir also mal ab, was sie entscheiden wird, und egal wie sie entscheiden wird, wir schlucken das dann ohne zu murren. So jedenfalls meine Sichtweise bis hierhin.
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zod198810.12.14 14:03
dom_beta
und wo kann man das Video downloaden?

Ja noch nirgends, darum geht es ja.
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ilig
ilig10.12.14 14:08
sierkb
Es geht hier nicht um meine oder Deine Sichtweise, auf die Du natürlich ein Recht hast. Es geht auch nicht um ein schonungsloses Bild von SJ oder Apple. Und nein, es geht auch nicht darum, wie Steve Jobs das höchstselbst gesagt hat. Es kann ja wohl nicht darum gehen, im Bild zu dokumentieren, wie sympathisch oder unsympathisch seine Worte, seine Aussagen rüber kommen. Es geht um die Inhalte seiner Aussagen, um juristisch verwertbare Fakten. Hier geht es ausschließlich darum, den Vorwurf von Kartellrechtsverletzungen juristisch zu klären – und zwar ohne Ansehen der Person oder des Unternehmens. Oder gibt es in den USA andere Rechtsgrundlage als bei uns? Das will ich nicht ausschließen – im Sinne der Rechtsstaatlichkeit würde ich es allerdings bedauern.
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sierkb10.12.14 14:10
ilig:

Das alles bewertet (auch das, worum es geht und worum es nicht geht und auch Du ja jetzt schon bestimmst, worum es geht und worum es nicht geht – das zu bewerten und zu entscheiden, worum es geht und worum es nicht geht und ob es relevant ist oder nicht und wenn ja in welchem Maße und für wen, ob und wie Steve Jobs was gesagt hat und ob es relevant ist oder nicht für das Verfahren und die Öffentlichkeit, obliegt ihr und nicht Dir und auch nicht mir ) und entscheidet die Richterin. Also abwarten. Ich füge mich dem. Ich habe bisher nur argumentiert, dass es ein berechtigtes Interesse geben kann. Die Richterin entscheidet, ob und wenn ja was, wem und wieviel.
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ilig
ilig10.12.14 14:14
sierkb
Und das öffentliche Interesse kann und darf es NICHT sein, Steve Jobs nur so zu sehen und von hm zu wissen, wie Apple ihn gerne aus PR-taktischen Gründen gerne gesehen hätte. Sondern wie er wirklich und tatsächlich war. Also ungeschminkt und ungeschönt, mit allen seinen Fehlern und Schwächen. Die Zeiten der großen Heroisierung sind vorbei.
Darum geht es? Das bewertet und entscheidet die Richterin? Ich bestimme in dem Fall übrigens gar nichts. Ich versuche lediglich, mich an Fakten zu halten.
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sierkb10.12.14 14:21
ilig
sierkb
Und das öffentliche Interesse kann und darf es NICHT sein, Steve Jobs nur so zu sehen und von hm zu wissen, wie Apple ihn gerne aus PR-taktischen Gründen gerne gesehen hätte. Sondern wie er wirklich und tatsächlich war. Also ungeschminkt und ungeschönt, mit allen seinen Fehlern und Schwächen. Die Zeiten der großen Heroisierung sind vorbei.
Das bewertet und entscheidet die Richterin?

Ja, wer denn sonst? Etwa Du? Oder ich? Die Richterin entscheidet, mit diesem Wissen im Hinterkopf, dass die Medienöffentlichkeit da Interesse angemeldet hat, ob dieses Video freigegeben werden soll oder nicht. Sie wägt ab zwischen dem persönlichen Schutzinteresse eines Steve Jobs und seiner Familie und dem angemeldeten Interesse der Öffentlichkeit in Form der Medien. Wer sonst wenn nicht sie soll darüber entscheiden?
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ilig
ilig10.12.14 14:40
Interesse der Öffentlichkeit in Form der Medien? Es ist ja wohl eher so, dass die Medien das öffentlich Interess (mit)prägen und nicht selbst eine Form der öffentlichen Interesse sind.
Und das öffentliche Interesse kann und darf es NICHT sein
Seit wann entscheiden Gerichte, was das öffentliche Interesse sein kann oder darf? Gerichte können lediglich rechlich begründetes öffentliches Interesse auf Basis geltender Gesetze feststellen.
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sierkb10.12.14 14:47
ilig:

Willst Du jetzt hier Rosinen picken und wenden um vom Eigentlichen ablenken? Du hast mich genau richtig verstanden und bringst es jetzt nochmal in Deinen Worten zum Ausdruck, ohne tatsächlich inhaltlich anderes zu sagen (u.a. mit Deinem zweiten und Deinem letzten Satz). Womit also hast Du jetzt ein Akzeptanzproblem? Ich weiß gar nicht, worüber wir hier uns hier wieder die Köppe heißreden. Warte die Entscheidung bzw. Entscheidungen der Richterin ab, sie ist Herrin des Verfahrens, und fertig ist die Laube.
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ilig
ilig10.12.14 15:48
sierkb
10.12.14 14:21 habe ich Dich zitiert und Dich gefragt, ob die Richterin darüber
Und das öffentliche Interesse kann und darf es NICHT sein etcetera
zu entscheiden hat. 10.12.14 14:40 habe ich geschrieben, Gerichte können lediglich rechllich begründetes öffentliches Interesse auf Basis geltender Gesetze feststellen.Was ist an dieser meiner Aussage falsch? Was hat das mit Rosinen picken und vom Eigentlichen ablenken zu tun?
Und nochmals.
(Zitat 2) Und das öffentliche Interesse kann und darf es NICHT sein, Steve Jobs nur so zu sehen und von hm zu wissen, wie Apple ihn gerne aus PR-taktischen Gründen gerne gesehen hätte. Sondern wie er wirklich und tatsächlich war. Also ungeschminkt und ungeschönt, mit allen seinen Fehlern und Schwächen. Die Zeiten der großen Heroisierung sind vorbei.
Genau darüber (Zitat 2) hat ein Gericht, m.E. nicht zu entscheiden. Sondern: Gerichte können lediglich rechtlich begründetes öffentliches Interesse auf Basis geltender Gesetze feststellen. Das ist sehr wohl ein, für Dich vielleicht zu feiner, inhaltlicher Unterschied.

Interessant, dass Du meine Aussage
Es geht um die Inhalte seiner Aussagen, um juristisch verwertbare Fakten. Hier geht es ausschließlich darum, den Vorwurf von Kartellrechtsverletzungen juristisch zu klären – und zwar ohne Ansehen der Person oder des Unternehmens.
ignorierst. Liegt es daran, dass ohne Ansehen der Person oder des Unternehmens bedeutet, dass es bei juristischen Entscheidungen unwichtig ist , ob eine angeklagte Person oder ein angeklagtes Unternehmen als sympathisch oder unsympathisch wahrgenommen wird? Weil Du dann mit Deiner ewigen Botschaft, man müsse der Weltöffentlichkeit das wahre, schonungslose Bild von SJ und Apple vor Augen führen, ins Leere läufst? Übrigen weiß ich schon seit 1984, dass SJ und Apple so etwas, wie eine Medaille mit zwei Seiten sind – so, wie viele andere Unternehmen und Unternehmensführer auch. Punkt. Schluss
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